VVS-Firmen-Abo

Jetzt günstig ein- und umsteigen!

Es lohnt sich!

Das VVS-Firmen-Abo ist eine einfache und günstige Möglichkeit, die Motivation Ihrer Mitarbeiter/-innen zu fördern und als Unternehmen Ihren Beitrag zum Umweltschutz beizutragen. Hier erhalten kleine und mittelständische Firmen bereits ab dem ersten Ticket ihr VVS-Firmen-Abo.

Schon ab 11,86 € Arbeitgeber-Anteil pro Ticket und Monat können Ihre Mitarbeiter/-innen alle Busse und Bahnen im VVS-Netz deutlich günstiger nutzen. Denn sie profitieren doppelt: Zum einen von Ihrem Fahrtkosten-Zuschuss (mindestens 10 €, die im Arbeitgeber-Anteil bereits enthalten sind!) und zum anderen von einer Fahrpreis-Ersparnis von 10 %!


Ihr Arbeitgeber-Anteil setzt sich zusammen aus Ihrem Fahrtkosten-Zuschuss und einem geringen Service-Entgelt:

  • Fahrtkosten-Zuschuss zum VVS-Firmen-Abo von mindestens 10 € je teilnehmenden/er Mitarbeiter/in und Monat.
  • ACE-Serviceentgelt von nur 1,86 € (Brutto) je teilnehmenden/er Mitarbeiter/in und Monat.


Weitere Informationen:

Flyer VVS-Firmen-Abo

VVS-Tarifzonenplan

Beratung und Service

Herbert Müller

ACE-Firmen-Abo-Kundenservice
Schmidener Str. 227
70374 Stuttgart

Beratung und Service

Diana Tiedke

ACE-Firmen-Abo-Kundenservice
Schmidener Str. 227
70374 Stuttgart

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

  • Keine Mindestbestellmenge - bereits ab dem 1. Ticket sind Sie dabei!
  • Einstieg zu jedem Monat möglich. Bis 10. des Monats anmelden und ab 1. des Folgemonats das Firmenticket nutzen.
  • Einfache Umsetzung und bequeme Abwicklung.
  • Geringer Verwaltungsaufwand für Ihr Unternehmen.
  • Keine Lohn-Nebenkosten. Der Arbeitgeber kann die Kosten des Firmentickets auch voll übernehmen. Somit entstehen für den Arbeitnehmer keine Belastungen für Sozialversicherung und Lohnsteuer.
  • Ihr Engagement für mehr Mitarbeiterbindung.
  • Ihr Beitrag zum aktiven Umweltschutz.
  • Entlastung bei der Parkraumbewirtschaftung.
  • Entlastung der Straßen.
  • Entspannte Mitarbeiter/-innen durch stressfreieren Arbeitsweg.

Vorteile für Ihre Beschäftigten

  • Fahrpreis-Ersparnis von 10 % + mindestens 10 € Arbeitgeber-Fahrtkosten-Zuschuss.
  • Jährliche Ersparnis von 183,24 € bis 396,84 € (abhängig vom gewählten Abo und der Zone).
  • Die Umstellung von einem privaten Jedermann-Ticket in ein Firmen-Abo ist ganz einfach.
  • Private Nutzung der Fahrkarte.
  • Weitreichende Mitnahmeregelung nach den jeweiligen Tarifbestimmungen.
  • Weniger Stress im Berufsverkehr.
  • Keine Parkplatzsuche.
  • Fahrtzeit, keine verlorene Zeit.
  • Unabhängigkeit von ständigen Preiserhöhungen bei Treibstoffen.
  • Bus und Bahn fahren schont die Umwelt.
  • Die Fahrkarte ist auf einer polygoCard oder dem Mobiltelefon gespeichert.
  • Mit der polygoCard können auch Car- und Bikesharing-Angebote freigeschaltet werden.
  • Mit der polygoCard können Sie Ladestationen freischalten und E-Fahrzeuge laden.

Das VVS-Firmen-Abo lohnt sich für alle.

Firmen-Abo persönlich

gültig für ZONEAbo Jedermann monatlichVVS-Firmen-Abo monatlichmtl. Ersparnis VVS + 10 € AG-AnteilJährl. Ersparnis VVS + 120 € AG-Anteil
168,00 €61,20 €16,80 €201,60 €
87,50 €78,75 €18,75 €225,00 €
116,33 €104,70 €21,63 €259,56 €
143,75 €129,38 €24,37 €292,44 €
168,33 €151,50 €26,83 €321,96 €
197,92 €178,13 €29,79 €357,48 €
Netz220,83 €198,75 €32,08 €384,96 €

Zuschlag 1. Klasse: 49 € je Monat

Firmen-Abo Plus*

gültig für ZONEAbo Jedermann monatlichVVS- Firmen- Abo monatlichmtl. Ersparnis VVS + 10 € AG-AnteilJährl. Ersparnis VVS + 120 € AG-Anteil
177,90 €70,11 €17,79 €213,48 €
297,40 €87,66 €19,74 €236,88 €
3126,23 €113,61 €22,62 €271,44 €
4153,65 €138,29 €25,36 €304,32 €
5178,23 €160,41 €27,82 €333,84 €
6207,82 €187,04 €30,78 €369,36 €
Netz230,73 €207,66 €33,07 €396,84 €

9 Uhr Firmen-Abo persönlich

Gilt Montag bis Freitag ab 9 Uhr, Samstag, Sonntag und feiertags ganztags.

gültig für ZONEAbo Jedermann monatlichVVS- Firmen- Abo monatlichmtl. Ersparnis VVS + 10 € AG-AnteilJährl. Ersparnis VVS + 120 € AG-Anteil
152,67 €47,40 €15,27 €183,24 €
267,75 €60,98 €16,77 €201,24 €
388,67 €79,80 €18,87 €226,44 €
4108,75 €97,88 €20,87 €250,44 €
5127,75 €114,98 €22,77 €273,24 €
6141,67 €127,50 €24,17 €290,04 €
Netz154,17 €138,75 €25,42 €305,04 €

Zuschlag 1. Klasse: 49 € je Monat

9 Uhr Firmen-Abo Plus*

Gilt Montag bis Freitag ab 9 Uhr, Samstag, Sonntag und feiertags ganztags.

gültig für ZONEAbo Jedermann monatlichVVS-Firmen- Abo monatlichmtl. Ersparnis VVS + 10 € AG-AnteilJährl. Ersparnis VVS + 120 € AG-Anteil
162,57 €56,31 €16,26 €195,12 €
277,65 €69,89 €17,76 €213,12 €
398,57 €88,71 €19,86 €238,32 €
4118,65 €106,79 €21,86 €262,32 €
5137,65 €123,89 €23,76 €285,12 €
6151,57 €136,41 €25,16 €301,92 €
Netz164,07 €147,66 €26,41 €316,92 €

*Firmen-Abo Plus (übertragbar, weitreichendere Mitnahmeregelungen, netzweite Gültigkeit an Wochenenden und Feiertagen, uvm.)

Sie fragen, wir antworten!

Wie bestelle ich ein Firmenticket?

Wichtig ist, dass Ihre Firma mit dem ACE einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat!

Von Ihrer Personalabteilung erhalten Sie die Zugangsdaten für das Bestellprotal Abo Ticket Firmenbereich, über das Sie das Ticket selbst bestellen können. Eine Anmeldung für das Firmenticket, das im Folgemonat dann gelten soll, ist bis zum 10. des Monats möglich. 
Bsp.: das Ticket soll ab 01.06. gelten, eine Anmeldung für das Firmenticket muss dann bis zum 10.05. über das Abo Bestellportal erfolgen. 

Ab dem 11. Werktag prüft der ACE mit Ihrer Firma die Firmenzugehörigkeit. Nach positiver Rückmeldung erfolgt dann die Freigabe durch den ACE direkt an die Bahn. Von der Bahn wiederum erhalten Sie dann eine Bestellbestätigung, diese schicken Sie dann umgehend weiter an Ihre Personalabteilung. 

Wie kann ich das Firmenticket kündigen?

Die Beendigung des Firmen-Abos/9-Uhr-Firmen-Abos zum Ende des 12-Monats-Zeitraum ist nur durch den Abonnenten selbst möglich. Die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat (Datum des Poststempels bei Postversand) in Textform zum Ende des 12-Monats-Zeitraums möglich. Bitte nutzen Sie auch die Emailadresse: abo-vvs@bahn.de
Die Kündigungsbestätigung der DB bitte dann auch an ACE senden. Email: vvs@ace.de

Kann ich das Firmenticket vorzeitig beenden?

a) Der Vertrag kann auch vor Ablauf des 12-Monats-Zeitraums jeweils mit einer Frist von einem Monat (Datum des Poststempels) zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Im Fall der Ausgabe des Jahres-Abos mittels eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) erfolgt bei fristgerechter Kündigung eine Sperrung der Fahrberechtigung zum gewünschten Vertragsende.

b) Bei monatlicher Zahlungsweise wird für die bereits genutzten Monate des jeweils tarifmäßigen Preises eines entsprechenden Monats Tickets (Jedermannticket) berechnet und der Differenzbetrag zu bereits gezahlten Beträgen abgebucht. Der Abonnent muss die Differenz nachzahlen. Zusätzlich wird in Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 € fällig. Bitte nutzen Sie die Emailadresse: abo-vvs@bahn.de. Die Kündigungsbestätigung der DB bitte dann auch an ACE senden. Email: vvs@ace.de

Gilt das Firmenticket auch in der Elternzeit?

Elternzeit: Während der Dauer der Elternzeit kann das Abo gegen Abgabe eines schriftlichen Antrags und Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, aus der die Dauer der Elternzeit hervorgeht, für Zeiträume, die komplette Kalendermonate umfassen, unterbrochen werden. Eine Nachberechnung auf Basis entsprechender MonatsTickets (Jedermanntickets) erfolgt nicht. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Abo-Unterbrechung beim jeweiligen Abo-Center vorliegen. Für jede Unterbrechung des Abos wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 € fällig, es sei denn, der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Bitte nutzen Sie die Emailadresse: abo-vvs@bahn.de

Was passiert mit dem Firmenticket bei einem Arbeitgeber-Wechsel?

Zuerst muss man prüfen, ob der neue Arbeitgeber auch einen Vertrag mit dem ACE hat. Wenn dem so ist, dann bestellt der Mitarbeiter über das Bestellportal über den neuen Arbeitgeber ein neues Firmenabo. Das alte bestehende Firmenabo kann direkt im Bestellvorgang gekündigt werden. Die PolygoCard-Nummer muss eingegeben werden. Das neue Firmenabo läuft dann über seine neue Firma und weiterhin über den ACE-Rahmenvertrag. Die Änderungsbestätigung der DB bitte dann auch an ACE senden. Email: vvs@ace.de

Kann man ein Jedermann-Abo in ein Firmen-Abo umwandeln?

In diesem besonderen Fall ist es wichtig, darauf zu achten, ob der alte Vertrag bei der DB oder bei der SSB abgeschlossen wurde.

Sie besitzen bereits ein aktives VVS-Abo bei der DB Vertrieb GmbH?
Dann können Sie im Bestellvorgang für das VVS Firmen Ticket das persönliche Jedermann-Abo ganz einfach in ein Firmen-Abo ändern. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name bzw. Ihre Adresse genau mit Ihrer Erstbestellung übereinstimmt. Beispiel: Wenn Sie bei der Erstbestellung Ihren Namen z.B. mit Müller eingetragen haben, dürfen Sie bei der Bestellung des Firmenabos nicht „Mueller“ schreiben. Auch Straßennamen müssen stimmen!

Sie besitzen bereits ein aktives VVS-ABO über die SSB?
Haben Sie das persönliche Jedermann-Abo direkt über die SSB laufen, können Sie bei SSB den Vertrag kündigen. Unter Vorlage der Bestellbestätigung der DB gewährt die SSB den Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Mit der Kündigung senden Sie bitte die Bestellbestätigung von der DB mit. Das Kündigungsformular finden Sie auf der nächsten Seite. Berücksichtigen Sie bitte das (Sonder-)Kündigungsfrist bei der SSB: 1 Monat zum Monatsende.

Muss ich bei längerer Krankheit auch das Firmenticket bezahlen?

Man kann bei der DB um Erstattung von Fahrgeld bei einer Reiseunfähigkeit ansuchen. Dazu muss der Teilnehmer selbst an die Email-Adresse abo-vvs@bahn.de einen Antrag stellen und die Krankmeldungen dazulegen.

Abo-Information: 
Beim Firmen-AboPlus/9-Uhr-Firmen-AboPlus besteht bei Krankheit kein Anspruch auf Erstattung – da das Firmenticket übertragbar ist.
Für persönliche Fahrtberechtigungen wird bei Krankheit Fahrgeld nur erstattet, wenn dieses mit Reiseunfähigkeit verbunden ist und ununterbrochen länger als 15 Tage dauert. Die mit Reiseunfähigkeit verbundene Krankheit ist vom Abonnenten durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung des Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachzuweisen. Für jeden weiteren Krankheitstag wird 1/360 des Preises des entsprechenden JahresTickets (jährliche Zahlungsweise) bzw. 1/30 der monatlichen Aborate (monatliche Zahlungsweise) erstattet. Von dem zu erstattenden Betrag wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 € abgezogen, es sei denn, der Abonnent weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind.

Wie ist die Vorgehensweise bei Verlust der polygoCard?

Beim Verlust Ihrer polygoCard wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Abo-Center, dort kann Ihre polygoCard gesperrt werden und eine gebührenpflichtige Ersatzkarte mit Ihrem Abo bestellt oder vor Ort ausgestellt werden. Falls Sie neben dem ÖPNV weitere Angebote bei ausgewählten polygo Partnern nutzen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem jeweiligen Partner auf, um Ihre Karte dort sperren zu lassen. Falls Sie keine Kartensperrung tätigen, sind Sie weiterhin als Kunde beim jeweiligen Partner registriert und müssen fällige Beträge, wie zum Beispiel monatliche Grundgebühren, bezahlen.

Verlustregelungen für DB-Kunden:
(polygoCard-Kunden mit der beginnenden polygo-ID 6.313-xx-xx.xxx.xxx-x)

Ersatz vor Ort Im VVS-Kundenzentrum der Deutschen Bahn in der Nähe von Gleis 1 erhalten Sie sofort eine gebührenpflichtige Ersatzkarte.

Ersatz per Post: Unter der Servicetelefonnummer 0711 7616 4193 können sie Ihren Verlust melden, Ihre polygoCard sperren lassen sowie eine gebührenpflichtige Ersatzkarte bestellen. Diese wird Ihnen innerhalb von wenigen Arbeitstagen zugestellt oder alternativ können Sie die polygoCard vor Ort im VVS-Kundenzentrum der Deutschen Bahn abholen. www.mypolygo.de/home/faq/

Wie ist die Vorgehensweise, wenn sich mein Name, mein Bankdaten oder meine Adresse ändert?

Falls Sie Änderungen, eine Kündigung beim VVS-Firmen-Ticket oder auch eine Namensänderung bzw. Adressenänderung haben, senden Sie bitte eine Email mit Angabe Ihrer „Bestellnummer“ an den VVS-Aboservice abo-vvs@bahn.de und bitte in Kopie an den ACE vvs@ace.de

Wie kann ich den Tarif oder die Strecke ändern?

Eine Änderung des räumlichen Gültigkeitsbereiches oder bei einem Wechsel in eine andere Abo-Gattung ist grundsätzlich einmalig während des 12-Monats-Zeitraums möglich. Dabei erfolgt die Berechnung des Auf-/Auszahlungsbetrages.

Bitte nutzen Sie die Emailadresse: abo-vvs@bahn.de

Von der DB erhalten Sie eine Änderungsbestätigung und die Information, dass Sie mit Ihrer persönlichen Polygo-Card zu einem DB-Automaten gehen müssen. Dort wird die Card dann neu programmiert.

Die Änderungsbestätigung der DB bitte dann auch an den ACE senden. Email: vvs@ace.de
Bitte informieren Sie auch Ihre Personalabteilung über den neuen Tarif, den Sie bezahlen müssen.

 

 

ACE-Firmen-Abo-Kundenservice

Sie haben Fragen?


Schmidener Str. 227
70374 Stuttgart

Investieren Sie in die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter/-innen.

Fahrpreis-Ersparnis von 10 % + 10 € Arbeitgeber-Fahrtkosten-Zuschuss für Ihre Beschäftigten und private Nutzung der Fahrkarte. Die Ersparnis liegt jährlich bei 183,24 € bis 396,84 € (abhängig vom gewählten Abo und der Zone).

Frau sitzt in der Bahn

Wir sind für Sie da!

  • Erreichbarkeit ohne Umwege.
  • Umfassende telefonische Beratung.
  • Wir schaffen die vertraglichen Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am VVS-Firmen-Abo.
  • Kommunikation mit dem DB Abo-Center.
  • Rufen Sie uns unter 0711 5303 678 an.

Information zum VVS, dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart

 

Erweiterung des VVS-Gebietes

Seit dem 1. Januar 2021 wurde der Landkreis Göppingen vollständig in den VVS integriert. Alle Bewohner des Landkreises profitieren von den einfachen und günstigen Ticketangebote des VVS und können mit einem einzigen Ticket in der ganzen Region unterwegs sein. Die Naherholungsziele im Landkreis Göppingen sind damit auch für Fahrgäste aus der ganzen Region einfacher und günstiger erreichbar.

 

Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie greift, wenn das Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später erreicht wird, als im Fahrplan ausgewiesen und keine andere Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht.

  • Fahrgäste mit Firmen-Abo-Tickets können sich Taxikosten erstatten lassen.
  • Firmen-Abo-Ticket-Inhaber erhalten eine Erstattung von max. 35 €.
  • Firmen-Abo-Plus-Ticket-Inhaber erhalten eine Erstattung von max. 50 €.

Details zur Abwicklung finden Sie auf www.vvs.de.

 

Mitnahmeregelung

Mit dem Firmen-Abo und dem 9-Uhr-Firmen-Abo können Sa, So und feiertags bis zu drei Kinder oder alle eigenen Kinder (jeweils 6-17 Jahre) unentgeltlich mitgenommen werden.

Mit dem Firmen-Abo Plus und dem 9-Uhr-Firmen-Abo Plus können Mo – Fr ab 19 Uhr sowie Sa, So und feiertags eine erwachsen Person und alle eigenen Kinder oder bis zu drei Kinder (jeweils 6-17 Jahre) unentgeltlich mitgenommen werden.