11.05.2018

Bußgelder für Biker – Das kosten Verkehrssünden auf dem Rad

Als Radfahrer hat man keineswegs Narrenfreiheit im Straßenverkehr. Der Bußgeldkatalog für Pedalisten ist sogar ziemlich lang. Vieles ist günstig, manches Vergehen kann aber auch richtig teuer werden.

Nicht wenige Radfahrer neigen dazu, Verkehrsregeln etwas locker auszulegen. Die Nutzung von Fußwegen oder die Fahrt im Dunkeln ohne Licht gehören zu alltäglich beobachtbaren Phänomenen im Straßenverkehr. Das liegt wohl auch an den zum Teil recht niedrigen Strafen. Für so manches Vergehen kann ein Radfahrer aber auch richtig kräftig zur Kasse gebeten werden.

Wer Fußgänger gefährdet, wird zur Kasse gebeten

Zu den vergleichsweise günstigen Delikten gehören zum Beispiel die Fahrt mit zu vielen Kindern in einem Anhänger oder auch das freihändige Fahren. Beides ist verboten, wird allerdings nur mit einem Bußgeld von lediglich fünf Euro belegt. Schon etwas tiefer in die Tasche greifen muss der Biker, wenn er ohne Licht fährt oder auf andere Bereiche als den beschilderten Radweg ausweicht. 20 Euro sieht der Bußgeldkatalog dafür jeweils vor. 40 Euro drohen, wenn Fußgänger am Überqueren eines Zebrastreifens gehindert werden.

Das Queren roter Ampeln und geschlossener Bahnübergänge wird richtig teuer

Während Autofahrer für die Handynutzung am Steuer mit dreistelligen Bußgeldern und sogar Flensburg-Punkten rechnen müssen, kommt der Biker für das gleiche Delikt mit lediglich 55 Euro davon. Schon etwas teurer und außerdem gefährlich für den Führerschein kann das Queren roter Ampeln werden, denn neben einem Bußgeld von 60 bis 100 Euro droht außerdem ein Punkt in Flensburg. Mit gleich zwei Punkten und außerdem einem Bußgeld in Höhe von 350 Euro muss man rechnen, wenn man auf dem Fahrrad einen geschlossenen Bahnübergang quert.

Bei Alkoholfahrten ist der Führerschein in Gefahr

Am härtesten treffen kann der Gesetzgeber den Radfahrer, wenn er im alkoholisierten Zustand am Straßenverkehr teilnimmt. Zumindest wenn dem Biker ein Blutalkoholwert attestiert wird, der bei 1,6 Promille oder höher liegt. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat, die vom Gesetzgeber unter anderem mit Geldstrafen von mehreren hundert Euro sowie drei Flensburg-Punkten geahndet werden. Zudem ist der Führerschein gefährdet, wenn man nämlich einen nachfolgenden „Idioten-Test“ nicht besteht.