08.10.2020

Wallboxen – Die Stromtankstelle für Zuhause

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Mietern und Eigentümern das Recht zusichert, zu Hause Lademöglichkeiten für ihr E-Auto zu installieren. Wir verraten Ihnen, was Sie dazu wissen müssen. So funktioniert das Aufladen eines E-Autos zu Hause zuverlässig und sicher.

Reichweite und Infrastruktur gelten als größte Bremsklötze bei der Elektromobilität. Die Reichweiten-Angst lässt sich am besten durch praktische Erfahrung und konsequente Aufklärung wandeln – betrachtet man die durchschnittlich gefahrenen Kilometer pro Tag lassen sich zwischen 82 und 92 Prozent der Fahrten auch mit einem E-Auto problemlos bewältigen.

Der Weg zur privaten Lademöglichkeit wird einfacher

Um die Infrastruktur nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum zu verbessern, hat die Bundesregierung bereits im März einen Gesetzentwurf beschlossen, der nun auch vom Bundestag verabschiedet wurde. Durch diesen haben Eigentümer und Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf private Lademöglichkeiten auf Gemeinschaftsflächen. Außerdem gibt es einen staatlichen Zuschuss von 900 Euro für den Einbau einer privaten Ladestation. Anträge hierfür können seit dem 24. November 2020 gestellt werden. Weitere Infos zum staatlichen Zuschuss finden sie auch in unserem Ratgeber "Wallbox-Förderung – Fragen und Antworten".

Unbedingt vom Fachmann installieren lassen

Das Wichtigste vorab: Die Installation solcher Lösungen ist nur durch einen Elektrofachbetrieb möglich. Und das Laden über eine normale Haushalts-Steckdose ist zwar prinzipiell nicht verboten, wird aber aus elektrotechnischen Gründen nicht empfohlen und kann im schlimmsten Fall sogar zu einem Kabel- oder auch Garagenbrand führen. Mit unserem Fahrplan kommen Sie sicher und einfach ans Ziel der hauseigenen Ladestation.

1. Eigentümer informieren

Mieter wie Eigentümer können natürlich nicht einfach darauf los installieren und Fakten schaffen. Als Mieter einer Eigentumswohnung oder in einem großen Mietshaus sollten Sie zunächst den Eigentümer Ihrer Wohnung kontaktieren. Als Eigentümer sollten Sie die Eigentümergemeinschaft über Ihr Vorhaben informieren. In dieser ersten Informationsphase empfiehlt es sich, möglichst kommunikativ zu sein und Lösungen aufzuzeigen. Idealerweise finden Sie so Mitstreiter, mit denen Sie mögliche Bedenkenträger im weiteren Verlauf leichter überzeugen.

2. Planen und Lösungen aufzeigen

In der Planungsphase geht es darum, die technischen Voraussetzungen zu klären. Dazu sollten Sie unbedingt den Elektrofachbetrieb Ihres Vertrauens ins Boot holen: Oftmals steckt der Teufel im Detail. Zum Beispiel können Kabelschächte zu schmal sein, um ein für die Wallbox oder die Ladesäule notwendiges, dickeres Kabel zu legen. Zudem gilt es, die Anschlussleistung der Immobilie zu prüfen und mit einem Lastmanagement sicherzustellen, dass die verfügbaren Reserven zur Versorgung aller Haushalte sowie für mehrere Elektrofahrzeuge ausreichen.

3. Kosten klären

Die verschiedenen Parameter wie zum Beispiel Anschlussleistung, vorhandene Elektroinstallation und Lastmanagement können unterschiedliche Investitionen nach sich ziehen. Diese lassen sich nicht generell beziffern, weil der Aufwand zu sehr von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängt. Auch bei der Abrechnung des geladenen Stroms gibt es mehrere Möglichkeiten: Dies kann über den jeweiligen Stromanschluss des Mieters oder Eigentümers erfolgen, alternativ kann aber auch ein eigener Stromzähler installiert werden.

4. Antrag stellen

Sie haben informiert, geplant und kalkuliert? Dann können Sie mit all diesen Informationen jetzt als Eigentümer oder Mieter den Antrag zur Installation einer Wallbox stellen. Dies kann jeweils per Brief oder E-Mail erfolgen, beides braucht nicht eigenhändig unterschrieben zu sein. Ganz wichtig: Mieter brauchen schon zum Einreichen des Antrags das Einverständnis ihres Vermieters. Dieser muss den Antrag für den Mieter bei der Eigentümerversammlung einreichen. Nach Inkrafttreten des WeMog kann diese nun den Antrag nicht mehr ablehnen, sondern nur noch über die Ausgestaltung der Maßnahme mitbestimmen. Verweigert der Vermieter eine Antragsstellung, kann der Mieter nach Inkrafttreten des WeMog sein Recht rein theoretisch einklagen. Noch ist aber aufgrund fehlender Präzedenzfälle offen, wie hierzu die Rechtsprechung aussieht.

5. Lademöglichkeit installieren

Wenn die Eigentümergemeinschaft oder die Wohnbaugesellschaft einverstanden sind – was wie gesagt nach Verabschiedung des WeMog rechtlich bindend ist – kann die Installation der Wallbox oder der Ladestation erfolgen. Dies übernimmt der dafür ausgewählte Elektrofachbetrieb. Dieser kümmert sich in der Regel auch um die Genehmigung des Netzbetreibers. Nun können Sie bequem von zu Hause laden.