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Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
25.713 km²
Hauptstadt
Skopje
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 1 Stunde. Da auch in Mazedonien die europäische Sommerzeit gilt, bleibt der Zeitunterschied immer erhalten.
Netzspannung
220 V, 50 Hz
Einwohneranzahl
2.061.000
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr: 08.00-19.00 Uhr Sa: 08.00-12.00 Uhr
Klima

Kontinentalklima, kalte Winter und heiße Sommer. Die wärmsten Monate sind Juni, Juli und August mit Temperaturen bis 30 °C, die kältesten sind November, Dezember und Januar mit durchschnittlichen Temperaturen von - 5 °C.

Einreise

Sie benötigen bei der Einreise einen mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis, jedoch kann es bei Einreise mit dem Personalausweis zu Verzögerungen kommen. Ausländer sind laut nordmazedonischem Ausländerrecht verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Auf diese Verpflichtung wird an den Einreisestellen (Grenzübergänge, Flughäfen) nur ungenügend hingewiesen. Sofern Ausländer in einem Hotel bzw. einer Pension untergebracht sind, übernimmt in der Regel das Hotel / die Pension die Anmeldung bei der Polizei. Sofern Ausländer privat (z.B. bei Freunden, Bekannten) untergebracht sind, müssen sie sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden. Bei Unterlassen der Anmeldung können sehr hohe Geldstrafen verhängt werden. Wichtiger Hinweis: Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können derzeit Ein- und auch Durchreisebestimmungen von den hier aufgeführten abweichen. Aktuelle Informationen hierzu auf unserer Webseite und beim Auswärtigen Amt.

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Internationale Grüne Versicherungskarte ist Pflicht und nur gültig, wenn “Mazedonien“ darauf vermerkt ist. Andernfalls ist bei Grenzübertritt eine Versicherung abzuschließen (Gebühr für PKW ca. 40 €), Gültigkeit 2 Wochen. Wegen unzureichender Leistungen wird dringend der Abschluss einer Kurzkaskoversicherung im Heimatland empfohlen. Fahranfänger (Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre) dürfen nachts zwischen 23 und 5 Uhr kein Fahrzeug führen, außer in Begleitung eines mindestens 25 Jahre alten Beifahrers, der einen Führerschein der entsprechenden Kategorie besitzt.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn80

Promille
0,5
Promille Info

Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre 0,0

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 250 Euro
Rotlichtverstoß: ab 300 Euro
Überholverstoß: ab 35 Euro
Parkverstoß: ab 25 Euro
Telefonieren am Steuer: 45 Euro
Warnweste nicht angelegt: --
Fahren ohne Licht: ca. 35 Euro
20 km/h zu schnell: ab 20 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 45 Euro

Verkehr
  • Zubehör: Ersatzlampenset, Pannendreieck, Verbandskasten.
  • Bei Pkw mit einem Anhänger ist ein zweites Pannendreieck vorgeschrieben.
  • Bei einem Unfall ist auf jeden Fall die Polizei zu holen. Lassen Sie sich eine Unfallbestätigung ausstellen.
  • Telefonieren im Auto nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Beim Abschleppen muss an der Frontscheibe des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.
  • Autofahrer müssen tagsüber mit Abblendlicht fahren.
  • Warnwesten sind für alle Fahrzeuginsassen beim Verlassen des Fahrzeuges wegen Panne oder Unfall Pflicht
  • Parkverbotszonen sind mit weißen Schildern gekennzeichnet.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf der Rücksitzbank mitgenommen werden.
Camping

CCI-Card (Camping Card International) Für ACE Mitglieder 10 € je Jahr für Dauerbezieher, 14 € für Jahresbezieher. Bestellung über ACE-Info-Service.

Camping Allgemein

Campern wird geraten, eine Liste über das Wichtigste im Caravan bzw. Wohnmobil befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern.

Zoll Einfuhr

Folgende Artikel können zollfrei in die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 l Spirituosen und 1 l Wein, 250 ml Eau de Toilette, 50 ml Parfüm, Geschenke bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 350 €. Hinweis: Alle Gegenstände mündlich deklarieren. Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden.

Zoll Ausfuhr

Archäologische Gegenstande, Antiquitäten und Ikonen nur mit Genehmigung

Geld / Devisen

Geld/Währung: 1 Mazedonischer Denar (MKD) = 100 Deni. Banknoten gibt es im Wert von 500, 100, 50, 20 und 10 MKD. Münzen im Wert von 5, 2 und 1 MKD sowie 50 Deni. Kreditkarten: Kreditkarten werden nur in größeren Hotels, Restaurants und Geschäften angenommen .Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Devisenbestimmungen: Die Einfuhr sowie Ausfuhr von Fremdwährung und Landeswährung ist unbeschränkt. Deklaration: Ja –bei der Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen im Wert von 10.000€. Umtausch: Ausländische Währungen können problemlos in Banken und offiziellen Wechselstuben getauscht werden. Es ist jedoch fast überall Barzahlung mit Euro möglich. Quittungen sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Geldabhebungen mit Girokarten/Maestro/Kreditkarten sind nur an wenigen Geldautomaten in Skopje und Ohrid möglich.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Telefonieren von D
00389 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

RauchverbotIn öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz und in der Gastronomie (außer Selbstbedienungsbereichen) ist das Rauchen verboten.

Medizinische Hinweise

Die medizinische Versorgung ist ausreichend. ACE-Tipp: Benötigte Medikamente sollte jeder Reisende mitbringen. Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Unfälle
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei Karosserieschäden muss eine polizeiliche Schadensbestätigung veranlasst werden. Nur gegen Vorlage derselben ist eine Ausreise möglich. Notieren Sie in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners bzw. füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf. Für eine Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Polizeiadresse

192 / 112

Adresse Rettungsdienst

194 / 112

Adresse der Feuerwehr

193 /112

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ul.Lerinska 59
1000 Skopje
Tel.: 00389 23 09 39 00
Fax: 00389 23 09 38 99
E-Mail: info@skopje.diplo.de
Internet: www.skopje.diplo.de
Botschaft der Republik Mazedonien
Hubertusallee 5
14193 Berlin
Tel.: 030 89 06 95 22
Fax: 030 89 54 11 94
E-Mail: mazedonische.botschaft@t-online.de
Internet: http://www.mfa.gov.mk/index.php?lang=en

Fremdenvekehrsamt

Macedonian National Tourism Portal
Partizanski odredi 101
1000 Skopje
Tel.: 00389 23 08 01 11
Fax: 00389 23 07 53 33
E-Mail: contact@exploringmacedonia.com
Internet:www.exploringmacedonia.com

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.
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Touristik
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Amtssprache
Mazedonisch
Amtliches Kennzeichen
MK
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin, Tel. 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02. Internet: <www.auswaertiges-amt.deSicherheit: Aktueller Hinweis:Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird weiterhin eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Wer Flüchtlinge im eigenen Fahrzeug transportiert, erfüllt auch weiterhin den Straftatbestand der Schleusung. Diese wird mit Freiheitsstrafen von mindestens vier Jahren, bei Beteiligung Minderjähriger von mindestens acht Jahren geahndet. Bei Reisen in die nördlichen und nordwestlichen Grenzgebiete abseits der Hauptverkehrsverbindungen wird nach wie vor zu besonderer Vorsicht geraten. Immer wieder kam es in den vergangenen Monaten in mehreren Städten des Landes zu z.T. gewaltsamen Demonstrationen. Auch wenn die letzten Kundgebungen weniger und friedlich verliefen, wird Reisenden auch weiterhin empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die Medienberichterstattung sehr aufmerksam und regelmäßig zu verfolgen.

Aktuelle Meldungen

Mazedonien wurde am 12.02.2019 offiziell in Nordmazedonien umbenannt.

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Vignetten FAQ

Wie lange ist die Vignette gültig? Gibt es weitere Mautstrecken? Hier die wichtigsten Antworten.

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