VERKEHRS-RECHTSSCHUTZ

Unterwegs perfekt geschützt.

Verkehrs-Rechtsschutz von ADVOCARD

Das eigene Auto ist für viele mehr als ein fahrbarer Untersatz – es ist ein Wertgegenstand, der gehegt und gepflegt wird. Im Straßenverkehr kommt ein Rechtsstreit schnell vor. Gut, wenn dann der Verkehrs-Rechtsschutz greift!

  • Telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung per Chat
  • Alle Services auf einen Blick mit dem ADVOCARD-SERVICE-NAVI
  • Sofortiger Leistungsanspruch ohne Wartezeit
  • Alle Fahrzeuge mitversichert auch z.B. Elektrofahrzeuge
  • Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution in Europa

Nicht nur das eigene Auto, auch das des Lebenspartners und der Kinder sind mitversichert. Wer immer also in ihrer Familie im Verkehr ein rechtliches Problem bekommt, ist durch den Verkehrs-Rechtsschutz von ADVOCARD optimal geschützt.

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Beispiele zum Verkehrs-Rechtsschutz

  • Sie wollen Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall durchsetzen? Leistung: Schadenersatz-Rechtsschutz.
  • Sie haben einen Streit mit der Kfz-Werkstatt wegen unsachgemäßer Ausführung der Fahrzeug-Reparatur? Leistung: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
  • Steuer-Rechtsschutz: Sie haben eine Auseinandersetzung zur Kfz-Steuer (Rechtsschutz gilt bereits ab Einspruch)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht wieder erteilt (Rechtsschutz gilt schon ab Widerspruch)
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz: Verteidigung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Ihnen wird Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen
  • Sozial-Rechtsschutz (greift schon ab Widerspruch nach Ablehnung): Sie streiten um die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit nach einem Verkehrsunfall
  • Opfer-Rechtsschutz: Als Nebenkläger wegen schwerer Körperverletzung.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer, Ehe- oder Lebenspartner*, Minderjährige Kinder*
  • Volljährige Kinder* (unverheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend/bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)
  • Leibliche Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners* (in häuslicher Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keine berufliche Tätigkeit)
  • Enkelkinder, Stief-, Adoptiv- und Pflege-Enkelkinder in Obhut des Versicherungsnehmers* (minderjährig, unverheiratet,keine abgeschlossene Berufsausbildung und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend)
  • Pflegebedürftige geistig oder körperlich behinderte Geschwister und Angehörige des Versicherungsnehmers oder mitversicherten Lebenspartners* (gemäß o.g. versichertem Personenkreis in häuslicher Gemeinschaft lebend)
    *gilt für den Familientarif

Wenn Sie Eigentümer, Halter oder Insasse in einem Auto sind, sind Sie mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung umfassend im öffentlichen Verkehr geschützt. Ferner genießen Sie als Mieter von Mietwagen, Fahrer fremder Fahrzeuge oder Fahrgast den Schutz unserer starken Gemeinschaft. Sind Sie als Fußgänger und Radfahrer unterwegs, schützt Sie die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung natürlich ebenso.