Tierhalterhaftpflicht -Versicherung powered by Zurich
Mit der Hundehalter-Haftpflichtversicherung und der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den Forderungen Dritter zuverlässig, wenn ihr Hund oder Pferd einen Schaden verursacht hat. Eine Hundehalter-Haftpflicht ist übrigens in einigen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Dabei sind nicht nur Sach- und Personenschäden abgedeckt, sondern auch Vermögensschäden.
Warum ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Ein Hunde- oder Pferdehalter muss für den Schaden, den sein Tier verursacht, aufkommen. Die Tierhalterhaftpflicht kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche durch Geschädigte auf. Auch der Schutz, um unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren, ist wichtig. Sonst kann es ebenfalls teuer werden.
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Schäden sind schnell passiert
Ihr Hund entschließt sich plötzlich dazu, die Umgebung zu erkunden und rennt über die Straße. In solchen Situationen entstehen schnell Verkehrsunfälle durch ausweichende Fahrzeuge.
Auch Hunde spielen gerne. Häufig passiert es, dass aus dem anfangs freundlichen Spiel Hunde zubeißen und den (Hunde-) Spielpartner verletzen. In der Folge müssen Sie für die Tierarztkosten aufkommen.
Ein Pferd wird über den Hof geführt. Es tritt aus irgendeinem Grund aus und verletzt ein vorbeilaufendes Kind.
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Gut zu wissen
Personen, die auf einen ausgebildeten Hund wie einen Blindenhund angewiesen sind, müssen keine Hundesteuer zahlen. Alle anderen sollten ihren neuen Hund spätestens 2 bis 4 Wochen nach Erhalt anmelden und müssen Hundesteuer zahlen.