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Ab 2026 gilt die neue Förderung für den Kauf von Elektroautos rückwirkend zum 1. Januar. Erstmals sieht sie auch eine soziale Staffelung mit zusätzlichen Zuschlägen für einkommensschwächere Haushalte und Familien vor. Insgesamt steht eine Fördersumme von 3 Mrd. Euro bereit.
Die Basisförderung für reine Elektroautos beträgt 3.000 Euro. Auch Plug‑in‑Hybride und Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender sind hier bis 1.500 Euro förderfähig, wenn sie bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen (CO₂-Emissionen < 60 g CO₂/km oder elektrische Reichweite > 80 km). Ein Limit des Netto-Listenpreises für Fahrzeuge gibt es diesmal nicht. Geprüft wird derzeit noch, ob Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden. Gebrauchte Elektroautos hingegen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderung für reine Elektroautos (BEV) erstmals mit sozialer Staffelung
Plug-in-Hybride (PHEV) und E-Autos mit Range-Extender (EREV) bekommen wieder eine Förderung
Wer darf die Förderprämie beantragen?
Beantragen können die Prämie ausschließlich Privatpersonen, die ein Elektroauto kaufen oder leasen wollen. Konkret heißt das, Einzelpersonen, Paare bzw. Lebensgemeinschaften sowie Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 80.000 Euro pro Jahr. Bei Familien erhöht sich die Einkommensgrenze, wenn Kinder unter 18 Jahre sind und im eigenen Haushalt leben. Berücksichtigt werden bis zu zwei Kinder, die Einkommensgrenze steigt hier jeweils um 5.000 Euro. Eine Familie mit zwei oder mehreren Kindern unter 18 Jahren beispielsweise, darf demnach ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr haben, um die Prämie beantragen zu können.
Welche Rolle spielt die soziale Staffelung?
Liegt das zu versteuernde Einkommen pro Jahr unter 60.000 Euro, kommen noch einmal 1.000 Euro auf die Basisförderung obendrauf. Liegt das zu versteuernde Einkommen pro Jahr unter 45.000 Euro, dann sind es 2.000 Euro on top.
Familien erhalten zusätzlich 500 Euro pro Kind, maximal zwei Kinder werden berücksichtigt. Eine Familie mit zwei oder mehreren Kindern kann so bis 6.000 Euro Zuschuss für die Neuanschaffung eines reinen Elektroautos erhalten.
Ab Mai sollen die Förderanträge online gestellt werden können. Die Förderung kann dann auch rückwirkend beantragt werden – das Datum der Neuzulassung muss nach dem 1. Januar 2026 liegen.
Dacia Spring: Listenpreis: ab 15.900 Euro, Herstellerbonus 5.000 Euro, Endpreis ab 5.900 Euro; WLTP-Reichweite: 221 km
Citroën ë-C3: Listenpreis: ab 19.900 Euro, Herstellerbonus 6.000 Euro, Endpreis ab 7.900 Euro; WLTP-Reichweite: 212 km
Leapmotor T03: Listenpreis: ab 18.900 Euro, Endpreis ab 12.900 Euro; WLTP-Reichweite: 265 km
Hyundai Inster: Listenpreis: ab 24.400 Euro, Endpreis ab 18.400 Euro; WLTP-Reichweite: 327 km
Fiat 500: Listenpreis: ab 24.990 Euro, Endpreis ab 18.990 Euro; WLTP-Reichweite: 190 km
Fiat Grande Panda: Listenpreis: ab 24.990 Euro, Endpreis ab 18.990 Euro; WLTP-Reichweite: 320 km
Citroën ë-C4: Listenpreis: ab 31.990 Euro, Herstellerbonus 6.000 Euro, Endpreis ab 19.900 Euro; WLTP-Reichweite: 354 km
Mini Cooper: Listenpreis: ab 27.200 Euro, Endpreis ab 21.200 Euro; WLTP-Reichweite: 300 km
Nissan Micra: Listenpreis: ab 27.990 Euro, Endpreis ab 21.990 Euro; WLTP-Reichweite: 317 km
Renault 5 E-Tech: Listenpreis: ab 28.000 Euro, Endpreis ab 22.000 Euro; WLTP-Reichweite: 307 km
Opel Frontera: Listenpreis: ab 28.990 Euro, Endpreis ab 22.990 Euro; WLTP-Reichweite: 307 km
Renault 4 E-Tech: Listenpreis: ab 29.500 Euro, Endpreis ab 23.500 Euro; WLTP-Reichweite: 308 km
Mini Aceman: Listenpreis: ab 28..700 Euro, Endpreis ab 22.700 Euro; WLTP-Reichweite: 309 km
VW ID.3: Listenpreis: ab 33.330 Euro, Herstellerbonus: 4.000 Euro, Endpreis ab 23.330 Euro; WLTP-Reichweite: 388 km
Leapmotor B10: Listenpreis: ab 29.900 Euro, Herstellerbonus: 5.000 Euro, Endpreis ab 23.900 Euro; WLTP-Reichweite: 361 km
Ford Puma: Listenpreis: ab 36.900 Euro, Herstellerbonus: 5.000 Euro, Endpreis ab 25.900 Euro; WLTP-Reichweite: 376 km
Togg T10F/T10X: Listenpreis: ab 34.295 Euro, Endpreis ab 28.295 Euro; WLTP-Reichweite: 335/314 km
Ford Explorer: Listenpreis: ab 39.900 Euro, Herstellerbonus: 5.000 Euro, Endpreis ab 28.900 Euro; WLTP-Reichweite: 378 km
Kia EV3: Listenpreis: ab 35.990 Euro, Endpreis ab 29.990 Euro; WLTP-Reichweite: 436 km
VW ID.4: Listenpreis: ab 40.335 Euro, Herstellerbonus: 4.000 Euro, Endpreis ab 30.335 Euro; WLTP-Reichweite: 364 km
Citroën ë-C5 Aircross: Listenpreis ab 42.590 Euro, Herstellerbonus: 6.000 Euro, Endpreis ab 30.590 Euro; WLTP-Reichweite: 520 km
Tesla Model 3: Listenpreis ab 36.990 Euro, Endpreis ab 30.990 Euro; WLTP-Reichweite: 520 km
Ford Capri: Listenpreis: ab 42.400 Euro, Herstellerbonus: 5.000 Euro, Endpreis ab 31.400 Euro; WLTP-Reichweite: 393 km
Hyundai Kona: Listenpreis: ab 37.990 Euro, Endpreis ab 31.990 Euro; WLTP-Reichweite: 380 km
Honda e:Ny1: Listenpreis: ab 378990 Euro, Endpreis ab 32.990 Euro; WLTP-Reichweite: 412 km
Viele der besonders günstigen Fahrzeuge haben wir schon getestet, unter anderem:
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.
Der Koalitionsausschuss hat sich am 27./28. November auf weitere Eckpunkte des Programms verständigt.
Das Programm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und ist auf die Förderung von Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Die Ausarbeitung des Programms liegt in der Federführung des Bundesumweltministeriums.
Das Förderprogramm ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
Förderfähig sind beim Start der Förderung alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden, wird noch geprüft.
Die Elektromobilität ist die zentrale Zukunftstechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Um die Führungsrolle der deutschen Automobilindustrie in Zukunft zu behaupten braucht es einen starken Heimatmarkt für Elektromobilität. Die Förderung setzt einen wichtigen Impuls für den Hochlauf der E-Mobilität und ist ein Anschub für die deutsche und europäische Automobilwirtschaft.
Elektroautos fahren lokal emissionsfrei und sind über den gesamten Lebenszyklus bereits heute deutlich klima- und umweltfreundlicher als Verbrenner. Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien am Strommix vergrößert sich dieser Vorteil weiter. Ein Grund dafür ist, dass E-Autos deutlich effizienter und sparsamer als Verbrenner sind. Sie haben einen deutlich höheren Wirkungsgrad, d.h. mit derselben Energiemenge können Elektroautos deutlich weiter fahren. Entsprechend sind die Energiekosten pro 100km oft deutlich niedriger – besonders beim Laden zuhause. Es gibt auch keinen Ölwechsel, keinen Auspuff, keinen Kupplungsverschleiß. Das spart Werkstattkosten. Und: E-Autos sind aktuell für mehrere Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Auch darüber hinaus haben Elektroautos weitere Vorteile für Umwelt und Lebensqualität: Sie stoßen kein Stickoxid und kaum Feinstaub aus. Gerade in Städten verbessert das die Luftqualität spürbar. Elektroautos sind leise – das ist gut für Wohngebiete und Innenstädte.
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01. Januar 2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.
Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender). Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Nachweis des Haushaltseinkommens: Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.
Für verheiratete AntragstellerInnen, solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert (sofern nicht bereits im Rahmen des Steuerbescheids des Antragstellers gemeinsam veranlagt).
Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.
Zugrunde gelegt wird auch bei eheähnlichen Gemeinschaften das zu versteuernde Einkommen beider PartnerInnen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ergibt sich aus der Addition beider Einzel-Einkommen. Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.
Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung vorhanden ist, kann diese nachträglich abgegeben werden. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.
Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Den Betroffenen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.
Die festgelegte Einkommensgrenze von 80.000 Euro pro Haushalt entspricht dem Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung "Mobilität in Deutschland": Damit können rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, von der Prämie profitieren. Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich brauchen.
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.
Für den Zeitraum ab dem 01. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Förderung von Plug-In-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender, die sich an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb orientiert, um einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Informationen zu den jeweiligen CO₂-Emissionen eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs oder Fahrzeugs mit Range Extender sind beim Hersteller oder Händler erhältlich.
Anders als bei der Umweltprämie in der Vergangenheit gibt es diesmal keine preisliche Obergrenze. Auch Fahrzeuge wie ein Porsche Taycan (ab 102.000 Euro), Maserati GranCabrio (ab 205.000 Euro) oder Lucid Air Sapphire (ab 250.000 Euro) sind damit förderberechtigt. Die Bundesregierung will damit Bürokratie reduzieren. In der Vergangenheit musste die Liste förderfähiger Fahrtzuge regelmäßig gepflegt und aktualisiert werden. Eine Liste mit Fahrzeugen unter einem gewissen Netto-Listenpreis gibt es diesmal also nicht. Der ACE befürchtet Mitnahmeeffekte und fordert daher, dass lediglich Fahrzeuge bis zu einem Listenpreis von 35.000 Euro brutto eine Prämie erhalten.
Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung. Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen. Ohne Haltedauer könnten zum Beispiel Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.
Ja, das Förderprogramm ist sozial gestaffelt und unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing mit bis zu 6.000 Euro.
Für die Förderung beim Leasing eines Neuwagens gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf, die Beantragung erfolgt ebenfalls durch den Leasingnehmer. Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.
Für die E-Auto-Förderung werden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung, also unter anderem den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung, in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro verausgabt.
Die gesamte Summe steht für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 2029 zur Verfügung. Die vorgesehenen Mittel reichen je nach Verteilung zwischen den vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden für insgesamt voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge.
Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. Das bedeutet: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nur ein Antrag nötig. Das halbiert die Bürokratie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.
Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.
Förderfähig sind alle erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb, sofern letztere Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Stand heute stammen etwa 80 Prozent der neuzugelassenen E-Autos in Deutschland aus europäischer Produktion.
Geprüft wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen. Diese Vorgaben können zu einem späteren Zeitpunkt in das laufende Förderprogramm integriert werden. Vor einem Inkrafttreten wird das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informieren.
Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben. Absehbar sind:
Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.
Nein, diesmal geht es ausschließlich um die Förderung von Gebrauchtwagen. Der ACE kritisiert den Ausschluss von Gebrauchtwagen als unverständlich: Gerade eine Prämie für junge E-Gebrauchte könnte vielen Haushalten den Einstieg in die Elektromobilität ermöglichen. Für zahlreiche Menschen ist der Kauf eines Neuwagens schlicht nicht finanzierbar – sie werden mit der aktuellen Förderung außen vor gelassen.
Der Förder-Antrag kann ab Mai gestellt werden, genauere Details sollen in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.
Nein, die Prämie gibt es nur für Fahrzeuge der Kategorie M1, dazu zählen übliche Pkw bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Kleinere Leichtfahrzeuge der Kategorie L6e (z.B. Opel Rocks-e, Fiat Topolino oder Citroen Ami) oder Nanocars der Kategorie L7e (z.B. Silence S04 oder Microlino) werden nicht gefördert. Auch für elektrische Motorrräder, E-Bikes, etc. gibt es keine Förderung.
Das zu versteuernde Einkommen finden Sie auf dem Steuerbescheid. Es liegt zwischen Brutto- und Nettoeinkommen. Vom Bruttolohn werden die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen.
Wo gibt es weiterführende Informationen und den Förderantrag?
Mehr Infos und eine genaue Übersicht der Bezuschussung, gestaffelt nach Antriebsart, Einkommen und Anzahl der Kinder, finden Sie direkt auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums (BMUKN). Dort gib es dann auch voraussichtlich ab Mai, die Möglichkeit, den Online-Antrag für die Förderung zu stellen.
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