So fördert der Staat die Elektromobilität
Noch bis Ende 2024 wird der Kauf von Elektroautos von der Bundesregierung und der Automobilindustrie mit der Kaufprämie, auch Umweltbonus genannt, gefördert. Das Geld für den Bundesanteil am Umweltbonus stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), der das zentrale Instrument der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele ist. Für das Jahr 2023 standen 2,1 Milliarden Euro für den Umweltbonus zu Verfügung, dies wurde nun nochmal um 400 Millionen Euro erhöht. Für das Jahr 2024 sind weitere 1,3 Mrd. € eingeplant.
Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Dabei ändern sich der Kreis der Förderberechtigten sowie die Höhe der Prämie. Ab dem 1. Januar 2023 werden – dem Koalitionsvertrag folgend – nur noch Fahrzeuge gefördert, „die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben“. Entscheidend ist nicht das Kaufdatum, sondern das Datum der Erstzulassung.
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Hinweis: Bereits nach einem Tag waren die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verfügung gestellten Fördermittel ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist daher derzeit nicht mehr möglich.
Für bereits gestellte und bewilligte Anträge sind die Zuschüsse reserviert.
Umweltbonus Förderung in 2023
- Batterieelektische Autos und Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit Listenpreis bis 40.000 Euro: 4.500 Euro Umweltprämie plus 2.250 Euro vom Hersteller.
- Batterieelektische Autos und Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro: 3.000 Euro Umweltprämie plus 1.500 Euro vom Hersteller.
- Ab September 2023 Förderung nur noch für Privatpersonen.
- Förderung nach dem Windhund-Prinzip: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die entsprechende Förderrichtlinie gilt bis Ende 2024. Wenn die Mittel vorher ausgeschöpft sind, werden keine neuen bewilligt.
Umweltbonus Förderung in 2024
- Batterieelektische Autos und Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit Listenpreis bis 45.000 Euro: 3.000 Euro Umweltprämie plus 1.500 Euro vom Hersteller.
- Förderung nach dem Windhund-Prinzip: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Die entsprechende Förderrichtlinie gilt bis Ende 2024. Wenn die Mittel vorher ausgeschöpft sind, werden keine neuen bewilligt.
In 5 Schritten zu Umweltbonus und Innovationsprämie
Der Einzelantrag für den Umweltbonus (inkl. Innovationsprämie) wird komplett online beim BAFA gestellt und kann nur für Fahrzeuge gestellt werden, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach Zulassung erfolgen. Der Herstelleranteil wird schon beim Autokauf als Nachlass verrechnet. Das BAFA-Merkblatt zum Antrag sollte auf jeden Fall vorab gelesen werden.
ACE-Tipp: Den Antrag beim BAFA zeitnah nach der Zulassung stellen. Und Vorsicht! Fehlt die Zulassung und der Antrag wird dennoch gestellt, kommt es zur Ablehnung. Der Antrag kann dann nicht mehr erneut gestellt werden. Und so funktioniert die Antragstellung:
- Beim BAFA prüfen, ob Ihr E-Auto oder Brennstoffzellenfahrzeug förderungsfähig ist.
- Je nach Fall die Unterlagen zusammenstellen und in das PDF-Format umwandeln:
- Bei Neuwagen: die Neuwagen-Rechnung.
- Bei Leasing: den Leasing-Vertrag, den Nachweis der verbindlichen Fahrzeug-Bestellung und die offizielle Kalkulation der Leasingrate.
- Bei Gebrauchtwagen: die Gebrauchtwagen-Rechnung, den Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs und eine Erklärung über eine Laufleistung von maximal 15.000 km zum Erwerbszeitpunkt. Hierfür gibt es ein Formular zum Downloaden.
- Über das elektronische Antragsformular auf der BAFA-Website den Antrag stellen. ACE-Tipp: Über den Upload-Bereich der BAFA können Dokumente nachgereicht werden.
- Die E-Mail mit dem Dokument „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“ abwarten. Das Dokument ausdrucken, unterschreiben, ggf. mit Firmenstempel versehen, einscannen und dann über das Upload-Bereich des BAFA hochladen. Hinweis: Erst wenn das Dokument eingereicht wurde, beginnt die Bearbeitung des Antrags.
- Warten, bis das Geld auf das Konto überwiesen wird.
FAQ Liste Umweltbonus
Die FAQ-Übersicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BAFA) gibt Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Zu den FAQACE-Tipp: Statusabfrage des Antrages
Das BAFA stellt eine elektronische Statusabfrage für Anträge zum Umweltbonus zur Verfügung. Um den Status des Antrages abzurufen, müssen die Vorgangsnummer und die Postleitzahl des Wohnsitzes angegeben werden.
Zum Service des BAFA