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JURISTISCHE ERSTAUSKUNFT

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Als ACE-Mitglied erhalten Sie eine kostenlose juristische Erstauskunft durch unsere ACE-Vertrauensanwälte – z. B. bei Bußgeldern, Problemen mit der Werkstatt oder nach einem Verkehrsunfall.
24/7 ACE-NOTFALLRECHTSHILFE

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Bei einem Verkehrsunfall erreichen Sie rund um die Uhr die ACE-Notfall-Rechtshilfe. Sie erhalten sofort rechtliche Unterstützung, um Fehler zu vermeiden.

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IHR RECHT IN GUTEN HÄNDEN

Der ACE verfügt über ein bundesweites Netz von mehr als 400 Rechtsanwältinnen und -anwälten aus dem Bereich Verkehrsrecht – die ACE-Vertrauensanwälte.

 

Die Auswahl findet stets mit großer Sorgfalt und aufgrund folgender Kriterien statt:

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht oder vergleichbarer Fachanwalt
  • Langjähriger Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht
  • Regelmäßige Fortbildungen der Anwälte
  • Empfehlungen von Mitgliedern oder Anwaltskollegen
  • Überprüfung der Kanzlei vor Ort

FRAGEN & ANTWORTEN ZU DEN ACE-VERTRAUENSANWÄLTEN

Für ACE-Mitglieder ist die juristische Erstauskunft im Verkehrsrecht kostenlos. Eine Erstauskunft unterscheidet sich dahingehend, dass sich die anwaltliche Tätigkeit auf eine grobe Einschätzung erstreckt, die unsere Mitglieder in die Lage versetzen soll, auf dieser Basis eine eigene Entscheidung zu treffen. Eine detaillierte Rechtsberatung mit abschließender Handlungsempfehlung ist in diesem Zusammenhang von den Vertrauensanwälten nicht geschuldet.

Die juristische Erstauskunft kann durch jedes ACE-Mitglied und gleichgestellter Personen (z.B. Ehepartner, im Haushalt lebende Kinder) unabhängig vom gewählten Tarif in Anspruch genommen werden.

Eine Liste der Vertrauensanwälte in Ihrer Nähe finden Sie hier auf dieser Seite oder in der ACE-App. Sie wählen den für Sie passenden Vertrauensanwalt/passende Vertrauensanwältin aus und wenden sich telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei. Bitte teilen Sie mit, dass Sie ACE-Mitglied sind und eine kostenlose Erstauskunft durch die Vertrauensanwältin / den Vertrauensanwalt wünschen. Im Idealfall werden Sie direkt zum Anwalt durchgestellt, oder sie vereinbaren einen Rückruf bzw. andere Kontaktwege. Bitte beachten Sie, dass die juristische Erstauskunft keine vollständige Beratung darstellt, sondern lediglich eine erste, grobe juristische Einschätzung ist, die Sie in die Lage versetzen soll, eine eigene Entscheidung zu treffen. Weitergehende Auskünfte sind in der Regel kostenpflichtig.

Der ACE-Vertrauensanwalt kann aus der Liste unserer Vertrauensanwälte frei gewählt werden. 

Die 24h-Rechtshilfe richtet sich an Mitglieder, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Vertrauensanwaltskanzleien dringend Rechtshilfe benötigen. Das sind z.B. Fälle, in denen nachts ggf. der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Die juristische Erstauskunft können Sie in der Regel zu den üblichen Geschäftszeiten einholen und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist ein Versicherungsbaustein, der bei der Abwehr bzw. Geltendmachung von Ansprüchen rund um das Verkehrsrecht zum Tragen kommt.

Die ACE-Vertrauensanwälte helfen bei allen Fragen rund ums Verkehrsrecht. Je nach Tätigkeitsbereich der jeweiligen Vertrauensanwältinnen- und -anwälte können sie auch in anderen Rechtsgebieten zuverlässig beraten. In anderen als verkehrsrechtlichen Angelegenheiten kann jedoch keine kostenlose Erstauskunft in Anspruch genommen werden, diese Tätigkeit wird von der Kanzlei entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer Honorarvereinbarung abgerechnet. Eine umfassende Rechtsschutzversicherung kann Sie vor hohen Anwaltskosten schützen und so bestmögliche Beratung gewährleisten.

Die Vertrauensanwälte finden Sie im gesamten Bundesgebiet verteilt, so dass gewährleistet ist, dass Sie in Wohnortnähe eine passende Vertrauensanwaltskanzlei finden. Sie sind in der Regel Fachanwälte für Verkehrsrecht- oder Versicherungsrecht oder haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Verkehrsrechts. Als Fachanwälte sind sie verpflichtet, sich auf dem Rechtgebiet der jeweiligen Fachanwaltschaft 15 Stunden im Jahr fortzubilden und diese Fortbildung gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Dadurch wird gewährleistet, dass sie stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind.

Im Idealfall können Sie nach der erhaltenen Erstauskunft den geschilderten Sachverhalt juristisch einordnen und entscheiden, wie sie in ihrem geschilderten Fall weiterverfahren können. Sollte die Erstauskunft nicht ausreichen, oder aber ein anwaltliches Einschreiten sinnvoll sein, wird Sie der beratende Rechtsanwalt / die beratende Rechtsanwältin über die Kosten und das Kostenrisiko beraten und ein weiteres Vorgehen eng mit Ihnen abstimmen, damit Sie vollumfänglich geschützt sind. Derartige Situationen entstehen vor allem im Verkehrsrecht häufiger als man sich das manchmal vorstellen kann. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die die Kosten deckt.

Wir wählen unsere Vertrauensanwälte möglichst flächendeckend im Bundesgebiet verteilt aus. Sollte die Expertise eines neuen Vertrauensanwaltes nicht überzeugen, lassen wir lieber ein Gebiet unbesetzt, als mit einem Anwalt zu kooperieren, hinter dem wir nicht aus Überzeugung stehen. 

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