Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog beinhaltet die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung und die Regelsätze für Geldbußen. Die Verordnungen im deutschen Bußgeldkatalog gelten bundesweit. Die Verkehrssicherheit liegt dabei im Fokus. Vergehen die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen werden strenger geahndet.
Achtung: Durch einen juristischen Formfehler in der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die neuen Bußgelder bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt worden. Die Bundesländer handhaben die aktuelle Situation momentan noch sehr unterschiedlich: Sie wenden entweder die alten Regelungen an, oder die Fälle werden aktuell nicht zur Ahndung gebracht. Wir informieren an dieser Stelle, sobald sich etwas ändern sollte.
Kostenlose Erstauskunft
Die ACE-Vertrauensanwälte beantworten Ihre Fragen zu allen verkehrsrechtlichen Situationen. Für ACE-Mitglieder ist die Erstauskunft kostenlos.
Beratung für MitgliederDie neuen Bußgelder 2020
Ende April 2020 traten die neuen Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen in Kraft. Die neuen Regelsätze für Geldbußen in tabellarischer Form.
Überschreitung in km/h | Innerhalb geschlossener Ortschaften (Regelsatz in €/Fahrverbot/Punkte) | Außerhalb geschlossener Ortschaften (Regelsatz in €/Fahrverbot/Punkte) |
---|---|---|
bis 10 | 30/–/– | 20/–/– |
11–15 | 50/–/– | 40/–/– |
16–20 | 70/–/– | 60/–/– |
21–25 | 80/1 Monat/1 | 70/–/1 |
26–30 | 100/1 Monat/1 | 80/1 Monat/1 |
31–40 | 160/1 Monat/2 | 120/1 Monat/1 |
41–50 | 200/1 Monat/2 | 160/1 Monat/2 |
51–60 | 280/2 Monate/2 | 240/1 Monat/2 |
61–70 | 480/3 Monate/2 | 440/2 Monate/2 |
über 70 | 680/3 Monate/2 | 600/3 Monate/2 |
Halt- und Parkverstöße
Ein Auszug der Regelsätze für Verstöße gegen Halt- und Parkvorschriften
- Vorschriftswidrige Gehwegbenutzung: 55 €
- mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung: bis zu 100 €
- Allgemeiner Parkverstoß: 25 €
- mit Behinderung oder länger als eine Stunde: 40 €
- Allgemeiner Haltverstoß: 20 €
- mit Behinderung: 35 €
- Unzulässig in zweiter Reihe gehalten oder geparkt: 55 €
- mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung: bis zu 110 € und einen Punkt
- An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer Kurve geparkt: 35 €
- mit Behinderung oder länger als eine Stunde: 55 €
- mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz: 100 € und einen Punkt
- Unzulässig auf einem Geh- und Radweg geparkt: 55 €
- mit Behinderung, länger als eine Stunde und dabei mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung: bis zu 100 € und einen Punkt
- Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt: 55€
- mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz: 100 € und einen Punkt
- Unzulässig auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten: 55 €
- mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung: bis zu 100 € und einen Punkt
- Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt: 55 €
- Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt: 55 €
- Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharingfahrzeuge geparkt: 55 €
Weitere Verstöße
Der Regelsatz von weiteren Verstößen des Bußgeldkataloges
- Abgebogen, ohne ein anderes Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dabei eine Gefährdung hervorgerufen: 140 €, 1 Monat und einen Punkt
- Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und die Fußgänger dadurch gefährdet: 140 €, 1 Monat und einen Punkt
- Mit einem Fahrzeug (mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t) innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren: 70 € und einen Punkt
- Nichtbilden einer Rettungsgasse: 200 €, einen Monat und zwei Punkte
- Unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse: 240 €, einen Monat und zwei Punkte
- mit Behinderung/ Gefährdung oder Sachbeschädigung: bis zu 320 €, einen Monat und zwei Punkte
- Bei Fahrzeugbenutzung unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht: 80 €
- Andere durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts belästigt: 100€
Alkohol und seine Folgen
Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit einzuschränken. Der Gesetzgeber ist bei der Verfolgung von Trunkenheit am Steuer deshalb sehr streng. So gilt eine 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger und eine 0,5-Promille-Grenze für alle anderen.
Die Strafen sind je nach Blutalkoholwert gestaffelt. Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer rechtlich als "absolut fahruntüchtig", ab 1,6 Promille muss der Täter zur sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) - umgangssprachlich auch Idiotentest genannt -, um seinen Führerschein zurück zu bekommen. Hier muss er glaubhaft nachweisen, dass er Fahren und Trinken künftig trennen kann.
Schauen Sie sich auch unsere Infografik zum Thema "Das droht unter Alkoholeinfluss." an.
Handynutzungsverbot: Ganz Europa verhängt Bußgelder
Bei Urlaubsreisen mit dem Auto, sollte der Fahrer seine Finger vom Handy lassen. Denn inzwischen gilt in jedem europäischen Land ein Handynutzungsverbot für den Menschen am Lenkrad. Schweden hat als letztes Land in Europa ein Bußgeld für dieses Vergehen eingeführt – wer telefoniert oder Nachrichten schreibt, zahlt dort jetzt 160 Euro.
Die Augen während der Fahrt nur für Sekunden von der Straße zu nehmen ist gefährlich – doch viel zu viele Autofahrer tun es trotzdem. Zum Beispiel, um eine Nachricht auf dem Handy zu lesen. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h nur drei Sekunden aufs Handy geschaut – schon hat man 42 Meter zurückgelegt. Und meistens dauert es länger, bis man eine Textnachricht gelesen, womöglich sogar getippt hat. Mehr als die Hälfte aller Autofahrer, die ein Handy besitzen, hantiert damit regelmäßig auch während der Fahrt (55 Prozent). Das ist das Ergebnis einer Forsa-Umfrage.
In Deutschland beträgt das Bußgeld inzwischen 100 Euro, zudem wird ein Punkt auf dem Flensburger Sündenkonto eingetragen. Kommt es durch die Handynutzung aber zu einem Unfall, erhöht sich die Strafe auf 200 Euro und zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Wer auf dem Fahrrad das Handy nutzt, zahlt 55 Euro. Übrigens: Das Verbot gilt nicht nur für Handy und Smartphone, es ist auf Tablet und Laptop erweitert.
Telefonieren darf der Fahrer, wenn der Motor des Fahrzeugs ausgeschaltet ist. Das gilt aber nicht an Ampeln, wenn der Motor durch aktivierte Start-Stopp-Systeme nicht läuft.
Bußgelder in Europa
Laden Sie sich unsere Tabelle mit den EU-Bußgeldern für die Handynutzung am Steuer herunter.
Zur ÜbersichtDiese Punkte sollten Sie nicht sammeln
Zu schnelles Fahren, dichtes Auffahren, Alkohol und Drogen am Steuer – der Bußgeldkatalog dokumentiert die Folgen von Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten.