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Wichtige Reisehinweise

  • Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
     
  • Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol 
    Auf den Ausweichstrecken im Raum Reutte (Fernpassroute), Kufstein (Inntal-Autobahn) und im Großraum Innsbruck gelten für den Transitverkehr Restriktionen für den Urlaubsverkehr. Ein Abfahren auf Ausweichstrecken ist an allen Wochenenden bis 2. November 2025 jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr (und zusätzlich am 3. Oktober) nicht gestattet, bzw. wird an manchen Stellen durch Dosierampel ausgebremst. Ausgenommen sind der Anrainerverkehr und Reisende mit Urlaubsziel in den Regionen. 
    Die gesperrten Strecken und Zeiten finden sich auf der offiziellen Website des Landes Tirol zu entnehmen: https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrs-und-seilbahnrecht/fahrverbote-an-reisetagen/

 

  • Auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach) läuft weiterhin die umfangreiche Tunnelsanierung im Abschnitt Golling bis Werfen. Dies bedeutet eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten, zu verkehrsreichen Zeiten auch deutlich länger. Auch hier gibt es wieder Abfahrtsverbote für den Transitverkehr. Bis 30. März gelten diese täglich rund um die Uhr. Genau Details zu den betroffenen Ausfahrten: A 10 Tauern Autobahn Tunnelerneuerung Golling Werfen

 

  • Erneute Sperrung Reschenpass mit örtlicher Umleitung
    Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis zum 2. November Ampel gesteuert nur einspurig im Wechsel befahrbar. Zudem gilt eine Sperre nach Felssturz bis voraussichtlich Mittwoch, 14. Mai 2025. Eine örtliche Ausweichroute über die Engadiner Straße (B 184 ab Kajetansbrücke und im weiteren Verlauf in der Schweiz die Hauptstraße 27 bis Martina) und die Martinsbrucker Straße (B 185) führt teilweise über die Schweiz. Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Meter und Busse über 13 Meter dürfen die Ausweichroute jedoch nicht befahren. Insbesondere die B185 Martinsbrucker Straße ist teilweise sehr kurvenreich mit etlichen Serpentinen. Bereits bei geringfügigen winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterausrüstung bzw. Schneeketten erforderlich. Fahrzeuge über 3,5 t müssen in der Schweiz außerdem eine Schwerlastabgabe entrichten. Diese kann beim Schweizer Zollamt in Martina bezahlt werden (pro Fahrt und Fahrzeug 5 Euro). Diese Ausweichroute kann alternativ auch genutzt werden, wenn sich ein längerer Ampelstau auf der Reschenstraße (B180) bildet. Die Umleitungsstrecke über die Schweiz dauert im Allgemeinen ca. 20 Minuten länger. 

 

  • Streikhinweise 
    Italien: Landesweiter 24-stündiger Streik am 17. Mai 2025 im Bahnverkehr und im Öffentlichen Nahverkehr. Es muss mit erheblichen Störungen im Bahn- und Nahverkehrsnetz gerechnet werden.
    Frankreich: Weitreichende Bahnstreiks am 4., 5., und 11. Juni 2025 der Gewerkschaft CGT-Cheminot. Am 4. Juni beteilgen sich auch die SNCF-Lokführer, am 5. Juni sind alle Beschäftigten der SNCF zum Streik aufgerufen. Es muss mit erheblichen Störungen im Bahnverkehr gerechnet werden.  

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