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Wenn es gekracht hat oder das Auto liegen bleibt, ist der erste und zunächst wichtigste Schritt die Absicherung der Unfall- oder Pannenstelle. Zum einen können so Folgeunfälle verhindert werden, zum anderen schützen sich Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit der korrekten Absicherung selbst.
Gemäß § 53a der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ist ein Warndreieck in jedem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht obligatorisch. Ausgenommen sind Krankenfahrstühle, Krafträder oder einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen.
Eine Mitführpflicht besteht auch für Quads und Trikes sowie für sogenannte Mopedautos, also Leichtfahrzeuge der Marken Aixam, Ligier, Micro, Silence oder die Stellantis-Modelle Ami, Topolino und Rocks-e.
Motorräder benötigen kein Warndreieck, auch dann nicht, wenn sie einen Beiwagen mitführen. Wer dennoch nicht ohne Warndreieck mit dem Bike unterwegs sein möchte, findet bei einigen Anbietern eine clevere Alternative: ein Helmbeutel, in dem einerseits der Helm verstaut werden kann, auf dem aber auch ein fluoreszierendes Warndreieck aufgedruckt ist. An der Pannen- oder Unfallstelle wird der Beutel dann einfach über den Helm gezogen und wie ein Warndreieck am Boden platziert.
Fahrzeuge über 3,5 t müssen zusätzlich eine separate Warnleuchte mit an Bord haben.
Ferner schreibt die StVZO vor, dass Warndreiecke und -leuchten tragbar und rückstrahlend sein bzw. gelb blinken. Um auch bei Wind oder durch den Luftzug vorbeifahrender Autos oder Lkws nicht umzufallen, ist zudem ein sicherer Stand wichtig. Wer ein Warndreieck kauft, sollte darauf achten, dass es der EU-Norm ECE R-27 entspricht.
Bußgelder und Punkte drohen, wenn kein Warndreieck mitgeführt (15 Euro) oder aufgestellt wird (30 bis 75 Euro plus 1 Punkt in Flensburg bei Gefährdung).
Eine Unfall- oder Pannensituation verursacht schon genug Stress. Deshalb das Aufbauen des Warndreiecks vorab in Ruhe üben.
Wichtig für die Urlaubsreise: Im Ausland gelten häufig abweichende Regelungen. In unseren Länderinformationen haben wir die relevanten Bestimmungen zusammengefasst. Auch Länderinfos für Motorradreisen in Europa finden Sie hier auf einen Blick.
Beim Aufstellen des Warndreiecks gilt: erst sich selbst und gegebenenfalls Mitfahrer und Mitfahrerinnen sichern, dann die Pannen- oder Unfallstelle. Das heißt, vor dem Aussteigen Warnweste(n) anziehen und auf dem Weg zum Aufstellort – möglichst hinter der Leitplanke - das Warndreieck vor dem Oberkörper tragen. Mitfahrende suchen sich einen sicheren Platz abseits der Fahrbahn, ebenfalls bevorzugt hinter der Leitplanke.
In der StVO sind keine festen Abstände definiert. Es gelten jedoch folgende Richtwerte:
Zur Orientierung dienen die Leitpfosten, die in der Regel in einem Abstand von jeweils 50 Metern am Fahrbahnrand stehen.
Bei schlechter Sicht, beispielsweise durch Regen, Nebel oder in der Dunkelheit, sollte der Abstand erhöht werden.
Das Warndreieck wird am rechten Fahrbahnrand platziert, an dem andere Verkehrsteilnehmende auf die Gefahrenstelle zufahren. Eine ebene Fläche gewährleistet den stabilen Stand.
Wichtig: Wenn die Gefahrenstelle nicht mehr besteht, sollte das Warndreieck wieder abgebaut werden. Ein verlassenes Warndreieck kann zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen werden.
Damit das Warndreieck frühzeitig sichtbar ist, sollte es vor Kurven und Kuppen platziert werden. In diesem Fall kann auch der oben genannte Abstand über- oder unterschritten werden.
Mitgeführt werden müssen neben dem Warndreieck auch noch ein Verbandkasten nach DIN-Norm 13164 samt Rettungsdecke und mindestens eine Warnweste für die Fahrerin oder den Fahrer. Der ACE empfiehlt jedoch, für jeden Insassen eine Warnweste mitzuführen.
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