JOBTICKET VVS-MODELL

Fragen und Antworten zum Jobticket 

Das VVS-Deutschlandticket als Jobticket – 100 % digital – alles aus einer Hand

Die Beschäftigten profitieren vom Rabatt auf den regulären Preis und Arbeitgeber unterstützen mit ihrem Beitrag die klimafreundliche Mobilität ihrer Mitarbeitenden. Der ACE-Jobticket-Kundenservice unterstützt Unternehmen bei der Einführung des Jobtickets. Mitarbeitende haben die Wahl zwischen Handyticket und polygoCard. Wenn Beschäftigte oder Unternehmen Fragen haben, antwortet das ACE-Serviceteam zeitnah und hilft weiter.

VVS-Jobticket-Kundenservice


ACE-Wirtschaftsdienst GmbH
VVS-Jobticket-Kundenservice
Schmidener Str. 227
70374 Stuttgart

Mehr Informationen für Unternehmen zum VVS-Jobticket

Warum kann der ACE das Deutschlandticket als VVS-Jobticket Unternehmen anbieten?

Der ACE Auto Club Europa ist mit seiner ACE-Wirtschaftsdienst GmbH auf Basis des Rahmenvertrages VVS-Jobticket – Deutschlandticket als Sammelbesteller seit 2014 für die DB Vertrieb GmbH aktiv.

Wie unterscheidet sich das reguläre Deutschlandticket vom „Deutschlandticket als VVS-Jobticket“?

Das Deutschlandticket als Jobticket basiert auf dem regulären Deutschlandticket. Damit Unternehmen ihren Beschäftigten das rabattierte VVS-Deutschlandticket als Jobticket anbieten können, schließt der Arbeitgeber über den ACE einen Deutschlandticket Jobticket-Rahmenvertrag ab und bezuschusst das Ticket mit mindestens 25 % (= aktuell 12,25 Euro). Den Zuschuss erhält der Beschäftigte über die Lohn-/Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber.

Die Beschäftigten schließen einen Vertrag mit der DB ab und bezahlen monatlich das rabattierte Fahrgeld. Vom Arbeitgeber erhalten die Beschäftigten über die Lohn-/Gehaltsabrechnung einen steuerfreien Fahrgeldzuschuss.

Wie kann ein Unternehmen einen Vertrag mit dem ACE abschließen?

Interessierte Unternehmen wenden sich an den VVS-Jobticket-Kundenservice.

Telefon: (0711) 5303-4840 | E-Mail: vvs@ace.de
Nach Klärung aller Fragen werden die Vertragsunterlagen per E-Mail verschickt. Nach Rücksendung erhalten Unternehmen alle Informationen für die Ticketbestellung.

Was machen Mitarbeitende, die Probleme bei der Bestellung des Deutschlandtickets als Jobticket haben?

Bei Fragen können sich die Mitarbeitenden auch an den VVS-Jobticket-Kundenservice wenden.

Wie sind die regulären Bestellfristen?

Handyticket: Bestellung bis 8 Werktage (Mo-Fr) vor dem 1. Geltungstag.
E-Ticket/polygoCard: Bestellung bis 16 Werktage (Mo-Fr) vor dem 1. Geltungstag.

Müssen Mitarbeitende ihr Deutschlandticket als Jobticket beim Unternehmen kündigen bzw. kann das Unternehmen kündigen?

Grundsätzlich kann nur der Mitarbeitende den geschlossenen Vertrag mit der Bahn kündigen. Wenn der Mitarbeitende den Anspruch auf Fahrgeldzuschuss verliert oder das Unternehmen verlässt, muss der Arbeitgeber den Mitarbeitenden informieren, dass dieser sein rabattiertes Jobticket kündigen muss. Die Kündigungsbestätigung sollte der Mitarbeiter auch an vvs@ace.de senden.

Was muss das Unternehmen veranlassen, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt und ein Jobticket besitzt?

Sofern die Bezugsberechtigung von Beschäftigten der Firma wegfällt, z.B. durch Kündigung/Firmenaustritt, hat die Firma die Änderung der ACE-Wirtschaftsdienst GmbH möglichst 6 Wochen vor Eintritt der Änderung in Textform an vvs@ace.de mitzuteilen.

Kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden auch einen höheren Zuschuss als 25 % zahlen?

Die 25 % Fahrgeldzuschuss sind der Mindestwert. Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter mit 100 % des Fahrgeldes.  

Mehr Informationen für Beschäftigte zum VVS-Jobticket

Von Ihrem Unternehmen erhalten Sie die Beschreibung zum Bestellprozess. Bitte achten Sie darauf, den in der Beschreibung angegebenen Firmennamen einzutragen. Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Bahn. Der ACE klärt nun mit Ihrem Unternehmen die Freigabe des Tickets. Nach der Freigabe erhalten Sie eine weitere E-Mail mit der Bestätigung und Informationen zu weiteren Schritten.

Mit diesem Ticket, das im Abo erhältlich ist, können Sie den ÖPNV in ganz Deutschland nutzen. Der Preis von 49 Euro wird monatlich vom Konto abgebucht. Das neue Ticket gibt es ausschließlich als monatlich kündbares Abonnement – also nicht wie das 9-Euro-Ticket als Monatsticket. Die Mindestlaufzeit für ein solches Ticket beträgt einen Monat. Das Deutschlandticket wird als digitales Ticket auf einer Chipkarte (polygoCard) oder einem Smartphone (Handyticket) gespeichert. Das Deutschlandticket kann nicht am Automaten gekauft werden.

Das Ticket gilt nicht nur im gesamten VVS, sondern im Nahverkehr in ganz Deutschland. Mit dem Deutschlandticket kann man alle U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse benutzen. Es gilt außerdem im Schienenpersonennahverkehr (Regionalbahn, Regionalexpress und InterRegioExpress), nicht jedoch im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z.B. InterCity, ICE) und dem Angebot von FlixTrain und FlixBus.

Das Deutschlandticket gilt nur für die 2. Klasse. Für den Übergang in die 1. Klasse muss man einen Zuschlag nach den örtlichen Bedingungen bezahlen. Im VVS kann man einen 1. Klasse-Zuschlag für 49 Euro pro Monat bestellen, der im Nahverkehr nicht nur im VVS, sondern in ganz Baden-Württemberg gilt. Einen 1. Klasse-Zuschlag nur für den Bereich des VVS gibt es nicht. Bei dieser Option müssen Sie zuerst ein Deutschlandticket als VVS-Jobticket bestellen und können dann in einem DB-Reisezentrum die Option 1. Klasse dazubuchen oder Sie können eine E-Mail an abo-vvs@bahn.de mit Ihrem Wunsch senden. Hier kann der Zuschlag online bestellt werden.

Grundsätzlich gelten beim Deutschlandticket die jeweiligen örtlichen Bestimmungen zur Hundemitnahme. Für Fahrten im Gebiet des VVS darf man mit dem Deutschlandticket daher einen Hund kostenlos mitnehmen. Wer mit seinem Deutschlandticket über den VVS hinaus fährt, muss sich informieren, welche Bestimmungen bezüglich der Hundemitnahme gelten. 

Grundsätzlich gelten beim Deutschlandticket die jeweiligen örtlichen Bestimmungen. Wer ein Deutschlandticket hat, kann daher innerhalb des VVS-Gebiets ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Dabei sind die Sperrzeiten und Bedingungen zur Fahrradmitnahme im VVS zu beachten.

Nein. Beim Deutschlandticket gibt es keine Mitnahmeregelung von Personen – ausgenommen Kinder bis einschließlich 5 Jahre, die im ÖPNV generell kostenfrei mitgenommen werden dürfen. Im VVS gibt es jedoch ein Zusatzangebot, das TicketPlus zum Preis von 10,67 Euro im Monat. Dieses Upgrade beinhaltet neben der Übertragbarkeit und einer verbesserten Mobilitätsgarantie auch eine Mitnahmeregelung: Montag bis Freitag ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen können eine erwachsene Person und alle eigenen Kinder oder bis zu drei Kinder (jeweils 6-17 Jahre) mitgenommen werden. Das TicketPlus gilt aber nur innerhalb des VVS und kann nur zusätzlich zum Deutschlandticket gekauft werden. Dafür benötigen Sie die Chipkarte (polygoCard). Beim Handyticket kann man diese Option nicht buchen! Bei dieser Option müssen Sie zuerst ein Deutschlandticket als VVS-Jobticket bestellen und können dann in einem DB-Reisezentrum die Option TicketPlus dazubuchen. Oder Sie senden eine E-Mail mit Ihrem Wunsch an abo-vvs@bahn.de

Hier kann der Zuschlag online bestellt werden.

Aufgrund des günstigen Preises lohnt sich das Ticket für alle, die ab und zu ihr Auto stehen lassen und mit den Öffentlichen unterwegs sind. Das Angebot ist günstiger als fast alle bestehenden VVS-Abos. Auch wer bisher mit Monatstickets unterwegs war, sollte sich überlegen, auf das Deutschlandticket umzusteigen. Das Deutschlandticket ist sogar günstiger als die meisten 10er-Tages-Tickets und lohnt sich häufig auch für Menschen, die im Homeoffice arbeiten und nur ab und zu ins Büro fahren.

Nein. Das Deutschlandticket ist ein persönliches Ticket und nicht übertragbar. Wer ein Deutschlandticket hat, kann im VVS-Gebiet aber das TicketPlus hinzubuchen. Gegen einen Aufpreis von 10,67 Euro im Monat wird das Deutschlandticket im VVS-Gebiet übertragbar. Das TicketPlus beinhaltet neben einer Übertragbarkeit (das Ticket kann in der Familie oder an Freunde weitergegeben werden, die damit ebenfalls die weiteren Vorteile nutzen können) auch eine Mitnahmeregelung und eine erweiterte Mobilitätsgarantie. Das TicketPlus gilt aber nur innerhalb des VVS und kann nur zusätzlich zum Deutschlandticket gekauft werden. Dafür benötigen Sie die Chipkarte (polygoCard). Beim Handyticket kann man diese Option nicht buchen! Bei dieser Option müssen Sie zuerst ein Deutschlandticket als VVS-Jobticket bestellen und können dann in einem DB-Reisezentrum die Option TicketPlus dazubuchen. Oder Sie senden Ihren Wunsch per E-Mail an abo-vvs@bahn.de

Hier kann der Zuschlag online bestellt werden.

Die Mobilitätsgarantie ist eine rein freiwillige Leistung des VVS, die über die gesetzlichen Fahrgastrechte hinausgeht. Die VVS-Mobilitätsgarantie gilt auch für Fahrten mit dem Deutschlandticket innerhalb des VVS, allerdings nur für Kundinnen und Kunden, die im Gebiet des VVS ihren Wohnsitz haben und ihr Deutschlandticket bei einem Verkehrsunternehmen im VVS erworben haben.

Bitte klären Sie in Ihrem Unternehmen, ob Ihr Arbeitgeber beim Deutschlandticket den 25%igen Arbeitgeberzuschuss übernimmt. Ihr Arbeitgeber kann dann mit dem ACE einen neuen Kooperationsvertrag abschließen und erhält vom ACE die Zugangsdaten zum Bestell-Portal.

Sie sparen zuerst mal 5 % auf den Preis des Deutschlandtickets.

Aktuelle Beispielrechnung beim Preis von 49 Euro:

49 Euro Grundpreis minus 2,45 Euro Jobticketvorteil (5 %), bei 12,25 Euro Mindestarbeitgeberzuschuss beträgt der Arbeitnehmeranteil nur 34,30 Euro. 

Wie kann ich das Deutschlandticket als VVS-Jobticket kündigen?

Das Deutschlandticket ist ein Abo, das monatlich kündbar ist. Es gilt, wenn man es nicht kündigt, unbefristet. Eine Kündigung ist jeweils bis zum 10. eines Monats zum Monatsende ohne Nachberechnung und ohne Bearbeitungsgebühr möglich. Bitte melden Sie sich im AboPortal der Deutschen Bahn mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an und kündigen Sie bitte eigenständig Ihr Deutschlandticket als VVS-Jobticket. Sie erhalten sofort eine Bestätigungs-E-Mail. Bitte senden Sie die Kündigungsbestätigung auch an vvs@ace.de und Ihre Personalabteilung.

Was muss ich tun, wenn ich schon ein VVS-Jobticket habe und jetzt zum „Deutschlandticket als VVS-Jobticket“ wechseln möchte?

Wenn Ihr Arbeitgeber mit dem ACE den neuen Vertrag abgeschlossen hat, können Sie im AboPortal der Bahn Ihr aktuelles VVS-Jobticket kündigen. Bitte melden Sie sich im AboPortal der Deutschen Bahn mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an und kündigen Sie bitte eigenständig Ihr VVS-Firmen-Abo. Durch ein Sonderkündigungsrecht werden keine Nachbelastungen durchgeführt. Bitte wählen Sie als Kündigungsgrund „Wechsel in Jobticket/Firmenticket“ aus!

Alternativ senden Sie Ihre Kündigung bitte an abo-vvs@bahn.de.

Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie die Beschreibung, wie Sie im neuen Bestell-Portal das Deutschlandticket als VVS-Jobticket bestellen können.

Bitte wählen Sie im Bestellprozess zwischen Handyticket in der APP „DB Navigator“ (bitte downloaden und installieren) oder der bekannten polygoCard.

Wir empfehlen Ihnen auf das Handyticket zu wechseln!

Alternativ können Sie auch die polygoCard auswählen. Sie werden dann für das Deutschlandticket als VVS-Jobticket eine neue polygoCard zugeschickt bekommen.

Beim Bestellprozess benötigen Sie auch ein digitales Bild von sich, das Sie im Bestellprozess hochladen müssen.

Welche Aufwendungen entstehen beim Arbeitgeber?

Aktuell pro Monat mindestens 12,25 Euro Arbeitgeberzuschuss (bei Preis von 49 Euro - spätere Preiserhöhungen sind möglich). Der Arbeitgeber-Anteil pro Ticket und Monat beträgt pro Teilnehmer mindestens 25 % des veröffentlichten Ticketpreises. Dazu kommt ein monatliches ACE-Service-Entgelt in Höhe von 1,56 Euro netto zzgl. 19 % MwSt.

Wie sind die Bestellfristen ab 01.05.2023 für das Deutschlandticket als VVS-Jobticket?

Handyticket: Bestellung bis 8. Werktag (Mo-Fr) vor dem 1. Geltungstag.
E-Ticket/polygoCard: Bestellung bis 16. Werktag (Mo-Fr) vor dem 1. Geltungstag.

Ich habe ein Handyticket (digitales Ticket) und möchte jetzt „TicketPlus“, also die Mitnahmeregelung bzw. die Übertragbarkeit dazubuchen, was muss ich tun?

In diesem Fall müssen Sie im AboPortal der Bahn das Deutschlandticket als VVS-Jobticket bis zum 10. des Monats kündigen. Anschließend starten Sie den Bestellprozess – die Beschreibung erhalten Sie in Ihrem Unternehmen. Bestellen Sie jetzt das Deutschlandticket als VVS-Jobticket mit der polygoCard. Nach der Freigabe der Bestellung erhalten Sie eine polgyoCard zugesandt. Mit der neuen polygoCard gehen Sie in ein DB-Reisezentrum und können dort die Option TicketPlus dazubuchen. Oder Sie senden Ihren Wunsch per E-Mail an abo-vvs@bahn.de

Gilt das Deutschlandticket als VVS-Jobticket auch in der Elternzeit?

Eine Unterbrechungsregelung – wie beim bisherigen VVS-Firmenabo – wird nicht angeboten, da das Ticket jeden Monat gekündigt werden kann. Der Tarif gilt für alle befristeten und unbefristeten Mitarbeiter des Unternehmens. Bitte klären Sie mit Ihrem Unternehmen, ob Sie in der Elternzeit das Deutschlandticket als VVS-Jobticket weiterhin nutzen dürfen und ob Sie eventuell auch einen Zuschuss erhalten. Sollten Sie keinen Zuschuss erhalten, aber das Ticket weiterhin nutzen dürfen, bitte informieren Sie den ACE vvs@ace.de und teilen Sie den Zeitraum der geplanten Elternzeit mit.

Was passiert mit dem Deutschlandticket als VVS-Jobticket bei einem Arbeitgeberwechsel?

Zuerst muss man prüfen, ob der neue Arbeitgeber auch einen Kooperationsvertrag mit dem ACE hat. Wenn dem so ist, dann kündigen Sie bitte im AboPortal der Deutschen Bahn Ihr Ticket. Sie erhalten sofort eine Kündigungsbestätigung per E-Mail. Bitte senden Sie diese Kündigungsbestätigung an vvs@ace.de und die Personalabteilung Ihres alten Arbeitsgebers. Vom neuen Arbeitgeber erhalten Sie die Anleitung zum Bestellprozess. Bitte geben Sie dann beim Feld „Firmenname“ den Namen Ihres neuen Arbeitgebers gemäß Anleitung an.

Kann man ein „Deutschlandticket“ in ein „Deutschlandticket als VVS-Jobticket“ umwandeln?

In diesem besonderen Fall ist es wichtig, darauf zu achten, ob der alte Vertrag bei der DB oder bei der SSB abgeschlossen wurde.

Sie besitzen bereits ein aktives Deutschlandticket bei der DB Vertrieb GmbH?
Dann können Sie hier das persönliche Deutschlandticket ganz einfach in ein Deutschlandticket als VVS-Jobticket ändern. Bitte melden Sie sich im AboPortal der Deutschen Bahn mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an und kündigen Sie bitte eigenständig Ihr Deutschlandticket bis zum 10. des Monats. Sie erhalten sofort eine Bestätigungs-E-Mail. Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie die Anleitung zum Bestellprozess. Bitte geben Sie dann dort beim Feld „Firmenname“ den Namen Ihres Arbeitgebers gemäß Anleitung an.

Sie besitzen bereits ein aktives Deutschlandticket über die SSB?
Haben Sie das persönliche Deutschlandticket direkt über die SSB laufen, können Sie bei der SSB den Vertrag kündigen. Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie die Anleitung zum Bestellprozess. Bitte geben Sie dort beim Firmennamen den Namen Ihres Arbeitgebers gemäß Anleitung an.

Beim Verlust Ihrer polygoCard wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Abo-Center, dort kann Ihre polygoCard gesperrt werden und eine gebührenpflichtige Ersatzkarte mit Ihrem Abo bestellt oder vor Ort ausgestellt werden. Falls Sie neben dem ÖPNV weitere Angebote bei ausgewählten polygo-Partnern nutzen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem jeweiligen Partner auf, um Ihre Karte dort sperren zu lassen. Falls Sie keine Kartensperrung tätigen, sind Sie weiterhin als Kunde beim jeweiligen Partner registriert und müssen fällige Beträge, wie zum Beispiel monatliche Grundgebühren, bezahlen.

Verlustregelungen für DB-Kunden:
(polygoCard-Kunden mit der beginnenden polygo-ID 6.313-xx-xx.xxx.xxx-x
Ersatz vor Ort im VVS-Kundenzentrum der Deutschen Bahn in der Nähe von Gleis 1 am Hauptbahnhof Stuttgart erhalten Sie sofort eine gebührenpflichtige Ersatzkarte.

Ersatz per Post: Unter der Servicetelefonnummer 0711 7616 4193 können Sie Ihren Verlust melden, Ihre polygoCard sperren lassen sowie eine gebührenpflichtige Ersatzkarte bestellen. Diese wird Ihnen innerhalb von wenigen Arbeitstagen zugestellt oder alternativ können Sie die polygoCard vor Ort im VVS-Kundenzentrum der Deutschen Bahn abholen. https://www.mypolygo.de/home/faq/

Wie ist die Vorgehensweise, wenn sich mein Name, mein Bankverbindung oder meine Adresse ändert?

Falls Sie Änderungen, eine Kündigung beim Deutschlandticket als VVS-Jobticket oder auch eine Namensänderung bzw. Adressenänderung haben, können Sie die Korrekturen im AboPortal der Deutschen Bahn selbst durchführen oder Sie senden eine E-Mail mit Angabe Ihrer „Bestellnummer“ an den VVS-Aboservice abo-vvs@bahn.de und bitte in Kopie an den ACE. E-Mail: vvs@ace.de

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