Neue Gesetze, Regeln und Vorschriften 2023
In den Bereichen Verkehr und Mobilität stehen einige Änderungen an.
Was ist 2023 neu rund um das Thema Mobilität? Wir geben Ihnen klare Orientierung, was sich bei Gesetzen, Gegebenheiten und Gebühren ändert.
Führerscheintausch
Wir beantworten die Frage, wie lange Ihr Führerschein aus Papier noch gültig ist.
Informationen zum EU-FührerscheinFörderung von Elektroautos
Fördersatz 2023
Die Prämie für rein batterieelektrische Fahrzeuge sinkt auf 4.500 Euro Bundesanteil plus 2.250 Euro Herstellerprämie bei einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro. Bis 65.000 Euro gibt es vom Staat noch 3.000 Euro und vom Hersteller immerhin noch 1.500 Euro. Der Fördertopf für den Bundesanteil ist für 2023 ist auf 2,1 Milliarden Euro begrenzt. Wenn die Mittel vorher ausgeschöpft sind, werden keine neuen bewilligt. Unverändert bleibt für die Antragstellung weiterhin der Tag der Zulassung ausschlaggebend. Ab September werden nur noch Privatpersonen gefördert.
Fördersatz 2024
Ab 2024 werden die Prämien weiter sinken. Die Prämie für rein batterieelektrische Fahrzeuge sinkt auf 3.000 Euro Bundesanteil plus 1.500 Euro Herstellerprämie bei einem Netto-Listenpreis bis 45.000 Euro. Fahrzeuge, die über diesem Netto-Listenpreis liegen, werden nicht mehr gefördert. Der Fördertopf für den Bundesanteil ist für 2024 ist auf 1,3 Milliarden Euro begrenzt. Wenn die Mittel vorher ausgeschöpft sind, werden keine neuen bewilligt.
Mindesthaltedauer
Die Mindesthaltedauer wird von sechs auf zwölf Monate erhöht. Wer sein gefördertes E-Auto schon vorher verkauft, muss die Förderung zurückzahlen. Auch Leasingfahrzeuge mit einer Leasingdauer von weniger als 12 Monaten werden nicht mehr gefördert.
Plug-in-Hybride
Plug-in-Hybridfahrzeuge werden nicht mehr gefördert.
Bezahlen an Ladesäulen
Ab 1. Juli 2023 gilt für Ladesäulen, die erstmalig in Betrieb genommen werden: mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängigen Debit - oder Kreditkarten muss möglich sein. Bestehende Säulen müssen allerdings nicht nachgerüstet werden. Es empfiehlt sich also weiterhin, eine Ladekarte oder -App mitzunehmen.
Entlastung beim CO₂-Preis
Am 1. Januar 2023 sollte eigentlich die nächste Stufe der CO₂ -Bepreisung in Kraft treten. Dahinter steht ein simples Prinzip: Klimaschädliche Produkte sollen teurer sein als klimafreundliche. Benzin und Diesel würden dadurch wieder um bis zu 1,6 Cent pro Liter teurer. Wegen der steigenden Energiepreise wird dieser Schritt auf 2024 verschoben.
Abgasuntersuchungen
Im Rahmen der Abgasuntersuchung wird ab 2023 bei Dieselfahrzeugen ab Euro 6/VI eine Partikelmessung eingeführt. Sie dient der Feststellung, ob und wie effizient der Dieselpartikelfilter arbeitet. Es soll verhindert werden, dass eine Verschlechterung der Emissionswerte durch Verschleiß, Manipulation und unterlassener Wartung sowie unzureichend durchgeführten Reparaturen auftritt.
Ausstieg aus Palmöl
Die Bundesregierung schafft ab 2023 die Förderung für Biokraftstoffe aus Palmöl ab. Stattdessen sollen für die Kratfstoffproduktion künftig nur noch Abfall- und Reststoffe wie etwa Gülle oder Stroh verwendet werden. Die Mineralölfirmen konnten sich die Beimischung von Palmöl auf die Treibhausgasminderungs-Quote anrechnen lassen. Dies ist 2023 nicht mehr möglich.
Autonomes Fahren
Bisher sind autonom fahrende Autos in Deutschland eine absolute Randerscheinung. Dennoch treten immer weitere Vorschriften in Kraft, die das autonome Fahren in Zukunft regeln.
Fahrerloses Einparken im Parkhaus
Als Automated Valet Parking (AVP) wird das fahrerlose Einparken in Parkhäusern bezeichnet. Die Parkhäuser müssen dafür speziell ausgerüstet sein. Bisher ist dies nur in Pilotprojekten möglich. Seit Oktober 2022 erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt Genehmigungen für die Fahrfunktion AVP in Autos, sofern der Hersteller alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Höchstgeschwindigkeit für Autonomes Fahren
Bisher liegt beim Autonomen Fahren Level 3 die Höchstgeschwindigkeit bei 60 km/h. Ab 2023 soll diese in bestimmten Situationen auf 130 km/h angehoben werden. Darauf hat sich das internationale Expertengremium für automatisiertes und vernetztes Fahren der UN-Wirtschaftskommission (UNECE) verständigt. In Deutschland müsste das Kraftfahrt-Bundesamt dieses System zertifizieren.
Kfz-Versicherung
Jedes Jahr berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Unfall- und Schadenrisiko für die Autoversicherungen neu. Für viele Autofahrer ändert sich damit der Versicherungsbeitrag. Dieser hängt von den Typ- und Regionalklassen ab.
Neue Regionalklassen
Für 67 Bezirke und rund 5,5 Millionen Autofahrende ergeben sich 2023 höhere Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. 101 Bezirke und rund 10,1 Millionen Kfz-Besitzer profitieren von besseren Einstufungen. Für die restlichen 244 Bezirke bleibt es bei den Regelungen des Vorjahres.
Auch in den Kasko-Versicherungen ändern sich die Regionalklassen: Für fast 4 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte gelten künftig bessere, für gut 6 Millionen höhere Einstufungen.
Ihre persönliche Einstufung für 2023 finden Sie unter: www.gdv.de/regionalklassen-abfrage.
Neue Typklassen
Die neue unverbindliche Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) besagt, dass rund 4,8 Millionen Autofahrende in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen profitieren und dass für 8,1 Millionen künftig höhere Einstufungen gelten. Für 70 Prozent, bzw. rund 29,3 Millionen Autofahrende bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.
Ihre persönliche Einstufung für 2023 finden Sie unter www.typklasse.de.
Mehr zu Fahrgastrechten
Fahrgastrechte
Die EU stärkt die Fahrgastrechte für Bahnreisende ab dem 7. Juni 2023. Den Mitgliedsstaaten ist es hierbei selbst überlassen, strengere Regelungen einzuführen bzw. einzelne Anbieter (historische Züge etc.) auszunehmen.
Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität steht beim Ein- und Ausstieg Unterstützung zu und zwar in allen Zügen. Bisher war der Regionalverkehr davon ausgenommen. Außerdem ist eine Anmeldung für die Unterstützungsleistung bis maximal 24 Stunden vor der Fahrt erforderlich, bisher waren es bis zu 48 Stunden.
Anspruch auf Fahrradmitnahme
Reisende, die Fahrräder mitnehmen wollen, haben darauf einen Anspruch. Von den Anbietern muss dazu die Einrichtung einer Kapazitätsabfrage für freie Fahrradstellplätze eingeführt werden, damit gerade bei reservierungspflichtigen Zügen eine entsprechende Reservierung eines Fahrradstellplatzes vorgenommen werden kann.
Gesamtfahrkarte
Anbieter sind verpflichtet, eine Gesamtfahrkarte für sämtliche Teilstrecken auszustellen, wenn es sich um ein 100%iges Tochterunternehmen des Anbieters handelt.
Reiseinformation in Echtzeit
Anbieter, Tickethändler und Reiseveranstalter sind verpflichtet, Reisenden im Bedarfsfall Reiseinformationen in Echtzeit zur Verfügung zu stellen.
Entschädigungen
Die EU hat einheitliche Regelungen für Entschädigungen getroffen. Keine Entschädigung gibt es z.B. bei höherer Gewalt, Eigenverschulden des Fahrgasts oder bei Fehlverhalten von Dritten (z.B. Gleise betreten, Kabeldiebstahl, Sabotage oder Terrorismus etc.). Personalstreiks stellen keinen Ausschlussgrund für etwaige Entschädigungen dar.
Neue Kindersitz-Normen
Für Kindersitze gibt es eine neue Norm. Derzeit sind drei zugelassen: i-Size (UN ECE Reg. 129), UN ECE Reg. 44/04 und 44/03. Alle drei Normen sind bis zum 1.9.2023 noch parallel gültig. Ab dann wird Kindersitzen, die nach der älteren UN ECE Reg. 44 zugelassen wurden, keine Genehmigung zum Verkauf mehr erteilt.
Fernpendlerpauschale steigt um 3 Cent
Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) wurde rückwirkend zum 1. Januar 2022 und befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht.
Reisen in Europa
Für Reisende, die in Europa unterwegs sind, gibt es mehrere neue Vorschriften oder Änderungen, die es zu beachten gilt.
Girokarten mit Maestro-Funktionen
Ab 1. Juli 2023 dürfen keine neuen Girokarten mehr mit Maestro-Funktion vergeben werden. Die bis dahin ausgestellten Karten dürfen bis zum Ablauf ihres Gültigkeitsdatums aber noch genutzt werden. Nur mit einem System dieser Art können deutsche Girokarten auch im Ausland genutzt werden. Banken können schon vor dem Stichtag ein anderes System einführen. Wann genau die Maestro-Karte nicht mehr verwendet werden kann, muss die Bank mitteilen.
Nach vier preisstabilen Jahren wird die Gebühr für die Camping Card International angepasst. Ab 2023 beläuft sich der Preis für die CCI im Abo auf 12 Euro (bisher 10 Euro), der Einzelbezug kostet dann 16 Euro (bisher 12 Euro).
Euro in Kroatien
Kroatien führt am 1. Januar 2023 den Euro ein. Nach derzeitigem Kurs entspricht ein Euro 7,53450 Kroatischen Kuna. Preise mussten aber schon vorher in beiden Währungen angezeigt werden.
Blockabfertigung in Tirol
Tirol plant im 1. Halbjahr 2023 an 24 Tagen auf der Inntalautobahn am Grenzübergang Kiefersfelden/Kufstein eine Lkw-Blockabfertigung. Damit soll eine Überlastung der Straßen an verkehrskritischen Tagen wie langen Wochenenden oder Feiertagen vermieden werden. Auf der Inntalautobahn A12 in Richtung Süden in Höhe der Ausfahrt Kufstein-Nord wird eine sogenannte Dosierstelle für Lkw eingerichtet. Dort dürfen pro Stunde maximal 250 Lkw passieren. Alle weiteren Lkw müssen bis zur nächsten Stunde warten.
Eine Übersicht der Termine für die erste Jahreshälfte 2023 gibt es hier.
Neue Verkehrsregeln in Österreich
Bereits am 1. Oktober 2022 traten in Österreich Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft, mit denen unter anderem Rechte von Radfahrenden, Zufußgehenden und Kindern gestärkt werden.
Abstand
Autos müssen beim Überholen zu Fahrradfahrenden innerorts 1,5 m Abstand halten, außerorts 2 m.
Ende eines Radfahrstreifens
Schon seit 2019 gilt: Endet ein Radfahrstreifen, müssen sich die Fahrzeuge danach abwechselnd einordnen. Nun gilt das auch nach einem parallel in die Fahrbahn einmündenden Radweg, wenn die Radfahrenden die Fahrtrichtung beibehalten. Auf Freilandstraßen haben Radfahrende beim Verlassen von (Geh- und) Radwegen Wartepflicht nach der Fließverkehrsregel, wenn es keine Radfahrerüberfahrt gibt.
Überholen von Bus und Bahn
Hält ein Bus oder eine Straßenbahn im Haltestellenbereich, so ist es nicht erlaubt daran auf der Seite vorbeizufahren, auf der Fahrgäste ein- und aussteigen. Sind die Türen geschlossen, ist dies in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
Schulstraßen
In der unmittelbaren Umgebung von Schulen können Schulstraßen eingerichtet werden. Dort gilt nur an Schultagen und nur zu Zeiten, zu denen Schüler und Schülerinnen bei der Schule ankommen oder nach Hause gehen ein Kfz-Verbot. Damit wird die Sicherheit der Kinder erhöht.
Haltende und Parkende Fahrzeuge
Haltende oder parkende Fahrzeug dürfen in Zukunft nicht mehr in Gehsteige, Gehwege oder Radfahranlagen hineinragen.
Amalfitana an Ostern beschränkt befahrbar
Die Küstenstraße im Süden Italiens ist vom 24. April bis 2. Mai 2023 täglich von 10 bis 18 Uhr nur beschränkt befahrbar. Damit soll ein Verkehrschaos vermieden werden. Der Verkehr wird über die Kfz-Kennzeichen geregelt. An geraden Tagen haben Autos mit geraden Endziffern auf dem Nummernschuld Fahrverbot, an ungerade Tagen Autos mit ungerader Endziffer. Das gilt auch für ausländische Pkw sowie für Mietwagen, Touristenbusse und Anlieger. Ausgenommen sind lediglich Taxis, Busse und Zweiräder wie Vespas und Motorräder. Bei Verstoß droht eine Geldbuße.
Eintritt nach Venedig
Eigentlich sollte bereits ab dem 16. Januar eine Eintrittsgebühr von mindestens sechs Euro am Tag erhoben werden. Doch dieser Stichtag wurde nun um mindestens sechs Monate nach hinten verschoben. Der Preis kann je nach Andrang variieren. Wer rechtzeitig bucht, kann beim Preis sparen. Die Eintrittskarten können im Vorfeld online gebucht werden und in Form eines QR-Codes vorgezeigt werden. Wer in der italienischen Lagunenstadt im Hotel übernachtet, dort wohnt oder geboren ist, benötigt hingegen kein Ticket.
Vignettenpreise
Die Vignetten-Preise für Österreich werden 2023 gemäß den gesetzlichen Vorgaben um 2,8 Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahres-Vignette im kommenden Jahr 96,40 Euro, für Motorräder 38,20 Euro kosten. Die 10-Tages-Vignette kostet 9,90 Euro (5,80 Euro für Motorräder), die 2-Monats-Vignette 29,00 Euro (14,50 Euro für Motorräder).
In der Schweiz ist für das Jahr 2023 die Einführung einer elektronischen Vignette (E-Vignette) geplant. Die E-Vignette soll die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, es werden beide Varianten parallel im Einsatz sein. Die Klebevignette kostet 42 Euro und ist bis zum 31. Januar 2024 gültig.
Schutzmasken im Verbandkasten
Schon seit dem 1. Februar 2022 sieht die DIN-Norm vor, dass zur Ausstattung von Verbandkästen im Auto auch zwei medizinische Gesichtsmasken zählen. Ein Neukauf ist nicht notwendig. Alte Kästen können einfach nachgerüstet werden.