Neue Gesetze, Regeln und Vorschriften 2024
In den Bereichen Verkehr und Mobilität gibt es dieses Jahr wieder einige Änderungen und Neuerungen.
Was ist 2024 neu rund um das Thema Mobilität? Wir geben Ihnen klare Orientierung, was sich bei Gesetzen, Gegebenheiten und Gebühren ändert.
Förderung von Elektroautos
Fördersatz 2024
Die Förderung gilt – wenn sie im geplanten Umfang kommt – nur noch für rein batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge und beträgt insgesamt 4.500 Euro. Davon gibt es 3.000 Euro vom Bund als Umweltbonus plus 1.500 Euro Herstellerprämie bei einem Netto-Listenpreis bis 45.000 Euro. Fahrzeuge, die über diesem Netto-Listenpreis liegen, werden nicht mehr gefördert. Einen Antrag können nur Privatpersonen stellen. Der Fördertopf für den Bundesanteil ist begrenzt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, werden keine neuen bewilligt. Auch Leasing für Neuwagen wird vom Bund bezuschusst: bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten mit 1500 Euro, ab 24 Monaten mit 3000 Euro. Hier gibt es die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.
Mindesthaltedauer
Die Mindesthaltedauer eines batterieelektrischen Autos beträgt zwölf Monate. Wer sein gefördertes E-Auto schon vorher verkauft, muss die Förderung zurückzahlen. Leasingfahrzeuge mit einer Leasingdauer von weniger als 12 Monaten werden nicht gefördert.
Bezahlen an Ladesäulen
Ab Juli 2024 gilt für Schnellladesäulen, die erstmalig in Betrieb genommen werden: mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängigen Debit - oder Kreditkarten muss möglich sein. Bestehende Säulen müssen erst einmal nicht nachgerüstet werden. Es empfiehlt sich also weiterhin, Ladekarten oder Lade-Apps mitzunehmen.
Tanken wird dauerhaft teurer
Ab Januar wird die CO2-Steuer angehoben. Statt den ursprünglich vorgesehenen 35 Euro steigt die Besteuerung pro Tonne ausgestoßenen CO2 bei Benzin oder Diesel auf 40 Euro an – bisher sind es 30 Euro. Für Autofahrende bedeutet dies nach Angaben des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie eine dauerhafte Preiserhöhung für Benzin und Diesel: etwa drei bis sechs Cent mehr pro Liter. Und das unabhängig von möglichen Preiserhöhungen durch die Mineralölkonzerne.
Neue Wallbox-Förderung mit Solar-Anlage
Im kommenden Jahr wird die KfW-Förderung für private Ladestationen in Kombination mit Fotovoltaik-Anlagen neu aufgelegt. Ein Fördertopf von etwa 200 Millionen Euro steht hierfür zur Verfügung. Ein Antrag dürfte, wie in 2023, mit bis zu 10.200 Euro bezuschusst werden.
Kfz-Versicherung
Jedes Jahr berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Unfall- und Schadenrisiko für die Autoversicherungen neu. Für viele Autofahrer ändert sich damit der Versicherungsbeitrag. Dieser hängt von den Typ- und Regionalklassen ab.
Neue Regionalklassen
Für 76 Bezirke und rund sechs Millionen Autofahrende verändern sich 2024 die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. In 45 Bezirken und etwa 3,8 Millionen Kfz-Besitzende steigen die Einstufungen. 31 Bezirke mit etwa 2,2 Millionen Autofahrenden profitieren von einer besseren Einstufung. Für 336 Bezirke mit etwa 36,4 Millionen Versicherten ändert sich hier nichts.
Auch in den Kasko-Versicherungen ändern sich Regionalklassen: Etwa 3,7 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte profitieren künftig von besseren Einstufungen, für rund 3,3 Millionen Versicherte wird es teurer.
Ihre persönliche Einstufung für 2024 finden Sie unter: www.gdv.de/regionalklassen-abfrage.
Neue Typklassen
Die neue unverbindliche Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) besagt, dass rund 5,4 Millionen Autofahrende in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen profitieren und dass für 7,4 Millionen künftig höhere Einstufungen gelten. Für 70 Prozent, bzw. rund 29,4 Millionen Autofahrende bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.
Ihre persönliche Einstufung für 2024 finden Sie unter www.typklasse.de.
Neue Assistenzsysteme werden Pflicht
Insgesamt sieben Assistenzsysteme und eine Schnittstelle müssen dieses Jahr im Juli in Neuwagen Pflicht sein.
Neuwagen mit Blackbox-Pflicht
Die sogenannte Blackbox, im Fachausdruck Event Data Recorder (EDR) genannt, ist ein Unfalldatenschreiber. Und ab dem 7. Juli 2024 Pflicht in neu zugelassenen Pkw. Er zeichnet im Fahrbetrieb fortlaufend Fahrdaten auf, die er permanent überschreibt. Etwa Geschwindigkeit, Motordrehzahl oder ABS-Daten. Im Falle eines Unfalls dokumentiert das System die Daten wenige Sekunden vor und nach der Kollision. Diese lassen sich dann auslesen und sollen helfen, die Unfallursache und Schäden zu ermitteln.
Neufahrzeuge auch nur noch mit Geschwindigkeitsassistent
Ab dem 7. Juli dürfen laut EU-Verordnung 2019/2144 zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit nur noch Neufahrzeuge verkauft werden, die serienmäßig das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (Intelligent Speed Assistance), kurz ISA, verbaut haben. Dieses soll die Autofahrenden durch akustische Signale und Vibrationen auf Überschreitungen des Tempolimits hinweisen. Auch eine automatische leichte Gaswegnahme, bei dem das Gaspedal leicht nach oben gegen den Fuß drückt, kann der Assistent in entsprechenden Fahrsituationen ermöglichen. Autofahrende haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem, können das jederzeit übersteuern oder es beim Motorstart komplett abschalten.
Fünf weitere Assistenzsysteme und Alkolock-Schnittstelle
Fünf weitere Assistenzsysteme und eine Schnittstelle werden im Juli für neu zugelassene Pkw Pflicht:
Der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitsassistent erfasst durch Kamera oder Sensoren Augen oder Lenkbewegungen und mahnt mit einer Kaffeetasse im Tacho und bzw. oder akustisch eine Pause an.
Der Notbremsassistent leitet in Gefahrensituationen automatisch eine Bremsung ein, um eine Kollision zu vermeiden.
Das Notbremslicht schaltet sich bei stark verzögertem Bremsen und ABS-Tätigkeit ein und blinkt mehrmals in der Sekunde, um andere zu warnen.
Der Rückfahrassistent erkennt per Kameras und Sensoren Hindernisse und Menschen am Fahrzeugheck und warnt Fahrende durch ein akustisches oder optisches Signal.
Der Notfall-Spurhalteassistent warnt beim Verlassen der Fahrbahn und lenkt in Gefahrensituationen selbständig zurück.
Eine Schnittstelle muss eingebaut sein, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, auch Alkolock genannt, nachrüsten zu können. Diese könnte in Zukunft Pflicht in der EU werden.
Führerscheinumtausch
Bis zum 19.01.2024 müssen alle alten Papierführerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 auf die fälschungssicheren EU-Kartenführerscheine umgestellt sein. Wer seinen „rosa Lappen“ zu spät auf den EU-Führerschein umstellt, der muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Wichtig: Am besten bei der Führerscheinstelle des jeweiligen Landratsamtes bzw. Ortes vorab informieren, wie der Umtausch dort jeweils am schnellsten vonstattengehen kann. In manchen Gemeinden und Städten ist schon eine Online-Antragsstellung möglich. Dieser muss rechtzeitig ausgefüllt werden. Mehr zum Führerscheinumtausch
Winterreifen mit Alpine-Symbol
Ab Oktober dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen bei winterlichen Verhältnissen wie Eis, Schnee, Schneematsch und Glätte gefahren werden, wenn sie das sogenannte “Alpine-Symbol” auf der Reifenflanke tragen. Auf diesem ist eine Schneeflocke in einem Bergmotiv zu sehen. Reifen, die ab 2018 produziert wurden und nur die Kennung M+S (Matsch und Schnee) aufweisen, erfüllen dann nicht mehr die situative Winterreifenpflicht. Meistens besitzen neue wintertaugliche Reifen schon das Alpine-Symbol, manche noch zusätzlich die Bezeichnung M+S.
Neue Versicherungsplaketten
Neue Versicherungsplaketten für S-Pedelecs & Co. Ab März müssen die neuen blauen Vignetten drauf. Denn Ende Februar laufen die schwarzen Versicherungskennzeichnungen für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, S-Pedelecs, sowie Roller, Mopeds, Mofas sowie Krankenfahrstühle aus. Da diese Fahrzeugkategorien immer nur für ein Jahr versichert werden und das Versicherungsjahr am 1. März beginnt, müssen die Plaketten jedes Jahr mit der Erneuerung des Versicherungsschutzes ausgetauscht werden.
Unterwegs in Europa
Hier finden Sie Änderungen, die Reisende in Europa betreffen.
Kinderreisepass wird abgeschafft
Ab Januar wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Der kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip noch weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt. Durch die Einführung eines sicheren Reisepasses sollen Kinder im Ausland besser geschützt werden. Für Reisen innerhalb der EU, beziehungsweise im ganzen Schengen-Raum, reicht für Kinder unter 16 ein regulärer Personalausweis aus, der kostet knapp 23 Euro und ist sechs Jahre gültig.
Die neue Vignettenart für Pkw und Motorrad gilt für einen Kalendertag und ist schon voraussichtlich im Dezember 2023 für 8,60 Euro zu haben. Sie ergänzt die bisher erhältlichen Vignettenarten Zehntagesvignette (11,50 Euro), Zweimonatsvignette (28,90 Euro) und Jahresvignette (96,40 Euro) und ist vor allem für Reisende interessant, die Österreich als Transitland für ihr Urlaubsziel nutzen. Im Gegensatz zu allen anderen Österreich-Vignetten ist sie nur als kennzeichengebundene, digitale Vignette erhältlich.
Erneute Sperre des Arlbergtunnels
Der Tunnel auf der S16 Arlberg Schnellstraße in Österreich wird auch 2024 für einige Monate gesperrt sein: voraussichtlich vom 15. April bis zum 22. November. Ausweichrouten sollten in der Reisezeit großräumig geplant werden. Eine Umleitung erfolgt über den parallel verlaufenden Arlbergpass. Hier sollte eine mindestens 30 Minuten längere Fahrt eingeplant werden. Zudem ist die Strecke nur bedingt für Fahrzeug-Gespanne geeignet: Unter der Woche haben auch Anhänger über 750 Kg „freie Fahrt“, an Wochenenden dürfen sie die Umleitung über den Arlbergpass zwischen neun und 17 Uhr jedoch nicht nutzen.