ÄNDERUNGEN 2024

Neue Gesetze, Regeln und Vorschriften 2024

In den Bereichen Verkehr und Mobilität gibt es dieses Jahr wieder einige Änderungen und Neuerungen.

Was ist 2024 neu rund um das Thema Mobilität? Wir geben Ihnen klare Orientierung, was sich bei Gesetzen, Gegebenheiten und Gebühren ändert.

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Umweltbonus abrupt gestoppt

Die Förderung von E-Autos wurde überraschend am 17.12.2023 komplett eingestellt. Einige Hersteller übernehmen den Zuschuss vorübergehend. Die juristische Lage zum E-Autokauf und E-Autoleasing nach dem Ende des Umweltbonus finden Sie hier.

Aktuelle Informationen zum Umweltbonus

Tanken wird dauerhaft teurer

Ab Januar wird die CO2-Steuer angehoben. Statt den ursprünglich vorgesehenen 35 Euro steigt die Besteuerung pro Tonne ausgestoßenen CO2 bei Benzin oder Diesel auf 45 Euro an – bisher sind es 30 Euro. Für Autofahrende bedeutet dies nach Angaben des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie eine dauerhafte Preiserhöhung für Benzin und Diesel: etwa vier bis fünf Cent mehr pro Liter. Und das unabhängig von möglichen Preiserhöhungen durch die Mineralölkonzerne.

Wallbox-Förderung mit Solar-Anlage wird eingestellt

Die KfW-Förderung für private Ladestationen in Kombination mit Fotovoltaik-Anlagen, Förderprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ wird laut Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eingestellt. Begründung: Eine Umstrukturierung des Bundeshaushaltes mit neuer Schwerpunktsetzung. Es war ursprünglich vorgesehen, Solaranlagen in Kombination mit Wallboxen auch noch im Jahr 2024 mit bis zu 10.200 Euro zu bezuschussen.

Bezahlen an Ladesäulen

Änderung in Sachen Ladesäulen: Schon ab 13.04.2024 müssen neu errichtete Ladesäulen mit einem Kartenleser oder einer kontaktlosen Bezahlmöglichkeit ausgestattet sein. Das betrifft alle: Ladesäulen mit bis zu 50 kW Ladeleistung und Schnellladesäulen ab 50 kW Ladeleistung. Bisher war vorgesehen, dass an Schnellladesäulen, die ab Juli 2024 erstmalig in Betrieb genommen werden, mindestens eine Zahlung per Kartenlesegerät oder kontaktlose Zahlung mit gängigen Debit - oder Kreditkarten möglich sein muss. Der Grund für die Änderung: Mit Inkrafttreten der EU-weiten Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) am 13.4.2024 werden hier die entsprechenden Bereiche der Ladesäulenverordnung (LSV), automatisch entkräftet. Das gilt nicht nur in der Bundesrepublik, sondern EU-weit in entsprechenden, der AFIR entgegenstehenden Regelungen. Was in Deutschland bleibt: Bestehende Ladesäulen müssen erst einmal nicht nachgerüstet werden. Es empfiehlt sich also weiterhin, Ladekarten oder Lade-Apps mitzunehmen. 

Neue HU-Plakette wird blau

Alle Fahrzeuge mit einer grünen Plakette müssen 2024 zur Hauptuntersuchung (HU). Bei bestandener HU bekommen Sie eine blaue Plakette. Die gilt dann bis zum entsprechenden Monat im Jahr 2026.

Kfz-Versicherung

Jedes Jahr berechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Unfall- und Schadenrisiko für die Autoversicherungen neu. Für viele Autofahrer ändert sich damit der Versicherungsbeitrag. Dieser hängt von den Typ- und Regionalklassen ab.

Neue Regionalklassen

Für 76 Bezirke und rund sechs Millionen Autofahrende verändern sich 2024 die Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. In 45 Bezirken und etwa 3,8 Millionen Kfz-Besitzende steigen die Einstufungen. 31 Bezirke mit etwa 2,2 Millionen Autofahrenden profitieren von einer besseren Einstufung. Für 336 Bezirke mit etwa 36,4 Millionen  Versicherten ändert sich hier nichts.

Auch in den Kasko-Versicherungen ändern sich Regionalklassen: Etwa 3,7 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherte profitieren künftig von besseren Einstufungen, für rund 3,3 Millionen Versicherte wird es teurer.

Ihre persönliche Einstufung für 2024 finden Sie unter: www.gdv.de/regionalklassen-abfrage.

Neue Typklassen

Die neue unverbindliche Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) besagt, dass rund 5,4 Millionen Autofahrende in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen profitieren und dass für 7,4 Millionen künftig höhere Einstufungen gelten. Für 70 Prozent, bzw. rund 29,4 Millionen Autofahrende bleibt es bei der Typklasse des Vorjahres.

Ihre persönliche Einstufung für 2024 finden Sie unter www.typklasse.de.

Neue Versicherungsplaketten

Neue Versicherungsplaketten für S-Pedelecs & Co. Ab März müssen die neuen blauen Vignetten drauf. Denn Ende Februar laufen die schwarzen Versicherungskennzeichnungen für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, S-Pedelecs, sowie Roller, Mopeds, Mofas sowie Krankenfahrstühle aus. Da diese Fahrzeugkategorien immer nur für ein Jahr versichert werden und das Versicherungsjahr am 1. März beginnt, müssen die Plaketten jedes Jahr mit der Erneuerung des Versicherungsschutzes ausgetauscht werden.


Neue Assistenzsysteme werden Pflicht

Insgesamt sieben Assistenzsysteme und eine Schnittstelle müssen dieses Jahr im Juli in Neuwagen Pflicht sein. 

Neuwagen mit Blackbox-Pflicht

Die sogenannte Blackbox, im Fachausdruck Event Data Recorder (EDR) genannt, ist ein Unfalldatenschreiber. Und ab dem 7. Juli 2024 Pflicht in neu zugelassenen Pkw. Er zeichnet im Fahrbetrieb fortlaufend Fahrdaten auf, die er permanent überschreibt. Etwa Geschwindigkeit, Motordrehzahl oder ABS-Daten. Im Falle eines Unfalls dokumentiert das System die Daten wenige Sekunden vor und nach der Kollision. Diese lassen sich dann auslesen und sollen helfen, die Unfallursache und Schäden zu ermitteln. 

Neufahrzeuge auch nur noch mit Geschwindigkeitsassistent

Ab dem 7. Juli dürfen laut EU-Verordnung 2019/2144 zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit nur noch Neufahrzeuge verkauft werden, die serienmäßig das intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (Intelligent Speed Assistance), kurz ISA, verbaut haben. Dieses soll die Autofahrenden durch akustische Signale und Vibrationen auf Überschreitungen des Tempolimits hinweisen. Auch eine automatische leichte Gaswegnahme, bei dem das Gaspedal leicht nach oben gegen den Fuß drückt, kann der Assistent in entsprechenden Fahrsituationen ermöglichen. Autofahrende haben stets die Kontrolle über das Assistenzsystem, können das jederzeit übersteuern oder es beim Motorstart komplett abschalten.

Fünf weitere Assistenzsysteme und Alkolock-Schnittstelle

Fünf weitere Assistenzsysteme und eine Schnittstelle werden im Juli für neu zugelassene Pkw Pflicht:

Der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitsassistent erfasst durch Kamera oder Sensoren Augen oder Lenkbewegungen und mahnt mit einer Kaffeetasse im Tacho und bzw. oder akustisch eine Pause an.

Der Notbremsassistent leitet in Gefahrensituationen automatisch eine Bremsung ein, um eine Kollision zu vermeiden.

Das Notbremslicht schaltet sich bei stark verzögertem Bremsen und ABS-Tätigkeit ein und blinkt mehrmals in der Sekunde, um andere zu warnen.

Der Rückfahrassistent erkennt per Kameras und Sensoren Hindernisse und Menschen am Fahrzeugheck und warnt Fahrende durch ein akustisches oder optisches Signal.

Der Notfall-Spurhalteassistent warnt beim Verlassen der Fahrbahn und lenkt in Gefahrensituationen selbständig zurück.

Eine Schnittstelle muss eingebaut sein, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, auch Alkolock genannt, nachrüsten zu können. Diese könnte in Zukunft Pflicht in der EU werden.

Führerscheinumtausch

Bis zum 19.01.2024 müssen alle alten Papierführerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 auf die fälschungssicheren EU-Kartenführerscheine umgestellt sein. Wer seinen „rosa Lappen“ zu spät auf den EU-Führerschein umstellt, der muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Wichtig: Am besten bei der Führerscheinstelle des jeweiligen Landratsamtes bzw. Ortes vorab informieren, wie der Umtausch dort jeweils am schnellsten vonstattengehen kann. In manchen Gemeinden und Städten ist schon eine Online-Antragsstellung möglich. Dieser muss rechtzeitig ausgefüllt werden. Mehr zum Führerscheinumtausch

Führerscheinprüfungen werden teurer

Bereits vor dem Jahreswechsel mussten Führerscheinneulinge für die Prüfungen etwas mehr zahlen. Eine Änderung der Gebührenordnung sieht eine Erhöhung um 11 Prozent vor. Damit wird die Gebühr für die Theorieprüfung auf knapp 25 Euro steigen. Für die praktische Prüfung der Klasse B müssten Prüflinge dann statt circa 117 Euro rund 130 Euro berappen.

Winterreifen mit Alpine-Symbol

Ab Oktober dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen bei winterlichen Verhältnissen wie Eis, Schnee, Schneematsch und Glätte gefahren werden, wenn sie das sogenannte “Alpine-Symbol” auf der Reifenflanke tragen. Auf diesem ist eine Schneeflocke in einem Bergmotiv zu sehen. Reifen, die ab 2018 produziert wurden und nur die Kennung M+S (Matsch und Schnee) aufweisen, erfüllen dann nicht mehr die situative Winterreifenpflicht. Meistens besitzen neue wintertaugliche Reifen schon das Alpine-Symbol, manche noch zusätzlich die Bezeichnung M+S.

Unterwegs in Europa

Hier finden Sie Änderungen, die Reisende in Europa betreffen.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab Januar wird für Reisen mit Kindern unter zwölf Jahren außerhalb der EU ein regulärer Reisepass samt Chip benötigt. Der kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre lang gültig. Bisherige Kinderreisepässe, deren Datum noch nicht abgelaufen sind, sind im Prinzip noch weiterhin gültig, werden aber nicht mehr von jedem Land anerkannt. Durch die Einführung eines sicheren Reisepasses sollen Kinder im Ausland besser geschützt werden. Für Reisen innerhalb der EU, beziehungsweise im ganzen Schengen-Raum, reicht für Kinder unter 16 ein regulärer Personalausweis aus, der kostet knapp 23 Euro und ist sechs Jahre gültig.

Die neue Vignettenart für Pkw und Motorrad gilt für einen Kalendertag und ist für 8,60 Euro zu haben. Sie ergänzt die bisher erhältlichen Vignettenarten Zehntagesvignette (11,50 Euro), Zweimonatsvignette (28,90 Euro) und Jahresvignette (96,40 Euro) und ist vor allem für Reisende interessant, die Österreich als Transitland für ihr Urlaubsziel nutzen. Im Gegensatz zu allen anderen Österreich-Vignetten ist sie nur als kennzeichengebundene, digitale Vignette erhältlich.

Erneute Sperre des Arlbergtunnels

Der Tunnel auf der S16 Arlberg Schnellstraße in Österreich wird auch 2024 für einige Monate gesperrt sein: voraussichtlich vom 15. April bis zum 22. November. Ausweichrouten sollten in der Reisezeit großräumig geplant werden. Eine Umleitung erfolgt über den parallel verlaufenden Arlbergpass. Hier sollte eine mindestens 30 Minuten längere Fahrt eingeplant werden. Zudem ist die Strecke nur bedingt für Fahrzeug-Gespanne geeignet: Unter der Woche haben auch Anhänger über 750 Kg „freie Fahrt“, an Wochenenden dürfen sie die Umleitung über den Arlbergpass zwischen neun und 17 Uhr jedoch nicht nutzen.

Deutschlandticket

Das Deutschlandticket bleibt auch 2024 für den Preis von 49 Euro erhalten. Bei der Verkehrsministerkonferenz wurde beschlossen, dass es dieses Jahr keine Preiserhöhung geben wird.