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Mit Abstand auf Nummer sicher

Zu dichtes Auffahren ist nicht nur störend, sondern auch gefährlich – und gehört zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Besonders auf Autobahnen führen Abstandsverstöße oft zu schweren Auffahrunfällen. Doch wie viel Abstand ist gesetzlich vorgeschrieben? Wie lässt er sich zuverlässig einhalten? Und welche Konsequenzen drohen bei Verstößen? Dieser Ratgeber liefert alle wichtigen Informationen rund um den Sicherheitsabstand im Straßenverkehr.

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Zu geringer Sicherheitsabstand zählt vor allem auf der Autobahn zu den häufigsten Unfallursachen.

Was sagt die StVO zum Sicherheitsabstand?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein muss, dass man jederzeit gefahrlos anhalten kann – auch wenn das Fahrzeug vor einem plötzlich bremst. 

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Abstand laut StVO

§ 4 Abs. 1 StVO: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug, muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“

Obwohl kein exakter Mindestabstand genannt wird, helfen Faustregeln bei der Orientierung:

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Nehmen Sie als Anhaltspunkt Ihren halben Tachowert.

Hier gilt: Der Abstand sollte mindestens der halbe Tachowert in Metern betragen. Fahren Sie z. B. 120 km/h, halten Sie mindestens 60 Meter Abstand.

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Orientieren Sie sich an parkenden Autos.

Bei Tempo 50 wird ein Abstand von etwa 15 Metern empfohlen – das entspricht ungefähr drei Fahrzeuglängen. Eine gute Orientierung bieten parkende Autos am Straßenrand.

Für Lkw gelten strengere Regeln:
 

Bei über 50 km/h müssen Sie mindestens 50 Meter Abstand halten. Verstöße können zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten führen.

Sicherheitsabstand an Witterung anpassen

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Längerer Bremsweg:

Bei Glatteis, Regen, Schnee oder schlechter Sicht ist eingrößerer Abstand nötig – der verlängerte Bremsweg muss einkalkuliert werden.

 

Nach dem Überholmanöver zurück zum passenden Abstand

Auch nach einem Überholvorgang ist auf ausreichenden Abstand zu achten. Wer nach dem Überholen zu früh wieder einschert, verkleinert den Abstand gefährlich. Falls Sie überholt werden: Reagieren Sie durch kontrolliertes Abbremsen oder Verringern Sie die Geschwindigkeit, um den Abstand wiederherzustellen.
 

Gut zu wissen: Eine kurzfristige Unterschreitung des Abstands (z. B. durch Einscheren eines anderen Fahrzeugs) ist kein Verstoß, sofern keine Gefährdung entsteht.

Eselsbrücke: So merken Sie sich den Sicherheitsabstand

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Mit dieser Eselsbrücke können Sie kinderleicht den Abstand anpassen.

Die Zwei-Sekunden-Regel: Suchen Sie sich einen festen Punkt am Fahrbahnrand (z. B. ein Verkehrsschild oder Leitpfosten). Sobald das vorausfahrende Auto diesen passiert, zählen Sie langsam „einundzwanzig, zweiundzwanzig“. Erst danach sollten Sie selbst an diesem Punkt vorbeifahren. Innerorts genügt eine Sekunde.

 

Leitpfosten-Methode: Auf Landstraßen und Autobahnen stehen die Leitpfosten meist im Abstand von 50 Metern – eine gute Orientierungshilfe zur Einschätzung des Abstands.

So vermeiden Sie Fehler

Viele unterschätzen ihren Bremsweg oder fahren zu dicht auf – oft im Windschatten. Besonders auf der Autobahn wird gedrängelt, um andere zum Spurwechsel zu bewegen. Dabei riskieren Drängler nicht nur Unfälle, sondern machen sich auch strafbar. Auch bei dichtem Verkehr gilt: Abstand halten – notfalls langsamer fahren.
 

Nicht allein auf die Technik verlassen:

Moderne Assistenzsysteme wie Abstandswarner oder adaptive Tempomaten (ACC) helfen dabei, den richtigen Abstand zu wahren. Aber Vorsicht: Auch wenn diese Systeme unterstützen – Sie bleiben verantwortlich. Rechnen Sie immer damit, dass Technik versagen kann. Verlassen Sie sich daher nie blind auf elektronische Helfer.

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Diese Bußgelder drohen bei zu geringem Abstand

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Verhältnis von Geschwindigkeit und Abstand. Je schneller Sie fahren und je näher Sie dem Vordermann oder der Vorderfrau kommen, desto empfindlicher fällt die Strafe aus:

Geschwindigkeit Gefährdungslage/Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bei unter 80 km/h ohne Gefährdung 25 € - -
Bei unter 80 km/h mit Gefährdung 30 € - -
Bei unter 80 km/h mit Sachbeschädigung 35 € - -
Bei über 80 km/h mit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachos 75 € 1 -
Bei über 80 km/h […] 4/10 des halben Tachos 100 € 1 -
Bei über 80 km/h […] 3/10 des halben Tachos 160 € 1 -
Bei über 80 km/h […] 2/10 des halben Tachos 240 € 1 -
Bei über 80 km/h […] 1/10 des halben Tachos 320 € 1 -
Bei über 100 km/h bei weniger Abstand als 5/10 des halben Tachos 75 € 1 -
Bei über 100 km/h bei weniger Abstand als 4/10 des halben Tachos 100 € 1 -
Bei über 100 km/h bei weniger Abstand als 3/10 des halben Tachos 160 € 2 1 Monat
Bei über 100 km/h bei weniger Abstand als 2/10 des halben Tachos 240 € 2 2 Monate
Bei über 100 km/h bei weniger Abstand als 1/10 des halben Tachos 320 € 2 3 Monate
Bei über 130 km/h bei weniger Abstand als 5/10 des halben Tachos 100 € 1 -
Bei über 130 km/h bei weniger Abstand als 4/10 des halben Tachos 180 € 1 -
Bei über 130 km/h bei weniger Abstand als 3/10 des halben Tachos 240 € 2 1 Monat
Bei über 130 km/h bei weniger Abstand als 2/10 des halben Tachos 320 € 2 2 Monate
Bei über 130 km/h bei weniger Abstand als 1/10 des halben Tachos 400 € 2 3 Monate

Was tun bei einem Auffahrunfall?

Bewahren Sie Ruhe. Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie Erste Hilfe, falls notwendig. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner oder der Unfallgegnerin aus. Eine Dashcam kann als Beweismittel dienen, ist jedoch rechtlich nicht uneingeschränkt zulässig.
 

Bei einem Unfall greift zunächst der sogenannte Anscheinsbeweis (wenn es keine besonderen Umstände gibt): Es wird also angenommen, dass ein zu geringer Abstand, Unaufmerksamkeit oder eine nicht angepasste Geschwindigkeit des Auffahrenden den Unfall verursacht haben. Wer auffährt hat also zunächst Schuld und muss das Gegenteil erst beweisen.
 

Bei Unklarheiten hilft Ihr ACE-Vertrauensanwalt.

 

 

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