REIẞVERSCHLUSS­­VERFAHREN

Tipps für fließenden Verkehr

Richtiges Verhalten bei Engstellen

Fällt auf einer mehrstreifig ausgebauten Straße ein Fahrstreifen weg, verdichtet sich der Verkehr auf den übrigen, verbleibenden Spuren. Ob vor Autobahnbaustellen oder durch die Blockierung einer Spur: Der nächste Stau scheint vorprogrammiert. Zwar gibt die Straßenverkehrsordnung vor, wie man sich in einem solchen Fall verhalten soll – die Realität aber sieht oft anders aus. Schon deutlich vor einer Engstelle wechseln viele Autofahrer auf  den verbleibenden Fahrstreifen, andere nutzen die Chance, um ein paar Meter gutzumachen. Am Ende stehen dann alle. Dabei könnte der Verkehr in vielen Fällen auch hier reibungslos fließen.

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Rettungsgasse bilden

Bei Stau und stockendem Verkehr ist es verpflichtend, eine Rettungsgasse zu bilden. Wir erklären, wo und wann diese gebildet werden muss.

Informationen zur Rettungsgasse
Reißverschlussverfahren
© Giuseppe Porzani - Fotolia

Tipps, damit der Reißverschluss nicht klemmt

Reißverschlussverfahren in der StVO

Schon seit Jahren gibt die Straßenverkehrsordnung klare Hinweise, wie man sich bei einer Verengung der Fahrbahn zu verhalten hat. Im § 7 StVO, Absatz 4, wird darauf eingegangen, wann und wo das Reißverschlussverfahren anzuwenden ist:

"Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)."

Wann soll das Reißverschlussverfahren angewandt werden?

Je mehr Verkehr auf der Straße ist, umso größer ist der Effekt des Reißverschlussverfahrens. Bei hohen Verkehrsstärken nahe der Kapazitätsgrenze lässt sich der vorhandene Raum so optimal ausnutzen.

Wo soll man sich vor einer Engstelle einfädeln?

Die StVO schreibt vor, unmittelbar vor der Engstelle auf die freie Spur zu wechseln. Inzwischen weisen vermehrt Schilder mit der Aufschrift wie "Reißverschluss erst in 200 Metern" darauf hin, dass der Fahrbahnwechsel erst dann erfolgen sollte.

Ist es nicht unfair, im letzten Moment einzuscheren?

Wer sich schon mehrere hundert Meter vor dem Ende des Fahrstreifens einfädelt, verschenkt Platz und kann im schlechtesten Fall sogar einen Stau verursachen oder verlängern.

Wer bis zum Ende eines Fahrstreifens vorfährt, handelt im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Schließlich ist es nicht ihm anzulasten, wenn andere verfrüht die Spur wechseln.

Muss man mehrere Fahrzeuge einscheren lassen, wenn die Lücke groß genug ist?

An sich ist dies nicht im Sinne der StVO. Wer aber andere massiv blockiert, kann sich wiederum dem Vorwurf der Nötigung ausgesetzt sehen.

Darf ein Autofahrer eine Lücke erzwingen?

Diese Vorgehensweise ist zwar auf deutschen Straßen üblich, aber trotzdem nicht erlaubt. Es ist weder erlaubt, sein "Vorfahrtsrecht" zu erzwingen, noch ist es erlaubt, einen anderen Verkehrsteilnehmer am Spurwechsel zu hindern, weil er vermeintlich nicht an der Reihe ist.

Darf ein Autofahrer beide Fahrstreifen vor einer Engstelle blockieren?

Dieses Verhalten ist keinesfalls zulässig. Es erfüllt vielmehr den Straftatbestand der Nötigung.

Welche Strafen drohen, wenn eine Lücke erzwungen oder dicht gemacht wird?

In beiden Fällen ist mit empfindlichen Geldbußen zu rechnen oder gar mit einem Strafverfahren wegen Nötigung. Wenn sich die Autofahrer lediglich falsch verhalten, zieht dies ein Verwarnungsgeld von 20 Euro nach sich. Kommt es zu einem Unfall, können bis zu 100 Euro fällig werden. Nötigung ist ein Straftatbestand und schlägt mit mindestens 30 bis 50 Tagessätzen zu Buche. Darüber hinaus drohen dann auch Führerscheinmaßnahmen vom mehrmonatigen Fahrverbot bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wie wird die Schuldfrage bei einem Unfall geregelt?

Bei einem Zusammenstoß im Reißverschlussverkehr kommt in der Regel eine Schadensteilung in Betracht. Den bevorrechtigten Fahrer, der die Spur wechseln will, trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Er darf seine Vorfahrt nicht erzwingen. Kommt es zum Unfall, dürfte er diese Sorgfaltspflicht verletzt haben. Seine Sorgfaltspflicht verletzt jedoch auch derjenige, der den anderen nicht hat einfahren lassen.

Gilt das Reißverschlussverfahren auch auf der Autobahnauffahrt?

Der auf eine Autobahn auffahrende Verkehrsteilnehmer ist stets wartepflichtig und muss die Vorfahrt beachten – dies gilt auch im Stau. In der Praxis wird das Reißverschlussverfahren in solchen Fällen als freundliche Geste angewendet.

Was wird getan, um Engstellen an Baustellen zu vermeiden?

Wenn es möglich ist, sollen Fahrstreifenreduktionen vermieden werden. So gibt es der vom Bundesverkehrsministerium herausgegebene "Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement auf Bundesautobahnen" vor. Soweit aufgrund hoher Verkehrsstärken mit Staus zu rechnen ist, soll im Bereich von Arbeitsstellen grundsätzlich die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen erhalten bleiben. Fahrstreifenreduktionen bei geringen Verkehrsstärken gelten dagegen als unkritisch.

Wie viel kürzer ist der Stau mit Reißverschlussverfahren?

Laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann prinzipiell bei hohen Verkehrsstärken und konsequenter Anwendung des Reißverschlussverfahrens durch die Verkehrsteilnehmer eine Erhöhung der Kapazität und damit eine verbesserte Auslastung des vorhandenen Stauraums unterstellt werden. Daraus ließe sich eine Verringerung der Staulänge ableiten. Konkrete Daten hierüber wurden bislang nicht erhoben.

Muss bei zäh fließendem Verkehr der Sicherheitsabstand eingehalten werden?

Gerade wenn der Verkehr nur langsam vorwärtskommt, ist es wichtig, den nötigen Abstand zum Vordermann zu wahren. Als Grundregel gilt: Sicherheitsabstand gleich halber Tachowert. Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h ist es erforderlich, 30 Meter Abstand zu halten. Bei einer Unterschreitung droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung, können sogar 35 Euro fällig werden.

Muss in einem Stau vor einer Engstelle eine Rettungsgasse frei gehalten werden?

Eine Rettungsgasse sollte nicht erst dann gebildet werden, wenn bereits Polizei oder Rettungsdienste im Rückspiegel auftauchen. Im § 11, Absatz 2, der StVO heißt es dazu: "Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."

Darf man im Stau rechts überholen?

Der Paragraf 7 StVO gibt hier eindeutige Antworten. Absatz 2 besagt: "Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden." Absatz 2a gibt weitere Erläuterungen: "Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen."

Achtung: Als langsame Geschwindigkeit wird ein Tempo von weniger als 60 km/h angesehen. Rechts darf maximal 20 km/h schneller gefahren werden als links.