Mautstrecken in Frankreich
Die Autobahnen in Frankreich werden von verschiedenen Gesellschaften betrieben. Mit Ausnahme mancher Abschnitte der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Bordeaux, Lyon, Marseille, Paris und Toulouse, sind alle Autobahnen mautpflichtig. Beim Befahren einer mautpflichtigen Straße, wird ein Ticket gezogen. Beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße wird für den gefahrenen Abschnitt bezahlt. An einigen Abschnitten muss im Vorhinein die Maut entrichtet werden. Wir empfehlen ausreichend Kleingeld mitzuführen. Mit einem grünen Pfeil gekennzeichnete Spuren sind personell besetzt und können von allen Fahrzeugen verwendet werden.
Es sind auch zahlreiche Tunnel gebührenpflichtig:
- Mont-Blanc-Tunnel (F/I, Chamonix – Aosta)
- Tunnel Prado Sud Marseille
- Tunnel Duplex A86
- Viaduct von Millau
- Tunnel Maurice Lemaire
- Tunnel de Puymorens
- Frejus-Tunnel
- Tunnel Prado Carénage Marseille
- Eurotunnel
- Pont de Tancarville
Wie kann ich die Mautgebühr bezahlen?
Bargeld und Kreditkarten
Zur Bezahlung der Mautgebühren werden nur Bargeld, Mastercard und Visa sowie einige Tankkarten (z. B. DKV, ESSO CARD, EUROSHELL, ROUTEX, UTA) und teilweise die American Express- und Dinersclub-Karte sowie Maestro-Card akzeptiert.
Télépéage-System
Mit einem „t“ gekennzeichnete Spuren sind für Lenker mit einem Télépéage-System reserviert. Die Bezahlung wird über einen Chip an der Windschutzscheibe elektronisch abgewickelt, so dass diese Spuren ohne anzuhalten passiert werden können. Weitere Informationen und Erwerb des Transponders auf www.bipandgo.com/de/.
Free-Flow-System
Auf der neuen Autobahn A79 gibt es zwischen den Anschlussstellen Deux-Chaises und Degoin das Free-Flow-System, d.h. die Gebühren werden elektronisch über Kennzeichen-Erkennung erfasst.
Auf dem insgesamt 81 Kilometer langen Autobahn gibt es einen rund 30 km langen in mehrere Sektionen unterteilten Abschnitt, auf dem die Mautgebühr elektronisch mittels Kennzeichenerfassung erhoben wird (Free-Flow-System) und unter paiement.aliae.com/de oder vor Ort an Automaten in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden kann. Die Zahlung ist auch nachträglich innerhalb 72 Stunden möglich. Nutzer von Télépéage oder anderen in Frankreich gültigen Transpondern werden automatisch bemautet.
Mautstrecken und Preise
Fahrzeugkategorien
- Kat. I: Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t hzGG (auch mit Anhänger bis zu einer Gesamthöhe von max. 2 m)
- Kat. II: Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t hzGG (auch mit Anhänger mit einer Gesamthöhe von 2 bis 3 m, sowie Gespanne bis zu 3,5 t hzGG (Zugfahrzeug und Gespann)
- Kat. III: Mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t hzGG oder einer Gesamthöhe ab 3 m
- Kat. IV: Mehrspurige Fahrzeuge mit drei Achsen und über 3,5 t hzGG oder einer Gesamthöhe ab 3 m
- Kat. V: Motorräder und Motorräder mit Beiwagen, Trikes
zu Kat. III: Als Richtwert für Kat III kann in etwa das 3-fache der Werte unter Kat. I angesetzt werden. (Abweichungen bei Tunneln und Brücken)
zu Kat. IV: Als Richtwert für Kat IV kann in etwa das 4-fache der Werte unter Kat. I angesetzt werden. (Abweichungen bei Tunneln und Brücken)
Ausgewählte Strecken
Im Folgenden haben wir 3 ausgewählte Strecken und die dazugehörigen Gebühren für Sie zusammengestellt.
Von Mulhouse nach Aix-en-Provence
Strecke | Kat. I | Kat. II | Kat. V |
---|---|---|---|
Mulhouse - Lyon | 34,20 € | 53,70 € | 20,70 € |
Lyon - Aix-en-Provence | 28,20 € | 43,50 € | 17,50 € |
Von Strasbourg nach Bordeaux
Strecke | Kat. I | Kat. II | Kat. V |
---|---|---|---|
Strasbourg - Metz | 14,60 € | 22,80 € | 8,50 € |
Metz - Lyon | 34,20 € | 52,50 € | 20,50 € |
St. Etienne - Clermont-Ferrand | 11,50 € | 19,50 € | 6,60 € |
Clermont-Ferrand - Bordeaux | 36,20 € | 55,30 € | 22,40 € |
Von Mulhouse nach Paris
Strecke | Kat. I | Kat. II | Kat. V |
---|---|---|---|
Mulhouse - Paris | 43,40 € | 67,90 € | 26,00 € |
Alle Mautgebühren als Download
Wir haben für Sie alle mautpflichtigen Strecken in Frankreich als PDF zum Download zusammengestellt. Um die Datei herunterladen zu können loggen Sie sich bitte ein.
Umweltzonen in Frankreich
In Frankreich gibt es in vielen Großstädten und Départements dauerhafte oder temporäre Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Schrittweise werden bis 2025 in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern dauerhafte Umweltzonen eingeführt. CritAir-Plaketten werden zwingend in den dauerhaften Umweltzonen benötigt, in den temporären Umweltzonen bei Aktivierung derselbigen.
Vor Antritt einer Reise nach Frankreich sollte rechtzeitig die aktuelle Situation vor Ort geprüft werden und gegebenenfalls rechtzeitig eine Plakette beantragt werden.
Keine Umweltvignette erhalten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 und Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer) erhalten keine Vignette. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
Alle relevanten Bestimmungen finden Sie in unserer für ACE-Mitglieder zusammengestellten PDF.
Maut in Europa
In vielen Ländern in Europa wird bei der Benutzung von Schnellstraßen oder den Autobahnen eine Mautgebühr erhoben. Der ACE hat Ihnen für die wichtigsten Länder die Maut zusammengestellt:
Bekannte Umweltzonen
Dauerhafte Umweltzonen - ZFE-m - 2024
Dauerhafte Umweltzonen ZFE-m (Zone à Faibles Émissions mobilité) für Pkw gibt es bisher in Paris, Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Nizza, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse, weitere Städte sollen folgen. In diese Zonen dürfen Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten nur mit einer Crit‘Air-Plakette der entsprechenden Kategorie einfahren. Beginn und Ende der Umweltzonen sind durch Schilder gekennzeichnet.
Temporäre Umweltzonen - „Circulation différenciée“ ZPA
Diese Umweltzonen gelten nur zeitweise und werden bei Überschreitung bestimmter Luftschadstoffgrenzwerte aktiviert. Sie werden vor Ort durch elektronische Anzeigetafeln, in den Medien und auf dieser Karte bekanntgegeben. Bei Beantragung einer Crit’Air-Plakette und Hinterlegung einer Email-Adresse wird man auch
per Email informiert, sobald die temporäre Zone aktiviert wird. Bevor Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Crit’Air-Plakette bzw. für bestimmte Kategorien der Plakette in Kraft treten, sind meist zunächst Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgeschaltet. Temporäre Umweltzonen gibt es u.a. in den Metropolregionen Paris, Grenoble, Lille, Lyon, Marseille, Rennes, Saint-Étienne, Straßburg, Toulouse, im Vallée de l‘Arve (Département Haute-Savoie) sowie in zahlreichen weiteren Départements. Auch die Städte Annecy und Chambéry haben eigene temporäre Umweltzonen eingerichtet.
Folgende temporäre und permanente Umweltzonen sowie verkehrsberuhigende Maßnahmen sind derzeit bekannt:
Metropolregion Paris: Die dauerhafte Umweltzone (ZFE-m) gilt innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique) sowie im Großraum innerhalb des Autobahnrings A86, wobei der Boulevard périphérique und die A86 selbst nicht Bestandteile der Umweltzonen sind. Innerhalb des Boulevard périphérique benötigen Pkw mit Diesel- oder Benzinantrieb sowie Motorräder mindestens die Crit’Air-Plakette 3. Ab 1.1.2025 dürfen nur noch Fahrzeuge mit der grünen Crit’Air-Plakette (für 100 Prozent elektrisch oder mit Wasserstoff angetriebene Fahrzeuge), der Crit’Air-Plakette 1 und der Crit’Air-Plakette 2 einfahren. Die Umweltzone gilt für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Zweiräder und Dreiräder von Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr (ausgenommen Feiertage) und ist entsprechend beschildert. Für Busse, und Lkw gilt die Umweltzone an sieben Tagen der Woche zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr. Alle Fahrzeuge (auch ohne Plakette) dürfen Montag bis Freitag von 20.00 bis 8.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen die Zonen befahren. Zusätzlich ist die gesamte Metropolregion Paris mit Teilen der Region Île-de-France eine temporäre Umweltzone, die nur bei Luftverschmutzungsalarm gilt. Das Gebiet umfasst das Stadtgebiet sowie einige Gemeinden innerhalb des Autobahnrings A86 (die A86 selbst zählt nicht zur Umweltzone). Mittels elektronischer Anzeigen wird angezeigt, wenn die Umweltzone in Kraft ist. Je nach Luftbelastungsgrad werden die Tempolimits reduziert und bestimmte Crit’Air-Plaketten vorgeschrieben.
Paris Stadt: Jeden 1. Sonntag im Monat werden die Champs-Élysées und die Île de la Cité sowie Teile der Innenstadt zur Fußgängerzone.
Avignon: Temporäres Umweltzonen-Fahrverbot (ZPA). Die Zone umfasst die Gebiete: Grand Avignon (Avignon, Saze, Rochefort du Gard, Pujaut, Roquemaure, Entraigues-sur-la-Sorgue, Velleron, Jonquerettes, Caumont-sur-Durance), Rognonas, Barbentane, Chateaurenard und Noves. Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 1, 2 und grün in die Umweltzone einfahren.
Bordeaux: Jeden 1. Sonntag im Monat (ausgenommen im Januar und August) werden zahlreiche Straßen im gesamten Stadtgebiet von Bordeaux zur autofreien Zone. Dies gilt in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr.
Grenoble: Temporäres Umweltzonen-Fahrverbot (ZPA), welches insgesamt 49 Gemeinden umfasst, inklusive der darin liegenden Autobahnabschnitte und bei bestimmten Luftschadstoffwerten aktiviert wird. Zusätzlich gibt es im Stadtgebiet und 27 Gemeinden des Großraums eine dauerhafte Umweltzone ZFE-m, welche für leichte Nutzfahrzeuge und Lkw gilt. Es gilt ein Fahr- und Parkverbot für leichte Nutzfahrzeuge und LKW, die keine Crit’Air-Plakette oder eine der Klassen 3, 4 und 5 haben. Für alle Fahrzeuge gibt es zudem in Grenoble und weiteren 12 Gemeinden eine ZFE mit einem Fahrverbot von Mo. bis Fr. von 7 bis 19 Uhr für Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette der Klassen 4 oder 5 oder ohne Plakette. Ab 1.1.2025 sind in dieser Zone auch alle Fahrzeuge mit Klasse 3 in genannter Zeit verboten. Die Autobahnen A48, A480, A41 und die Nationalstraßen N87 und N481 sind ausgenommen.
Lille: Es gibt ein temporäres Umweltzonen-Fahrverbot im Großraum Lille mit 11 dazugehörenden Gemeinden und den Autobahnteilen A1, A22, A25 samt der N227 und der D652. Sollten die Umweltzonen aktiv sein, dürfen nur noch Fahrzeuge mit den Umweltplaketten 1, 2, 3 und der grünen Plakette einfahren. Voraussichtlich ab Ende 2024 gilt für das Stadtzentrum Lille eine permanente ZFE mit den gleichen Kriterien wie der temporären Umweltzone im Großraum Lille.
Lyon: Permanentes Umweltzonen-Fahrverbot (ZFE) gilt im Stadtgebiet Lyon sowie in den Nachbarstädten Bron und Vénissieux sowie Villeurbanne innerhalb des Boulveard périphérique Laurent Bonnevay, wobei der Boulevard und die M6, M7 sowie der Boulevard Nord nicht inbegriffen sind. Es gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Crit`Air-Plakette 4 und 5 oder ohne.
Marseille: Das Zentrum von Marseille ist dauerhafte Umweltzone (ZFE-m). Eine Einfahrt in die Zone ist für Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 4 und 5 und ohne verboten. Die Umweltzone wird durch das Innere der Straßen Avenue du Cap Pinède, Boulevards Capitaine Gèze et de Plombières, Avenue Alexandre Fleming, Boulevards Françoise Duparc, Sakakini, Jean Moulin et Rabatau, Avenue du Prado 2 begrenzt. Die Brücke der A55 und die Tunnel sind ausgenommen. Die temporäre Umweltzone ZPA umfasst ebenfalls das Stadtzentrum und sieht bei Bedarf weitere Maßnahmen vor. Dies wird durch elektronische Anzeigetafeln öffentlich gemacht.
Montpellier: Die dauerhafte Umweltzone ZFE-m im Großraum der Stadt Montpellier mit 10 umliegenden Gemeinden gilt für alle Fahrzeuge. Das Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge mit einer Crit´Air 4 oder 5 oder ohne Plakette.
Nancy: Temporäres Umweltzonen-Fahrverbot (ZPA). Werden bestimmte Schadstoffwerte überschritten, dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 1, 2, 3 und grün in die Umweltzone einfahren. Ab dem zweiten Tag einer Luftverschmutzungsspitze dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer gültigen Crit’Air-Plakette die Umweltzonen befahren. Ausgenommen von der ZPA sind die A31, A33 und A330 südlich des Autobahnkreuzes A33/A330.
Nizza: Es gilt eine ständige Umweltzone (ZFE-m) in der Innenstadt und beim Hypercentrum. Es gilt ein Fahrverbot für Lkw und Busse ohne Crit´Air-Plakette oder Cirt’Air-Plaketten 4 und 5 sowie für andere Kfz ohne Crit’Air-Plakette oder mit einer Crit’Air-Plakette 5. Ausgenommen davon sind Zweiräder, Dreiräder, Oldtimer und Behinderten-Fahrzeuge.
Reims: Es gilt eine ständige Umweltzone (ZFE-m). Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Crit’Air-Plakette 1, 2, 3 und grün in die Umweltzone einfahren.