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Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
543.965 km²
Hauptstadt
Paris
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit.
Netzspannung
220V, 50 Hz, in alten Hotels gelegentlich noch 110 V.
Einwohneranzahl
65.437.000
Banken Öffnungszeit
In Paris und Umgebung: Mo-Fr 10.00-17.00 Uhr. Anderorts: Di-Sa 10.00-13.00 und 15.00-17.00 Uhr. Manche Banken sind samstags bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Vortag eines Feiertages schließen die Banken um 12.00 Uhr.
Klima

Frankreich profitiert von einem gemäßigten, angenehmen Klima. Das Land teilt sich in vier Klimazonen: Feuchtes Küstenklima mit oft frischen Sommern westlich der Linie Bayonne-Lille, halbkontinentales Klima mit strengen Wintern und heißen Sommern im Elsass, in Lothringen, entlang des Rhônetals und im Gebirge (Alpen, Pyrenäen und Zentralmassiv), Übergangsklima mit kalten Wintern und heißen Sommern im Norden, in der Pariser Region und im Zentrum des Landes, mediterranes Klima mit milden Wintern und sehr heißen Sommern im Süden Frankreichs.

Einreise

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass. Für Andorra (AND) und Monaco (MC) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Fahrzeuge

Nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die „Grüne Versicherungskarte“ wird dringend empfohlen (benötigt bei Unfällen, oft verlangt bei Verkehrskontrollen).

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße110

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn110

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Für Gespanne mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t gilt auf Schnellstraßen sowie Autobahnen 90 km/h. Wer den Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80 km/h und auf Autobahnen höchstens 110 km/h fahren. Bei Regen oder Schneefall gelten verringerte Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen (110 km/h) und Schnellstraßen (100 km/h).

Promille
0,5 ‰ (0,2 ‰ bei Führerscheinbesitz bis 3 Jahre).
Promille Info

Die Mitführung eines nach französischer Norm(NF X20-70) zertifizierten Alkoholtesters (frz.: éthylotest) für alle Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kleinkrafträder bis 50 ccm und maximaler Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) ist zwar verpflichtend, das Fehlen eines solchen Testers wird aber nicht mit einem Bußgeld bestraft. Den französischen Vorgaben entsprechende Einweg-Atemtester (Blasröhrchen) sind überall in Frankreich in Apotheken, Supermärkten und Tankstellen für ca. 2-5 € erhältlich.

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 135 Euro
20 km/h zu schnell: ab 135 Euro
Über 50 km/h zu schnell: 1500 Euro
Rotlichtverstoß: ab 135 Euro
Überholverstoß: ab 135 Euro
Parkverstoß: ab 10 Euro
Telefonieren am Steuer: ab 35 Euro
Warnweste nicht angelegt: 90 Euro

Verkehr

Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden, außerdem ist ein dem Alter und Größe des Kindes entsprechender Kindersitz Pflicht.
Motorradfahrer haben Helmpflicht und müssen am Tag mit Abblendlicht fahren. Neu ist auch die Pflicht mit Handschuhen (CE-Norm) zu fahren.
In Tunnels und Galerien ist das Abblendlicht immer für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. Die franz. Regierung empfiehlt allerdings am Tag immer mit Abblendlicht zu fahren.
Es muss mindestens eine reflektierende Warnweste (EN 471) im Fahrzeug mitgeführt werden. Alle Personen, die bei einer Panne oder Unfall das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Auch für jeden Radfahrer besteht außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnwestenpflicht! Diese muss bei schlechten Sichtverhältnissen, auch tagsüber, getragen werden und dient der Verkehrssicherheit. Verstöße werden mit 35 € geahndet.
Winterausrüstung: Es besteht in Frankreich keine generelle Winterreifenpflicht. In Gebirgsregionen (Alpen, Vogesen, Pyrenäen, Jura- und Zentralmnassiv und Korsika) zwischen 1. November und 31. März verpflichtend vorgeschrieben. Schneeketten: Schneeketten sind erlaubt, Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
Jegliche Ablenkung z.B. durch Essen, Schminken oder der Griff in das Handschuhfach können mit 75 € bestraft werden. Das Betrachten eines Bildschirmes wird mit 1500 € Bußgeld geahndet (Navigationsbildschirm ausgenommen).
Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Gelb-markierte Straßenränder bedeuten: Parken verboten.
Blau-markierte Straßenränder bedeuten: Parken nur mit Parkscheibe.
Zubehör: Pannendreick, Verbandskasten, Warnweste, Ersatzlampenset empfohlen.
Spikes: Erlaubt von Samstag vor dem 11. November bis zum letzten Sonntag im März.
Dashcam erlaubt, Radarwarngeräte verboten
Umweltzonen In Paris, Lyon, Grenoble, Lille, Rennes, Toulouse, Marseille und Straßburg sowie in weiteren 22 der 96 Departements sind Umweltzonen in Kraft. Die Einfahrt in die Innenstadt ist jeweils nur mit gültigen Plaketten zulässig. Alle Informationen und Bestellmöglichkeiten finden sich auf folgenden Webseiten:www.certificat-air.gouv.fr/de(offizielle Webseite des französischen Umweltministeriums)
https://www.lez-france.fr/de/(Hinweis:Hierbei handelt es sich um eine kommerzielle Webseite mit umfassenden Informationen zur französischen Umweltplakette. Ein Erwerb der Plakette über diesen Anbieter ist jedoch um ein Vielfaches teurer als über die offizielle Seite des Ministeriums.)

Camping

Wohnmobile und Caravan-Gespanne können bis zu einer Länge von 18 m einschließlich Zugwagen und einer Breite von 2,50 m ungehindert einreisen. Wer eine Nacht an einer französischen Autobahn verbringen will, kann sich auf einen Parkplatz stellen. Aber aufgepasst: Ein Autobahnticket ist nur befristet gültig. Vom freien Campen ist abzuraten. Neu seit 01.01.2021: Um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen, sind bei Wohnmobilen über 3,5 t ZGG Warnhinweise beidseitig und am Heck des Fahrzeuges anzubringen. Die Aufkleber „Angles Morts“ (Toter Winkel) sind an Grenztankstellen und im Onlinehandel erhältlich. Die Verordnung schließt auch außerhalb Frankreichs zugelassene Fahrzeuge ein. Sind diese Aufkleber nicht vorhanden, droht ein Bußgeld von 135 €. CCI-Card (Camping Card International) Für ACE-Mitglieder 10 € je Jahr für Dauerbezieher, 14 € für Jahresbezieher. Bestellung über ACE-Info-Service.

Zoll Einfuhr

In EU-Mitgliedstaaten eingekaufte, bereits versteuerte Waren können problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbedarf erworben wurden. Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf:Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g, 200 Zigarren, 1000 g Rauchtabak. Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.

Geld / Devisen

Geld/Währung: Euro (€). Kreditkarten: American Express, MasterCard, Diners Club und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Reiseschecks werden fast überall angenommen. strong>Devisenbestimmungen: Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr der Landeswährung. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist ebenfalls gestattet. Ab 10.000 Euro besteht Deklarationspflicht.

Telefonieren nach D
Von Frankreich nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren von D
Von Deutschland nach Frankreich: 0033 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch. Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Unfälle: Bei Unfällen mit Sachschaden zieht man einen gerichtlich zugelassenen französischen Sachverständigen hinzu, ohne dessen Gutachten französische Versicherungsgesellschaften nur selten zu Zahlungen bereit sind. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen! Pannenhilfe: Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.

Polizeiadresse

112 / 17

Adresse Rettungsdienst

112 / 15

Adresse der Feuerwehr

112 / 18

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
13/15, Avenue Franklin D. Roosevelt
75008 Paris
Tel.: 01 53 83 45 00
Fax: 01 53 83 45 02
E-Mail:<anur über das Kontaktformular auf der Internetseite</a>
Internet: www.paris.diplo.de
Französische Botschaft
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel.: 030 590 03 90 00
Fax: 030 590 03 91 10
E-Mail: visas.francfort-de@diplomatie.gouv.fr
Internet: www.ambafrance-de.org

Fremdenvekehrsamt

Atout France - Französische Zentrale für Tourismus
Zeppelinallee 37
60325 Frankfurt/Main
Fax: 069 745556
E-Mail: info@atout-france.fr
Internet: https://de.france.fr/de

Sonstiges

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Touristik
Schmidener Straße 227
70374 Stuttgart
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ACE-Info-Service 0711 5 30 33 66 77
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Internet: www.ace.de

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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Französisch
Amtliches Kennzeichen
F
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.
Tel.: 030 5000 3000
Internet: www.auswaertiges-amt.deKriminalität: Auf Korsika und in Südfrankreich gibt es hohe allgemeine Kriminalität. Es handelt sich dabei in erster Linie um Eigentumsdelikte wie Einbrüche, Diebstähle und Raubüberfälle. Zum Schutz für Besucher Korsikas und vorwiegend Südfrankreichs werden folgende Verhaltensempfehlungen gegeben: Kein wildes Camping. Kein Übernachten in freier Natur, auch und erst recht nicht im Wohnwagen. Wandern in entlegenen Gebieten nur in größeren Gruppen. Nach Einbruch der Dunkelheit möglichst keine Fahrten und Spaziergänge außerhalb geschlossener Ortschaften. Keine Wertsachen in geparkten Autos lassen. Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Die Mitnahme von Hunden und Katzen unter 3 Monaten ist verboten. Für einige Hunderassen besteht ein Mitnahmeverbot. Rauchverbot gilt für öffentliche Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, am Arbeitsplatz sowie in der Gastronomie. Hier dürfen aber unter bestimmten Bedingungen Raucherräume eingerichtet werden. Das Rauchverbot gilt auch innerhalb von Kraftfahrzeugen, wenn Kinder unter 18 Jahren mit an Bord sind.

Superbenzin ROZ 95
1,70
Diesel
1,82
Stand Treibstoffpreise
08.12.2022

Vignetten FAQ

Wie lange ist die Vignette gültig? Gibt es weitere Mautstrecken? Hier die wichtigsten Antworten.

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Europaweite Pannenhilfe

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