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Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
41.285 km²
Hauptstadt
Bern
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit
Netzspannung
220 V, 50 Hz. Schukostecker passen nicht, Adapter erforderlich
Einwohneranzahl
8.738.791
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr 09:00-16.00/18:00 Uhr
Klima

Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes, meistens von ozeanischen Winden geprägtes, mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional, bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geographische Lage, sehr unterschiedlich.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass oder Personalausweis werden anerkannt. In Liechtenstein (FL) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Die Schweiz wendet das Schengen-Abkommen an. Somit entfallen die Passkontrollen an der Grenze, nicht aber die Kontrolle des Warenverkehrs. 

Fahrzeuge

Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der 'Grünen Versicherungskarte' wird empfohlen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht oder im Nummernschild enthalten sein.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn100

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn100

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Pkw mit Anhänger dürfen maximal 80 km/h fahren.

Auf Schnellstraßen und in Tunnel mit nur einer Fahrspur sind 80 Km/h erlaubt.

Für Mopeds gelten inner- und außerorts 30 km/h.

Caravan bis max. 3,5 t hzGG und bauartbedingte Eignung des Anhängers, Zugfahrzeuges und Reifen, ansonsten gelten 80 km/h.

Auf dreispurigen Autobahnen darf der äusserste linke Fahrstreifen nur von Fahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen.

Promille
0,5, Führerschein auf Probe 0,1
Promille Info

Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 465 Euro


Rotlichtverstoß: 190 Euro


Überholverstoß: ab 230 Euro


Parkverstoß: ab 30 Euro


Telefonieren am Steuer: 75 Euro


Warnweste nicht angelegt: --


Fahren ohne Licht: --


20 km/h zu schnell: ab 140 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 690 Euro

Verkehr
  • Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 Meter Körpergröße dürfen nur in einem ihrer Größe und Gewicht entsprechenden Kindersitz befördert werden.
  • Licht: Ganztägig Lichtpflicht. Das heißt, es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Tagfahrleuchten sind bei guten Lichtverhältnissen ebenfalls zulässig.
  • Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse, Busse und schwere LKW haben immer Vorfahrt!
  • Gespanne: Dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
  • In der Schweiz sind die Autobahnen und wichtige Bundesstraßen gebührenpflichtig. Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger aller Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Über 3,5 t ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
  • Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten.
  • Parken: gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind. Blau markierte Straßenränder bedeuten: Parken kostenlos mit Parkscheibe, weiße Zonen sind gebührenpflichtig (Parkscheinautomat), rote Zonen kostenfrei mit Parkscheibe bis 15 Stunden.
  • Anschnallpflicht: Personen über 7 Jahr müssen sich anschnallen. Kinder unter 7 Jahre können auf den Vordersitzen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden.
  • Autostraßen - mit grünen Tafeln signalisiert (wie Autobahn) - haben keine Richtungstrennung (mit Gegenverkehr), Benützung nur für Motorfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h gestattet.
  • Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion und andere Radarwarngeräte sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet. Dashcam aus Datenschutzgründen nicht empfohlen.
  • Keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit.
    Beim Verkehrszeichen „Schneeketten“ muss mit Schneeketten gefahren werden. Allradfahrzeuge benötigen dann auf allen Rädern Ketten!
  • Allgemein hohe Strafen bei Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, vor allem z.B. Alkoholverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, bis hin zu Haft oder Fahrzeugenteignung.
  • Das Bilden einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge ist verpflichtend; auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte, bei drei und mehr zwischen linkem und dem nebenliegenden. Auch die Anwendung des Reißverschlussverfahren ist vorgeschrieben, z.B. bei der Reduzierung von Fahrstreifen oder vor Baustellen. Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur bleiben jedoch vorfahrtsberechtigt.
  • Wenn sich auf mehrspurigen Straßen stockender Verkehr oder Stau bildet, kann vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen bei normalem Verkehr bleibt verboten.
Camping

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher,

16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Camping Allgemein

Bei der Einreise mit einem Gespann gelten folgende Bestimmungen: Breite 2,55 m, Länge 12 m inkl. Anhänger – diese Maße gelten auch für das Befahren von Passstraßen. Zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstraßen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmaße betragen: Breite 2,55 m, Länge 18,75 m,

Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Außerdem benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine). Diese muss zudem an einer speziellen Öse oder Haken am Zugfahrzeug befestigt sein. 

Zoll Einfuhr

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren), 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).

Strengere Mengenregelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter und Milchprodukte. Bei Durchreise dürfen Waren zum persönlichen Bedarf bis 5.000 CHF mitgeführt werden. Bestimmte Warengruppen, wie Alkohol oder Fleischwaren sind davon ausgeschlossen. Die Waren sind bei der Einreise ausdrücklich zur Durchfuhr anzumelden.

Geld / Devisen

Währung: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.

Kreditkarten: American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.

Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken ist die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung deklarationspflichtig.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Telefonieren von D
0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Medizinische Hinweise

Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen, welches deutschen Reisenden in der Schweiz ermöglicht, unverzüglich erforderliche Sachleistungen (ärztliche Behandlungen, Arznei usw.) zu Lasten ihrer einheimischen Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können. Dazu ist ein gültiger Behandlungsausweis notwendig, der bei der einheimischen Krankenkasse erhältlich ist. Die Kosten für ambulante Behandlungen sind zunächst vom Reisenden selbst zu bezahlen. Aufgrund des Abkommens besteht aber ein Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten durch die einheimische Krankenkasse. Da die ambulante Behandlung einen Tarifschutz ausschließt, können die Arzthonorare bei der Behandlung deutscher Patienten erhöht werden. Zudem sind Zahnnotbehandlungen nur bis zu einer Höhe von max. 1.000 € abgedeckt.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung

Bestellung über ACE Info-Service.

Unfall

Unfälle

Es empfiehlt sich in jedem Fall die Polizei zu rufen und einen europäischen Unfallbericht auszufüllen. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe

Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.

Polizeiadresse

117/112

Adresse Rettungsdienst

144 (oder über Polizei)/112

Adresse der Feuerwehr

118/112

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Willadingweg 83


3006 Bern


Tel.: 031 359 41 11


Fax: 031 359 44 44


E-Mail: info@bern.diplo.de


Internet: www.bern.diplo.de


Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft


Otto-von-Bismarck-Allee 4a


10557 Berlin


Tel.: 030 390 40 00


Fax: 030 391 10 30


E-Mail: berlin@eda.admin.ch


Internet: www.eda.admin.ch/berlin

Fremdenvekehrsamt

Schweiz Tourismus


Rossmarkt 23


60311 Frankfurt/M.


Tel.: 00800 100 200 29 (kostenlos)


Fax: 00800 100 200 31 (kostenlos)


E-Mail: info@myswitzerland.com


Internet: www.myswitzerland.com

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


ACE Auto Club Europa e.V.


Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


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Amtssprache
Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Amtliches Kennzeichen
CH
Allgemeine Info

Reisehinweise
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02.
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).


Rauchverbot: In der gesamten Schweiz ist das Rauchen in den meisten Restaurants und Bars sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen und Schulen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Es sind jedoch Ausnahmen möglich. So können gastronomische Einrichtungen mit weniger als 80qm als Raucherlokale zugelassen werden. 15 der 20 Schweizer Kantone haben jedoch schärfere Regeln.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,95
Premium Benzin
1,95
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
2,02
Premium Diesel
2,02
BIO Diesel
2,02
Stand Treibstoffpreise
24.04.2024

Vignetten FAQ

Wie lange ist die Vignette gültig? Gibt es weitere Mautstrecken? Hier die wichtigsten Antworten.

Zu den Fragen rund um die Vignette

Europaweite Pannenhilfe

Ein Panne kann jedem passieren, auch im Urlaub. ACE-Mitglieder können über den Notruf-Service die Unfall- und Pannenhilfe vor Ort anfordern.

Pannenhilfe in Europa