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Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
77.474 km²
Hauptstadt
Beograd/Belgrad
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 1 Stunde
Netzspannung
220 V, 50 Hz.
Einwohneranzahl
7.261.000
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-15.00 Uhr.
Einreise

Sie benötigen bei der Einreise einen mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass), Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass. Notwendig ist außerdem der Nachweis einer Krankenversicherung, die für evtl. Kosten in Serbien aufkommt. Wichtiger Hinweis: Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können derzeit Ein- und auch Durchreisebestimmungen von den hier aufgeführten abweichen. Aktuelle Informationen hierzu auf unserer Webseite und beim Auswärtigen Amt.

Fahrzeuge

Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich. Der Fahrzeugschein (Zulassungsschein) muss mitgeführt werden. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte mit der Länderangabe „SRB“ ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Falls das von Ihnen benutzte Fahrzeug nicht Ihr Eigentum ist, benötigen Sie eine Vollmacht vom Fahrzeughalter. Wichtig: Der Fahrzeughalter darf keinen Wohnsitz in Serbien haben. Es ist grundsätzlich verboten, das Fahrzeug in Serbien einer dort ansässigen Person zur Benutzung zu überlassen. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht werden.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße100

Autobahn100

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Aufgrund des schlechten Straßenzustandes und möglicherweise ungewohnter Verkehrsverhältnisse wird von Nachtfahrten abgeraten. Fahrzeuge sollten nicht unbewacht abgestellt werden.
Auf keinen Fall sollten im geparkten Fahrzeug Reisedokumente, Wertsachen und anderes Gepäck zurückgelassen werden. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, nicht allein zu reisen.

Promille
0,3
Promille Info

Für Beifahrer gilt die Promillegrenze ebenfalls. Bei Führerscheinbesitz unter einem Jahr 0,0

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 45 Euro
Rotlichtverstoß: 140 Euro
Überholverstoß: ab 55 Euro
Parkverstoß: 45 Euro
Telefonieren am Steuer: 45 Euro
Warnweste nicht angelegt: ab 32 Euro
Fahren ohne Licht: 30 Euro
20 km/h zu schnell: ab 45 Euro
Über 50 km/h zu schnell: bis 140 Euro

Verkehr

Autofahrer müssen einen Satz Ersatzglühlampen im Fahrzeug mit sich führen, sowie Abschleppseil, Ersatzreifen und Warnweste.
Das Tragen einer Warnweste ist für jeden Insassen beim Verlassen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall vorgeschrieben.
Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten. Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.
Aufgrund des schlechten Straßenzustandes und möglicherweise ungewohnter Verkehrsverhältnisse wird von Nachtfahrten abgeraten.
Fahrzeuge sollten nicht unbewacht abgestellt werden. Auf keinen Fall sollten im geparkten Fahrzeug Reisedokumente, Wertsachen und anderes Gepäck zurückgelassen werden. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, nicht allein zu reisen.
Es besteht für alle Fahrzeuge die Verpflichtung auch am Tag mit Licht zu fahren.
Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Blechschäden an Fahrzeugen müssen bei der Einreise an der Grenze deklariert werden.
Kinder bis 12 Jahre dürfen nicht auf einem Motorrad oder auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden.
Vor Schulen gilt Tempo 30.
Müll aus dem Autofenster werfen wird bestraft (ca. 52 Euro).
Fahrer, die die Durchführung eines Drogentestes ablehen können in Haft genommen werden.
Radfahrer, die Kopfhöhrer tragen oder schneller als 35 km/h fahren, müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung). Schneeketten müssen im Kofferraum mitgeführt und bei Bedarf montiert werden.

Verkehr 2

Auf allen Autobahnabschnitten in Serbien findet eine au-tomatische Geschwindigkeitsüberwachung statt, für die jeweils eine Mindestfahrtdauer entsprechend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt. Bei Unterschreitung ist zwangsläufig ein hohes Bußgeldes wegen Geschwindig-keitsüberschreitung fällig. Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen muss dies sofort an die an der Mautstation stehende Polizei bezahlt werden.

Camping

Campern wird geraten, eine Liste über das wichtigste im Caravan bzw. Wohnmobil befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern. Freies Campen ist in Serbien nicht erlaubt. CCI-Card (Camping Card International) Für ACE-Mitglieder 10 € je Jahr für Dauerbezieher, 14 € für Jahresbezieher. Bestellung über ACE-Info-Service.

Zoll Einfuhr

Folgende Artikel können zollfrei von Personen über 16 Jahren eingeführt werden: 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Tabak. 1 l Spirituosen oder 2 l Wein, 1 l Eau de Toilette, Medikamente für den persönlichen Gebrauch in angemessener Menge.

Zoll Ausfuhr

Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg aus Serbien nach Ungarn gelten seit 01.01.2009 folgende Freimengen: Pro Person dürfen 40 Stück Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50g Rauchtabak und 1 Liter Alhohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt, oder 2 Liter Alkohol mit weniger als 22% Alkoholgehalt, sowie 4 Liter Wein und 16 Liter Bier zum persönlichen Verbrauch zollfrei eingeführt werden. Für die Ausfuhr von Gegenständen mit archäologischem, historischem, ethnographischem, künstlerischem und wissenschaftlichem Wert ist die vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Das gilt auch für Jagdtrophäen.

Geld / Devisen

Geld/Währung: 1 Serbischer Dinar (RSD) = 100 Para. Kreditkarten: Werden nur eingeschränkt akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Devisenbestimmungen: Einfuhr Fremdwährung: Beträge ab 15.000 € dürfen nur noch per Banküberweisung eingeführt werden. Einfuhr Landeswährung: bis zu 120.000 RSD, jedoch nur in Banknoten zu höchstens 1.000 RSD. Eine Summe über 120.000 RSD kann eingeführt werden wenn eine Bankbescheinigung als Nachweis vorlegt wird, dass die Summe im Ausland gekauft wurde. Ausfuhr Fremdwährung: Aus Serbien können ohne Nachweis über die Herkunft des Geldes bis zu 2.000 € ausgeführt werden. Darüber hinaus ist die Ausfuhr von Fremdwährung in Höhe der deklarierten Einfuhr möglich. Ausfuhr Landeswährung: bis zu 120.000 RSD, jedoch nur in Banknoten zu höchstens 1.000 RSD. Deklaration: Ja - bei der Einfuhr von Fremdwährung nach Serbien müssen Beträge zwischen 10.000 € und 15.000 € schriftlich deklariert werden, der Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße werden bei Ausreise mit der Beschlagnahmung von Devisen bestraft.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren von D
00381 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

EU-Staatsangehörige können sich kostenlos in staatlichen Krankenhäusern behandeln lassen. Zuvor muss unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei den Zweigstellen der Republikanstalt für Krankenversicherung Serbiens (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) ein serbischer Krankenschein besorgt werden. Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor Reiseantritt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Unfälle: Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei eventuellen Karosserieschäden muss eine polizeiliche Schadensbestätigung veranlasst werden, nur gegen Vorlage derselben ist eine Ausreise möglich. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Pannenhilfe: Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.

Polizeiadresse

92 / 112

Adresse Rettungsdienst

94 / 112

Adresse der Feuerwehr

93 / 112

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Neznanog Junaka 1 A
11040 Belgrad
Tel.: 00381 11 3064300
Fax: 00381 11 3064303
E-Mail: info@belgrad.diplo.de
Internet: www.belgrad.diplo.de
Botschaft Serbien
Taubertstraße 18
14193 Berlin
Tel.: 030 8957700
Fax: 030 8252206
E-Mail: info@botschaft-serbien.de
Internet: www.berlin.mfa.gov.rs

Fremdenvekehrsamt


Touristische Auskünfte:
National Tourism Organisation of Serbia (NTOS)
Čika-Ljubina 8 11000 Beograd
Tel.: +381 11 65 57 10 0
Fax: +381 11 26 26 76 7
E-Mail: nfo@serbia.travel'
Internet: www.serbien.travel

Sonstiges

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Amtssprache
serbisch
Amtliches Kennzeichen
SRB
Allgemeine Info

Reisehinweise Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02. Internet: www.auswaertiges-amt.de Ausländische Reisende müssen sich innerhalb 24 Stunden nach Ankunft bei der zuständigen Polizeibehörde am Aufenthaltsort registrieren lassen. Bei Unterkunft im Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen. Verstöße werden mit Geldstrafen belohnt oder können zu Problemen bei der Ausreise führen. Fahrzeuge sollten nicht unbewacht abgestellt werden. Auf keinen Fall sollten im geparkten Fahrzeug Reisedokumente, Wertsachen und anderes Gepäck zurückgelassen werden. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, nicht allein zu reisen. Vor Übernachtung an Raststätten ist abzuraten. Fahrzeugaufbrüche kommen vor. Betrüger geben sich gelegentlich als falsche Pannenhelfer aus, bieten überteuerte Repara-turdienste an oder täuschen Pannen vor. Rauchverbot Ein Rauchverbot gilt in Serbien für Büros, öffentliche Ge-bäude, Schulen und soziale Einrichtungen. Auch im Theater und Kino ist das Rauchen untersagt. In der Gastronomie gibt es weiterhin kein Rauchverbot.

Superbenzin ROZ 95
1,49
Diesel
1,75
Stand Treibstoffpreise
08.12.2022

Vignetten FAQ

Wie lange ist die Vignette gültig? Gibt es weitere Mautstrecken? Hier die wichtigsten Antworten.

Zu den Fragen rund um die Vignette

Europaweite Pannenhilfe

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