Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol und Salzburg
Auf den Ausweichstrecken im Raum Reutte (Fernpassroute), Kufstein (Inntal-Autobahn) und im Großraum Innsbruck gelten für den Transitverkehr Restriktionen für den Urlaubsverkehr.
- Ein Abfahren auf Ausweichstrecken ist an allen Wochenenden bis 13.10.2024 jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr nicht gestattet, zusätzlich auch am 3. Oktober.
- Ausgenommen sind der Anrainerverkehr und Reisende mit Urlaubsziel in den betroffenen Regionen.
- Die gesperrten Strecken und Zeiten können hier nachgeschaut werden: Sommerfahrverbote Tirol.
Entlang der A10 Tauern Autobahn sind ebenfalls zahlreiche Ausfahrten für Transitreisende gesperrt. In der Zeit von 5. Juli bis 8. September gelten diese sogar täglich rund um die Uhr.
Zudem gelten im selben Zeitraum Durchfahrtsverbote in der Stadt Salzburg und den Gemeinden Anif, Grödig, Elsbethen, Großgmain, Wals-Siezenheim: A10 Ausfahrtssperren.
Länderinformationen
Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.
Serbien
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa
- Fläche
- 77.474 km²
- Hauptstadt
- Beograd/Belgrad
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 1 Stunde
- Netzspannung
- 220 V, 50 Hz.
- Einwohneranzahl
- 6.834.000
- Banken Öffnungszeit
- Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
- Einreise
Sie benötigen für einen vorübergehenden Aufenthalt bis zu 90 Tagen bei der Einreise einen mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass), Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass. Bei Einreise aus dem Kosovo gelten gesonderte Bestimmungen, diese erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
- Fahrzeuge
Der nationale Führerschein und Fahrzeugschein ist ausreichend. Die Mitnahme der IVK Internationalen Versicheungskarte (Grüne Karte) mit der Länderangabe „SRB“ ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Falls das von Ihnen benutzte Fahrzeug nicht Ihr Eigentum ist, benötigen Sie eine Vollmacht vom Fahrzeughalter. Wichtig: Der Fahrzeughalter darf keinen Wohnsitz in Serbien haben.
Es ist grundsätzlich verboten, das Fahrzeug in Serbien einer dort ansässigen Person zur Benutzung zu überlassen. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht sein.- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße80
Autobahn80
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße100
Autobahn100
- Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße80
Autobahn80
- Promille
- 0,3
- Promille Info
Für Beifahrer gilt die Promillegrenze ebenfalls. Bei Führerscheinbesitz unter einem Jahr 0,0
- Bussgeld
Alkohol am Steuer: ab 45 Euro
Rotlichtverstoß: 140 Euro
Überholverstoß: ab 55 Euro
Parkverstoß: 45 Euro
Telefonieren am Steuer: 45 Euro
Warnweste nicht angelegt: ab 32 Euro
Fahren ohne Licht: 30 Euro
20 km/h zu schnell: ab 45 Euro
Über 50 km/h zu schnell: bis 140 Euro- Verkehr
- Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren. - Autofahrer sollten einen Satz Ersatzglühlampen im Fahrzeug mit sich führen (nur für in Serbien zugelassene Fahrzeuge verpflichtend), außerdem muss ein Abschleppseil- oder Stange mitgeführt werden.
- Das Tragen einer Warnweste ist für jeden Insassen beim Verlassen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall vorgeschrieben.
- Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten. Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
- Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein.
- Aufgrund des schlechten Straßenzustandes und möglicherweise ungewohnter Verkehrsverhältnisse wird von Nachtfahrten abgeraten.
- Fahrzeuge sollten nicht unbewacht abgestellt werden. Auf keinen Fall sollten im geparkten Fahrzeug Reisedokumente, Wertsachen und anderes Gepäck zurückgelassen werden. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, nicht allein zu reisen.
- Es besteht für alle Fahrzeuge die Verpflichtung auch am Tag mit Licht zu fahren.
- Telefonieren im Auto ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Blechschäden an Fahrzeugen müssen bei der Einreise an der Grenze deklariert werden.
- Kinder bis 12 Jahre dürfen nicht auf einem Motorrad oder auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden.
- Vor Schulen gilt Tempo 30.
- Müll aus dem Autofenster werfen wird bestraft (ca. 52 Euro).
- Fahrer, die die Durchführung eines Drogentestes ablehen können in Haft genommen werden.
- Radfahrer, die Kopfhöhrer tragen oder schneller als 35 km/h fahren, müssen mit einer Geldbuße rechnen.
- Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung). Schneeketten müssen im Kofferraum mitgeführt und bei Bedarf montiert werden.
- Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in einer geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktiviertem Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden.
- Verkehr 2
Auf allen Autobahnabschnitten in Serbien findet eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung statt, für die jeweils eine Mindestfahrtdauer entsprechend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt. Bei Unterschreitung ist zwangsläufig ein hohes Bußgeldes wegen Geschwindigkeitsüberschreitung fällig. Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen muss dies sofort an die an der Mautstation stehende Polizei bezahlt werden.
- Camping
Campern wird geraten, eine Liste über das wichtigste im Caravan bzw. Wohnmobil befindliche Inventar mitzuführen und diese bei der Einreise vom Zoll bescheinigen zu lassen, um eine reibungslose Wiederausreise zu sichern.
CCI-Card (Camping Card International)
Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher,
16 € für Jahresbezieher.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Camping Allgemein
Freies Campen ist in Serbien nicht erlaubt.
- Zoll Einfuhr
Folgende Artikel können zollfrei von Personen über 16 Jahren eingeführt werden: 50 Zigaretten, 10 Zigarren oder 50 g Tabak. 1 l Spirituosen oder 2 l Wein, 50 ml Parfüm, 25 ml Eau de Toilette, Medikamente für den persönlichen Gebrauch in angemessener Menge, Geschenke bis 100 Euro. Einfuhrverbot gilt grundsätzlich für Waffen jeglicher Art.
- Zoll Ausfuhr
Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg aus Serbien nach Ungarn gelten seit 01.01.2009 folgende Freimengen: Pro Person dürfen 40 Stück Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50g Rauchtabak und 1 Liter Alhohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt, oder 2 Liter Alkohol mit weniger als 22% Alkoholgehalt, sowie 4 Liter Wein und 16 Liter Bier zum persönlichen Verbrauch zollfrei eingeführt werden. Für die Ausfuhr von Gegenständen mit archäologischem, historischem, ethnographischem, künstlerischem und wissenschaftlichem Wert ist die vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Das gilt auch für Jagdtrophäen.
- Geld / Devisen
Geld/Währung: 1 Serbischer Dinar (RSD) = 100 Para.
Kreditkarten: In größeren Städten hohe Akzeptanz von Kreditkarten, Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten: stehen zur Bargeldabhebung mit Bankkarte (nur Maestro) oder Kreditkarte zahlreich zur Verfügung.
Devisenbestimmungen: Ein- und Ausfuhr von Serbischen Dinar bis zu einem Gegenwert von 10.000 €., Ein- und Ausfuhr von Devisen bis zu einem Gegenwert von 10.000 €. Darüber besteht Deklarationspflicht. Beleg bis zur Ausreise aufbewahren, Verstöße werden bei Ausreise mit der Beschlagnahmung von Devisen bestraft.- Telefonieren nach D
- 0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
- Telefonieren von D
- 00381 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
- Medizinische Hinweise
Rauchverbot
Ein Rauchverbot gilt in Serbien für Büros, öffentliche Ge-bäude, Schulen und soziale Einrichtungen. Auch im Theater und Kino ist das Rauchen untersagt. In der Gastronomie gibt es weiterhin kein Rauchverbot.
- Medizinische Hinweise
EU-Staatsangehörige können sich kostenlos in staatlichen Krankenhäusern behandeln lassen. Zuvor muss unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei den Zweigstellen der Republikanstalt für Krankenversicherung Serbiens (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) ein serbischer Krankenschein besorgt werden. Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor Reiseantritt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen.
Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.
Bestellung über ACE-Info-Service.
- Unfall
Unfälle:
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei eventuellen Karosserieschäden muss eine polizeiliche Schadensbestätigung veranlasst werden, nur gegen Vorlage derselben ist eine Ausreise möglich. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE Euro-Notruf. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Pannenhilfe:Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
- Polizeiadresse
192
- Adresse Rettungsdienst
194
- Adresse der Feuerwehr
193
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Ambasada SR Nemačke
Neznanog Junaka 1 A
11040 Belgrad
Tel.: 00381 11 3064300
Fax: 00381 11 3064303
E-Mail: über das Kontaktformular auf der Webseite.
Internet: www.belgrad.diplo.de
Botschaft Serbien
Taubertstraße 18
14193 Berlin
Tel.: 030 8957700
Fax: 030 8252206
E-Mail: info@botschaft-serbien.de
Internet: www.berlin.mfa.gov.rs
- Fremdenvekehrsamt
Touristische Auskünfte:National Tourism Organisation of Serbia (NTOS)
Čika-Ljubina 8 11000 Beograd
Tel.: +381 11 65 57 10 0
E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite.
Internet: www.serbien.travel
- Sonstiges
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Touristik
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Sie erreichen uns:
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Internet: www.ace.de
© ACE Auto Club Europa e.V. 2023
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.- Amtssprache
- serbisch
- Amtliches Kennzeichen
- SRB
- Allgemeine Info
Reisehinweise Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Ausländische Reisende müssen sich innerhalb 24 Stunden nach nach Ankunft bei der zuständigen Polizeibehörde am Aufenthaltsort registrieren lassen. Bei Unterkunft im Hotel wird
die Anmeldung von diesem übernommen. Für Camper, die sich weniger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, besteht keine Meldepflicht, aber sie sollen ihre „grobe“ Reiseroute mit den jeweiligen Standorten den serbischen Behörden in englischer Sprache mailen: info@mup.gov.rs.
Ab 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind Camper verpflichtet, sich bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Verstöße können zu Problemen bei der Ausreise führen und Geldstrafen nach sich ziehen. Vor Übernachtung an Raststätten ist abzuraten. Fahrzeugaufbrüche kommen vor. Betrüger geben sich gelegentlich als falsche Pannenhelfer aus , bieten überteuerte
Reparaturdienste an oder täuschen Pannen vor und fordern zum Anhalten auf, da angeblicher Defekt am Fahrzeug gesichtet wird. Dies kommt insebsondere auf der A1 zwischen Belgrad und Nis häufiger vor.- Normalbenzin ROZ 91
- 0,00
- Superbenzin ROZ 95
- 1,50
- Premium Benzin
- 1,50
- Super Plus ROZ 98
- 0,00
- Diesel
- 1,63
- Premium Diesel
- 1,63
- BIO Diesel
- 1,63
- Reservekanister Mengenangabe
- 5 Liter
- Reinfuhrbestimmung Reservekanister
- 1
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