ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol und Salzburg

Auf den Ausweichstrecken im Raum Reutte (Fernpassroute), Kufstein (Inntal-Autobahn) und im Großraum Innsbruck gelten für den Transitverkehr Restriktionen für den Urlaubsverkehr.

  • Ein Abfahren auf Ausweichstrecken ist an allen Wochenenden bis 13.10.2024 jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr nicht gestattet, zusätzlich auch am 3. Oktober.
  • Ausgenommen sind der Anrainerverkehr und Reisende mit Urlaubsziel in den betroffenen Regionen.
  • Die gesperrten Strecken und Zeiten können hier nachgeschaut werden: Sommerfahrverbote Tirol.

Entlang der A10 Tauern Autobahn sind ebenfalls zahlreiche Ausfahrten für Transitreisende gesperrt. In der Zeit von 5. Juli bis 8. September gelten diese sogar täglich rund um die Uhr.

Zudem gelten im selben Zeitraum Durchfahrtsverbote in der Stadt Salzburg und den Gemeinden Anif, Grödig, Elsbethen, Großgmain, Wals-Siezenheim: A10 Ausfahrtssperren.
 


Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
49.035 km²
Hauptstadt
Bratislava
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Auch in der Slowakischen Rep. gilt die europäische Sommerzeit.
Netzspannung
230 Volt, 50 Hertz.
Einwohneranzahl
5.447.000
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr 08.00-18.00 Uhr.
Klima

Ausgeprägter Wechsel zwischen den vier Jahreszeiten. Randerhebungen mit feuchtem Gebirgsklima, warme Sommer und kalte Winter.

Einreise

Sie benötigen einen gültigen (auch vorläufige werden akzeptiert) Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen einen maschinenlesbaren Kinderreisepass (jeweils auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild sowie Nationalitätsvermerk 'Deutsch').

Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.

Für EU-Staatsangehörige besteht ab 10 Tagen Aufenthalt in der Slowakei eine Meldepflicht bei den Polizeibehörden am Aufenthaltsort. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Anmeldung automatisch durch das Hotel.

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn90

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße90

Autobahn130

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

PKW/leichte Wohnmobile 90 km/h auf Stadtautobahnen. Gespanne und Wohnmobile über 3,5 t Höchstgeschwindigkeit außerorts und auf Stadtautobahnen 80 km/h.

Promille
0,0
Promille Info

Verstöße werden streng mit Fahrverbot bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet.

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 230 Euro


Rotlichtverstoß: 150 Euro


Überholverstoß: 150 Euro


Parkverstoß: ab 30 Euro


Telefonieren am Steuer: ab 60 Euro


Warenweste nicht angelegt: ab 50 Euro


Fahren ohne Licht: ca. 65 Euro


20 km/h zu schnell: ab 50 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 350 Euro

Verkehr
  • Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,5 Meter Körpergröße dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden. Kinder unter 36 Kg Körpergewicht dürfen nur mit einer ihrem Alter und ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung auf dem Rücksitz befördert werden.
  • Es besteht eine ganzjährige Lichtpflicht.
  • Beim Verlassen des Fahrzeugs bei einer Panne oder Unfall müssen alle Insassen von Kraftfahrzeugen (auch Motorradfahrer und Beifahrer) eine reflektierende Warnweste nach EU-Norm 471 anlegen. Bei Nichtbefolgen ist ein Bußgeld bis zu 150 € möglich.
  • Fußgänger dürfen auf der Straße weder Handy noch iPod oder ähnliches nutzen.
  • Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind Fußgänger und Radfahrer dazu verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen. Radfahrer müssen außerorts einen Helm tragen.
  • 30m vor Bahnübergängen herrscht Tempo 30.
  • Straßenbahnen haben Vorfahrt.
  • Parken: es muss immer eine Mindestbreite der Fahrbahn je Richtung von 3 Meter eingehalten werden. Parken auf Brücken und innerhalb 15 Metern vor Bahnübergängen, vor
    und nach Brücken, Unterführungen und Tunnels ist verboten. Abstand eines parkenden Fahrzeuges zu Straßenbahn muss mindestens 3,5 Meter betragen.
  • Winterausrüstung: in der Slowakei besteht eine situative Winterreifenpflicht! Die Bereifung muss an die jeweiligen Wetterverhältnisse angepasst sein. Reifen mit M+S Symbol werden empfohlen. Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt. Durch das Straßenschild - Snehove retaze - wird die Benutzung vorgeschrieben.
  • Telefonieren im Straßenverkehr nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Radarwarngeräte sind verboten.
  • Radfahrer müssen außerorts einen Helm tragen, Jugendliche
    bis 15 Jahre müssen diesen immer tragen.
Camping

Der Caravan darf eine Höhe von 4 m und eine Breite von 2,50 m nicht überschreiten. Es ist empfehlenswert, für Caravan und Wohnmobil ein Inhaltsverzeichnis mitzuführen. Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümer selbst benutzt, muss der Fahrer im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher,

16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Camping Allgemein

Übernachten ist nur auf gekennzeichneten Rast-Parkplätzen erlaubt.

Zoll Einfuhr

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Geld / Devisen

Geld/Währung: Euro

Kreditkarten: Alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten: (Maestro und V-Pay und Kreditkarten) sind flächendeckend vorhanden.

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer.
Telefonieren von D
00421 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

Rauchverbot herrscht in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln sowie am Arbeitsplatz. In der Gastronomie ist das Rauchen erlaubt, es müssen aber Nichtraucherbereiche ausgewiesen sein.

Medizinische Hinweise

Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Unfälle: sind sofort der Polizei zu melden, am Unfallort darf nichts verändert werden. Dokumente, die nicht verstanden werden, sollten niemals unterschrieben werden (z.B. Polizeiprotokoll oder Schuldeingeständnis). Die Polizei muss einen Dolmetscher stellen, die Wartezeit kann mehrere Stunden betragen. Die polizeiliche Unfallaufnahme nach einem Unfall ist nur dann kostenlos, wenn hoher Sach- und/oder Personenschaden vorliegt. Ansonsten ist der Polizeieinsatz vom Unfallverursacher zu zahlen. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe: Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.

Polizeiadresse

158/112

Adresse Rettungsdienst

155/112

Adresse der Feuerwehr

112

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Veľvyslanectvo Spolkovej republiky Nemecko

Hviezdoslavovo Nam. 10

81303 Bratislava /Slowakische Republik

Tel.: 00421 2 59 20 44 00

Fax: 00421 2 54 41 96 34

E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite.

Internet: www.pressburg.diplo.de


Botschaft der Slowakischen Republik

Hildebrandstr. 25

10785 Berlin

Tel.: 030 88 92 62 00

Fax: 030 88 92 62 22

E-Mail: emb.berlin@mzv.sk

Internet: www.mzv.sk/web/berlin-de

Fremdenvekehrsamt

Slowakische Zentrale für Tourismus

Hildebrandstr. 25

10785 Berlin

Tel.: 0176 32 40 51 21

E-Mail: office.de@slovakia.travel

 Internet: www.slovakia.travel/de

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


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Touristik


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70374 Stuttgart


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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.

Amtssprache
Slowakisch
Amtliches Kennzeichen
SK
Allgemeine Info

Kleinkriminalität in Form von Taschendiebstählen und Wageneinbrüchen, sowie Einbrüchen in Hotels sind vor allem in den Touristengebieten (z.B. Bratislava, Hohe Tatra und Kurorten) an der Tagesordnung. Insbesondere auf den Autobahnen zwischen Pressburg (Bratislava) und der Grenze mit Tschechien und in Richtung Sillein (Zilina) sowie auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Pressburg (Bratislava) kommt es hin und wieder zu Raubüberfällen, indem Fahrzeuge zum Halten gezwungen werden. Weitere aktuelle Informationen über die Sicherheitslage und aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 500 2000. E-Mail: buergerservice@diplo.de Internet: www.auswaertiges-amt.de 

Hinweis für Touristen: Schüler, Studenten, Rentner und Menschen mit Behinderung eines EU-Mitgliedsstaates kön-nen kostenlos durch die staatliche Eisenbahngesellschaft ZSSK befördert werden. Weitere Informationen unter /www.slovakrail.sk/en/zero-fare/zero-fare-german-lang.html

Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weiter Informationen beim Tierarzt).

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,48
Premium Benzin
1,48
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,40
Premium Diesel
1,40
BIO Diesel
1,40
Stand Treibstoffpreise
26.09.2024

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Bei weiteren Rückfragen

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