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Spanien: generell Tempo 30 in Städten
Als erstes Land in der EU geht Spanien konsequent gegen Unfälle im Straßenverkehr vor und hat die Regelgeschwindigkeit geändert. Tempo 30 ist seit dem 12.05.2021 in Städten die Norm, Tempo 50 die Ausnahme.
Spanien
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa
- Fläche
- 504.645 km²
- Hauptstadt
- Madrid
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
- Netzspannung
- 220 V, 50 Hz (110/125 V häufig noch in älteren Gebäuden).
- Einwohneranzahl
- 46.464.053
- Banken Öffnungszeit
- Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr (nicht im Sommer).
- Klima
Das Klima schwankt zwischen gemäßigt im Norden bis heiß und trocken im Süden. April bis Oktober ist die beste Reisezeit. Im Hochsommer kann es vor allem im Landesinneren sehr heiß werden, im Winter hingegen speziell im Norden und auf dem Zentralplateau recht kalt.
- Einreise
Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet. Jugendlichen unter 18 Jahren ohne elterliche Begleitung wird dringend eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern empfohlen.
- Fahrzeuge
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) wird empfohlen.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts30
Ausserorts90
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts30
Ausserorts90
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts30
Ausserorts70
Schnellstraße80
Autobahn80
- Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts30
Ausserorts90
Schnellstraße100
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)
Innerorts30
Ausserorts70
Schnellstraße80
Autobahn90
- Geschwindigkeitsbegrenzung Info
Innerorts gilt seit 11. Mai 2021 generell 30 km/h bei Straßen mit einer Fahrspur pro Fahrtrichtung. Gibt es nur eine Fahrspur für beide Richtungen, darf max. 20 Km/h gefahren werden. Sind pro Fahrtrichtungen zwei oder mehr Fahrspuren vorhanden, gilt weiterhin 50 km/h. PKW mit Anhänger außerorts 70 km/h, auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h. Kann ein Fahrzeug die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht einhalten, muss der Fahrer dies mit dem Warnblinker signalisieren. Auf Landstraßen darf beim Überholen die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr überschritten werden. Es ist festgelegt, dass Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t im Fernverkehr einen Sicherheitsabstand von 50 m zu den voran fahrenden Fahrzeugen einhalten müssen, sofern sie dieses nicht überholen wollen. Im Tunnel sowie in Unterführungen sind 150 m Abstand einzuhalten.
- Promille
- 0,5
- Promille Info
Gilt auch für Radfahrer. Für Fahranfänger (Personen die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen) 0,3 Promille.
- Bussgeld
Alkohol am Steuer: ab 300 Euro
Rotlichtverstoß: ab 200 Euro
Überholverstoß: ab 200 Euro
Parkverstoß: bis 200 Euro
Telefonieren am Steuer: ab 200 Euro
Warnweste nicht angelegt: bis 90 Euro
Fahren ohne Licht: --
20 km/h zu schnell: ab 100 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 600 Euro- Verkehr
- 100 m vor einer Kuppe und auf Straßen, die nicht mindestens 200 m weit zu überblicken sind, herrscht Überholverbot.
- Bei Staus muss vor Tunneln und Brücken angehalten werden.
- Kann die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten werden (z.B. 60 km/h auf Autobahnen), muss der Warnblinker eingeschaltet werden.
- Parkverbot besteht bei Gelben Linien (zickzack oder unterbrochen) am Fahrbahnrand, an blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt.
- Generell gilt ein Park- und Halteverbot auf Fahrradwegen. Mindestabstand zu Radfahrern 1,5 Metern bei einspurigen Straßen, bei mehrspurigen darf nur überholt werden,wenn nebenliegende Fahrbahn genutzt werden kann.
- Auf Bergstraßen haben bergaufwärts fahrende Fahrzeuge Vorrang.
- Im Kreisverkehr gilt, wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschildert, Vorfahrt für Fahrzeuge die sich im Kreisverkehr befinden.
- Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
- Das Mitführen von Ersatzglühbirnen ist vorgeschrieben, ebenso ein Reserverad oder, wenn nicht vorhanden, ein Reifenreparaturset.
- Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
- Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte die Warnweste stets griffbereit sein. Die Bedienung von sämtlichen technischen Geräten (Handy, Navi etc.) während der Fahrt ist verboten.
- Radarwarngeräte sind Verboten, Dashcam erlaubt
- Kindersitz: für Minderjährige bis 135 cm ist ein geeigneter Kindersitz vorgeschrieben. Beförderung generell auf der Rückbank, außer dies ist bauartbedingt nicht möglich, oder wenn alle Rücksitzplätze bereits mit Kindersitzpflichtigen Minderjährigen besetzt sind.
- Dachlasten: Alle nach hinten über ein Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel gekennzeichnet sein.
Bei Gespannen über 12 m Länge müssen am Heck des Anhängers entweder ein großes Schild (1,30 m x 25 cm) oder zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm), jeweils gelb mit rotem Rand angebracht sein. Bezug über Fachhandel. - Autobahnen sind gebührenpflichtig.
- Das Telefonieren mit einem Headset ist verboten. Telefonieren im Auto ist nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung erlaubt. Kabelverbindungen mit Kopfhörer sind verboten.
- Mitfahrende Hunde haben Anschnallpflicht.
- Einspurige Kfz müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
- Winterausrüstung: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt, Tempolimit 50 km/h
Umweltzonen
In Madrid gibt es eine permanente Fahrverbotszone im Kernbereich der Innenstadt. Für ausländische Reisende gibt es keine Möglichkeit diesen Bereich mit dem eigenen Fahrzeug zu befahren. In Barcelona wurde die Umweltzone innerhalb der Ringstraßen am 1. Januar 2020 ebenfalls zu einer dauerhaften Fahrverbotszone. Weitere Informationen und Vorabregistrierung (nur in Englisch oder Spanisch): https://zberegistre.ambmobilitat.cat/en- Camping
Wer eine Nacht am Rand der Straße verbringen will, kann das in Spanien ohne weiteres tun. Das gilt auch für die Parkplätze an den Autobahnen. CCI-Card (Camping Card International) Für ACE Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Jahresbezieher. Bestellung über ACE-Info-Service.
- Zoll Einfuhr
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf erworben wurden. Für folgende Waren gilt als Richtmenge: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
- Zoll Info
ACHTUNG: Bei Reisen auf die Kanarischen Inseln ist darauf zu achten, dass diese nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören. Bei der Einreise nach Deutschland und Österreich gelten die Einfuhrbestimmungen für Drittstaaten.
- Geld / Devisen
Geld/Währung: Euro Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich. Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
- Telefonieren nach D
- 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
- Telefonieren von D
- 0034 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
- Medizinische Hinweise
Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE-Info-Service.
- Unfall
Unfälle: Die Polizei sollte bei einem Unfall immer gerufen werden. Bei Unfällen wird in Spanien sehr häufig das Fahrzeug, oft sogar auch der Fahrer bis zur gerichtlichen Klärung der Schuldfrage festgehalten. Verständigen Sie daher sofort nach einem Unfall die in Ihrer Grünen Versicherungskarte angegebene Versicherungsgesellschaft in Spanien und zusätzlich Ihre Versicherungsgesellschaft in der Heimat, damit in solchen Fällen die meist verlangte Kaution gestellt werden kann. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen! Pannenhilfe: Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.- Polizeiadresse
112
- Adresse Rettungsdienst
112
- Adresse der Feuerwehr
112
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embajada de la República Federal de Alemania
Calle de Fortuny 8
28010 Madrid
Tel.: 0034 91 557 90 00
Fax: 0034 91 557 90 70
E-Mail: info@madrid.diplo.de
Internet: www.madrid.diplo.de
Botschaft des Königreichs Spanien
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel.: 030 2540070
Fax: 030 25799557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es
Internet: www.exteriores.gob.es- Fremdenvekehrsamt
Spanisches Fremdenverkehrsamt
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel.: 030 8826543
E-Mail: berlin@tourspain.es
Internet: www.spain.info- Sonstiges
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- Spanisch
- Amtliches Kennzeichen
- E
- Allgemeine Info
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 170, Fax: 030 18 17 34 02.
Internet: www.auswaertiges-amt.de In der Urlaubszeit kommt es häufig zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch danach). Taschendiebstähle kommen in Großstädten und touristischen Zentren gehäuft vor. Weitere Informationen zur Sicherheitslage beim Auswärtigen Amt.
Das Rauchen ist in kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bürogebäuden, Gaststätten, Restaurants, auf Kinderspielplätzen und auf Schulhöfen nicht mehr zulässig. Bei Verstößen gegen die neue Regelung drohen hohe Geldbußen.- Superbenzin ROZ 95
- 1,67
- Diesel
- 1,74
- Stand Treibstoffpreise
- 08.12.2022
Vignetten FAQ
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Zu den Fragen rund um die VignetteEuropaweite Pannenhilfe
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