ACE Reiseinformationen

Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol und Salzburg

Auf den Ausweichstrecken im Raum Reutte (Fernpassroute), Kufstein (Inntal-Autobahn) und im Großraum Innsbruck gelten für den Transitverkehr Restriktionen für den Urlaubsverkehr.

  • Ein Abfahren auf Ausweichstrecken ist an allen Wochenenden bis 13.10.2024 jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr nicht gestattet, zusätzlich auch am 3. Oktober.
  • Ausgenommen sind der Anrainerverkehr und Reisende mit Urlaubsziel in den betroffenen Regionen.
  • Die gesperrten Strecken und Zeiten können hier nachgeschaut werden: Sommerfahrverbote Tirol.

Entlang der A10 Tauern Autobahn sind ebenfalls zahlreiche Ausfahrten für Transitreisende gesperrt. In der Zeit von 5. Juli bis 8. September gelten diese sogar täglich rund um die Uhr.

Zudem gelten im selben Zeitraum Durchfahrtsverbote in der Stadt Salzburg und den Gemeinden Anif, Grödig, Elsbethen, Großgmain, Wals-Siezenheim: A10 Ausfahrtssperren.
 


Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa
Fläche
504.645 km²
Hauptstadt
Madrid
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ)
Netzspannung
230 V, 50 Hz.
Einwohneranzahl
47.432.805
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr 09.00-14.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr (nicht im Sommer).
Klima

Das Klima schwankt zwischen gemäßigt im Norden bis heiß und trocken im Süden. April bis Oktober ist die beste Reisezeit. Im Hochsommer kann es vor allem im Landesinneren sehr heiß werden, im Winter hingegen speziell im Norden und auf dem Zentralplateau recht kalt.

Einreise

Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass oder Personalausweis wird anerkannt.. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet. Jugendlichen unter 18 Jahren ohne elterliche Begleitung wird dringend eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern empfohlen.

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) wird empfohlen.

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts30

Ausserorts90

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts30

Ausserorts90

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts30

Ausserorts70

Schnellstraße80

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung bis 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts30

Ausserorts90

Schnellstraße100

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung ab 3,5T (Wohnmobil)

Innerorts30

Ausserorts70

Schnellstraße80

Autobahn90

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Innerorts gilt generell 30 km/h bei Straßen mit einer Fahrspur pro Fahrtrichtung. Gibt es nur eine Fahrspur für beide Richtungen, darf max. 20 Km/h gefahren werden. Sind pro Fahrtrichtungen zwei oder mehr Fahrspuren vorhanden, gilt weiterhin 50 km/h.

PKW mit Anhänger außerorts 70 km/h, auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h. Hat der Anhänger ein Gewicht von weniger als 750 Kg gilt auf Autobahnen 90 km/h. Kann ein Fahrzeug die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht einhalten, muss der Fahrer dies mit dem Warnblinker signalisieren. Auf Landstraßen darf beim Überholen die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr überschritten werden. Es ist festgelegt, dass Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t im Fernverkehr einen Sicherheitsabstand von 50 m zu den voran fahrenden Fahrzeugen einhalten müssen, sofern sie dieses nicht überholen wollen. Im Tunnel sowie in Unterführungen sind 150 m Abstand einzuhalten.

Promille
0,5
Promille Info

Gilt auch für Radfahrer.

Für Fahranfänger (Personen die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen) 0,3 Promille.

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 300 Euro


Rotlichtverstoß: ab 200 Euro


Überholverstoß: ab 200 Euro


Parkverstoß: bis 200 Euro


Telefonieren am Steuer: ab 200 Euro


Warnweste nicht angelegt: bis 90 Euro


Fahren ohne Licht: --


20 km/h zu schnell: ab 100 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 600 Euro

Verkehr
  • 100 m vor einer Kuppe und auf Straßen, die nicht mindestens 200 m weit zu überblicken sind, herrscht Überholverbot.
  • Bei Staus muss vor Tunneln und Brücken angehalten werden.
  • Kann die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht eingehalten werden (z.B. 60 km/h auf Autobahnen), muss der Warnblinker eingeschaltet werden.
  • Parkverbot besteht bei Gelben Linien (zickzack oder unterbrochen) am Fahrbahnrand, an blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt.
  • Generell gilt ein Park- und Halteverbot auf Fahrradwegen. Mindestabstand zu Radfahrern 1,5 Metern bei einspurigen Straßen, bei mehrspurigen darf nur überholt werden,wenn nebenliegende Fahrbahn genutzt werden kann.
  • Auf Bergstraßen haben bergaufwärts fahrende Fahrzeuge Vorrang.
  • Im Kreisverkehr gilt, wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschildert, Vorfahrt für Fahrzeuge die sich im Kreisverkehr befinden.
  • Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten.
  • Reserverad oder, wenn nicht vorhanden, ein Reifenreparaturset.
  • Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
  • Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte die Warnweste stets griffbereit sein. Die Bedienung von sämtlichen technischen Geräten (Handy, Navi etc.) während der Fahrt ist verboten.
  • Radarwarngeräte sind Verboten, Dashcam erlaubt
  • Kindersitz: für Minderjährige bis 135 cm ist ein geeigneter Kindersitz vorgeschrieben. Beförderung generell auf der Rückbank, außer dies ist bauartbedingt nicht möglich, oder wenn alle Rücksitzplätze bereits mit Kindersitzpflichtigen Minderjährigen besetzt sind.
  • Dachlasten: Alle nach hinten über ein Fahrzeug hinausra-genden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß diagonal schraffierten (3 rote und 3 weiße Streifen) Tafel aus Metall (Kunststoff nicht zulässig) gekennzeichnet sein. Die Ladung darf maximal 10 Prozent über die Fahrzeuglänge hinausragen, ist die Ladung unteilbar sind maximal 15 Prozent erlaubt. Nimmt die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, sind zwei Warntafeln am linken und rechten Fahrzeugrand so anzubringen, dass Sie ein Zelt ergeben. Bei Gespannen über 12 m Länge müssen am Heck des Anhängers entweder ein großes Schild (1,30 m x 25 cm) oder zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm), jeweils gelb mit rotem Rand angebracht sein. Bezug über Fachhandel.
  • Autobahnen sind gebührenpflichtig.
  • Das Telefonieren mit einem Headset ist verboten. Telefonieren im Auto ist nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung erlaubt. Kabelverbindungen mit Kopfhörer sind verboten.
  • Mitfahrende Hunde haben Anschnallpflicht.
  • Einspurige Kfz müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
  • Winterausrüstung: Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt, Tempolimit 50 km/h
Verkehr 2

Umweltzonen

Madrid

Das gesamte Stadtgebiet von Madrid innerhalb des Autobahnrings M30 und einschließlich diesem ist Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE).

Die bisherige Umweltzone „Madrid Central“ im Bezirk Centro wurde durch eine besonders schützenswerte Zone abgelöst
(Zonas de Bajas Emisiones de Especial Protección – ZBEDEP). Gekennzeichnet ist die Umweltzone durch rote Linien sowie Beschilderungen und wird durch
Kameras überwacht. Sie umfasst die Stadtbezirke Centro mit den Stadtteilen Palacio, Embajadores, Cortes, Justicia, Universidad und Sol, sowie Plaza Elíptica.
Die Umweltzone ist ganzjährig rund um die Uhr gültig. Für in Spanien zugelassene Fahrzeuge ist eine Umweltplakette „Distintivo Ambiental DGT“, erforderlich,
um in die Zonen einfahren zu dürfen. Abhängig ist diese von der jeweiligen Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Ausländische Fahrzeuge benötigen bei der Einfahrt
in die Zone ZBE keine Plakette. Bei einer Kontrolle ist der Nachweis der erforderlichen Abgasnorm (Zulassungsschein) ausreichend. Für die Einfahrt in die ZBEDEP
muss der Nachweis der Abgasnorm vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung erbracht werden. Ein Fahrverbot gilt für Benzinfahrzeuge Euro 0–2, Dieselfahrzeuge
Euro 0–3 und Motorräder Euro 0–1. Ausgenommen sind Anwohner und Fahrzeuge mit Umweltplaketten „0 Emisiones“ und „Eco“. Außerdem dürfen
Fahrzeuge mit den Plaketten C und B nur in Parkhäusern geparkt werden und Motorräder mit der Umweltplakette C und B dürfen nur von 7.00 bis 22.00 Uhr in
die Zone einfahren.

Weitere Infos: https://www.madrid360.es/ 

Karte des Bezirks Centro: https://www.madrid360.es/wp-content/uploads/2021/07/Madrid-Central_271219.pdf

Barcelona

Umweltzone innerhalb der Ringstraßen Ronda Litoral (B-10) und Ronda de Dalt (B-20). Einfahrt Mo–Fr 7–20 Uhr nur für Fahrzeuge ab Euro 3
(Benziner) bzw. Euro 4 (Diesel) und nur nach Registrierung auf www.zberegistre.ambmobilitat.cat/en möglich.

In Sevilla, Valencia und Valladolid wurden temporäre Umweltzonen eingerichtet. Diese werden nur bei erhöhter Luftschadstoffkonzentration aktiviert. Auf
entsprechende Hinweise vor Ort ist zu achten.

Camping

Freies Campen ist nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden oder des Privatbesitzers möglich, verboten in Wohngebieten, am Strand und nahe von Campingplätzen (weniger als 1000 m).

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher, 16 € für Einzelbezieher.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Zoll Einfuhr

Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf erworben wurden.

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1000 g Rauchtabak, 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.

Zoll Info

ACHTUNG: Die Kanaren sind nicht Teil der europäischen Zollunion, es gelten die Bestimmungen für Nicht-EU-Staaten. Auch Gibraltar unterliegt den Nicht-EU-Bestimmungen. 

Geld / Devisen

Geld/Währung: Euro

Kreditkarten: MasterCard, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich. Die Akzeptanz bargeldloser Zahlung ist sehr hoch.

Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Telefonieren von D
0034 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Medizinische Hinweise

Deutsche Reisende sollten sich vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte bei der gesetzlichen Krankenkasse besorgen. Im Allgemeinen muss man einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Unfälle: Die Polizei sollte bei einem Unfall immer gerufen werden. Bei Unfällen wird in Spanien sehr häufig das Fahrzeug, oft sogar auch der Fahrer bis zur gerichtlichen Klärung der Schuldfrage festgehalten. Verständigen Sie daher sofort nach einem Unfall die in Ihrer Grünen Versicherungskarte angegebene Versicherungsgesellschaft in Spanien und zusätzlich Ihre Versicherungsgesellschaft in der Heimat, damit in solchen Fällen die meist verlangte Kaution gestellt werden kann. Sie sollten sich in jedem Fall selbst alle Angaben des Unfallgegners notieren bzw. einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei einem Unfall oder Totalschaden informieren Sie bitte den ACE-Euro-Notruf.
Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe: Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.

Polizeiadresse

112

Adresse Rettungsdienst

112

Adresse der Feuerwehr

112

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Embajada de la República Federal de Alemania


Calle de Fortuny 8


28010 Madrid


Tel.: 0034 91 557 90 00


Fax: 0034 91 557 90 70


E-Mail: info@madrid.diplo.de


Internet: www.madrid.diplo.de


Botschaft des Königreichs Spanien


Lichtensteinallee 1


10787 Berlin


Tel.: 030 2540070


Fax: 030 25799557


E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es


Internet: www.exteriores.gob.es

Fremdenvekehrsamt

Spanisches Fremdenverkehrsamt


Lichtensteinallee 1


10787 Berlin


Tel.: 030 8826543


E-Mail: berlin@tourspain.es


Internet: www.spain.info

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


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Touristik


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Amtssprache
Spanisch
Amtliches Kennzeichen
E
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de 
Internet: www.auswaertiges-amt.de 

In der Urlaubszeit kommt es öfter zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Jonquera und Barcelona, aber auch danach). Taschendiebstähle kommen in Großstädten und touristischen Zentren gehäuft vor. Weitere Informationen zur Sicherheitslage beim Auswärtigen Amt.


Das Rauchen ist in kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bürogebäuden, Gaststätten, Restaurants, auf Kinderspielplätzen und auf Schulhöfen nicht zulässig. 

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,48
Premium Benzin
1,48
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,36
Premium Diesel
1,36
BIO Diesel
1,36
Stand Treibstoffpreise
26.09.2024

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Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36