ACE REISE­INFORMATIONEN

Unterwegs so sicher fühlen wie zu Hause

Wichtige Alpenquerungen in Österreich gestört:

  • Die Brennerautobahn A13 ist derzeit bis ca. Mitte November im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Es bilden sich teils längere Staus, Ausweichrouten sind ebenfalls überlastet, es sind Ausweichfahrverbote im Bereich Innsbruck und im Wipptal in Kraft.
  • Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis 19. Dezember gesperrt. Eine örtliche Ausweichroute führt teilweise über die Schweiz, ist jedoch nur bedingt empfehlenswert. Zwingend erforderlich ist hier auf Grund der Straßenverhältnisse Winterausrüstung, Umleitung außerdem nicht für Busse und Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Länge erlaubt.
  • Der Arlbergtunnel ist noch bis 22. November gesperrt, hier muss über den Arlbergpass ausgewichen werden. Die Fahrtzeitverlängerung beträgt durchschnittlich 30 Minuten.
  • Zusätzlich läuft die Tunnelsanierung auf der A10 Tauernautobahn (Salzburg – Villach), dies bedeutet auch hier eine Fahrtzeitverlängerung von durchschnittlich mindestens 30 Minuten.

Länderinformationen

Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.

Allgemeine Informationen

Kontinent
Europa/Asien
Fläche
779.452 km²
Hauptstadt
Ankara
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 1 Std. Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) + 2 Std.
Netzspannung
220 V, 50 Hz.
Einwohneranzahl
84.720.000
Banken Öffnungszeit
Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.30-17.00 Uhr
Klima

Die Gebiete an den Küsten der Ägäis, des Mittelmeeres und am Marmarameer haben typisches Mittelmeerklima mit heißen Sommern und milden Wintern. In den übrigen Landesteilen variiert das Klima.

Einreise

Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis. Der Reisepass muss noch mindestens eine freie Seite enthalten. Der Gesamtaufenthalt in der Türkei darf zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Für längere Aufenthalte wir daher dringend empfohlen, vor der Einreise ein türkisches Generalkonsulat zu kontaktieren und ggf. ein Visum einzuholen.

Für Kinder wird auch der maschinenlesbarem Kinderreisepass akzeptiert. Bei der Einreise mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme zu vermeiden

Achtung: Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland.

Kinder türkischer Eltern, die die türkische und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen für die Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Um-stände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können. Personen mit privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei empfehlen wir eindringlich, die Reise- und Sicherheitshinweis zur Türkei auf den Seiten des Auswärtgen Amtes genausesten zu lesen und für ihre Reiseplanung zu berücksichtigen.

Fahrzeuge

Es genügen der nationale Führerschein, der Fahrzeugschein und die IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“, muss für den asiatischen Teil der Türkei gültig geschrieben sein). Liegt keine IVK vor, muss an der Grenze eine Kurzzeithaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Das Nationalitätskennzeichen „D“ an der Rückseite des Fahrzeugs ist erforderlich, auch dann, wenn das Nummernschild die EU-Plakette enthält.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Damit werden mehrtägige Wartezeiten an den Grenzen vermieden.
 

Geschwindigkeitsbegrenzung Auto

Innerorts50

Ausserorts90

Schnellstraße

Autobahn120

Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad

Innerorts50

Ausserorts70

Schnellstraße

Autobahn80

Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan

Innerorts40

Ausserorts80

Schnellstraße

Autobahn110

Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil

Innerorts50

Ausserorts80

Schnellstraße

Autobahn90

Geschwindigkeitsbegrenzung Info

Wenn Zugfahrzeug des Gespanns kein PKW, sondern ein Minibus o. Wohnmobil ist, gilt außerorts 70 km/h, auf Autobahnen 80 km/h.

Promille
0,5
Promille Info

0,0 Promille für Gespann-Fahrer.

Bussgeld

Alkohol am Steuer: ab 250 Euro


Rotlichtverstoß: ab 60 Euro


Überholverstoß: 80 Euro


Parkverstoß: ab 20 Euro


Telefonieren am Steuer: k. A.


Warenweste nicht angelegt: --


Fahren ohne Licht: --


20 km/h zu schnell: ab 40 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 60 Euro

Verkehr
  • Kinder unter 150 cm Körpergröße und 36 Kg Körpergewicht dürfen nur in einem dem Alter und Gewicht entsprechenden Rückhaltesystem befördert werden. Kinder über 150 cm müssen auf dem Rücksitz und mit 3-Punkt-Sicherheitsgurt gesichert befördert werden.
  • Zubehör: Feuerlöscher (empfohlen), zwei Pannendreiecke, Verbandskasten
  • Hinweise: Zum Lenken eines fremden Fahrzeuges benötigt man eine Vollmacht.
  • Bei Nachtfahrten ist besonders auf mangelhaft oder gänzlich unbeleuchtete Fahrzeuge zu achten.
  • Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden (Tel. 155).
  • Hupgebot vor dem Überholen und vor Kurven.
  • Schneeketten- und Bremskeilpflicht bei Schneefall.
  • Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Camping

Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert möglich. Das Fahrzeug wird in den Reisepass des Fahrers eingetragen. Bei Ausreise bitte achten, dass die Eintragung wieder gelöscht wird. In der Türkei ist das Übernachten auf Rast- und Parkplätzen nicht gestattet.

CCI-Card (Camping Card International)

Für ACE-Mitglieder 12 € je Jahr für Dauerbezieher,

16 € für Jahresbezieher.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Zoll Einfuhr

Für folgende Waren gilt als Richtmenge: 400 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak. 1 Liter Spirituosen über 22 % Alkohol, 1 Liter unter 22 % Alkohol, 600 ml Gesamtmenge an Eau de Cologne, Parfüm etc., Geschenke im Wert von 300 €.

Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, Waffen und Schneidewerkzeuge (auch Campingmesser!)

Hinweis: Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der Drogenkonsum wird mit Gefängnisstrafen geahndet.

Geld / Devisen

Währung: 1 Türkische Lira (YTL). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 1 YTL. Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10, 5, 1 Kurus. In den Urlaubsregionen wird der € akzeptiert.

Geldwechsel: Alle Umtausch- und Einkaufsbelege müssen aufbewahrt werden als Nachweis für legalen Umtausch.

Geldautomaten (Maestro oder V PAY und Kreditkarten) sind verbreitet vorhanden.

Kreditkarten: Internationale Kreditkarten und Bankkarten (Maestro oder V PAY) werden als Zahlungsmittel verbreitet akzeptiert. Einzelheiten vom Kreditkartenaussteller.

Devisenbestimmungen: Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbegrenzt erlaubt. Größere Summen in Fremdwährungen sollten jedoch bei den türkischen Behörden deklariert werden. Die Landeswährung darf im Wert von maximal 5.000 US Dollar ausgeführt werden. Fremdwährungen bis zur Höhe des deklarierten Betrags.

Telefonieren nach D
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
Telefonieren von D
0090 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Medizinische Hinweise

Die Krankenversorgung in der Türkei ist gut. Bitte den Auslandskrankenschein T/A11 mitnehmen.

Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung.

Bestellung über ACE-Info-Service.

Unfall

Unfälle
Bitte rufen Sie auf jedem Fall die Polizei und füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus. Ist es notwendig, das Fahrzeug nach einem Unfall bis zu einem späteren Zeitpunkt in der Türkei zu lassen, dann muß es zu einem Zollamt gebracht werden (Gümrük Müdürlügü), damit dies im Pass vermerkt wird. Das gleiche gilt bei einem Totalschaden. Nur dann kann das Land ohne Schwierigkeiten verlassen werden. Bei einem Fahrzeugdiebstahl ist eine Bescheinigung vom Landrat (Vali) einzuholen. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!

Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.
 

Polizeiadresse

155

Adresse Rettungsdienst

112

Adresse der Feuerwehr

110

Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Almanya Federal Cumhuriyeti Büyükelçiliôi


114 Atatürk Bulvari


06540 Ankara - Kavaklidere


Tel.: 0312 455 51 00


Fax: 0312 455 5337


E-Mail: nur über das Kontaktformular auf der Webseite


Internet: https://tuerkei.diplo.de 


Botschaft der Türkischen Republik


Tiergartenstr. 19-21


10785 Berlin


Tel.: 030 27 58 50


Fax: 030 27 59 09 15


E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr


Internet: www.berlin.be.mfa.gov.tr/

Fremdenvekehrsamt

Tourismus

Abteilung für Tourismus und Information des Türkischen Generalkonsulats


Baseler Straße 37


60329 Frankfurt/M.


Tel.: 069 23 30 81 


Fax: 069 23 27 51


E-Mail: info@tuerkeifasziniert.de 


Internet: www.tuerkeifasziniert.de

Sonstiges

Der ACE informiert Sie tagesaktuell und korrekt. Unabhängig davon gilt: Alle Angaben ohne Gewähr.


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Touristik


Schmidener Straße 227


70374 Stuttgart


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Amtssprache
Türkisch
Amtliches Kennzeichen
TR
Allgemeine Info

Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin.                                                                                                                                          Tel.: 030 5000 2000, E-Mail: buergerservice@diplo.de Internet: www.auswaertiges-amt.de 

Hunde und Katzen benötigen einen Internationaler Impfpass (mind. 15 Tage, max. 6 Monate alt), tierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 1 Woche) und Nachweis über die Tollwutimpfung (mind. 15 Tage alt) sowie einen Chip oder eine Tätowierung.(weitere Informationen beim Tierarzt).

Rauchverbot: Rauchen ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz verboten. In geschlossenen Räumen, auch in überdachten Außenbereichen, von Restaurants, Bars und Diskotheken ebenfalls nicht mehr geraucht werden.

Aktuelle Meldungen

Aktueller Hinweis: Ein ausführlicher Reisehinweis zur Sicherheitslage in der Türkei ist beim Auswärtigen Amt verfügbar.

Normalbenzin ROZ 91
0,00
Superbenzin ROZ 95
1,15
Premium Benzin
1,15
Super Plus ROZ 98
0,00
Diesel
1,15
Premium Diesel
1,15
BIO Diesel
1,15
Stand Treibstoffpreise
07.11.2024

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Bei weiteren Rückfragen

ACE-Mitglieder, die Hilfe benötigen, können sich an den ACE-Euro-Notruf wenden: +49 711 530 34 35 36