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Währungen, Zeitverschiebung, Feiertage, Einreisebestimmungen und mehr.
Türkei
Allgemeine Informationen
- Kontinent
- Europa/Asien
- Fläche
- 779.452 km²
- Hauptstadt
- Ankara
- Zeitverschiebung
- Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 1 Std. Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) + 2 Std.
- Netzspannung
- 220 V, 50 Hz.
- Einwohneranzahl
- 73.640.000
- Banken Öffnungszeit
- Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.30-17.00 Uhr
- Klima
Die Gebiete an den Küsten der Ägäis, des Mittelmeeres und am Marmarameer haben typisches Mittelmeerklima mit heißen Sommern und milden Wintern. In den übrigen Landesteilen variiert das Klima.
- Einreise
Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis. Der Reisepass muss noch mindestens eine freie Seite enthalten. Der Gesamtaufenthalt in der Türkei darf zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Für längere Aufenthalte wir daher dringend empfohlen, vor der Einreise ein türkisches Generalkonsulat zu kontaktieren und ggf. ein Visum einzuholen. Für Kinder wird auch der maschinenlesbarem Kinderreisepass akzeptiert. Bei der Einreise mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme zu vermeiden Achtung: Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland. Kinder türkischer Eltern, die die türkische und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen für die Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss. In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Um-stände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können. Wichtiger Hinweis: Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 können derzeit Ein- und auch Durchreisebestimmungen von den hier aufgeführten abweichen. Aktuelle Informationen hierzu auf unserer Webseite und beim Auswärtigen Amt.
- Fahrzeuge
Es genügen der nationale Führerschein, der Fahrzeugschein und die „Grüne Versicherungskarte“ (muss für den asiatischen Teil der Türkei gültig geschrieben sein). Dringend empfohlen wird der Abschluss einer Kurzkasko- und Insassenunfall-Versicherung. Alle Versicherungen müssen für die gesamte Türkei gültig geschrieben sein. Das Nationalitätskennzeichen 'D“ an der Rückseite des Fahrzeugs ist erforderlich, auch dann, wenn das Nummernschild die EU-Plakette enthält. Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung im Heimatland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Damit werden mehrtägige Wartezeiten an den Grenzen vermieden.
- Geschwindigkeitsbegrenzung Auto
Innerorts50
Ausserorts90
Schnellstraße
Autobahn120
- Geschwindigkeitsbegrenzung Motorrad
Innerorts50
Ausserorts70
Schnellstraße
Autobahn80
- Geschwindigkeitsbegrenzung Caravan
Innerorts40
Ausserorts80
Schnellstraße
Autobahn110
- Geschwindigkeitsbegrenzung Wohnmobil
Innerorts50
Ausserorts80
Schnellstraße
Autobahn90
- Geschwindigkeitsbegrenzung Info
Wenn Caravan-Zugfahrzeug Minibus o. Wohnmobil außerorts 70 km/h, auf Autobahnen 80 km/h.
- Promille
- 0,0
- Promille Info
nur bei PKW ohne Anhänger 0,5 Promille.
- Bussgeld
Alkohol am Steuer: ab 250 Euro
Rotlichtverstoß: ab 60 Euro
Überholverstoß: 80 Euro
Parkverstoß: ab 20 Euro
Telefonieren am Steuer: k. A.
Warenweste nicht angelegt: --
Fahren ohne Licht: --
20 km/h zu schnell: ab 40 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 60 Euro- Verkehr
- Zubehör: Ersatzlampenset, Feuerlöscher, zwei Pannendreiecke, Reservereifen, Verbandskasten.
- Hinweise: Zum Lenken eines fremden Fahrzeuges benötigt man eine Vollmacht.
- Bei Nachtfahrten ist besonders auf mangelhaft oder gänzlich unbeleuchtete Fahrzeuge zu achten.
- Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden (Tel. 155).
- Hupgebot vor dem Überholen und vor Kurven.
- Schneeketten- und Bremskeilpflicht bei Schneefall.
- Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
- Camping
Die Einreise mit Wohnmobilen und Caravan-Gespannen ist ungehindert möglich. Das Fahrzeug wird in den Reisepass des Fahrers eingetragen. Bei Ausreise bitte achten, dass die Eintragung wieder gelöscht wird. In der Türkei ist das Über-nachten auf Rast- und Parkplätzen nicht gestattet. CCI-Card (Camping Card International) Für ACE-Mitglieder 10 € je Jahr für Dauerbezieher, 14 € für Jahresbezieher. Bestellung über ACE-Info-Service.
- Zoll Einfuhr
Für folgende Waren gilt als Richtmenge: 400 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak. 1 Liter Spirituosen über 22 % Alkohol, 1 Liter unter 22 % Alkohol, 600 ml Gesamtmenge an Eau de Cologne, Parfüm etc., Geschenke im Wert von 300 €. Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, Waffen und Schneidewerkzeuge (auch Campingmesser!) Hinweis: Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der Drogenkonsum wird mit Gefängnisstrafen geahndet.
- Geld / Devisen
Währung: 1 Türkische Lira (YTL). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 1 YTL. Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10, 5, 1 Kurus. In den Urlaubsregionen wird der € akzeptiert. Geldwechsel: Alle Umtausch- und Einkaufsbelege müssen aufbewahrt werden als Nachweis für legalen Umtausch. Kreditkarten: American Express, Master Card, Visa, Diners Club und werden akzeptiert. Einzelheiten vom Kreditkarte-Aussteller. Reisescheck werden eingelöst. Devisenbestimmungen: Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist unbegrenzt erlaubt. Größere Summen in Fremdwährungen sollten jedoch bei den türkischen Behörden deklariert werden. Die Landeswährung darf im Wert von maximal 5.000 US Dollar ausgeführt werden. Fremdwährungen bis zur Höhe des deklarierten Betrags.
- Telefonieren nach D
- 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
- Telefonieren von D
- 0090 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
- Medizinische Hinweise
Die Krankenversorgung in der Türkei ist gut. Bitte den Auslandskrankenschein T/A11 mitnehmen. Der ACE empfiehlt den Abschluss der ACE-Auslandsreise-Krankenversicherung. Bestellung über ACE-Info-Service.
- Unfall
Unfälle
Bitte rufen Sie auf jedem Fall die Polizei und füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus. Ist es notwendig, das Fahrzeug nach einem Unfall bis zu einem späteren Zeitpunkt in der Türkei zu lassen, dann muß es zu einem Zollamt gebracht werden (Gümrük Müdürlügü), damit dies im Pass vermerkt wird. Das gleiche gilt bei einem Totalschaden. Nur dann kann das Land ohne Schwierigkeiten verlassen werden. Bei einem Fahrzeugdiebstahl ist eine Bescheinigung vom Landrat (Vali) einzuholen. Für eventuelle Fahrzeugrückholung ist ein Original-Unfallprotokoll beim Fahrzeug zu hinterlegen!
Pannenhilfe
Bitte informieren Sie den ACE-Euro-Notruf.- Polizeiadresse
155
- Adresse Rettungsdienst
112
- Adresse der Feuerwehr
110
- Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
114 Atatürk Bulvari
06540 Ankara - Kavaklidere
Tel.: 0312 455 51 00
Fax: 0312 455 5337
E-Mail: info@ankara.diplo.de
Internet: www.ankara.diplo.de
Botschaft der Türkischen Republik
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Tel.: 030 27 58 50
Fax: 030 27 59 09 15
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr
Internet: www.berlin.emb.mfa.gov.tr/- Fremdenvekehrsamt
Tourismus
Informationsabteilung des türkischen Generalkonsulats
Baseler Straße 37
60329 Frankfurt/M.
Tel.: 069 23 30 81 82
Fax: 069 23 27 51
E-Mail: info@tuerkei-tourismus-kultur.de
Internet: www.tuerkeifasziniert.de- Sonstiges
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Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des ACE Auto Club Europa e.V.- Amtssprache
- Türkisch
- Amtliches Kennzeichen
- TR
- Allgemeine Info
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18170, Fax: 030 18173402. Internet: www.auswaertiges-amt.de
Hunde und Katzen benötigen einen Internationaler Impfpass (mind. 15 Tage, max. 6 Monate alt), tierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 1 Woche) und Nachweis über die Tollwutimpfung (mind. 15 Tage alt) sowie einen Chip oder eine Tätowierung.(weitere Informationen beim Tierarzt). Rauchen ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz verboten. In geschlossenen Räumen, auch in überdachten Außenbereichen, von Restaurants, Bars und Diskotheken ebenfalls nicht mehr geraucht werden. Rauchverbot: Wer in Teehäusern, Cafés, Bars, Restaurants und Nachtclubs raucht oder das Rauchen erlaubt, der wird kräftig zur Kasse gebeten: Rund 30 € für Gäste die rauchen und bis zu 2.800 € für Gastronomiebetreiber, die sich nicht an die Vorschrift halten.- Aktuelle Meldungen
Aktueller Hinweis: Ein ausführlicher Reisehinweis zur Sicherheitslage in der Türkei ist beim Auswärtigen Amt verfügbar.
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- 08.12.2022
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