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Das Jahr 2026 bringt viele wichtige Änderungen für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Ob neue Prämien für den Kauf von Elektroautos, eine höhere Pendlerpauschale oder ein teureres Deutschlandticket – wir zeigen, was sich im kommenden Jahr alles ändert und worauf Sie sich einstellen sollten. HIer der Überblick zu den wichtigsten Verkehrsthemen 2026!
2026 könnte eine neue Förderung für den Kauf von E-Autos kommen. Der Umfang ist noch nicht bekannt. Es kursieren mehrere Vorschläge. Etwa, dass sich die Prämie vorrangig an Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro richten und bis zu 4.000 Euro für neue Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von unter 45.000 Euro umfassen sollte. Zudem wird über ein Social Leasing für einkommensschwächere Haushalte und eine soziale Ladekarte, vermutlich für 2027, diskutiert. Wir halten Sie dazu hier auf dem Laufenden.
Alle Fahrzeuge mit einer blauen Plakette müssen 2026 zur Hauptuntersuchung (HU). Bei bestandener HU bekommen Sie eine braune Plakette. Die gilt dann bis zum entsprechenden Monat im Jahr 2028. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht immer für das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung.
Bis zum 19. Januar müssen die alten rosafarbenen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, gegen den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden – wer vor 1953 geboren ist, kann sich noch bis 19. Januar 2033 Zeit lassen. Die bisherigen Klassen bleiben weitgehend bestehen, aber statt Zahlen, wie beim alten Führerschein, werden den Führerscheinklassen nun Buchstaben zugeordnet. Zum Beispiel: Früher stand Klasse 3 in Deutschland für Pkw, jetzt ist es europaweit der Buchstabe B. Die Beantragung bzw. der Umtausch erfolgt in der zuständigen Führerscheinstelle. Es ist ratsam, dies frühzeitig in die Wege zu leiten, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Mehr zum Führerscheinumtausch und Führerscheinumtauschrechner auf: www.ace.de/fuehrerschein
Ab dem 29.11.2026 gilt die neue Abgasnorm Euro 7 für neu typgeprüfte Fahrzeuge. Für grundsätzlich alle Neuzulassungen gilt dies dann ein Jahr später. Erstmals wird neben den Abgasemissionen auch der Reifen- und Bremsabrieb erfasst, Euro 7 gilt daher auch für Elektroautos. Ziel ist es, die Gesamtbelastung der Umwelt durch den Verkehr noch stärker zu reduzieren. Vermutlich Ende 2026 könnten die ersten Fahrzeuge mit Euro 7 auf den Markt kommen.
Seit Januar dürfen neue Motorräder nur noch zugelassen werden, wenn sie mindestens der Euro-Norm 5+ entsprechen. Das betrifft nur die Erstzulassung. Eine Ausnahme kann es für Motorräder einer auslaufenden Serie geben, die nicht der neuen Norm entspricht. Sie können dann noch bis Ende 2026 neu zugelassen werden. Allerdings muss der jeweilige Motorradhersteller eine Ausnahmegenehmigung dafür beantragt haben. Das sollte auch gegebenenfalls vor einem etwaigen Schnäppchenkauf zum Jahresende beim Händler geklärt werden.
Der CO2-Preis pro Tonne steigt auch 2026 weiter, die Preise liegen zwischen 55 und 65 Euro. Grundlage dafür ist das deutsche nationale Emissionshandelssystem (nEHS). Es gilt für Brennstoffe wie Benzin, Gas und Heizöl. Die Händler – etwa Tankstellenketten – geben die steigenden Kosten an ihre Kunden weiter. Zusätzlich zu dieser nationalen CO2-Bepreisung werden ab 2026 auch die Kosten durch den EU-Grenzausgleich (CBAM) für importierte Güter mit hohem CO2-Fußabdruck fällig. Insgesamt sind dadurch Mehrkosten von etwa 1,5 bis 3 Cent pro Liter Diesel oder Benzin zu erwarten.
Vermutlich ab Januar wird sie dauerhaft auf 38 Cent erhöht. Das gilt schon ab dem ersten Kilometer. Bisher erhielten Pendlerinnen und Pendler 30 Cent je Kilometer bei einer Wegstrecke von bis zu 20 Kilometern angerechnet, 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Die neue Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Das heißt, dass auch Menschen, die per Rad, zu Fuß oder mit den Öffentlichen pendeln, in ihrer Steuererklärung für 2026 pro einfache Strecke des Arbeitswegs 38 Cent pro Kilometer absetzen können.
Die Bundesregierung befreit reine Elektroautos bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer, um den Umstieg auf Elektromobilität weiter zu fördern. Bisher gilt die Steuerfreiheit für Fahrzeuge, die bis Ende 2025 zugelassen werden, für eine Dauer von bis zu zehn Jahren. Künftig soll die Regelung so angepasst werden, dass Elektroautos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, ebenfalls befreit bleiben – maximal jedoch bis Ende 2035. Durch diese Maßnahme rechnet der Bund mit erheblichen Steuermindereinnahmen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.
Das Abonnement für den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland kostet ab dem 1. Januar pro Monat nun 63 Euro statt 58 Euro. Es ermöglicht deutschlandweit die Nutzung von Bussen, Bahnen, U-Bahnen und Regionalzügen in der 2. Klasse. Eine Mitnahme von Personen, Hunden oder Fahrrädern ist nicht möglich, da es personengebunden ist. Nicht gültig ist es in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn wie dem ICE, IC oder EC sowie in Zügen von alternativen Anbietern wie FlixTrain. Das Ticket lässt sich bei der Deutschen Bahn und den meisten Verkehrsunternehmen und -verbünden online oder über deren Apps erwerben.
Bis 30. April 2026 ist die Bahnstrecke wegen Sanierungsarbeiten gesperrt. Die Bahn leitet deshalb Züge um und hat einen Ersatzverkehr eingerichtet. Es ist dadurch mit längeren Fahrzeiten zu rechnen. Auf den Seiten des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) sowie auf der von der Deutschen Bahn eingerichteten extra Seite Auf dem Weg zum Hochleistungsnetz - Generalsanierung Hamburg–Berlin wird über den Stand der Bauarbeiten und die alternativen Reisemöglichkeiten informiert.
Auch dieses Jahr bleibt die Dauerbaustelle auf dem österreichischen Abschnitt der Brennerautobahn (A13) auf der Luegbrücke bestehen. Die Luegbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen meist nur jeweils einspurig befahrbar.
Um die Staugefahr zu reduzieren, wird es dennoch an etwa 170 Tagen eine zweispurige Verkehrsführung geben. Mindestens in den Hauptreisezeiten Ostern, Pfingsten und Sommer. Lkw über 3,5 t dürfen dabei nur die innere Spur nutzen, Pkw und Fahrzeuge unter 3,5 t Gesamtgewicht nur die äußere Spur. Da die umliegenden Gemeinden nur eine reduzierte Verkehrsbelastung abbekommen sollen, wird die Brennerstraße durch Ampeln reguliert. Ausweichrouten sollten daher großzügig geplant werden.
Ab Januar gilt in Griechenland in Wohngebieten ein Tempolimit von 30 km/h, bisher sind es 50 km/h, sofern keine andere Beschilderung vorhanden ist. Neue, verschärfte Strafen für Temposünder gelten bereits seit dem 13. September 2025, teils auch mit neuen Regelungen. Die Bußgelder für Tempoverstöße ab 20 km/h starten bei 100 Euro. Wer mehr als 30 km/h zu schnell fährt, zahlt zwischen 350 Euro und 700 Euro und riskiert einen 60-tägigen Führerscheinentzug. Bei extremen Überschreitungen bis zu 200 km/h drohen Strafen von bis zu 8.000 Euro und ein vierjähriger Entzug der Fahrerlaubnis.
Wer einen Urlaub in den Niederlanden plant, muss sich darauf einstellen, ab nächstem Jahr mehr für die Unterkunft zu zahlen. Die Regierung plant nämlich, die Mehrwertsteuer auf Übernachtungen zu erhöhen. Aktuell gilt hier noch der ermäßigte Steuersatz von neun Prozent. Ab 1. Januar 2026 soll der reguläre Satz von 21 Prozent gelten. Fällig wird dieser in Hotels, Ferienhäusern, Pensionen, Hostels und Mietunterkünften auf Campingplätzen.
Österreich: Die Vignettenpreise erhöhen sich in Österreich jedes Jahr nach gesetzlichen Vorgaben. 2026 steigen sie um 2,9 Prozent. Die Preise liegen nun bei 9,60 Euro (Tag), 12,80 Euro (10 Tage), 32 Euro (2 Monate) und 106 Euro (Jahr). 2026 ist außerdem das letzte Jahr mit Klebevignette. Ab 2027 wird komplett auf das digitale System umgestellt. Die digitale Vignette kann aber auch weiterhin vor Ort bei den bekannten Vertriebsstellen gekauft werden. Mehr als 75 Prozent der verkauften Vignetten sind aktuell digital.
Kroatien: Die eigentlich für 2025 geplante Einführung einer digitalen Maut soll nun im Herbst 2026 umgesetzt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Umstellung nicht während der Hauptsaison stattfindet. Reisende brauchen dann eine E‑Vignette oder eine elektronische Mautbox, um Mautstrecken nutzen zu können. Die Maut ist streckenabhängig.
Italien: Auch 2026 müssen Touristen für den Venedig-Besuch eine Eintrittsgebühr bezahlen. Diese wird zwischen dem 3. April und dem 26. Juli fällig, also insgesamt an 60 Tagen. Im Jahr 2025 waren es noch 54 Tage, 2024 sogar nur 29. Die Höhe der Gebühr ist noch nicht bekannt, hängt aber auch vom Zeitpunkt der Buchung ab. Wer früh buchte, zahlte in diesem Jahr nur fünf Euro. Kurzentschlossene dagegen zehn Euro.