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Für Donnerstag 18. September ist in ganz Frankreich ein Generalstreik geplant. Betroffen sind der Öffentliche Nahverkehr, Zugverkehr und Flughäfen. Es ist auch mit Straßenblockaden und Streikbeteiligung von Geschäften, öffentlicher Verwaltung, Tankstellen, Mautstationen, touristische Einrichtungen und weitere Betrieb des Dienstleistungssektors möglich. Reisende sollten sich bei Ihren Transportunternehmen, beim Auswärtigen Amt und über die Medien erkundigen und Protestversammlungen meiden.
Die Brennerautobahn A13 ist ab 1. Januar 2025 im Bereich der Luegbrücke vor dem Brenner in beiden Richtungen nur einspurig befahrbar. Ausführliche Informationen zu den zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen finden sich hier: A 13 Brenner Autobahn Einspurigkeit Luegbrücke | ASFINAG
Auf den Ausweichstrecken im Raum Reutte (Fernpassroute), Kufstein (Inntal-Autobahn) und im Großraum Innsbruck gelten für den Transitverkehr Restriktionen für den Urlaubsverkehr. Ein Abfahren auf Ausweichstrecken ist an allen Wochenenden bis 2. November 2025 jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr (und zusätzlich am 3. Oktober) nicht gestattet, bzw. wird an manchen Stellen durch Dosierampel ausgebremst. Ausgenommen sind der Anrainerverkehr und Reisende mit Urlaubsziel in den Regionen.
Die gesperrten Strecken und Zeiten finden sich auf der offiziellen Website des Landes Tirol zu entnehmen: https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrs-und-seilbahnrecht/fahrverbote-an-reisetagen/
Der Reschenpass ist auf Grund von Bauarbeiten bis zum 2. November Ampel gesteuert nur einspurig im Wechsel befahrbar. Bei sehr langen Ampelstaus kann eine örtliche Ausweichroute genutzt werden. Diese führt über die Engadiner Straße (B 184 ab Kajetansbrücke und im weiteren Verlauf in der Schweiz die Hauptstraße 27 bis Martina) und die Martinsbrucker Straße (B 185) teilweise über die Schweiz. Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Meter und Busse über 13 Meter dürfen die Ausweichroute jedoch nicht befahren. Insbesondere die B185 Martinsbrucker Straße ist teilweise sehr kurvenreich mit etlichen Serpentinen. Bereits bei geringfügigen winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterausrüstung bzw. Schneeketten erforderlich. Fahrzeuge über 3,5 t müssen in der Schweiz außerdem eine Schwerlastabgabe entrichten. Diese kann beim Schweizer Zollamt in Martina bezahlt werden (pro Fahrt und Fahrzeug 5 Euro). Diese Ausweichroute kann alternativ auch genutzt werden, wenn sich ein längerer Ampelstau auf der Reschenstraße (B180) bildet. Die Umleitungsstrecke über die Schweiz dauert im Allgemeinen ca. 20 Minuten länger.
Im September und Anfang Oktober gibt es an mehreren Tagen (nicht am Wochenende) Nachtsperren im Gotthardtunnel, immer zwischen 20 Uhr und 5 Uhr. Die Termine sind: 8. - 12., 15 - 19., 22. - 26. September, 29. September - 3. Oktober, 6. - 8. Oktober. Ausweichen kann man über die San Bernardino Route oder über den Gotthardpass (keine Gespanne).
Der San Bernardiono Tunnel wird dann im Oktober an acht Werktagen (ebenfalls nicht am Wochenende) in der Nacht gesperrt. Die Termine: 13. - 17. und 20. - 24. Oktober jeweils von 22 Uhr bis 5 Uhr . Ausweichrouten sind dann der San Bernardino Pass (ebenfalls für Gespanne nicht geeignet) oder die Gotthard Route.
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