Kfz-Versicherung powered by Zurich

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige Versicherung, die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist – der Grund ist einfach: für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen müssen Sie in unbegrenzter Höhe haften.

Die ergänzende Kasko-Versicherung (Voll- oder Teilkasko) hingegen leistet Ersatz bei Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst und ist keine Pflicht.

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Schäden im Straßenverkehr sind schnell passiert

Ein Mann repariert ein Auto

Eine ganz normale und alltägliche Situation: Sie sind nur einen Augenblick unachtsam oder abgelenkt und schon ist es passiert ... Sie fahren auf ein anderes Fahrzeug auf. Im besten Fall „nur“ ein Blechschaden, im schlimmsten Fall kommt es auch zu einem Personenschaden. In beiden Fällen ist dies Sache der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Steinschlag in der Windschutzscheibe eines Autos während der Fahrt.

Der Klassiker: Während der Fahrt auf der Autobahn hören Sie den „Einschlag“ ... ein Stein verursacht einen Glasbruchschaden auf der Windschutzscheibe. Diese muss in der Folge ausgetauscht werden. Ein klarer Fall für die Teilkaskoversicherung.

Auffahrunfall: ein Auto fährt dem anderen hinten rein

Infolge des Auffahrunfalls im ersten Beispiel wird auch Ihr eigenes, möglicherweise nagelneues, Fahrzeug selbst verschuldet beschädigt und muss repariert werden. Für diesen Fall gibt es die Vollkaskoversicherung.

Berechnen Sie Ihren Beitrag ganz einfach im Beitragsrechner.

Die Rabatte haben wir bereits in dem Tarifrechner für Sie berücksichtigt.

Bitte beachten Sie:

Sie können Ihren Beitrag ganz einfach ohne Login im Beitragsrechner berechnen. Wenn Sie das Angebot abschließen möchten, müssen Sie sich im Beitragsrechner registrieren und Ihre persönlichen Daten eingeben.

Deshalb empfehlen wir die Kfz-Versicherung von Zurich:

  • Bis zu 100 Mio. EUR Abdeckung.
  • Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit.
  • Zubehör bis zu einem Wert von 15.000 EUR beitragsfrei mitversichert.
  • Bei Kaskoschäden: Ausgleich für Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
  • Erweiterter Kaskoschutz bei Naturgefahren.
  • Leistung bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art.

Ihr Ansprechpartner

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Ihren Ansprechpartner erreichen Sie direkt und kostenfrei unter 069 7115 8569.

Gut zu wissen

Sie können Ihre Versicherung auch vor Vertragsende wechseln, wenn sich die Beiträge erhöhen oder es zu einer Schadensregulierung kam. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Sonderkündigung einen Monat.

Die richtige Versicherung für Ihr Auto

Vollkasko

Vollkaskoversicherung lohnt sich vorrangig bei Neuwagen bis zu fünf Jahren. Sie schützt Sie umfassend und deckt so gut wie alle Schäden am Auto ab.

Ein PKW fährt auf einer Landstraße

Teilkasko

Ab einem gewissen Fahrzeugalter sinkt der Restwert. Bei einem Wechsel von der Vollkasko- zur Teilkaskoversicherung können Sie Geld sparen.

Versicherungspflicht

Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ist ein freiwilliger Zusatzschutz. Gesetzlich vorgeschrieben ist hingegen die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Kia Soul EV fährt auf der Landstraße

E-Autos

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