Kfz-Versicherung powered by Zurich
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige Versicherung, die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist – der Grund ist einfach: für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen müssen Sie in unbegrenzter Höhe haften.
Die ergänzende Kasko-Versicherung (Voll- oder Teilkasko) hingegen leistet Ersatz bei Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst und ist keine Pflicht.
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Schäden im Straßenverkehr sind schnell passiert
Eine ganz normale und alltägliche Situation: Sie sind nur einen Augenblick unachtsam oder abgelenkt und schon ist es passiert ... Sie fahren auf ein anderes Fahrzeug auf. Im besten Fall „nur“ ein Blechschaden, im schlimmsten Fall kommt es auch zu einem Personenschaden. In beiden Fällen ist dies Sache der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Der Klassiker: Während der Fahrt auf der Autobahn hören Sie den „Einschlag“ ... ein Stein verursacht einen Glasbruchschaden auf der Windschutzscheibe. Diese muss in der Folge ausgetauscht werden. Ein klarer Fall für die Teilkaskoversicherung.
Infolge des Auffahrunfalls im ersten Beispiel wird auch Ihr eigenes, möglicherweise nagelneues, Fahrzeug selbst verschuldet beschädigt und muss repariert werden. Für diesen Fall gibt es die Vollkaskoversicherung.
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Bitte beachten Sie:
Sie können Ihren Beitrag ganz einfach ohne Login im Beitragsrechner berechnen. Wenn Sie das Angebot abschließen möchten, müssen Sie sich im Beitragsrechner registrieren und Ihre persönlichen Daten eingeben.
Deshalb empfehlen wir die Kfz-Versicherung von Zurich:
- Bis zu 100 Mio. EUR Abdeckung.
- Keine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit.
- Zubehör bis zu einem Wert von 15.000 EUR beitragsfrei mitversichert.
- Bei Kaskoschäden: Ausgleich für Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
- Erweiterter Kaskoschutz bei Naturgefahren.
- Leistung bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
Ihr Ansprechpartner
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Ihren Ansprechpartner erreichen Sie direkt und kostenfrei unter 069 7115 8569.
Gut zu wissen
Sie können Ihre Versicherung auch vor Vertragsende wechseln, wenn sich die Beiträge erhöhen oder es zu einer Schadensregulierung kam. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Sonderkündigung einen Monat.