Europas Mobilitätsbegleiter.
Weit mehr als nur Pannenhilfe!
Ihre Suche
Schreiben Sie uns eine E-Mail
notruf@ace.de
Rufen Sie uns an
+49 711 530 33 66 77
Schreiben Sie uns eine E-Mail
info@ace.de
Die meisten Unfälle passieren nicht im Straßenverkehr, sondern im Alltag, beim Sport, im Haushalt, in der Freizeit. Für diese Fälle greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine private Unfallversicherung sichert Ihnen finanzielle Unterstützung, damit Sie nach einem Unfall Ihren Lebensstandard halten können, etwa für Umbauten, Reha oder andere notwendige Investitionen.
Sonderkonditionen für ACE-Mitglieder
Für Ihre Unfallversicherung mit VHV gibt es besondere Konditionen für ACE-Mitglieder. Die Details sehen Sie nach dem Login.
Immer aktueller Schutz
VHV entwickelt die Unfallversicherung stetig weiter. Neue, verbesserte Leistungen erhalten Sie automatisch, ganz ohne Vertragswechsel.
Schutz bei Invalidität und Unfallrente
Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen zurück, sind eine einmalige Invaliditätsleistung und/oder eine monatliche Unfallrente mitversichert.
Schutz vor Unfällen durch Bewusstseinsstörungen
Mitversichert sind auch Unfälle durch Bewusstseinsstörungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall sowie durch Medikamente oder Übermüdung.
Bergungs- und Rettungskosten sind mitversichert
Bei Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen, etwa beim Wandern oder Skifahren, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Kosmetische Operationen sind mitversichert
Auch die Kosten für kosmetische Operationen sowie den Ersatz natürlicher Zähne, Inlays und Kronen sind nach einem Unfall mitversichert.
Nein. Bei der VHV-Unfallversicherung entfällt die Gesundheitsprüfung, der Abschluss ist ohne Angaben zu Vorerkrankungen möglich.
Man spricht dann von einem Mitwirkungsanteil. Im Tarif KLASSIK-GARANT wird dieser erst ab 75 % angerechnet, im Baustein EXKLUSIV entfällt die Anrechnung fast vollständig.
Ja, Unfälle mit zulassungspflichtigen Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads sind eingeschlossen.
Ja, bestimmte Brüche und Schädigungen durch Eigenbewegung sind mitversichert, im Baustein EXKLUSIV in größerem Umfang als im KLASSIK-GARANT-Tarif.
Ja, auch wenn Infektionskrankheiten selbst keine Unfälle sind, gelten ihre Folgen bei der VHV als Unfallfolgen und sind mitversichert.
Optional ja, wählbar zusätzlich zum gewählten Tarif.
Beratung
Versicherung
Versicherung