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Wenn Extras extra kosten

Volle Funktionalität erst gegen monatliche Abo-Gebühr? Kennt man von Software – und bald wohl auch beim Auto.

Blauer VW ID.3 fahrend in Frontansicht

VWs Abomodell in Großbritannien

Mehrleistung nur gegen extra Geld: VW limitiert in Großbritannien die E-Modelle ID D.3 Pro und Pro S per Softwareeingriff ab Werk auf 204 PS, wie das Magazin „Auto Express“ berichtet. Das volle Potenzial von 230 PS gibt es im Abo – für monatlich umgerechnet rund 19 Euro. Alternativ schaltet der Autobauer die volle Leistung gegen Zahlung von 754 Euro für immer frei. Die Mehr-PS bleiben dann auch bei einem Besitzerwechsel erhalten. Für Deutschland sind ähnliche Pläne derzeit nicht bekannt. 

VW-Assistenzsystem TravelAssist

Verschiedene Systeme gegen Aufpreis

Bezahlschranken und nachträglich freischaltbare Optionen sind keine Erfindung von VW, sondern gelten als mögliches zukünftiges Geschäftsmodell der Autobauer. Schon heute lassen sich nach dem Neuwagenkauf bestimmte Extras nachträglich gegen Zuzahlung online freischalten – von Infotainment-Funktionen bis zu Fahrerassistenzsystemen. In der Regel geht es dabei um Einmalzahlungen, nach denen das Extra quasi in den Besitz des Halters übergeht – analog zum Direktkauf beim Fahrzeugerwerb. 

Monatliche Zahlungen eher unüblich

Monatliche Zahlungen sind eher selten, vor allem wenn sie die Kernfunktionen der Fahrzeuge betreffen – auch wegen mangelnder Akzeptanz der Kundschaft. So kassierte BMW 2022 in den USA viel Kritik für den Versuch, seinen Kunden 18 Dollar pro Monat für die Nutzung der Sitzheizung zu berechnen. Das Angebot wurde nach Spott und Protesten relativ schnell eingestellt. 

 

Auch wenn einige Testballons nicht richtig ins Fliegen gekommen sind – die Industrie dürfte langfristig an dem Paywall-Modell festhalten. Und argumentiert bei der langsamen Digitalisierung ihrer Geschäftsmodelle auch mit Kundennutzen:

  • neue Ausstattungen lassen sich noch nach dem Kauf dazu buchen, etwa wenn sich die Bedürfnisse der Nutzer ändern oder ein Halterwechsel erfolgt
  • neue Funktionen können bei fortschreitender technischer Entwicklung nachträglich bereitgestellt werden

 

Ähnliche Zahlungsmodelle sind vor allem bei Software-Produkten für PC, Konsole und Smartphone zudem bereits akzeptiert. 

 

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