Europas Mobilitätsbegleiter.
Weit mehr als nur Pannenhilfe!
Ihre Suche
Rufen Sie uns an
+49 711 530 34 35 36
täglich 24h erreichbar
Schreiben Sie uns eine E-Mail
notruf@ace.de
Rufen Sie uns an
+49 711 530 33 66 77
Schreiben Sie uns eine E-Mail
info@ace.de
Viele denken beim „Handyverbot“ im Auto ausschließlich an Smartphones. Doch Vorsicht: Das Verbot greift deutlich weiter – und kann auch E-Zigaretten betreffen. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen: III-1 ORbs 139/25) zeigt, wie streng die Regeln inzwischen ausgelegt werden:
Wer während der Fahrt auf dem Touch-Display einer Vape tippt, um etwa die Dampfstärke zu verändern, verstößt gegen das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer.
Ein Autofahrer wurde von der Polizei beobachtet, wie erwährend der Fahrt auf einem Gerät herumtippte. Das Ergebnis:
-> 150 Euro Bußgeld
-> 1 Punkt in Flensburg
Der Fahrer wehrte sich – mit dem Argument, es habe sich nicht um ein Handy, sondern lediglich um eine E-Zigarette gehandelt. Doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Zwar sei das Einstellen der Dampfstärke nur eine Nebenfunktion der E-Zigarette. Trotzdem entstehe dabei ein erhebliches Ablenkungsrisiko, weil der Vaper über ein Display bedient wird. Entscheidend sei, dass der Gesetzgeber die Nutzung elektronischer Geräte einschränkt, wenn diese der Organisation, Information oder Kommunikation dienen. Nach Auffassung des Amtsgerichts Köln dient das Display des Vapers dazu, den Nutzer über die Funktionsweise des Geräts zu informieren.
Dies unterscheide sich nicht von Situationen, in denen Autofahrende auf dem Handy die Lautstärke ändern oder durch Menüs navigieren.
Die klare Botschaft:
Entscheidend ist nicht, ob es ein Smartphone ist – sondern ob ein elektronisches Gerät bedient wird, das Aufmerksamkeit vom Verkehr abzieht.
Was ablenkt, ist tabu. Egal ob Handy, Navi, Musikplayer – oder eben Vape mit Touchscreen. Wer sicher fahren will und Bußgeld vermeiden möchte, lässt die Finger während der Fahrt konsequent vom Display.