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Am besten ist man auf dem Weg von A nach B entspannt und sicher unterwegs. Manchmal entsteht aber trotzdem ein unfreiwilliges Foto: Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, muss mindestens ein Bußgeld bezahlen und erhält bei schwereren Verstößen auch noch Punkte in Flensburg.
Um genau das zu vermeiden, nutzen viele Autofahrende Radarwarner oder Blitzer Apps. Aber ist deren Nutzung wirklich erlaubt? Wir klären auf.
Auf Deutschlands Straßen gibt es stationäre und mobile Blitzer. Während die stationären Blitzer den ortskundigen Autofahrenden meist bekannt sind, sind die mobilen Blitzer unberechenbarer: Sie werden meist nur an einem Tag an einer vorab unbekannten Stelle aufgestellt und sind am nächsten Tag schon wieder woanders.
Um sich insbesondere vor mobilen, aber auch vor stationären Blitzern warnen zu lassen, gibt es in Deutschland drei Möglichkeiten:
Grundsätzlich gilt: Der Besitz von Blitzer Apps und Radarwarnen – sowohl als eigenständiges Gerät wie auch in Navis eingebaut – ist in Deutschland erlaubt. Auch der Einsatz der Blitzerwarner im stehendem Fahrzeug ist legal. Dagegen ist die Nutzung jeglicher Blitzerwarner während der Fahrt strikt verboten.
Die rechtliche Grundlage zum Besitz und zur Nutzung von Radarwarnern oder Blitzer-Apps in Deutschland ist §23 Absatz 1 c der StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden."
Der beste Schutz vor Blitzern ist natürlich immer, sich einfach an die angegeben Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten.
Wer von einer Polizeistreife gestoppt wird, muss bei aktivierten Blitzer Apps auf dem Smartphone oder im Navi mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem wird das Radwarngerät immer eingezogen – es lässt sich nicht deaktiviere. Deshalb ist schon das Mitführen eines eigenständigen Radwarngeräts im Auto illegal. Smartphone oder Navi dürfen natürlich nicht konfisziert werden. Eine installierte, aber nicht während der Fahrt genutzte Blitzer App ist also nicht strafbar.
All das gilt auch für Beifahrende: Auch auf deren Smartphones darf die App nicht aktiviert sein, sonst drohen das Bußgeld und ein Punkt.
Während Radarwarner Radarwellen messen, brauchen Blitzer Apps eine permanente und verlässliche GPS-Verbindung. Dadurch verbrauchen sie auf dem Smartphone auch viel Akku. Da hilft es, dass während der Fahrt der Betrieb von Blitzer Apps ohnehin verboten ist.
Der Gesetzgeber begründet das mit dem „Bewahren der Verkehrssicherheit“. Geblitzt wird nämlich oft an Stellen, an denen das Unfallrisiko höher ist als woanders. Daher ist es erlaubt, auf diese Gefahrenstellen hinzuweisen. Und: Im Radio sind die Informationen an die Allgemeinheit gerichtet, mit einem Radarwarner sucht man als einzelner Autofahrender gezielt danach.
Tatsächlich dürfen sich Autofahrende auch gegenseitig vor Blitzern warnen. Allerdings nur mit Handzeichen oder Schildern – das Warnen per Lichthupe ist verboten. Letztere soll ausschließlich zum Warnen vor Gefahrenstellen verwendet werden.