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Wer im Herbst nach Norditalien reisen möchte, sollte sich vorab genau informieren: Ab den 1. Oktober 2025 gelten in mehreren Regionen verschärfte Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Euro-5-Norm. Betroffen sind insbesondere Städte und Ballungsräume in der Poebene, darunter Turin, Mailand und Bologna.
Die Maßnahmen dienen der Luftreinhaltung und gelten vor allem in den Wintermonaten, können aber regional unterschiedlich geregelt sein. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert empfindliche Geldbußen.
In unserem Überblick erfahren Sie, welche Regionen welche Regeln haben, wen die Verbote genau betreffen – und wie Sie Ihre Reise entsprechend planen können.
Norditalien kämpft seit Jahren – besonders in den Wintermonaten – mit hoher Luftverschmutzung. Die hohe Bevölkerungsdichte, intensive Industrieansiedlungen und ungünstige Wetterlagen wie Inversionen tragen maßgeblich zur erhöhten Belastung durch Feinstaub und Stickoxide in der Region bei. Um die Luftqualität zu verbessern, haben mehrere Regionen gemeinsam einen Luftqualitätsplan entwickelt. Dieser sieht unter anderem strengere Vorschriften für Diesel-Fahrzeuge vor – insbesondere für Modelle mit älteren Abgasnormen. Der Plan greift in allen Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern und bildet die Grundlage für die neuen Fahrverbote, die ab Oktober 2025 in Kraft treten.
Ab dem 1. Oktober 2025 tritt in der Region Emilia-Romagna ein dauerhaftes Fahrverbot für Euro-5-Diesel in Kraft. Es gilt an Werktagen zwischen 8:30 Uhr und 18:30 Uhr.
Die Region Lombardei setzt noch strengere Maßnahmen um: Hier besteht ein Diesel-Fahrverbot an allen Wochentagen. Die zeitliche Begrenzung liegt zwischen 7:30 Uhr und 19:30 Uhr – in diesem Zeitraum dürfen Fahrzeuge mit Euro-5-Dieselmotoren nicht mehr unterwegs sein.
In Piemont greifen die Fahrverbote saisonal. Erstmals werden sie vom 1. Oktober 2025 bis zum 15. April 2026 für Fahrzeuge mit Euro-5-Diesel gelten. In den Folgejahren sollen die Regelungen jährlich vom 15. Oktober bis 15. April in Kraft treten – jeweils werktags von 8:30 Uhr bis 18:30 Uhr.
In Venetien gelten ab dem 1. Oktober 2025 besonders strikte Vorschriften: Hier ist ein dauerhaftes und ganztägiges Fahrverbot für Euro-5-Diesel vorgesehen – ohne zeitliche Ausnahmen.
Auch wenn Ihr Fahrzeug mit einer grünen Umweltplakette ausgestattet ist, schützt Sie das in Italien nicht vor Strafen. Wer gegen die regionalen Dieselfahrverbote verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 168 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen drohen deutlich höhere Strafen sowie der Führerscheinentzug von bis zu 30 Tagen.
Besitzerinnen und Besitzer eines Euro-5-Diesel haben dennoch Alternativen, den Fahrverboten zu begegnen. Naheliegendste Möglichkeit ist es, vorübergehend nach einem Ersatzfahrzeug Ausschau zu halten, beispielsweise innerhalb der Familie oder im Freundes- und Bekanntenkreis. Benziner und alle Dieselfahrzeuge ab Euro 6 sind nicht von den Fahrverboten betroffen.
In der Emilia-Romagna und im Piemont können vom Fahrverbot Betroffene außerhalb der Fahrverbotszeiten an- und wieder abreisen und lassen das Fahrzeug während der Verbotszeiten einfach stehen. Damit es erst gar nicht zu Missverständnissen kommt, idealerweise auf einem Hotelparkplatz oder einem bewachten Parkplatz. Im Zweifelsfall können dann auch Standzeiten nachgewiesen werden. Am Wochenende gelten zudem keine Fahrverbote, so dass unbesorgt eingefahren werden kann. Das gilt jedoch nicht in der Lombardei, hier bleiben nur die Zeiten zwischen 19:30 Uhr und 7:30 Uhr verbotsfrei, und in Venetien entfällt diese Möglichkeit ganz.
Weitere Möglichkeit: das Fahrzeug in kleineren Städten nahe dem Ziel parken und den öffentlichen Nahverkehr nutzen, um das Ursprungsziel zu erreichen. Gerade bei Urlaubsreisen kann das auch von Vorteil sein, Hotel- und Ferienwohnungspreise sind geringer, die Parkplatzsuche in der Innenstadt entfällt und eine Stadtbesichtigung ist oftmals sowieso mit der Nutzung des ÖPNV verbunden.