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Das Jahr 2026 bringt viele wichtige Änderungen für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Ob neue Prämien für den Kauf von Elektroautos, eine höhere Pendlerpauschale oder ein teureres Deutschlandticket – wir zeigen, was sich dieses Jahr alles ändert und worauf Sie sich einstellen sollten. Hier der Überblick zu den wichtigsten Verkehrsthemen 2026!
Ab 2026 plant die Bundesregierung die Förderung für reine Elektroautos (BEV) neu aufzulegen. Privathaushalte könnten dann bis zu 4.000 Euro Prämie für ein reines Elektroauto erhalten, sofern der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs unter 45.000 Euro liegt. Auch Plug‑in‑Hybride sind nach aktuellem Stand förderfähig. Gebrauchte Elektroautos sollen hingegen von der Förderung ausgeschlossen sein.
Beantragen können die Prämie künftig Einzelpersonen, Paare bzw. Lebensgemeinschaften sowie Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 80.000 Euro. Bei Familien soll sich die Einkommensgrenze je Kind um jeweils 5.000 Euro erhöhen. Eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren dürfte demnach ein Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, um die Prämie beantragen zu können. Zudem wird über ein Social-Leasing-Modell für einkommensschwächere Haushalte diskutiert. Dies könnte 2027 relevant werden. Wir halten Sie zu allen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Alle Fahrzeuge mit einer blauen Plakette müssen 2026 zur Hauptuntersuchung (HU). Bei bestandener HU bekommen Sie eine braune Plakette. Die gilt dann bis zum entsprechenden Monat im Jahr 2028. Die Zahl in der Mitte der Plakette steht immer für das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung.
Bis zum 19. Januar müssen die Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt worden sind, gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden – wer vor 1953 geboren ist, kann sich noch bis 19. Januar 2033 Zeit lassen. Die bisherigen Klassen bleiben weitgehend bestehen, aber statt Zahlen, wie beim alten Führerschein, werden den Führerscheinklassen nun Buchstaben zugeordnet. Zum Beispiel: Früher stand Klasse 3 in Deutschland für Pkw, jetzt ist es europaweit der Buchstabe B. Die Beantragung bzw. der Umtausch erfolgt in der zuständigen Führerscheinstelle. Es ist ratsam, dies frühzeitig in die Wege zu leiten, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Mehr zum Führerscheinumtausch und Führerscheinumtauschrechner
Ab dem 29.11.2026 gilt die neue Abgasnorm Euro 7 für neu typgeprüfte Fahrzeuge, etwa Pkw-Modelle und leichte Transporter. Für alle Neuzulassungen wird die Norm ein Jahr später verbindlich. Erstmals berücksichtigt die Euro-7-Norm neben Abgasemissionen auch den Reifen- und Bremsabrieb – ein Faktor, der insbesondere bei Elektrofahrzeugen eine Rolle spielt. Ziel der neuen Norm ist es, die Gesamtbelastung der Umwelt durch den Verkehr weiter zu reduzieren. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.
Seit Januar dürfen neue Motorräder nur noch zugelassen werden, wenn sie mindestens der Euro-Norm 5+ entsprechen. Das betrifft nur die Erstzulassung. Eine Ausnahme kann es für Motorräder einer auslaufenden Serie geben, die nicht der neuen Norm entspricht. Sie können dann noch bis Ende 2026 neu zugelassen werden. Allerdings muss der jeweilige Motorradhersteller eine Ausnahmegenehmigung dafür beantragt haben. Das sollte auch gegebenenfalls vor einem etwaigen Schnäppchenkauf zum Jahresende beim Händler geklärt werden.
Seit Januar 2026 dürfen Arbeitgeber Stromkosten für das Laden von Dienstwagen zuhause nur noch auf Basis tatsächlich gemessener Kilowattstunden steuerfrei erstatten. Monatliche Pauschalen entfallen dann. Zulässig ist eine Abrechnung nach individuellem Haushaltsstromtarif. Alternativ kann eine Strompreispauschale angewendet werden.
Ab dem 7. Juli gelten EU‑weit neue Sicherheitsstandards bei Erstzulassung von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Pflicht werden unter anderem ein Notbremsassistent mit Fußgänger‑ und Radfahrer‑Erkennung, ein Ablenkungswarnsystem sowie ein erweiterter Kopfschutz für Fußgängerinnen und Fußgänger – etwa durch eine entsprechend optimierte Fahrzeugfront: Ziel der EU-Vorgaben ist es, schwere Unfälle zu reduzieren und ungeschützte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besser zu schützen.
Seit 2026 müssen neu typengenehmigte Fahrzeuge aus den Bereichen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit dem Next-Generation-eCall (NG eCall) ausgestattet sein, um eine Typengenehmigung zu bekommen. Die ist Voraussetzung dafür, dass das Auto eine Marktzulassung bekommt und offiziell auf Straßen fahren darf. Der NG eCall muss die moderne Netztechnik LTE (4G) und 5G unterstützen.
Hintergrund ist die schrittweise Abschaffung veralteter Mobilfunkstandards, wie den 2G- und den 3G-Netzen, die in vielen bisherigen Automodellen vorhanden sind und künftig nicht mehr funktionieren werden. Eine Umrüstung älterer Fahrzeuge, die den eCall der ersten Generation besitzen, ist nicht geplant. Ab 2027 muss der NG eCall in allen neu zugelassenen Fahrzeugen vorhanden sein, die erstmalig zugelassen werden sollen.
Der CO2-Preis wird dieses Jahr auf 55 bis 65 Euro pro Tonne steigen. Grundlage dafür ist das deutsche nationale Emissionshandelssystem (nEHS). Es gilt für Brennstoffe wie Benzin, Gas und Heizöl. Die Händler – etwa Tankstellenketten – geben die steigenden Kosten an ihre Kunden weiter.
Zusätzlich zur nationalen CO2-Bepreisung greifen seit Januar auch Kosten durch den EU-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für importierte Güter mit hohem CO2-Fußabdruck. Insgesamt sind dadurch Mehrkosten von etwa 1,5 bis 3 Cent pro Liter Diesel oder Benzin zu erwarten.
Seit Januar wurde sie dauerhaft auf 38 Cent erhöht. Das gilt ab dem ersten Kilometer. Bisher erhielten Pendlerinnen und Pendler 30 Cent je Kilometer bei einer Wegstrecke von bis zu 20 Kilometern; 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Die neue Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Das heißt, dass auch Menschen, die per Rad, zu Fuß oder mit den Öffentlichen pendeln, in ihrer Steuererklärung künftig pro einfache Strecke des Arbeitswegs 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen können.
Die Bundesregierung verlängert die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos, um den Umstieg auf Elektromobilität weiter zu fördern. Bisher galt die Steuerfreiheit für Fahrzeuge, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen wurden, für eine Dauer von bis zu zehn Jahren.
Künftig soll die Regelung so angepasst werden, dass Elektroautos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, weiterhin befreit bleiben. Die maximale Steuerbefreiung endet jedoch grundsätzlich spätestens zum 31. Dezember 2035.
Das Abonnement für den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland kostet seit dem 1. Januar pro Monat nun 63 Euro statt 58 Euro. Es ermöglicht deutschlandweit die Nutzung von Bussen, Bahnen, U-Bahnen und Regionalzügen in der 2. Klasse. Eine Mitnahme von Personen, Hunden oder Fahrrädern ist nicht im Preis enthalten, da es personengebunden ist. Nicht gültig ist es in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn wie dem ICE, den meisten IC-Zügen oder EC sowie in Zügen von alternativen Anbietern wie Flixtrain. Das Ticket lässt sich bei der Deutschen Bahn und den meisten Verkehrsunternehmen und -verbünden online oder über deren Apps erwerben. In einigen Bundesländern sind zudem Zuschüsse für Azubis geplant.
Bis 30. April 2026 ist die Bahnstrecke wegen Sanierungsarbeiten gesperrt. Die Bahn leitet deshalb Züge um und hat einen Ersatzverkehr eingerichtet. Es ist dadurch mit längeren Fahrzeiten zu rechnen. Auf den Seiten des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) sowie auf der von der Deutschen Bahn eingerichteten extra Seite Auf dem Weg zum Hochleistungsnetz - Generalsanierung Hamburg–Berlin wird über den Stand der Bauarbeiten und die alternativen Reisemöglichkeiten informiert.
Vom 2. Februar bis zum 10. Juli findet eine Generalsanierung auf der Bahnstrecke Köln – Hagen statt. Der Zugverkehr wird stark reduziert, Halte in Solingen Hbf, Wuppertal Hbf entfallen komplett. Der Fernverkehr ist eingeschränkt.
Vom 10. Juli bis 12. Dezember 2026 wird auch diese Strecke generalsaniert. Die Direktverbindung Köln- Bonn entfällt in dieser Zeit komplett. Zwischen Köln, Bonn, Koblenz und Mainz verkehren noch stündlich Fernverkehrszüge.
Auch dieses Jahr bleibt die Dauerbaustelle auf dem österreichischen Abschnitt der Brennerautobahn (A13) auf der Luegbrücke bestehen. Die Luegbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen meist nur jeweils einspurig befahrbar.
Um die Staugefahr zu reduzieren, wird es dennoch an etwa 170 Tagen eine zweispurige Verkehrsführung geben. Mindestens in den Hauptreisezeiten Ostern, Pfingsten und Sommer. Lkw über 3,5 t dürfen dabei nur die innere Spur nutzen, Pkw und Fahrzeuge unter 3,5 t Gesamtgewicht nur die äußere Spur. Da die umliegenden Gemeinden nur eine reduzierte Verkehrsbelastung abbekommen sollen, wird die Brennerstraße durch Ampeln reguliert. Ausweichrouten sollten daher großzügig geplant werden.
Seit Januar gilt in Griechenland in Wohngebieten ein Tempolimit von 30 km/h, bisher sind es 50 km/h, sofern keine andere Beschilderung vorhanden ist. Neue, verschärfte Strafen für Temposünder gelten bereits seit dem 13. September 2025, teils auch mit neuen Regelungen. Die Bußgelder für Tempoverstöße ab 20 km/h starten bei 100 Euro. Wer mehr als 30 km/h zu schnell fährt, zahlt zwischen 350 Euro und 700 Euro und riskiert einen 60-tägigen Führerscheinentzug. Bei extremen Überschreitungen bis zu 200 km/h drohen Strafen von bis zu 8.000 Euro und ein vierjähriger Entzug der Fahrerlaubnis.
Wer einen Urlaub in den Niederlanden plant, muss sich darauf einstellen, mehr für die Unterkunft zu zahlen als bisher. Die Regierung hat nämlich die Mehrwertsteuer auf Übernachtungen erhöht. Seit Januar gilt ein regulärer Satz von 21 Prozent. Fällig wird dieser in Hotels, Ferienhäusern, Pensionen, Hostels und Mietunterkünften auf Campingplätzen.
Österreich:Die Vignettenpreise erhöhen sich in Österreich jedes Jahr nach gesetzlichen Vorgaben. 2026 sind sie um 2,9 Prozent gestiegen. Die Preise liegen nun bei 9,60 Euro (Tag), 12,80 Euro (10 Tage), 32 Euro (2 Monate) und 106 Euro (Jahr). Dieses Jahr ist außerdem das letzte Jahr mit Klebevignette. Ab 2027 wird komplett auf das digitale System umgestellt. Die digitale Vignette kann aber auch weiterhin vor Ort bei den bekannten Vertriebsstellen gekauft werden. Mehr als 75 Prozent der verkauften Vignetten sind aktuell digital.
Kroatien: Die eigentlich für 2025 geplante Einführung einer digitalen Maut soll nun im Herbst 2026 umgesetzt werden. Damit ist gewährleistet, dass die Umstellung nicht während der Hauptsaison stattfindet. Reisende brauchen dann eine E‑Vignette oder eine elektronische Mautbox, um Mautstrecken nutzen zu können. Die Maut ist streckenabhängig.
Italien: Auch 2026 müssen Touristen für den Venedig-Besuch eine Eintrittsgebühr bezahlen. Diese wird zwischen dem 3. April und dem 26. Juli fällig, also insgesamt an 60 Tagen. Im Jahr 2025 waren es noch 54 Tage, 2024 sogar nur 29. Die Höhe der Gebühr ist noch nicht bekannt, hängt aber auch vom Zeitpunkt der Buchung ab. Wer früh buchte, zahlte in diesem Jahr nur fünf Euro. Kurzentschlossene dagegen zehn Euro.
Spanien: Seit dem 1. Januar ist für in Spanien zugelassene Fahrzeuge die mit GPS vernetzte V16-Warnleuchte auf Autobahnen und Schnellstraßen im Pannenfall verpflichtend. Das betrifft insbesondere auch Urlauber, die einen in Spanien zugelassenen Mietwagen nutzen. Die Rundum-Warnleuchte ersetzt das klassische Warndreieck. Sie ist bis zu einem Kilometer weit sichtbar und übermittelt im Betrieb automatisch den Standort via GPS an die spanische Verkehrsbehörde DGT. Durch die einfache Magnetbefestigung auf dem Fahrzeugdach entfällt das gefährliche Betreten der Fahrbahn, etwa zum Aufstellen des Warndreiecks.
In Deutschland zugelassene Fahrzeuge müssen die V16-Leuchte nicht mitführen. Der ACE empfiehlt sie aber zusätzlich zum Warndreieck, als freiwillige zusätzliche Sicherheitsmaßnahme im Pannenfall – auch in Deutschland. Zwar dürfen Gefahrenstellen hier mit einem gelben Blinklicht abgesichert werden, jedoch ist eine Verwendung bei privaten Pkw bisher nicht ausdrücklich geregelt. In der Praxis wird dies überwiegend geduldet. Rechtlich verbindlich ist das Warndreieck.