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Vom Schock zur Schadensregulierung

Der Albtraum jeder Urlaubsreise: Man kehrt zum Parkplatz zurück – und das Auto ist verschwunden. Wurde es abgeschleppt oder gestohlen? Jetzt heißt es, besonnen handeln. Der erste Schritt: Kontakt zur örtlichen Polizei. Danach sollten Anzeige, Versicherungsmeldung und Abmeldung des Fahrzeugs folgen. Eine detaillierte Inventarliste hilft bei der Schadenregulierung. Wer strukturiert vorgeht, kann Stress und finanzielle Verluste minimieren. Mit dieser Checkliste behalten Sie in dieser Ausnahmesituation einen kühlen Kopf.

Notfallbox:

Diese Sofortmaßnahmen sollten Sie im Falle eines Diebstahls einleiten:
  • Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde
  • Kontaktieren Sie die örtliche Polizei
  • Informieren Sie Ihre Versicherung
  • Erstellen Sie eine Inventarliste
  • Melden Sie Ihr Fahrzeug binnen 14 Tagen ab
  • Reichen Sie alle Unterlagen zur Schadensregulierung bei der Versicherung ein

Kontakt zur örtlichen Polizei

Polizeistation

Diebstahl anzeigen

Der ACE empfiehlt zunächst die Kontaktaufnahme mit der lokalen Polizei, um bei dieser zu klären, ob das verschwundene Auto von örtlichen Behörden zum Beispiel als Falschparker abgeschleppt wurde. Findet sich für eine behördliche Sicherstellung kein Hinweis, sollte umgehend eine schriftliche Diebstahlanzeige bei der Polizei vor Ort erfolgen. Bei Verständigungsproblemen ist es ratsam, einen Übersetzer mitzunehmen. Außerdem empfiehlt es sich, zusätzlich die deutsche Polizei am Zulassungsort auf den Diebstahl hinzuweisen. 

Wer einen Diebstahl anzeigen will, sollte idealerweise Fahrzeugschein sowie Personalausweis vorlegen können, weshalb diese Dokumente stets mitgeführt und nicht im Auto liegen bleiben sollten. Wichtig für die Anzeige sind korrekte Angaben. Wer den genauen Kilometerstand nicht kennt, sollte diesen Wert nicht einfach schätzen. Ist man sich bei Angaben unsicher, sollte dies in der Anzeige auch so aufgenommen werden. Für die spätere Prüfung der Unterlagen lassen sich diese Angaben nachreichen. Wichtig ist die Mitnahme einer Kopie der schriftlichen Anzeige bei der Polizei, um diese später beim Straßenverkehrsamt und Versicherung vorlegen zu können.

Abmeldung und Versicherung informieren

Zulassungsstelle

14-Tages-Frist nicht verstreichen lassen

Ist nicht davon auszugehen, dass das gestohlene Fahrzeug kurzfristig wieder aufgefunden wird, sollte es innerhalb von 14 Tagen nach Diebstahl abgemeldet werden. Fortan müssen auch keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien gezahlt werden. Für die Abmeldung des gestohlenen Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt werden eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige sowie Kfz-Brief und -Schein, damit sind Zulassungsbescheinigung Teil I und II gemeint, benötigt.

Inventarliste erstellen

Parallel zur Anzeige bei der Polizei erstellen Sie eine Inventarliste. Wurden mit dem Auto Bank- oder Kreditkarten sowie Handys entwendet, sollten diese umgehend gesperrt werden. Darüber hinaus ist eine Auflistung der Wertgegenstände wichtig. Das mit dem Fahrzeug entwendete Inventar kann man zunächst bei der Polizei und später dann auch bei einer Versicherung angeben. Zumeist werden diese Schäden über Hausrat- und Reiseschutzversicherungen oder über spezielle Autoinhaltsverischerung reguliert.

Schadenregulierung mit der Versicherung

Bei der Versicherung muss man anschließend noch Polizeiprotokoll, Kopie der Anzeige, Fahrzeugbrief, alle Fahrzeugschlüssel und eine Stilllegungsbescheinigung einreichen. Zu Nachweiszwecken sollten die Schadensmeldung nebst Unterlagen am besten als Einschreiben/Rückschein versandt werden. Sind über eine Reisegepäck- oder Hausratversicherung andere Wertgegenstände im gestohlenen Fahrzeug versichert, sollte hierüber der entsprechend zuständige Versicherer informiert werden.

Hat die Kfz-Versicherung alle Unterlagen, muss man sich noch eine Weile gedulden. In der Regel wird einen Monat nach dem Diebstahl der Schaden reguliert. Wird das Fahrzeug innerhalb der Monatsfrist wiedergefunden, muss der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin dieses am Sicherstellungsort abholen. In einem solchen Fall ist zu klären, in welchem Umfang die Kfz-Versicherung die Fahrtkosten dorthin übernimmt. Weist das Auto Schäden auf, können diese in der Regel gemeldet und abgerechnet werden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Der Moment ist ein Schock – aber jetzt zählt strukturiertes Handeln:
Zuerst die örtliche Polizei kontaktieren und klären, ob das Fahrzeug vielleicht abgeschleppt wurde. Bestätigt sich der Diebstahl, muss sofort Anzeige erstattet werden. Wichtig: Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung aushändigen. Danach informieren Sie Ihre Versicherung und – wenn möglich – auch die Polizei am deutschen Zulassungsort.

Ja – der Versicherungsschutz gilt in der Regel europaweit. Entscheidend ist, dass Sie den Diebstahl unverzüglich melden und alle geforderten Nachweise (z. B. Polizeiprotokoll) einreichen. 
In der Regel übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Sie ersetzt meist den sogenannten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. 

Wichtig zu wissen: Ohne Teilkasko bleibt man auf dem Schaden sitzen.

Spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Diebstahl sollte das Fahrzeug abgemeldet werden – sonst laufen Steuern und Versicherungsbeiträge weiter. 

Dokumente wie Fahrzeugschein oder Ausweis sollten nie im Auto liegen – sie werden für die Anzeige benötigt.
Außerdem wichtig:
Alle Fahrzeugschlüssel müssen der Versicherung vorgelegt werden. Fehlt ein Schlüssel, kann das Probleme bei der Regulierung geben. 

Bei Mietwagen gelten die Bedingungen des Vermieters:

  • Der Diebstahl muss sofort gemeldet werden
  • Die Versicherung (oft Vollkasko) greift je nach Vertrag
  • Eine Selbstbeteiligung kann anfallen

Wichtig: Mietwagenkosten nach Diebstahl sind nicht automatisch über die eigene Kfz-Versicherung gedeckt.

Hier wird es komplizierter:
Gegenstände im Fahrzeug sind nicht automatisch über die Kfz-Versicherung abgedeckt. Stattdessen greifen – je nach Fall – Hausrat-, Reisegepäck- oder spezielle Zusatzversicherungen. Eine Inventarliste hilft bei der Regulierung.