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Sicherheit ist wichtig: Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen müssen wieder regelmäßig geprüft werden.
Die Gasprüfung in Wohnmobilen und Wohnwagen wird zum 19. Juni Pflicht. Dann müssen Halter fest eingebaute gasbetriebene Geräte wie Kocher, Kühlschränke oder Warmwasserboiler alle zwei Jahre prüfen lassen.
Auch vor der ersten Nutzung und nach wesentlichen Änderungen an der Anlage muss ein Sachverständiger beauftragt werden.
Nicht betroffen von der Prüfpflicht sind Gasgrills oder Kartuschenkocher, die im Freizeitfahrzeug transportiert werden. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 60 Euro.
Die Prüfung wird durch anerkannte Sachkundige, separat von der regelmäßigen Hauptuntersuchung, durchgeführt.
Zugelassene Prüfer sind laut dem Deutschen Verband Flüssiggas Angestellte von Prüforganisationen, Wohnmobilhändler, Kfz-Werkstätten und SHK-Fachbetriebe. Voraussetzung für die Anerkennung als Sachkundiger ist der erfolgreiche Abschluss eines G 607-Lehrgangs an der Deutschen Flüssiggas Akademie sowie die regelmäßige Weiterbildung.
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