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Ab 2026 gilt die neue Förderung für den Kauf von Elektroautos rückwirkend zum 1. Januar. Erstmals sieht sie auch eine soziale Staffelung mit zusätzlichen Zuschlägen für einkommensschwächere Haushalte und Familien vor. Insgesamt steht eine Fördersumme von 3 Mrd. Euro bereit.
Die Basisförderung für reine Elektroautos beträgt 3.000 Euro. Auch Plug‑in‑Hybride und Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender sind hier bis 1.500 Euro förderfähig, wenn sie bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ein Limit des Netto-Listenpreises für Fahrzeuge gibt es diesmal nicht. Geprüft wird derzeit noch, ob Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb in die Förderung aufgenommen werden. Gebrauchte Elektroautos hingegen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderung für reine Elektroautos (BEV) erstmals mit sozialer Staffelung
Plug-in-Hybride (PHEV) und E-Autos mit Range-Extender (EREV) bekommen wieder eine Förderung
Wer darf die Förderprämie beantragen?
Beantragen können die Prämie ausschließlich Privatpersonen, die ein Elektroauto kaufen oder leasen wollen. Konkret heißt das, Einzelpersonen, Paare bzw. Lebensgemeinschaften sowie Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 80.000 Euro pro Jahr. Bei Familien erhöht sich die Einkommensgrenze, wenn Kinder vorhanden sind. Berücksichtigt werden bis zu zwei Kinder, die Einkommensgrenze steigt hier jeweils um 5.000 Euro. Eine Familie mit zwei oder mehreren Kindern unter 18 Jahren beispielsweise, darf demnach ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr haben, um die Prämie beantragen zu können.
Welche Rolle spielt die soziale Staffelung?
Liegt das zu versteuernde Einkommen pro Jahr unter 60.000 Euro, kommen noch einmal 1.000 Euro auf die Basisförderung obendrauf. Liegt das zu versteuernde Einkommen pro Jahr unter 45.000 Euro, dann sind es 2.000 Euro on top.
Familien erhalten ein Förderungsplus von 500 Euro pro Kind, maximal zwei Kinder werden berücksichtigt. Eine Familie mit zwei oder mehreren Kindern kann so für ein reines E-Auto bis 4.000 Euro beantragen. Nimmt man die soziale Staffelung dazu, kann einkommensschwächere Familie mit zwei Kindern so bis 6.000 Euro Zuschuss für die Neuanschaffung eines reinen Elektroautos (BEV) beantragen.
Ab Mai sollen die Förderanträge online gestellt werden können. Die Förderung kann dann auch rückwirkend beantragt werden – das Datum der Neuzulassung muss nach dem 1. Januar 2026 liegen. Eine rückwirkende Beantragung ist bis zu einem Jahr möglich.
Wo gibt es weiterführende Informationen und den Förderantrag?
Mehr Infos und eine genaue Übersicht der Bezuschussung, gestaffelt nach Fahrzeugart, Einkommen und Anzahl der Kinder, finden Sie direkt auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums (BMUKN). Dort gib es dann auch voraussichtlich ab Mai, die Möglichkeit, den Online-Antrag für die Förderung zu stellen.
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