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Am Donnerstag hat der Bundestag ein neues Spritpreispaket verabschiedet, das nun auch vom Bundesrat bestätigt wurde. Künftig dürfen Tankstellen ihre Spritpreise nur noch einmal täglich anpassen – ein Modell, das sich am österreichischen Vorbild orientiert. Demnach dürfen Preissteigerungen nur noch um 12 Uhr mittags erfolgen. Preissenkungen sind hingegen jederzeit möglich. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Nur einmal täglich dürfen Tankstellen von nun an die Preise anziehen. Eine Preissenkung ist allerdings jederzeit möglich.
Ziel der Regelung ist es, kurzfristige Preissprünge an den Zapfsäulen zu reduzieren und den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Preistransparenz zu bieten. Der niedrigste Tagespreis wird künftig regelmäßig kurz vor der täglichen Erhöhung erreicht.
„Das Modell schafft mehr Planbarkeit im Tagesverlauf. Gleichzeitig zeigt der Blick nach Österreich: Bis sich stabilisierende Effekte einstellen, vergeht Zeit“, sagt der ACE-Vorsitzende Sven-Peter Rudolph, . Kurzfristig könnten sogenannte Mitnahmeeffekte auftreten – etwa durch Mineralölkonzerne, die die neue Systematik nutzen, um Preise zunächst höher anzusetzen und Spielräume auszuschöpfen.
Mit dem Paket wird auch das Kartellrecht verschärft. Das Bundeskartellamt erhält mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise. Unternehmen müssen künftig darlegen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Damit soll es für das Kartellamt deutlich einfacher werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen.
Maßnahmen zur kurzfristigen Entspannung der Spritpreise wurden abgelehnt: Einen generellen Tankrabatt oder eine Übergewinnsteuer stimmte das Parlament nicht zu.
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