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Gemeinsam und achtsam entspannter unterwegs

  • Entgegen dem allgemeinen Trend steigt die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Radfahrenden seit Jahren an
  • Dies liegt auch an der zunehmenden Anzahl von Radfahrenden und vor allem von E-Bikes bzw. Pedelecs
  • Durch Beachtung einfacher Regeln wie z. B. ausreichend Abstand halten oder etwas langsamer fahren, lassen sich Unfälle vermeiden

Sportlichkeit vs. Komfort. Flexibilität vs. Sicherheit. Genuss vs. Distanz: Zwischen Rad- und Autofahrenden gibt es viele Unterschiede. Und eine große Gemeinsamkeit: Beide sind im gleichen Raum unterwegs, mit Ausnahme explizit ausgewiesener Verkehrswege für Autos und Fahrräder.

Gleichzeitig nutzen vor allem in Städten immer mehr Menschen das Fahrrad, E-Bikes oder Pedelecs, um von A nach B zu kommen – auf Straßen und Wegen, die teilweise vom Autoverkehr schon stark belastet sind.

Auch, wenn sich der Großteil der Verkehrsteilnehmenden rücksichtsvoll verhält, viele Auto- oder Radfahrende haben vor allem den eigenen Vorteil im Blick. Es geht um Zeit, Tempo, Vorfahrten – und darum, den anderen keinen Zentimeter Asphalt mehr als notwendig zu gönnen.


Mit diesem Ratgeber wollen wir wieder mehr Bewusstsein für ein entspanntes Miteinander schaffen.

 

 

 

 

Immer mehr getötete Radfahrende

Gegen den Trend: Immer mehr getötete Radfahrende

Die Anzahl der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Radfahrenden ist seit 2015 um 20,6 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum ging die Anzahl der Verkehrstoten um 18,4 % zurück. 2025 war jeder sechste Verkehrstote ein Fahrradfahrer, insgesamt waren es 462.
PKW Parken auf Radweg

Weder parken noch halten ist hier erlaubt. Zudem gefährden diese Parksünder auch Radfahrende, die auf die Straße ausweichen müssen.

Wer darf überhaupt wo fahren?

Autos gehören auf Straßen, Fahrräder auf Fahrradwege. Klingt logisch, aber stimmt das auch?

 

Autos dürfen nur auf der Straße unterwegs sein – das leuchtet ein. Der für Radfahrende auf einer Straße markierte Schutzstreifen darf dabei nur beim Einparken oder zum Abbiegen in eine Einfahrt berührt werden. Ansonsten ist für Autos das Befahren von Fahrradwegen gänzlich verboten.


Radfahrende dürfen dagegen auch auf der Straße unterwegs sein. Wenn aber ein Fahrradweg mit dem blauen Radwegschild ausgewiesen ist, müssen Radfahrende diesen auch benutzen.

Und: Wenn Radfahrende die Straße nutzen, müssen auch das Rechtsfahrgebot beachten. Dabei sollten Sie aber mindestens einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten.

 

Solange sie nicht den übrigen Verkehr behindern, dürfen zwei Radfahrende auch nebeneinander fahren. Was genau eine Behinderung ist, hängt auch von der jeweiligen Verkehrssituation ab. 

 

Im Zweifelsfall gilt auch hier, lieber rücksichtsvoll unterwegs zu sein als Unfälle in Kauf zu nehmen oder extra zu provozieren.

Autofahrer öffent ohne zu schauen die Türe. Dooringunfälle sind gefährllich.

Hier passiert am meisten

Wenn Fahrrad- und Autofahrer aufeinandertreffen und dann etwas passiert, geschieht das meistens an folgenden Orten bzw. in folgenden Situationen:

 

Überholmanöver

 

Öffnen von Türen bei stehenden bzw. parkenden Autos (Doring)

 

An Kreuzungen und bei Abbiegemanövern

Radfahreren gibt klares Handzeichen

Die wichtigsten Verhaltensregeln für Auto- und Radfahrende

Vorausschauend fahren: Wenn alle den Weg vor sich im Blick haben, kann jeder Einzelne rechtzeitig reagieren, bevor etwas passiert.

Entspannt bleiben: Jeder hat es eilig. Oder fast jeder. Aber wenn etwas passiert, hat keiner was davon. Am besten also einen Gang runterschalten. Nicht nur innerlich, sondern auch im Auto oder auf dem Fahrrad.

Rücksicht und Vorsicht: Wenn alle aufeinander achten, passiert weniger. Dazu gehört auch, Fehler anderer Verkehrsteilnehmenden mit einzukalkulieren.

Regeln kennen – und akzeptieren: Rechts vor links, Abbiegen mit Blinker oder per Hand signalisieren, nicht den Weg abschneiden – das sind nur ein paar von vielen Verkehrsegeln, die für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr sorgen. 

– Kommunizieren: Unklare Situationen lassen sich mit Blickkontakt lösen. Oder mit Gesten. Oder mit Worten. Miteinander reden ist immer besser als sich zu ignorieren oder zu schimpfen. Dabei macht der Ton die Musik.

Tipps für Autofahrende

Grundsätzlich müssen Autofahrende innerorts 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden auf der Straße halten. Außerorts sind es sogar 2 Meter. Ist dieser Abstand nicht gewährleistet, sollten Autofahrende nicht überholen.

 

Im Zweifel sollten Autofahrende lieber warten, bis kein Gegenverkehr mehr kommt. Das ist für alle sicherer.

Wer auf der Straße parallel parkt, sollte vorher mindestens in den Rückspiegel schauen, bevor er oder sie die Fahrertür öffnet: Sonst kann eine sich plötzlich öffnende Tür vorbeifahrende Radfahrende schwer verletzen.



Noch besser ist der sogenannte „Holländergriff“: dabei öffnet man die Fahrertür nicht mit der linken, sondern der rechten Hand. Dieses Übergreifen sorgt dafür, dass man automatisch den Kopf um 180 Grad dreht und nach hinten schaut.

 

Der tote Winkel im Rückspiegel, unübersichtliche Kreuzungen in Städten, unaufmerksame Radfahrer: Gerade an Kreuzungen kann viel passieren. Deshalb sollten Autofahrende ganz genau hinschauen, bevor sie abbiegen – und hierbei auch aktiv den Kopf in die Richtung drehen, aus der die Radfajremdem kommen können.



Als Autofahrender sollte man zudem auch auf Radfahrende achten, die in der Gegenrichtung unterwegs sind. Das ist zwar nicht erlaubt, aber schließlich ist es besser, einmal mehr zu schauen als Recht zu haben – und das Risiko in Kauf zu nehmen, jemanden zu verletzen.

Selbst wenn es nur ein paar Sekunden sind, das Halten oder Parken auf einem Fahrradweg oder einem Schutzstreifen für Radfahrende ist nicht erlaubt. Es zwingt Radfahrende auf die Straße, gefährdet sie damit und sorgt noch dazu für unnötigen Ärger.

 

Zudem kann es richtig teuer werden: Wer erwischt wird, muss mindestens mit einem Bußgeld von 78,50 € rechnen. Passiert deshalb ein Unfall, droht ein Bußgeld von bis zu 128,50 € und ein Punkt in Flensburg.

 

Radfahrende zu bedrängen und damit zu verunsichern, ist nie eine gute Idee. Schließlich haben Fahrräder im Gegensatz zu Autos keine Schutzzone um sich herum – wer auf dem Fahrrad unterwegs ist, fühlt sich also grundsätzlich weniger geschützt.


Noch viel gefährlicher ist dies aber bei Kindern und älteren Personen: Sie reagieren oft impulsiv und ihr Verhalten ist manchmal unberechenbar. Passen Sie deshalb als Autofahrender bei diesen Personengruppen ganz besonders auf.

Tipps für Fahrradfahrende

Fahrradfahrende brauchen Sichtbarkeit. Das geht am besten über reflektierende Schutzkleidung mit Signalwirkung, auch tagsüber. Auch das Tragen hellerer Kleidung hilft.

 

Nachts sollten Fahrradfahrende zudem ausschließlich mit einem funktionierenden Vorder- und Rücklicht unterwegs sein. Das gilt auch in der Dämmerung oder bei Nebel bzw. schlechter Sicht. Wer nachts ohne Licht unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.

 

Tagsüber brauchen Fahrradfahrende kein Licht, sie sollten aber die Akkuleuchten für den Fall des Falles mitnehmen.

 

Zudem sollten sie in den Speichen je zwei gelbe Rückstrahler im 180-Grad-Winkel befestigen. Alternativ dazu gibt es dünnere Speichenreflektoren oder Reifenmäntel mit Reflektorstreifen.

 

Auch für Fahrradfahrende gelten Verkehrsregeln. Dazu zählen u. a. das Beachten roter Ampeln, das Signalisieren von Abbiegen durch Handzeichen oder die Pflicht, nur auf der richtige Straßenseite zu fahren. Immer.

 

Wer die Verkehrsregeln nicht beachtet, gefährdet damit sich und andere.

 

Schon klar, für Fahrradfahrende gibt es kein offizielles Tempolimit. Dennoch sollte jeder Radfahrende seine Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen. Wenn viel los ist, hilft es, auch etwas vorausschauender zu fahren und langsamer in die Pedale zu treten. Das gilt insbesondere für Pedelecs und E-Bikes.

Insbesondere an parkenden Auto sollte man nicht zu eng vorbei fahren – die Gefahr des Dooring und damit eine Sturzes droht. Hier ist immer ein Meter Abstand zu empfehlen.

 

 

Fahrradfahrende haben keinen Schutzraum. Jeder Aufprall oder Zusammenstoß kann eine schwere Verletzung nach sich ziehen. Wer vorsichtig fährt, schützt sich und andere.

 

Und auch, wenn es nicht schön aussieht: Ein Fahrradhelm schützt vor schweren Kopfverletzungen.

Fazit: Mehr Empathie durch Perspektivwechsel

Alles in allem sind auch im Straßenverkehr der gesunde Menschenverstand und ein bisschen Empathie eine gute Richtlinie für das gemeinsame Miteinander. Wer mehr PS hat, hat gleichzeitig mehr Verantwortung – Autos haben einfach mehr Masse und sind potentiell für andere Verkehrsteilnehmende gefährlicher. Insbesondere Autofahrenden kann es helfen, mal aufs Fahrrad umzusteigen.

 

Aber auch Radfahrende tun gut daran, mehr auf andere zu achten und sich insbesondere in Städten nicht wie rücksichtslose Pedalritter zu verhalten. Dabei sollten sie auch die Perspektive von Autofahrenden im Blick haben.

FAQ - Fragen und Antworten zum Miteinander von Auto- und Radfahrenden

Die meisten Unfälle zwischen Auto- und Radfahrenden passieren bei Überholmanövern, an Kreuzungen sowie entlang von parallel parkenden Autos (Dooring). Während beim Überholen meistens der nicht eingehaltene Abstand von mindestens 1,5 Metern inner- und 2 Metern Abstand außerorts der häufigste Grund für Unfälle ist, ist an Kreuzungen bzw. Abbiegungen und beim Dooring oft mangelnde Aufmerksamkeit entscheidend. 

Autofahrende sind inbesondere an Kreuzungen und beim Öffnen von Türen nach dem Parken gut beraten, sich Zeit zu nehmen und auf mögliche Radfahrende zu achten. In beiden Fällen empfiehlt sich immer ein Schulterblick, beim Dooring hilft auch der Holländergriff. Bei diesem Trick wird die Tür nicht mit links, sondern mit rechts geöffnet. Das zwingt den Autofahrer oder die Autofahrerin automatisch dazu, den Kopf um 180 Grad zu drehen und so mögliche Radfahrende im Blick zu haben. 

Zum einen fahren immer mehr Menschen Fahrrad – und diese Menschen werden immer älter. Das liegt auch an der immer höheren Anzahl von E-Bikes und Pedelecs. Fast jeder zweite tödlich verunglückte Radrahrende war mit einem Pedelec unterwegs.

Zudem lag der Anteil der über 65jährigen unter den tödlich verunglückten Radfahrenden in 2025 bei über 61,5 Prozent. Bei den E-Bike-Fahrern liegt dieser Anteil sogar bei 67,3 Prozent. Während Radfahren auch im Alter fit hält, sinkt gleichzeitig das Seh- und Reaktionsvermögen, was das Unfallrisiko nochmals erhöht. 


Zum anderen sind die Straßen in Deutschland vor allem für den Autoverkehr ausgelegt. So sind z. B. Straßen auf dem Land für Radfahrende oft nicht ausreichend ausgeleuchtet. Und in den Städten fehlt es Rad- und Autofahrenden oftmals an Platz, um die Abstandsregeln verlässlich einhalten zu können. Insbesondere hier ist also noch mehr Rücksicht und Vorsicht nötig. 

 

 

Insgesamt gab es laut Statistischem Bundeamt in Deutschland 95 794 Fahrradunfälle mit Personenschaden. Zur Klarheit: Hiermit sind alle Unfälle gemeint, also nicht nur die Unfälle mit tödlich verunglückten Radfahrenden.

 

An 66,5 Prozent all dieser Fahrradunfälle war noch ein zweiter Verkehrsteilnehmender beteiligt. Und bei diesen Verkehrsteilnehmenden handelte es sich in bei 69,8 Prozent dieser Fälle um einen Autofahrer oder eine Autofahrerin. 

 

Zusammengefasst: 
 

  • An über zwei Drittel aller Fahrradunfälle mit Personenschaden war ein anderer Verkehrsteilnehmender beteiligt – und dies war meistens ein Auto. 
  • In 31,8 Prozent aller Fahrradunfälle mit Personenschaden war kein anderes Fahrzeug beteiligt.
  • War ein anderer Verkehrsteilnehmer oder eine andere Verkehrsteilnehmerin beteiligt, trugen Radfahrende in weniger als ein Drittel der Fälle (28,1 Prozent) die Hauptschuld. 

 

Grundsätzlich dürfen Radfahrende auch auf der Straße unterwegs sein. Wenn es aber einen mit einem blauen Schild gekennzeichneten Radweg gibt, sind Fahrradfahrende verplichtet, diesen auch zu nutzen. 

 

Zudem dürfen Radfahrende auch zu zweit nebeneinander fahren. Dies gilt aber nur, wenn sie den übrigen Verkehr nicht behindern. Was genau eine Behinderung ist, ist zumindest gesetzlich nicht klar geregelt. Eine Ausnahme sind Fahrradstraßen: Hier dürfen Radfahrende IMMER nebeneinander fahren. 

 

Ein Anhaltspunkt kann aber der Unterschied zu einzelnen oder hintereinander fahrenden Radfahrenden sein: Wenn diese mit ausreichend Abstand überholt werden könnten, nebeneinander radelnde Fahrräder aber nicht, dann liegt eine Behinderung vor. Dies ist vor allem in schmaleren Straßen der Fall. 

 

Zudem kann es für kleinere Kinder bei schlecht oder nicht befahrbaren Gehwegen nötig sein, auf die Straße auszuweichen. Hier wollen Eltern verständlicherweise ihre Kinder schützen, indem sie lieber neben als hinter ihren Kindern fahren. 

 

Insbesondere in diesem Fall ist von beiden Seiten gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. 

 

 

Grundsätzlich sind Radfahrende im Vergleich zu Autofahrenden wesentlich ungeschützer unterwegs. Auf dem Fahrrad gibt es weder Airbag oder Gurte noch eine Knautschzone. Dementsprechend ist die Gefahr, beim Fahrradfahren tödlich zu verunglücken, drei mal so hoch wie für Auto- oder Mitfahrende in einem PKW.

 

So gesehen sollten Autofahrende also immer so unterwegs sein, dass Sie Radfahrende nicht gefährden. Das bedeutet vor allem, einen ausreichenden Sicherheitsabstand beim Überholen einzuhalten (innerorts 1,5 Meter, außerorts 2,5 Meter), beim Öffnen der Türe auf Radfahrende zu achten (Dooring) und beim Abbiegen an Kreuzungen besonders genau auf Radfahrende zu achten. 

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