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EU modernisiert die Führerscheinrichtline

  • Die Europäische Union hat eine neue Führerscheinrichtlinie verabschiedet. 
  • Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung eines digitalen Führerscheins, strengere Sanktionen für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie die Ausweitung des begleiteten Fahrens auf LKWs.
  • Weitere Wichtige Ziele sind eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie mehr Flexibilität für Autofahrende.
  • Deutschland hat noch bis 2029 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
  • Die Einführung des digitalen Führerscheins in Deutschland ist bereits für Ende 2026 beschlossen.
  • Es wird keine verpflichtenden Gesundheitsprüfungen für Personen ab 70 Jahre geben. 

Digitaler Führerschein in Deutschland ab Ende 2026

Der digitale Führerschein soll bis spätestens 2030 europaweit eingeführt werden und über eine EU-weite digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) auf dem Smartphone abrufbar sein. Dies vereinfacht Verwaltungsprozesse, insbesondere bei Erneuerungen oder Wohnsitzwechseln innerhalb der EU. Wer weiterhin eine physische Karte bevorzugt, kann diese jedoch auf Wunsch beantragen.

Die Bundesregierung hat die EInführung eines digitalen Führerscheins bereits bis Ende 2026 beschlossen. Über alle weiteren Details informieren wir Sie, sobald der digitale Führerschein verfügbar ist. 

Begleitetes Fahren und jüngere Lkw-Fahrende

Junger Mann am Steuer, neben ihm ein erfahrener Autofahrer, der ihn beim begleitenden Fahren unterstützt

Mit dem Auto verreisen

17-Jährige dürfen künftig EU-weit am begleiteten Fahren für Pkw teilnehmen.
 

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Mangels an Berufskraftfahrenden regte die EU an, dass künftig Berufskraftfahrende im Rahmen des begleiteten Fahrens ihren Lkw-Führerschein bereits mit 18 Jahren (statt 21) erwerben können, sofern sie eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Busführerscheine dürfen nun ab 21 statt bisher 24 Jahren erworben werden.

 

Mediznische Prüfungen und neue Gültigkeitsfristen

Junger Mann beim Augenarzt für die Führerscheinuntersuchung

Ärztliche Untersuchung oder Selbstbeurteilung

Bei der Erstausstellung oder bei der Erneuerung eines Führerscheins ist laut EU-Richtlinie eine medizinische Untersuchung, inklusive Sehtest und Herz-Kreislauf-Check, verpflichtend. Alternativ können die Mitgliedsstaaten aber auch dafür entscheiden, für Pkw- und Motorradführerscheine eine Selbstauskunft oder ähnliche Alternativen zu verlangen. Falsche Angaben werden allerdings bestraft.

Auf jeden Fall vom Tisch und auch nicht mehr Teil der EU-Richtlinie ist ein Gesundsheitscheck für alle Verkehrsteilnehmende ab 70 Jahren.

 

Lkw- und Busführerscheine müssen alle fünf Jahre erneuert werden, für Fahrerinnen und Fahrer über 65 Jahre können nationale Sonderregelungen greifen. Die Standard-Gültigkeit von Pkw-Führerscheinen beträgt 15 Jahre, kann aber in einzelnen EU-Staaten auf 10 Jahre verkürzt werden.

Mehr Verkehrssicherheit durch neue Schulungen

Eine junge Frau im Auto macht einen Schulterblick

Gefahren vorzeitig erkennen

Um Fahrende besser auf reale Verkehrssituationen vorzubereiten, wird die Fahrausbildung erweitert. Künftig müssen Prüflinge nachweisen, dass sie sich der Gefahren durch Handynutzung am Steuer, tote Winkel und das sichere Öffnen von Autotüren bewusst sind und der Umgang mit Fahrassistenzsystemen bekannt ist. Auch das Fahren bei schlechten Wetterbedingungen wie Schnee oder Glätte wird stärker thematisiert.

Zwei Jahre Probezeit für junge Fahrende

Fahranfängerinnen und -anfänger müssen künftig eine zweijährige Probezeit durchlaufen, in der strengere Regeln gelten. Dazu gehören härtere Sanktionen bei Alkohol am Steuer, Missachtung der Gurtpflicht oder der Nichtnutzung von Kindersitzen.
 

Zudem werden die EU-Mitgliedstaaten ermutigt, eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol und Drogen im Straßenverkehr einzuführen.

Führerscheinentzug gilt EU-weit

In Zukunft sollen Informationen zu entzogenen Führerscheinen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten besser ausgetauscht werden. Das bedeutet: Wer seinen Führerschein entzogen bekommt, muss sicgh zukünftig nicht mehr nur in seinem Heimatland, sondern auch in allen EU-Staaten an das Fahrverbot halten. 

 

Dementsprechend gilt der Entzug des Führerscheins im Ausland auch auf Deutschlands Straßen. 

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Vision Zero im Fokus:

Die EU macht den Straßenverkehr sicherer und moderner. Das große Ziel ist die "Vision Zero": Ab 2050 soll es keine Verkehrstoten mehr geben.

Fortschritt muss Einzug in den Fahrschulen finden

Neueste Fahrzeugtechnik und -entwicklung müssen auch in den Prüfungsanforderungen der Fahrschulen berücksichtigt und gelehrt werden. Beispielsweise der Umgang mit Assistenzsystemen oder autonomen Fahrfunktionen.  

Erleichterung für alternative Antriebe und Einsatzfahrzeuge

Fahrzeuge mit einem alternativen Antrieb sind häufig schwerer als Fahrzeuge mit einem konventionellen Antrieb. Daher können Autofahrende mit einem Führerschein der Klasse B künftig Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis zu einem Gewicht von 4,25 Tonnen fahren (statt bisher 3,5 Tonnen).
 

Auch das Fahren größerer Wohnmobile – bis zu einem Gewicht von 4,25 Tonnen – mit einem B-Führerschein, soll durch eine zusätzliche Schulung oder Prüfung ermöglicht werden.

Bessere Schutzmaßnahmen zu Fuß und auf dem Rad

Dooring - Ein Fahrradfahrer weicht einer Autotür auf, die gerade geöffnet wird

Rücksicht für alle Verkehrsteilnehmenden

Die neuen Regeln legen besonderen Wert auf die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrenden sowie Nutzern von Mikromobilität (z. B. E-Scooter). Prüfungen werden angepasst, um das Bewusstsein für diese Gruppen zu schärfen und den Straßenverkehr für alle sicherer zu machen.

EU-weite Anerkennung von Drittstaaten-Führerscheinen

Bisher war die Anerkennung von Führerscheinen, die in einem EU-Land auf Basis eines Drittstaaten-Führerscheins ausgestellt wurden, nicht garantiert. Künftig wird es eine einheitliche Regelung geben, durch die bestimmte Drittstaaten mit ähnlichen Sicherheitsstandards eine erleichterte Anerkennung erhalten können.

Führerscheinprüfung ohne Sprachbarriere

Die neuen Richtlinien sollen es ermöglichen, dass Fahrprüfungen in der Muttersprache der Fahrschülerinnen und Fahrschüler absolviert werden. Ist das in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat – also in dem Wohnsitzstaat – nicht möglich, kann die Prüfung in dem EU-Herkunftsland des Schülers oder der Schülerin erfolgen. 

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