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Ob Alpenpässe, Küstenstraßen oder endlose Landstraßen – die EU bietet Motorradfahrern grenzenlose Möglichkeiten. Doch mit jedem Grenzübertritt ändern sich auch die Regeln: Helmpflicht, Tempolimits, Mautgebühren oder Mitführpflichten können sich deutlich unterscheiden. Damit Sie sicher und gut vorbereitet unterwegs sind, haben wir alle wichtigen Länderinformationen für Motorradreisende in der EU übersichtlich zusammengestellt – aktuell, praxisnah und auf einen Blick.
Umweltzonen: Keine Einschränkungen.
Geschwindigkeiten
innerorts: 40 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 90 km/h
Autobahn: 110 km/h
Promillegrenze: 0,1 ‰
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Warnweste: Keine generelle Warnwestenpflicht.
Verbandkasten: Mitführen eines Verbandkastens ist Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Vorgeschrieben.
Maut/Vignette: Keine.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts:
70 km/h in Flandern
90 km/h in Wallonien
Schnellstraße: 120 km/h
Autobahn: 120 km/h (Motorräder müssen eine Mindestgeschwindigkeit von 70 km/h erreichen können; Kleinkrafträder dürfen die Autobahnen nicht benutzen)
In vielen Teilen Brüssels gilt Tempo 30, in Wohngebieten sind maximal 20 km/h erlaubt.
Promillegrenze: 0,5 ‰., Für Fahranfänger (Personen, die den Führerschein unter 2 Jahre besitzen) 0,2 ‰.
Tagfahrlicht: Lichtpflicht auch am Tag: Abblendlicht oder Tagfahrlicht.
Warnweste: Tragepflicht bei Panne oder Unfall auf Autobahnen oder auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Warndreieck, Verbandkasten: Keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht.. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Motorradfahrer und Beifahrer müssen Handschuhe, langärmlige Jacke und lange Hose (oder einen Overall) tragen. Außerdem sind Stiefel oder Stiefeletten, die über den Knöchel reichen, vorgeschrieben.
Ersatzlampen: Keine Pflicht zum Mitführen.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme empfohlen.
Maut/Vignette: Keine Mautpflicht für Motorrräder. Der Liefkenshoek Tunnel im Nordwesten von Antwerpen ist gebührenpflichtig.
Umweltzonen: Von den Umweltzonen In Brüssel, Antwerpen und Gent sind Motorräder und Kleinkrafträder sind derzeit nicht betroffen.
Durchschlängeln: Für motorisierte Zweiräder auf allen Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung (auch Autobahnen), bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h möglich. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und anderem Verkehrsteilnehmer darf höchstens 20 km/h nicht überschreiten. Bei mehr als zwei Spuren ist das Vorbeifahren nur zwischen den beiden linken Fahrspuren erlaubt.
Sonstiges:
- Motorräder dürfen auf dem Gehsteig parken, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden und ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen frei bleibt.
- Busspuren, die mit einem Zusatzschild mit dem Motorradsymbol gekennzeichnet sind, dürfen von Krafträdern benutzt werden.
- Kindern unter drei Jahren dürfen nicht auf dem Motorrad mitfahren. Für Kinder im Alter von drei bis acht Jahren muss ein geeigneter Kindersitz vorhanden sein.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße:100 km/h
Autobahn: 130 km/h
Promillegrenze: 0,3 ‰.. Junge Fahrer unter 21 Jahre oder Fahranfänger bis 3 Jahre Fahrpraxis 0,0 ‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren. Tagfahrlicht reicht nicht aus.
Warnweste: Keine Mitführpflicht, aber Tragepflicht bei Panne oder Unfall.
Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht.. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Vorgeschrieben.
Maut/Vignette: Mautpflichtig sind bestimmte Abschnitte auf der Autobahn A1 bzw. in der Republika Srpska die Abschnitte Banja Luka – Doboj und Banja Luka – Gradiška.
Umweltzonen: Keine Einschränkungen.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 80 km/h
Autobahn: 100 km/h
Promillegrenze: 0,5 ‰
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Keine Mitführpflicht, aber Tragepflicht bei Panne oder Unfall auf Autobahnen oder auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht.. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Vorgeschrieben
Maut/Vignette: Auf Autobahnen und Nationalstraßen benötigen auch Motorräder eine E-Vignette (erhältlich an Selbstbedienungsterminals an Verkaufsstellen, bei der regionalen Straßenverwaltung, Post oder Kauf über App oder auf www.bgtoll.bg/de/e-vignette).
Umweltzonen: Keine Einschränkungen.
Sonstiges: Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 80 km/h
Autobahn: 130 km/h
Promillegrenze: 0,5 ‰
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste, Verbandkasten, Warndreieck: Keine Mitführpflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht.. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme empfohlen.
Maut/Vignette: Straßengebühren werden für die Nutzung der Brücke über den Großen Belt und der Öresund-Brücke nach Schweden erhoben.
Umweltzonen: Umweltzonen bestehen in den Kommunen Kopenhagen und Frederiksberg sowie in den Städten Aarhus, Aalborg und Odense. Motorräder sind nicht betroffen.
Sonstiges
- Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren.
- Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßeneinmündungen bedeuten „Vorfahrt gewähren“.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße: 90 km/h
Autobahn: 110 km/h
Promillegrenze: 0,0 ‰
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht.. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Vorgeschrieben.
Maut/Vignette: Keine Mautgebühren.
Umweltzonen: Keine Einschränkungen.
Sonstiges: Im Bereich von Kreuzungen und Bahnübergängen herrscht generelles Überholverbot.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 120 km/h
Promillegrenze: 0,5 ‰
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Tragepflicht (auch für Beifahrer) bei Absteigen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie im Unfall- oder Pannenfall.
Warndreieck: Ein Warndreieck muss mitgeführt werden.
Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Motorräder sind nicht mautpflichtig.
Umweltzonen: Von der Umweltzone in Helsinki sind Motorräder nicht betroffen.
Sonstiges
- Straßenbahnen und Autobusse im Stadtverkehr haben immer Vorfahrt.
- Wildunfälle sind meldepflichtig.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h (Paris: 30 km/h)
außerorts: auf zweispurigen Landstraßen ohne trennenden Mittelstreifen 80 km/h (Städte und Départements können die Höchstgeschwindigkeit regional auf 90 km/h heraufzusetzen).
Auf Landstraßen mit zwei Fahrspuren in Fahrtrichtung 90 km/h
Schnellstraße: 110 km/h (bei Nässe oder Führerschein weniger als 3 Jahre: 100 km/h)
Autobahn: 130 km/h (bei Nässe oder Führerschein weniger als 3 Jahre: 110)
Promillegrenze: 0,5 ‰ (0,2 ‰ bei Führerscheinbesitz bis 3 Jahre).
Ein Alkoholtestgerät muss mitgeführt und bei Kontrollen auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Nichtmitführen wird jedoch nicht bestraft.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Motorradfahrer müssen eine reflektierende Warnweste mit CE-Kennzeichnung mitführen und bei Panne oder Unfall anlegen.
Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen. Zudem müssen Helme mit 4 reflektierenden Aufklebern versehen sein.
Kleidung: Fahrer und Beifahrer müssen Handschuhe tragen. Die Handschuhe müssen einer CE-Norm entsprechen und ein CE-Zeichen aufweisen.
Ersatzlampen: Ein Ersatzlampenset (Abblend-, Brems- und Blinkleuchten) sollte mitgeführt werden, weil ein Ausfall mit der Stilllegung des Motorrades geahndet werden kann.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Fast alle Autobahnen sind mautpflichtig.
Umweltzonen: In vielen Städten sowie in einigen Departements sind Umweltzonen eingerichtet, die auch Motorradfahrer nur mit einer „Vignette Crit’Air“ befahren dürfen.
Die Plakette ist für ganz Frankreich einheitlich und gilt in allen Umweltzonen.
Die Umweltplakette kann nur online bestellt werden: https://www.certificat-air.gouv.fr/de/
In Paris dürfen seit 04.07.19 von Montags bis Freitags (jeweils 8.00 bis 20.00 Uhr) nur noch Motorräder einfahren, die nach dem 31. Juni 2004 zugelassen wurden und damit die Euro 2 erfüllen.
Sonstiges
- Falls durch Schilder keine andere Vorfahrtsregelung angeordnet wird, gilt im Kreisverkehr grundsätzlich „rechts vor links“. Der einfahrende Verkehr hat Vorfahrt vor dem Kreisel!
- Im Stadtzentrum von Paris werden für motorisierte Zweiräder mit Verbrennermotor Parkgebühren verlangt.
Geschwindigkeiten
innerorts: 40 km/h
außerorts: 70 km/h
Schnellstraße:70 km/h
Autobahn: 90 km/h
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Promillegrenze: Motorradfahrer und Führerscheinneulinge (weniger als 2 Jahre) 0,0‰.
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Der Großteil des Autobahnnetzes ist für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig.
Umweltzonen: Von den Einschränkungen in Athen sind Motorräder nicht betroffen.
Sonstiges: Im Kreisverkehr haben grundsätzlich die einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt.
Geschwindigkeiten
innerorts: 30 mph (48 km/h)
außerorts: 60 mph (96 km/h)
Schnellstraße: 70 mph (112 km/h)
Autobahn: 70 mph (112 km/h)
Promillegrenze: 0,8 ‰, in Schottland 0,5 ‰.
Tagfahrlicht: Es gibt keine Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren.
Warnweste, Warndreieck: Mitführen ist keine Pflicht.
Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht, wird aber offiziell empfohlen.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Gebührenpflichtig sind ein Abschnitt der M6 (nördlich von Birmingham), einige Brücken und Tunnel sowie die Fahrt in die City-Maut-Zone in London und Durham.
Umweltzonen
- In der für das gesamte Londoner Stadtgebiet geltenden Ultra Low Emission Zone (ULEZ) wird für Motorräder, die nicht die Euro 4 -Norm oder höher erfüllen, eine Abgabe erhoben. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen vorab online registriert werden. Dies gilt auch dann, wenn sie die Abgasnormen erfüllen.
- Von der Londoner City Maut sind Motorräder nicht betroffen.
Sonstiges
- Linksverkehr!
- GB und Nordirland sind nicht mehr EU-Gebiet, daher ist ein Nationalitätszeichen (ovaler weißer Sticker mit schwarzen „D“) vorgeschrieben!
- Asymmetrische Scheinwerfer müssen nach der Einreise abgeklebt werden, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 120 km/h
Promillegrenze: 0,5 ‰. Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2 ‰.
Tagfahrlicht: Es gibt keine Pflicht, am Tag mit Licht zu fahren.
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Autobahnen und teils auch Nationalstraßen sind mautpflichtig.
Umweltzonen: Von der Umweltzone in Dublin sind Motorräder (auch mit Beiwagen) nicht betroffen.
Sonstiges: Linksverkehr
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße: 110 km/h (bei Regen 90)
Autobahn: 130 km/h (bei Regen 110)
Promillegrenze: 0,5 ‰. Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz nicht länger als drei Jahre) sowie Fahrende unter 21 Jahren 0,0 ‰
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Keine Mitführpflicht, aber Tragepflicht bei Panne oder Unfall.
Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme empfohlen.
Maut/Vignette: Autobahnen sind mautpflichtig.
Umweltzonen
- Fahrverbotszonen gibt es in vielen touristisch stark frequentierten Städten. Auch Motorräder sind betroffen.
- In etwa 200 Städten wird Zweitaktern bereits die Einfahrt untersagt.
- In Rom ist je nach Zone Euro 2 oder Euro 3 erforderlich.
Sonstiges
- Wheelie-Verbot!
- Beim Fahren müssen beide Hände am Lenker bleiben.
- Fahrer von 125ern dürfen erst ab einem Alter von 18 Jahren Beifahrer mitnehmen.
- Motorräder dürfen auf den Busfahrspuren fahren.
- Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße:110 km/h
Autobahn: 130 km/h
Promillegrenze: Ab 25 Jahre 0,5 ‰, unter 25 Jahre 0,0 ‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen am Tag mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren.
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Ein Ersatzlampenset (Abblend-, Brems- und Blinkleuchten) muss mitgeführt werden.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Viele Autobahnen sind mautpflichtig.
Umweltzonen: Keine Einschränkungen.
Sonstiges
- Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden.
- Zwecks Ein- und Ausstieg haltende Schulbusse dürfen nicht überholt werden.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts:
90 km/h (Sommerhalbjahr)
80 km/h (Winterhalbjahr)
Schnellstraße:
110 km/h (Sommerhalbjahr)
90 km/h (Winterhalbjahr)
Promillegrenze: 0,5 ‰ für Fahrer, die weniger als 2 Jahre den Führerschein besitzen, gilt 0,2‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Warnweste: Keine Mitführpflicht, aber Tragepflicht bei Panne oder Unfall auf Autobahnen oder auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Vorgeschrieben.
Maut/Vignette: Keine Mautgebühren.
Umweltzonen: Umweltgebühr für Einfahrt in den Kurort Jurmala derzeit nur für PKW.
Sonstiges
- Bei Unfällen muss immer die Polizei gerufen und ein Europäischer Unfallbericht ausgefüllt werden.
- Straßenbahnen und Autobusse haben immer Vorfahrt.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 110 km/h
Promillegrenze: 0,4 ‰ (Führerscheinbesitz unter 2 Jahre 0,0 ‰).
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Warnweste: Motorradfahrer müssen eine reflektierende Warnweste mitführen und bei Panne oder Unfall anlegen.
Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Vorgeschrieben.
Maut/Vignette: Keine Mautgebühren.
Umweltzonen: keine Einschränkungen.
Sonstiges
- Bei Unfällen sollte immer die Polizei geholt und ein Europäischer Unfallbericht ausgefüllt werden.
- Straßenbahnen, Linienbusse und Trolleybusse haben beim Verlassen der Haltestelle Vorrang.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Autobahn: 130 km/h (bei Regen 110)
Promillegrenze: 0,5 ‰, für Fahranfänger und Berufsfahrer gilt eine Promillegrenze von 0,2 ‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Motorradfahrer müssen eine reflektierende Warnweste mitführen und bei Panne oder Unfall anlegen.
Warndreieck, Verbandkasten: Keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Nicht nötig, aber empfohlen.
Maut/Vignette: Keine Maut für Motorrräder.
Umweltzonen: keine Einschränkungen.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 100 km/h
Promillegrenze: 0,3 ‰. Fahrer unter 24 und Fahrer die ihren Führerschein nicht länger als 12 Monate besitzen: 0,1 ‰
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Keine Mitführpflicht, aber Tragepflicht bei Panne oder Unfall.
Warndreieck, Verbandkasten: Motoradfahrer müssen Verbandszeug (Erste-Hilfe-Set) mitführen.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Vorgeschrieben.
Maut/Vignette: Straßenbenutzungsgebühren fallen für den Tunnel Sozina (zwischen Podgorica und Sutomore) und für die Straße von Herceg Novi nach Trebinje) an.
Umweltzonen: keine Einschränkungen.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: max. 100 km/h zwischen 6.00 und 19.00 Uhr. Max. 130 km/h von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
In Amsterdam gilt nahezu flächendeckend Tempo 30.
Promillegrenze: 0,5 ‰. Bei Fahranfängern 0,2 ‰ (Führerscheinbesitz bis vier Jahre).
Tagfahrlicht: Abblendlicht am Tag oder Tagfahrlicht sind nicht vorgeschrieben.
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten: Keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Empfohlen.
Maut/Vignette: Autobahn A24, Verbindung westlich von Rotterdam zwischen der A15 bei Rozenburg und der A20 bei Vlaardingen..
Umweltzonen: keine Einschränkungen.
Durchschlängeln: Auf Autobahnen bis zu 40 km/h erlaubt, max. 15 km/h Tempounterschied.
Sonstiges: Auf einigen Strecken wird die Geschwindigkeit zwischen zwei Abschnitten gemessen (Section Control).
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 90 km/h
Autobahn: 90 km/h
Promillegrenze: 0,2 ‰.
Tagfahrlicht: In Norwegen besteht auch tagsüber Lichtpflicht.
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme empfohlen.
Maut/Vignette: Motorräder sind nicht mautpflichtig.
Umweltzonen: In vielen Stadtzentren wird bei Einfahrt eine City-Maut erhoben. Motorräder sind davon bisher ausgenommen.
Sonstiges: Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 100 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 130 km/h
Promillegrenze: 0,5 ‰. Für Fahrer die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen: 0,1 ‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Motorradfahrer sind von der Trage- und Mitführpflicht ausgenommen.
Warndreieck: Keine Pflicht.
Verbandkasten: Für die Wundversorgung geeignetes Verbandzeug muss mitgeführt werden.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme empfohlen.
Maut/Vignette: Für die Nutzung der Autobahnen ist eine Vignette erforderlich.
Umweltzonen: Motorräder nicht betroffen.
Durchschlängeln: Nur an Kreuzungen etc. erlaubt, nicht auf Autobahnen!
Sonstiges
- An Schulbussen darf während des Ein- und Aussteigevorgangs nicht vorbeigefahren werden.
- Achtung! Die Polizei darf Geschwindigkeiten schätzen!
- Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
- Falls durch Schilder keine andere Vorfahrtsregelung angeordnet wird, gilt im Kreisverkehr grundsätzlich „rechts vor links“. Der einfahrende Verkehr hat Vorfahrt vor dem Kreisel!
- Wheelies und Burnouts sind verboten.
- Auf einigen Landstraßen Tirols besteht zwischen Mitte April. und Ende Oktober ein Fahrverbot für Motorräder mit über 95 dB-Standgeräusch.
- Auf Motorrädern dürfen nur Personen befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße: 100 km/h (vierspurig 120)
Autobahn: 140 km/h
Promillegrenze: 0,5 ‰. Fahrer mit einer Fahrpraxis von weniger als drei Jahren 0,2 ‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Autobahnen sind häufig mautpflichtig.
Umweltzonen: Umweltzone Lissabon
Sonstiges
- Bei Unfällen muss immer die Polizei geholt werden.
- Die Vorfahrt im Kreisverkehr wird in der Regel durch Schilder festgelegt. Fehlen sie, gilt „rechts vor links“ und der einfahrende Verkehr hat Vorfahrt vor dem Kreisel.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße: 100 km/h (vierspurig 120)
Autobahn: 140 km/h
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Autobahnen sind häufig mautpflichtig.
Umweltzonen: Motorräder sind nicht betroffen.
Sonstiges
- Bei Unfällen muss immer die Polizei geholt werden.
- Die Vorfahrt im Kreisverkehr wird in der Regel durch Schilder festgelegt. Fehlen sie, gilt „rechts vor links“ und der einfahrende Verkehr hat Vorfahrt vor dem Kreisel.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 130 km/h
Promillegrenze: 0,0 ‰
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Vorgeschrieben.
Maut/Vignette: Keine Maut für Motorräder.
Umweltzonen: Keine Einschränkungen.
Sonstiges: Bei Unfällen immer die Polizei rufen.
Geschwindigkeiten
Variabel je nach Ausschilderung!
innerorts: 30-70 km/h
außerorts: 60-100 km/h
Autobahn: 90-120 km/
Promillegrenze: 0,2 ‰. Ab 0,3 ‰ bereits Führerscheinentzug. Alkoholkontrollen sind auch morgens beim Eintreffen der Fähren üblich!
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Warndreieck: Ein Warndreieck muss nicht mitgeführt werden. Nur bei Motorrädern mit Beiwagen muss es an Bord sein.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen
Maut/Vignette
- Motorräder sind von der Citymaut in Göteborg und Stockholm nicht betroffen.
- Die Brücke zwischen Dänemark und Schweden ist kostenpflichtig.
Umweltzonen: In Göteborg, Helsingborg, Lund, Malmö, Mölndal, Stockholm, Umeå und Uppsala sind Umweltzonen („Miljözon“) ausgewiesen. Motorräder sind nicht betroffen.
Sonstiges: Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 120 km/h
Promillegrenze: 0,5 ‰. Führerschein auf Probe 0,1 ‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Motorradfahrer sind von der Trage- und Mitführpflicht ausgenommen.
Warndreieck, Verbandkasten: Keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Auf den meisten Autobahnen und Schnellstraßen besteht Vignettenpflicht.
Umweltzonen: Gibt es nicht.
Sonstiges
- Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen werden drastisch bestraft (bis hin zu Freiheitsstrafen).
- Durchschlängeln ist nicht erlaubt.
- Überholen im Stau ist verboten.
- Knieschleifen im öffentlichen Verkehr ist verboten.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 80 km/h
Schnellstraße:100 km/h
Autobahn: 120 km/h
Promillegrenze: 0,3 ‰. Bei Führerscheinbesitz unter einem Jahr 0,0 ‰. Für Beifahrer gilt die Promillegrenze ebenfalls.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste, Warndreieck: Mitführen ist keine Pflicht.
Verbandkasten
Motorradfahrer müssen Verbandszeug (Erste-Hilfe-Set) mitführen.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Autobahnen sind mautpflichtig.
Umweltzonen: Keine Einschränkungen.
Sonstiges
- Die Mitnahme eines Europäischen Unfallberichts ist vorgeschrieben.
- Auf Autobahnen wird das Tempo mit Hilfe der Mautstellen überwacht (Section Control).
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße:90 km/h
Autobahn: 130 km/h
Promillegrenze: 0,0 ‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Motorradfahrer müssen eine reflektierende Warnweste mitführen und bei Panne oder Unfall anlegen.
Warndreieck: Mitführen ist keine Pflicht.
Verbandkasten: Motoradfahrer müssen Verbandszeug (Erste-Hilfe-Set) mitführen.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen
Maut/Vignette: Motorräder brauchen keine Vignette.
Sonstiges: Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße:110 km/h
Autobahn: 130 km/h
Promillegrenze: 0,5 ‰. Fahranfänger (Führerscheinbesitz weniger als 2 Jahre) und Fahrer unter 21 Jahre 0,0 ‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren.
Warnweste: Motorradfahrer müssen eine Warnweste mitführen und anlegen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder einer Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten.
Warndreieck: Mitführen ist keine Pflicht.
Verbandkasten: Motoradfahrer müssen Verbandszeug (Erste-Hilfe-Set) mitführen.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht, wird aber offiziell empfohlen.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme empfohlen.
Maut/Vignette: Für einspurige Motorräder gilt die Vignettenklasse 1.
Umweltzonen: Keine Einschränkungen.
Sonstiges: Zwecks Ein- und Ausstieg haltende Schulbusse dürfen nicht überholt werden.
Geschwindigkeiten
innerorts: auf Straßen mit je einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung 30 km/h
bei zwei oder mehr Spuren je Fahrtrichtung 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 120 km/h
Promillegrenze: 0,5 ‰. Für Fahranfänger (Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen) 0,3‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Motorradfahrer müssen eine reflektierende Warnweste mitführen und bei Panne oder Unfall anlegen.
Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Fahrer und Beifahrer müssen fürs Motorradfahren „geeignete“ Handschuhe tragen.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme empfohlen.
Maut/Vignette: Mautpflicht auf den meisten Autobahnen.
Umweltzonen
- In Spanien gibt es zwei Umweltzonen in Barcelona und Madrid, das System von vier Umweltplaketten, gilt auch für spanische Motorräder. Betroffen sind Motorräder mit Abgasnorm Euro 2 bis 4 (Euro 1 wird Plakette verwehrt).
- Madrid: Seit Nov. 2018 darf niemand mehr ohne Plakette in die Umweltzone „Madrid Central ZEZ“ fahren. Betroffen sind auch Motorräder. Die Umweltzone wird bei starker Luftverschmutzung temporär ausgeweitet.
- Barcelona: Seit Jan. 2020 dürfen in Barcelona Motorräder aus dem Baujahr 2002 oder älter an Werktagen zwischen sieben Uhr morgens und acht Uhr abends nicht mehr fahren.
- In Caceres,Cordoba, Granada, Lleida, Logrono, Malaga, Palma de Mallorca, Ponferrada, Pontevedra, Sevilla, Sant Cugat del Vallès, Valladolid und Valencia gibt es temporäre Umweltzonen. Diese Zonen werden bei erhöhter Luftverschmutzung aktiviert.
Durchschlängeln: Bei Staus dürfen Motorradfahrer verfügbare Standstreifen mit max. 40 km/h nutzen.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße:110 km/h
Autobahn: 130 km/h
Promillegrenze: 0,0 ‰.
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
Warnweste: Keine Mitführpflicht, aber Motorradfahrer müssen bei Panne oder Unfall eine reflektierende Warnweste anlegen.
Warndreieck: Mitführen ist keine Pflicht.
Verbandkasten: Motoradfahrer müssen Verbandszeug (Erste-Hilfe-Set) mitführen.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen
Maut/Vignette: Motorräder brauchen keine Vignette.
Umweltzonen: Von den Einschränkungen in Brünn und Prag sind Motorräder nicht betroffen.
Sonstiges
- Auf einem Motorrad dürfen grundsätzlich keine Kinder unter zwölf Jahren mitgenommen werden.
- Abbiegende Straßenbahnen haben Vorrang.
- Straßenbahnen dürfen ausschließlich rechts überholt werden.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 70 km/h
Autobahn: 80 km/h
Promillegrenze: 0,5 ‰
Tagfahrlicht: keine Lichtpflicht.
Warnweste: Tragepflicht bei Panne oder Unfall auf Autobahnen oder auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Warndreieck, Verbandkasten: Mitführen ist keine Pflicht.
Helm: Es besteht Helmpflicht.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht.
Grüne Versicherungskarte: Vorgeschrieben
Maut/Vignette
- Mautpflicht auf Autobahnen und auf einigen Brücken.
- Es ist verboten, mit Motorrädern durch den Eurasien-Tunnel (Istanbul unter dem Bosporus) zu fahren.
Umweltzonen: Keine Einschränkungen.
Sonstiges
- Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.
- Das Nationalitätskennzeichen „D“ an der Rückseite des Fahrzeugs ist erforderlich, auch dann, wenn das Nummernschild die EU-Plakette enthält.
Geschwindigkeiten
innerorts: 50 km/h
außerorts: 90 km/h
Schnellstraße:110 km/h
Autobahn: 130 km/h
Promillegrenze: 0,0 ‰
Tagfahrlicht: Motorräder müssen auch am Tag mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren.
Warnweste: Keine Mitführpflicht, aber Tragepflicht bei Panne oder Unfall auf Autobahnen oder auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Warndreieck: Motorräder mit Beiwagen müssen ein Warndreieck mitführen.
Verbandkasten: Motoradfahrer müssen Verbandszeug (Erste-Hilfe-Set) mitführen.
Helm: Es besteht Helmpflicht. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.
Kleidung: Keine Vorschriften.
Ersatzlampen: Mitführen ist keine Pflicht, wird aber offiziell empfohlen.
Grüne Versicherungskarte: Mitnahme wird empfohlen.
Maut/Vignette: Alle Autobahnen und mit einem „M“ gekennzeichnete Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. .
Umweltzonen: Bei Smogalarm in einigen Großstädten sind Fahrverbote möglich.
Sonstiges: Generelles Überholverbot gilt in Kurven, vor Kreuzungen, Bahnübergängen und Fußgängerüberwegen.