29.11.2018

Fahrverbote – Volles Desaster

Während die Bundesregierung zögert und einen Dieselgipfel nach dem anderen verpuffen lässt, sprechen Verwaltungsrichter Fahrverbote in Städten mit hoher Luftbelastung aus.

Ein verklausuliertes Desaster nennt der ACE das Übereinkommen im jüngsten Dieselgipfel. Denn hinter den blumigen Vereinbarungen über Hardware-Nachrüstungen und Umtauschprämien für ältere Diesel, die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Vertretern der deutschen Autoindustrie vereinbart worden sind, tragen Verbraucher weiterhin die Hauptlast: Diesel-Fahrverbote drohen schon jetzt, Zuschüsse für technische Nachrüstungen hingegen folgen frühestens 2020, nach deren Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt. Außerdem nur für Fahrzeughalter von Euro-5-Dieseln und einzig in den Intensivstädten mit besonders hoher Luftbelastung. Unter dem Deckmantel gelungener Verhandlungen steht weiterhin die Flottenerneuerung der Automobilindustrie auf Kosten der Verbraucher, bemängelt der ACE.

Der ACE fordert Nachrüstung und Umtauschprämie

Der ACE fordert für Fahrzeuge mit Euro-5-Norm eine Nachrüstung mit SCR-Katalysatoren auf Kosten der Hersteller. Für Eigentümer älterer Autos, die nur die Euro-4-Norm (oder schlechter) erfüllen, soll eine Umtauschprämie der Hersteller den Kauf eines sauberen Gebrauchtwagens oder Neufahrzeugs erleichtern. Euro- 6-Fahrzeuge sollen mit einem Software-Update sauberer und auf die Euro-6d-Norm umgeschlüsselt werden.

Luftbelastung durch Stickstoffdioxid – Unterschiedliche Grenzwerte

Die Grenzwerte für Stickstoffdioxide (NO2) sind unterschiedlich: An Arbeitsplätzen in Industrie und Handwerksbetrieben gilt ein Grenzwert von 950 Mikrogramm pro Kubikmeter. Grund: Gesunde Arbeitende sind dieser Belastung nur zeitlich begrenzt ausgesetzt und den Unternehmen steht eine arbeitsmedizinische Betreuung zur Verfügung. In Büros gilt ein strengerer Richtwert. Er liegt bei 60 Mikrogramm pro Kubikmeter im Wochenschnitt. An öffentlichen Straßen hingegen ist der Wert am strengsten – mit 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Grund: Hier sind von der Belastung alle Menschen rund um die Uhr betroffen, weil mit diesem Grenzwert Menschen mit Atemwegserkrankungen, Kinder und Schwangere besonders geschützt sind.

Fahrverbote – der aktuelle Stand

In folgenden Städten gelten bereits jetzt oder ab 1. Januar 2019 Fahrverbote (Stand: 20. November 2018).

Berlin: Von Fahrverboten betroffen sind elf Abschnitte auf den acht Straßen Leipziger Straße, Reinhardstraße, Friedrichstraße, Brückenstraße, Kapweg, Alt-Moabit, Stromstraße und Leonorenstraße. Weitere 120 Straßenabschnitte könnten noch dazukommen. Spätestens ab Juni 2019 drohen Diesel-Fahrzeugen bis zu Abgasnorm Euro 5 Einschränkungen in der Innenstadt.

Bonn: In der Stadt sind in zwei Straßen Fahrverbote auferlegt: Auf der Reuterstraße umfasst das Fahrverbot Dieselfahrzeuge bis Euro 5 und Benziner der Euro-Klassen 1 bis 3. Auf der Straße Belderberg sind Diesel der Abgasnorm Euro 4 und schlechter sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 betroffen. Stichtag: 1. April 2019.

Essen: In Essen wird auch ein Autobahnabschnitt zur Fahrverbotszone gehören – ein Teil der A40 im Stadtgebiet. Ab 1. Juli dürfen dort nur noch Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Norm fahren, ab 1. September nur noch Diesel mit Euro 6. Ausnahmen sind für Gewerbetreibende vorgesehen.

Gelsenkirchen: Die Kurt-Schumacher-Straße ist ab 1. Juni 2019 für alle Dieselfahrzeuge gesperrt, die nicht die Euro-6-Norm erfüllen. Ausnahmen gibt es allerdings für Gewerbetreibende.

Hamburg: Für zwei Straßen gelten Durchfahrtssperren: an der Max-Brauer-Allee dürfen keine Dieselfahrzeuge und Lkw fahren, deren Abgasnormen schlechter als Euro 6/VI sind. In der Stresemannstraße sind Lkw gesperrt, deren Dieselmotoren schlechter als Euro IV sind. Die Fahrverbote sind bereits in Kraft (1. Juni 2018).

Köln: Die Stadt richtet eine Fahrverbotszone (grüne Umweltzone) ein. Stichtag ist der 1. April 2019. Betroffen sind alle Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 und schlechter sowie Benziner der Klassen Euro 1 und Euro 2. Ab September 2019 sind auch Diesel mit Euro-5-Norm davon betroffen.

Stuttgart: Die Fahrverbote erstrecken sich über das gesamte Stadtgebiet (Umweltzone). Betroffen davon sind alle Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Stichtag ist der 1. Januar 2019 für auswärtige Fahrzeuge, ab 1. April 2019 sind Stuttgarter Anwohner betroffen. Ab 1. September sind von den Fahrverboten auch Diesel mit Euro- 5-Norm betroffen.

In Aachen, Düsseldorf, Frankfurt und München haben Gerichte die Landesregierungen verpflichtet, Fahrverbote anzuordnen. Aber die zuständigen Behörden setzten diese juristischen Anweisungen noch nicht um.

Mit weiteren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist zu rechnen, im Ergebnis mit weiteren Fahrverboten in Städten. Auf der Webseite des ACE können Sie sich immer über den neuesten Stand informieren.