01.01.2016

Führerschein – Mobilität ist Unabhängigkeit

Die Freiheit auf Rädern fängt schon in ganz jungen Jahren mit Lauf- oder Dreirad an. Doch erst mit dem Führerschein werden wir grenzenlos und individuell mobil. ACE LENKRAD gibt einen Überblick über alle Führerscheinklassen.

Mobil sein – nicht nur zu Fuß, sondern mit dem eigenen Fahrzeug – das möchte schon der kleinste Racker. Kaum sind ein paar Schritte sicher zurückgelegt, stehen auch schon die ersten Fahrversuche an. Mit Bobby Car, Dreirad oder Laufrad unternehmen die Kleinen ihre ersten Ausflüge. Und für Mama und Papa beginnt eine stressige Zeit, denn auf Rädern erzielt der Nachwuchs ungleich höhere Geschwindigkeiten als auf den mitunter noch wackligen Beinchen.

Die ersten Schritte zur Mobilität

Gerade das Laufrad eignet sich ideal als Start in die eigenständige Mobilität, denn damit üben die Kleinsten schon von Anfang an ihren Gleichgewichtssinn. "Der erste Schritt auf dem Weg zum Radfahren ist das Balancieren, nicht das Pedalieren – weswegen Laufräder viel sinnvoller sind als Fahrräder mit Stützrädern", sagt Lilo Franzen, die in Bonn eine Fahrradschule betreibt. Von Stützrädern rät auch Renate Hanstein, Verkehrssicherheitsexpertin beim ACE, ab: "Stützräder gaukeln eine Sicherheit vor, die es eigentlich nicht gibt. Wichtig ist, das Gleichgewicht dynamisch zu erreichen, mit Stützrädern geschieht das aber statisch." Ihr Tipp: Beim Radfahren von Anfang an auf Stützräder verzichten. Die beste Vorbereitung auf das Fahrradfahren sind Laufrad und Roller. Kinder sollten selbst entscheiden, wann sie aufs Fahrrad wechseln wollen.

Der Führerschein fürs Fahrrad

Klappt das Radeln unfallfrei, dürfen  Kinder, bis sie acht Jahre alt sind, auf dem Gehsteig fahren. Wollen sie allerdings mit dem Rad zur Schule, sollte unbedingt bis zum "Fahrradführerschein" abgewartet werden. Dieser wird in aller Regel in der vierten Klasse der Grundschule absolviert. Der erste Führerschein, die erste bestandene Prüfung – darauf dürfen die Kinder zu Recht stolz sein. Ein wichtiger Schritt in der Mobilitäts-Ausbildung ist absolviert und die Eltern können beruhigt sein, wenn der Nachwuchs mit dem Fahrrad zur Schule, zu Freunden oder zum Sport fährt. Denn sie haben gezeigt, dass sie Rad fahren können und auch die Verkehrsregeln beherrschen. Ein guter Fahrradhelm sollte dabei so selbstverständlich sein wie ein verkehrssicheres Fahrrad.

Mit dem Mofa beginnt die motorisierte Mobilität

Ab dem 15. Lebensjahr kann die nächste Stufe der Mobilität in Angriff genommen werden – zumindest in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt: Denn nun dürfen die Teenager in diesen Ländern auch ein motorisiertes Fahrzeug bewegen – das Mofa.

Mit 16 sind auch die Jugendlichen der übrigen Bundesländer alt genug, um ihren Führerschein der Klasse AM zu machen, und somit befugt, mit ihren Kleinkrafträdern, die allerdings nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen, eigenständig von A nach zu B fahren.  Wer lieber auf vier als zwei Rädern unterwegs ist, der kann mit dem AM-Führerschein auch ein Quad fahren – solange es keinen größeren Hubraum als 50 cm³ hat und nicht schneller als 45 km/h fährt.

Auch der Führerschein der Klasse A1 kann mit 16 Jahren in Angriff genommen werden, damit dürfen Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ bewegt werden. Der Radius vergrößert sich damit erheblich. Gerade für Jugendliche, die auf dem Land wohnen und einen weiteren Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle haben, ist dieser Führerschein überaus attraktiv.

Segways – eine Alternative im Stadtverkehr

Neuerdings gibt es spannende Alternativen für Städtetouren: Segways und motorisierte Einräder. Sie sind praktisch, machen Spaß und können in vielen Städten und Urlaubsorten einfach ausgeliehen werden. Segways dürfen in Deutschland mit Fahrerlaubnisklasse AM auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen und Radwegen geführt werden. Falls diese nicht vorhanden sind, darf die Straße benutzt werden. Möchte man sich im Urlaub in Österreich oder der Schweiz ein Segway ausleihen, können das Kinder in Österreich auf öffentlichen Straßen mit Fahrradführerschein bereits mit zehn und ohne mit zwölf Jahren tun. Die Anbieter empfehlen allerdings, erst mit 15 Jahren und einem Gewicht von mindestens 45 Kilogramm zu fahren. In der Schweiz ist es erlaubt, Segways mit 14 mit dem Mofa-Führerschein und ohne Fahrerlaubnis ab 16 Jahren zu benutzen. Das Fahren ist auf sämtlichen Fahrrad-Verkehrsflächen gestattet. In allen drei Ländern besteht keine Helmpflicht für Segways, die Anbieter legen den Benutzern aber nahe, einen Helm zu tragen.

Begleitetes Fahren mit 17

Mit 17 Jahren geht es dann endlich – mal abgesehen von den Quads – auf vier Rädern auf die Straße. Autos dürfen seit einigen Jahren bereits mit 17 gefahren werden, allerdings nur in Begleitung. Dafür wird ein kompetenter Beifahrer benötigt, meistens Mama oder Papa. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mehr als fünf Jahren einen Führerschein besitzen und darf nicht mehr als einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei haben. Sie wird namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen, ist allerdings nicht befugt, aktiv in das Fahrgeschehen einzugreifen. Sie soll dem unerfahrenen Wagenlenker lediglich als Ratgeber und Motivator zur Seite stehen.

Laut ACE-Expertin Renate Hanstein hat sich der Führerschein mit 17 in der Praxis bewährt. Sie bezeichnet ihn sogar als "Erfolgsmodell schlechthin, das einen messbaren Beitrag zur Verringerung des Unfallrisikos leistet". Ihr Tipp: Auch wer nicht am begleiteten Fahren teilnimmt, ist gut beraten, sich in der Anfangsphase begleiten zu lassen.

Der Führerschein und die verschiedenen Klassen

Mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, öffnen sich nochmal ganz andere Türen zur individuellen Mobilität. Jetzt haben die jungen Autofahrer die alleinige Herrschaft über ihr Fahrzeug. Voraussetzung ist natürlich der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis. Mit 18 Jahren stehen nun fast alle Führerscheinklassen offen (Weiterführende Informationen finden Sie unten).

Ab einem Alter von 21 Jahren darf dann auch die Fahrerlaubnis für schwere Lkw, Kombinationen mit Sattelanhängern und Kleinbusse erworben werden, und mit 24 Jahren ist man berechtigt, eine Fahrerlaubnis zu beantragen, die es erlaubt, mehr als acht Personen im Fahrzeug zu befördern. Falls ein junger Erwachsener jedoch eine Ausbildung zum Bus- oder Lkw-Fahrer anstrebt, kann die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erteilt werden. Wird aber ein direkter Einstieg ohne Vorkenntnisse gewünscht, ist dies erst mit  24 Jahren möglich.

Fazit

Mobil zu sein, ist heute wichtiger denn je. Doch hat Mobilität auch ihren Preis. Der Führerschein ist mit hohen Kosten verbunden. Theorieunterricht, Fahrstunden und die jeweiligen Prüfungen sind teuer. Und so fiebern  junge Stadtbewohner mit guter öffentlicher Verkehrsanbindung nicht mehr in dem Maße ihrem 18. Geburtstag entgegen, um endlich den begehrten "Lappen" in ihren Händen zu halten. In ländlichen Regionen indessen spielen der Führerschein und das erste eigene Auto noch eine wichtige Rolle. Es ist der Weg in die "Freiheit" – vor allem dann, wenn der Bus nur einmal die Stunde fährt.

 

Weiterführende Informationen
Führerscheinklassen in der Übersicht (PDF)