27.11.2019

Gesetze und Regelungen – Das ändert sich 2020

Silvester kommt mit Riesenschritten. Wir geben eine klare Orientierung, was auf mobile Menschen im neuen Jahr zukommt.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr – das wünschen wir unseren Lesern. Zugleich wollen wir einen Überblick geben, was uns in den nächsten zwölf Monaten rund um das Thema Mobilität erwartet. Bei welchen Gesetzen, Gegebenheiten und Gebühren kommen Änderungen auf uns zu?

Härtere Strafen für Falschparker und Rettungsgassen-Muffel

Höhere Bußgelder (vorbehaltlich der Kenntnisnahme durch den Bundesrat) sind für jene fällig, die in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen parken. Gerade das Missachten von Rechten von Radlern wird deutlich strenger geahndet. Ein Beispiel: Wer sein Auto auf Schutzstreifen für Radler parkt und das generelle Halteverbot ignoriert, darf bis zu 100 Euro an Bußgeld überweisen. In gravierenden Fällen sind zusätzlich Punkte in Flensburg fällig. Kraftfahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen mit Geldbußen bis zu 320 Euro rechnen, möglich sind außerdem zwei Punkte im Verkehrszentralregister und ein Monat Fahrverbot.

Mehr Sicherheit für Radfahrer

Der Mindestabstand beim Überholen beträgt außerhalb von Ortschaften jetzt zwei Meter; innerorts nach wie vor 1,50 Meter. Neue Verkehrszeichen weisen künftig Fahrradzonen, Radschnellwege und Überholverbote von einspurigen Fahrzeugen aus. Auf den „Grünen Pfeil“ beim Rechtsabbiegen trotz roter Ampel darf sich alsbald der Radfahrer berufen.

Abbiegeassistenten sollen Lkw sicherer machen

Abbiegeassistenten sind für Lkw Pflicht. Zugfahrzeuge mit Anhänger müssen ab Juli mit einem Abbiegeassistenten sowie blinkenden Seitenspiegeln ausgestattet werden. Ab Juli 2022 gilt diese Vorschrift auch für alle Bestandsfahrzeuge.

TÜV-Termin nicht verpassen!

Für Fahrzeughalter mit blauer Plakette auf dem Kennzeichen steht im nächsten Jahr ein Termin zur Hauptuntersuchung bevor. Bei erfolgreichem Check kommt ein brauner Aufkleber aufs Nummernschild, die nächste Prüfung ist dann im Jahr 2022.

Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung

Die Typklassen in der Kfz-Versicherung ändern sich für mehr als elf Millionen Fahrzeugbesitzer. Rund 4,6 Millionen profitieren von besseren Typklassen, für knapp 6,5 Millionen gelten künftig höhere Einstufungen.

Elektromobilität wird gefördert

Fahrer von Firmenwagen müssen ihre privaten Strecken nur noch pauschal mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern, wenn ihr Dienstfahrzeug ein Elektroauto ist. Der Fahrzeugpreis darf jedoch nicht mehr als 40.000 Euro betragen. Plug-in-Hybride werden mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Allerdings nur, wenn das Auto eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern erreicht.

Für eine überarbeitete Ladesäulenverordnung soll im Sommer ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Ziel: Einfachere Bezahl- und Roamingsysteme, die eine europaweite Gültigkeit haben. Bis zum Frühjahr 2020 ist vorgesehen, dass Tankstellen in Deutschland neben Kraftstoffen Ladepunkte für E-Fahrzeuge vorhalten.

Sonderabschreibung für E-Lieferfahrzeuge

Elektrisch angetriebene Lieferfahrzeuge* (Fahrzeugklassen N1 und N2 beschränkt auf maximal 7,5 Tonnen) können im Zeitraum von 2020 bis Ende 2030 mit besonders hohen Sätzen abgeschrieben werden (vorbehaltlich der Kenntnisnahme durch den Bundesrat). Die Sonderabschreibung soll einmalig – im Jahr der Anschaffung – 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen und neben der regulären linearen Absetzung für Abnutzung in Anspruch genommen werden können. Wer die Abschreibung nutzen möchte, muss nachweisen, dass es als Firmenfahrzeug genutzt wird.

Steuersenkung für Bahntickets

Bahnfahren im Fernverkehr* wird preiswerter (vorbehaltlich der Kenntnisnahme durch den Bundesrat). Die Umsatzsteuer auf den Ticketpreis wird auf 7 Prozent (vorher 19%) gesenkt. Bisher galt der niedrigere Steuersatz nur für Strecken bis 50 Kilometer.

Für den Klimaschutz: CO2-Bepreisung

Um Kohlendioxid-Emissionen* zu verringern, ist eine Bepreisung von CO2-Emissionen vorgesehen. Die große Koalition will zunächst mit einem Preis von zehn Euro pro Tonne im Jahr 2021 einsteigen, der bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro ansteigt. Bei 35 Euro pro Tonne würde Diesel und Heizöl um etwa elf Cent pro Liter teurer würden.

Neue Pkw müssen strengere Grenzwerte einhalten

Die Schadstoff-Emissionsmessung auf der Straße (Real Driving Emissions (RDE)) wird ab Januar 2020 EU-weit verschärft: Um eine Typgenehmigung zu erhalten, dürfen neue Modelle im RDE-Straßentest nur noch das 1,5-Fache des Laborgrenzwertes bei Stickoxiden überschreiten – und maximal 120 Mikrogramm pro Kilometer erreichen. Ab Januar 2021 ist diese Vorgabe für alle Pkw-Neuzulassungen in der EU gültig. Diese Fahrzeuge haben dann auf der Straße den gleich niedrigen Emissionswert wie im Labor. Die Euro-6d-TEMP-Norm wird damit zur Euro-6d-Norm.

Österreich: Steigende Autobahnmaut und striktes Rauchverbot

Die Vignetten in Österreich werden teurer: Der Preis für die Pkw-Jahresvignette beträgt 91,10 Euro, für das Zwei-Monat-Pickerl sind 27,40 Euro fällig und die Zehn-Tages-Vignette kostet 9,40 Euro. Motorradfahrer bezahlen 36,20 Euro; 13,70 und 5,40 Euro. In der Schweiz sind die Preise unverändert. Schon seit November 2019 gilt striktes Rauchverbot in Restaurants, Bars und Diskotheken ohne Ausnahmen.

Ständig aktualisierte Informationen zu den Neuerungen 2020 finden Sie auch auf der ACE-Internetseite.