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Der Privat-Rechtsschutz von ADVOCARD

Nicht immer läuft das Leben nach Plan. Es passieren immer wieder unvorhergesehene Dinge: Das Geburtstagsgeschenk wird kaputt geliefert, das Finanzamt stellt sich quer oder man hat Stress mit dem Handyanbieter. Da hilft der Privat-Rechtsschutz von ADVOCARD.

  • Telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung per Chat
  • Alle Services auf einen Blick mit dem ADVOCARD-SERVICE-NAVI
  • Unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution in Europa
  • Weltweite Deckung 500.000 € ohne zeitliche Begrenzung

In allen privaten Bereichen ist die kostenlose telefonische Rechtsberatung mitversichert. Das heißt: Egal wie oft Sie eine vorsorgliche Information benötigen oder ein konkretes rechtliches Problem haben, verbinden wir Sie mit einem Top-Anwalt.

 

360° ADVOCARD Rechtsschutzversicherungen

Ein Auto fährt an einem mobilen Blitzer vorbei, der Fahrer freut sich dass er hier bei einer falschen Messung abgesichert ist.

Verkehrs-Rechtsschutz - Das Basismodul

Das Basismodul, damit Sie in jeder Verkehrssituation perfekt geschützt sind.

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Eine junge Frau spielt die E-Gitarre und rockt dazu ab, dass sie mit der Rechtschutzversicherung abgesichert ist.

Wohnungs-Rechtsschutz

Wohnen und Mieten ohne böse Überraschungen

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- Alle selbst bewohnten Wohneinheiten sind versichert.

- Nur in Kombination mit dem Basismodul Verkehrsrechtsschutz buchbar

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Ein Mann kommt mit einer Aktentasche in der Hand aus dem Bürogebäude und freut sich, das er rechtlich abgesichert ist.

Berufs-Rechtsschutz

Damit Sie am Arbeitsplatz gut abgesichert sind.

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Beispiele zum Privat-Rechtsschutz

  • Kostenlose telefonische Rechtsberatung: Sie erhalten eine juristische Ersteinschätzung einer Rechtsfrage
  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Sie fordern Schmerzensgeld nach einem Unfall.
  • Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Senioren*: Sie prozessieren um Ihre betriebliche Altersversorgung.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*: Versprechen aus einem Reisekatalog wurden nicht eingehalten.
  • Steuer-Rechtsschutz*: Das Finanzamt erkennt Ihre Werbungskosten nicht an (greift schon ab Einspruch).
  • Sozial-Rechtsschutz* (greift schon ab Widerspruch nach Ablehnung): Sie wollen einen Anspruch bei einer Berufsgenossenschaft geltend machen.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz**: Sie wollen gegen die Verwaltungsbehörde wegen einer Auflage als Hundebesitzer vorgehen (greift schon ab Widerspruch nach Ablehnung).
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz: Sie verteidigen sich gegen den Vorwurf, einen Diebstahl begangen zu haben.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Ihnen wird Lärmbelästigung vorgeworfen
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht: Nach einer Trennung ergeben sich Fragen zum Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder bis 1.000 €.
  • Opfer-Rechtsschutz: Sie sind Opfer eines Raubüberfalls geworden und treten als Nebenkläger auf.
  • Vorsorge-Rechtsschutz: Für die Erstellung eines Testaments und oder einer Vorsorgevollmacht durch einen Anwalt oder Notar. Kostenübernahme zu je 100 € pro Versicherungsjahr. Ohne Abzug einer Selbstbeteiligung.
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren mit voller Kostenübernahme.
    * 3 Monate Wartezeit
    ** In verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen beträgt die Wartezeit 1 Jahr, ansonsten 3 Monate

 

 

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- oder Lebenspartner*
  • Minderjährige Kinder*
  • Volljährige Kinder*
    (unverheiratet, nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)
  • Leibliche Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers und mitversicherten Ehe-/Lebenspartners*
    (in häuslicher Gemeinschaft lebend ab 50 Jahre, keine berufliche Tätigkeit)
  • Enkelkinder, Stief-, Adoptiv- und Pflege-Enkelkinder in Obhut des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners*
    (minderjährig, unverheiratet, keine abgeschlossene Berufsausbildung und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend)
  • Pflegebedürftige geistig oder körperlich behinderte Geschwister und Angehörige des Versicherungsnehmers oder mitversicherten Lebenspartners*
    (gemäß o.g. versichertem Personenkreis in häuslicher Gemeinschaft lebend)
    * gilt für den Familientarif

 

 

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