Europas Mobilitätsbegleiter.
Weit mehr als nur Pannenhilfe!
Ihre Suche
Schreiben Sie uns eine E-Mail
notruf@ace.de
Rufen Sie uns an
+49 711 530 33 66 77
Schreiben Sie uns eine E-Mail
info@ace.de
Jeder Autofahrende hat sie, jeder Autofahrende nutzt sie: Die Parkscheibe. Ebenso praktisch wie sinnvoll zeigt sie verlässlich die Parkdauer an.
Aber wie stellt man eigentlich eine Parkscheibe richtig ein? Was gibt es rund um die Nutzung der Parkscheibe noch zu beachten? Welche Regeln gibt es für elektronischen Parkscheiben? In unserem ausführlichen Ratgeber-Artikel finden Sie alle wichtigen Infos dazu.
In Deutschland wird die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit eingestellt.
Die Parkscheibe bedienen ist einfach. Aber wie stelle ich sie richtig ein?
Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit eingestellt sein. Wenn Sie also z. B. um 13:34 Uhr angekommen sind, müssen Sie die Parkscheibe auf 14 Uhr stellen.
Auf Parkplätzen mit einer zeitlich begrenzten Parkscheibenpflicht gelten besondere Regeln. Folgendes gilt z. B. für einen Parkplatz mit Parkscheibenpflicht von 09 bis 18 Uhr.
Zudem gibt es eine besondere Regel für das Laden von E-Autos. Hier ist in der Regel das Parken für einen Ladevorgang von maximal 4 h erlaubt. Wenn E-Auto Fahrende über die auf dem Schild angegebene Uhrzeit hinaus laden, können sie ihr Auto über Nacht stehen lassen und mit dem Auto einfach am nächsten morgen weiterfahren.
Auch hier ein Beispiel:
1. Ein entsprechendes Verkehrsschild weist darauf hin.
2. Ein Parkautomat ist defekt und die Parkscheibe kommt zum Einsatz.
Die Länge der zulässigen Höchst-Parkdauer richtet sich nach den Angaben auf den Schildern bzw. am Automaten. Auf den Schildern ist diese klar gekennzeichnet.
Im Falle eines defekten Parkautomaten kann stattdessen die Parkscheibe ausgelegt werden. Das Parken ist nur bis zu der auf dem Automaten angegebenen Höchst-Parkdauer erlaubt.
– Die Parkscheibe muss von außen gut lesbar ausgelegt sein, idealerweise vorne am Armaturenbrett unter der Windschutzscheibe.
– Die Parkscheibe darf NICHT nach Ablauf der zulässigen Höchstparkdauer einfach neu eingestellt werden, ohne das Auto zu bewegen.
– Eine Parkscheibe muss bestimmte gestalterische Kriterien erfüllen.
Ist die über die Parkzeit eingestellte zugelassen Höchstparkdauer abgelaufen, dürfen Sie nicht einfach an der Scheibe drehen und die Parkzeit neu einstellen.
Es genügt auch nicht, das Auto einfach hin- und her zu bewegen oder kurz aus der Parklücke raus- und dann wieder reinzufahren. Vielmehr müssen Sie komplett einmal um den Block fahren.
Ist der Parkplatz dann noch frei, dürfen Sie ihn wieder nutzen und die Parkzeit erneut einstellen.
Die Parkscheibe ist ein offizielles Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und muss folgende Kriterien erfüllen:
– Eine Parkscheibe muss in einem normierten Blau (DIN 6171) und weiß ausgeführt sein.
– Eine Parkscheibe muss 11 cm breit und 15 cm hoch sein.
– In der unteren Hälfte muss das Verkehrszeichen „P“ in weiß auf blauem Grund abgedruckt sein, oben muss das Wort „Ankunftszeit“ stehen.
– Die Drehscheibe zur Einstellung der Uhrzeit muss halbe und volle Stunden anzeigen.
– Die Ziffern und die Schrift müssen der DIN 1451, Teil 2 entsprechen·
– Auf der Vorderseite darf keine Werbung stehen, auf der Rückseite dagegen schon.
Die Verwendung von z. B. kleineren Parkscheiben oder ausländischen Parkscheiben in anderen Farben, wie hier auf dem Bild zu sehen, ist nicht erlaubt. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Parkscheiben gibt es z. B. im Baumarkt oder auch im Internet.
So harmlos das Thema Parkscheibe klingt, wer nicht korrekt damit umgeht, muss bei einer Kontrolle in die Tasche greifen.
Ohne Parkscheibe geparkt oder falsch eingestellt
Parkscheibe mit falschen Maßen verwendet 20 Euro
Die Parkscheibe wird immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt. Wer z. B. um 10:05 Uhr parkt, muss die Parkscheibe auf 10:30 Uhr eingestellt werden.
Die Parkscheibe kann nicht exakt auf die Minute eingestellt werden. Deshalb wird die nächste halbe Stunde gewählt. Dies dient sowohl der praktischen Handhabung sowie der Eindeutigkeit für die Kontrolleure.
Je nach Parkdauer beträgt das Bußgeld für das Parken ohne Parkscheibe zwischen 20 und 40 Euro.
Ja. Auch für Motorräder gilt eine Parkscheiben-Pflicht. Zugegebenermaßen ist es nicht so einfach, diese anzubringen, dieses Problem überlässt der Gesetzgeber aber dem Motorradfahrenden.
Ein Tipp ist, eine Parkscheibe aus Papier zu lochen und sie dann mit einem Kabelbinder am Motorrad zu befestigen.
Im Gegensatz zum öffentlichen Parkraum können Betreiber privater Parkplätze wie z. B. vor Supermärkten, Einkaufscentern oder Arztpraxen eigene Regeln zur Benutzung der Parkscheibe erlassen. Hier sollten Sie also vor dem Parken die Bedingungen genau lesen um festzustellen, ob die Verwendung einer Parkscheibe erlaubt oder sogar Pflicht ist.
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Parkmythen