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24h Unfall- und Pannenhilfe
Familienmitglieder inklusive (keine Zusatzkosten!)
Mietwagen bei Fahrzeugausfall
Schutz für Ihre privaten Fahrzeuge, egal wer fährt
Schutz als Fahrer in allen privaten Fahrzeugen
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Mitgliedschaft
Die Kündigung der ACE-Mitgliedschaft muss in Textform erfolgen und spätestens drei Monate vor Ende des Kalenderjahres (30.09.) beim ACE eingehen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung beim ACE.
Bitte beachten Sie, dass je nach Mitgliedschaft eine Mindestmitgliedschaftsdauer gelten kann.
Eine Kündigung der ACE-Mitgliedschaft kann nur durch die Person gekündigt werden, von der die Mitgliedschaft geführt wird.
Soll die Kündigung durch eine andere Person (z.B. Partner, Familienangehörige, Vermittler) gekündigt werden, ist hierfür eine gültige Vollmacht erforderlich. Die geltenden Kündigungsfristen sind dabei einzuhalten.
Im Todesfall eines Mitglieds bitten wir um Vorlage einer amtlichen Sterbeurkunde. Diese dient als Nachweis, um die Mitgliedschaft formgerecht beenden zu können.
Gerne unterstützen wir Sie in dieser schwierigen Zeit persönlich bei allen weiteren Schritten.
Der ACE-Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich als Jahresbeitrag erhoben und ist jeweils zum 01.01. fällig.
Bei einem unterjährigen Beginn der Mitgliedschaft gelten abweichende Fälligkeitstermine. Der Beitrag wird zunächst für die ersten 12 Monate ab Beginn der Mitgliedschaft berechnet. In der darauffolgenden Beitragsperiode wird der Beitrag anteilig bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres berechnet und entsprechend zu einem abweichenden Zeitpunkt fällig.
Eine Kündigung der ACE-Mitgliedschaft ist grundsätzlich nur zum Ende eines Kalenderjahres (31.12.) möglich. Die Kündigung muss spätestens zum 30.09. beim ACE eingehen.
Bitte beachten Sie, dass je nach Mitgliedschaft eine Mindestmitgliedschaftsdauer gelten kann.
Eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres ist gemäß der ACE-Satzung nicht vorgesehen.
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E-Mail: mitglieder-service@ace.de