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Die Förderung können Privatpersonen ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Förderung kann somit auch rückwirkend beantragt werden. Das Datum der Neuzulassung ist ausschlaggebend. Die Basisförderung für reine Elektroautos beträgt 3.000 Euro. Je nach Einkommens- und Familienstatus sind bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind möglich. Eine Förderung bis 1.500 Euro gibt es auch für Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Range Extender.
Welche Fahrzeuge bekommen die Prämie?
Die Basisförderung für reine Elektroautos beträgt 3.000 Euro. Auch Plug‑in‑Hybride und Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender sind bis 1.500 Euro förderfähig
Wer ist förderberechtigt?
Privatpersonen, die ein Elektroauto kaufen oder leasen wollen. Konkret: Einzelpersonen, Paare, Lebensgemeinschaften sowie Familien
Wie hoch darf das Einkommen sein?
Das zu versteuernden Einkommen darf maximal 80.000 Euro pro Jahr sein. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 60.000 Euro greift eine soziale Staffelung
Welche Vorteile haben Familien?
Familien erhalten weitere 500 Euro pro Kind unter 18 Jahren, sofern dieses im Haushalt lebt (maximal zwei Kinder) außerdem erhöht sich die Einkommensgrenze auf 90.000 Euro
Der Weg zur E-Auto-Förderung: Das offizielle Informationsblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erklärt Ihnen den Weg zum Zuschuss übersichtlich und Schritt für Schritt.
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