Mautstrecken in Frankreich

Die Autobahnen in Frankreich werden von verschiedenen Gesellschaften betrieben. Mit Ausnahme mancher Abschnitte der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Bordeaux, Lyon, Marseille, Paris und Toulouse, sind alle Autobahnen mautpflichtig. Beim Befahren einer mautpflichtigen Straße, wird ein Ticket gezogen. Beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße wird für den gefahrenen Abschnitt bezahlt. An einigen Abschnitten muss im Vorhinein die Maut entrichtet werden. Wir empfehlen ausreichend Kleingeld mitzuführen. Mit einem grünen Pfeil gekennzeichnete Spuren sind personell besetzt und können von allen Fahrzeugen verwendet werden.

Es sind auch zahlreiche Tunnel gebührenpflichtig:

  • Mont-Blanc-Tunnel (F/I, Chamonix – Aosta)
  • Tunnel Prado Sud Marseille
  • Tunnel Duplex A86
  • Viaduct von Millau
  • Tunnel Maurice Lemaire
  • Tunnel de Puymorens
  • Frejus-Tunnel
  • Tunnel Prado Carénage Marseille
  • Eurotunnel
  • Pont de Tancarville

Wie kann ich die Mautgebühr bezahlen?

Bargeld und Kreditkarten

Zur Bezahlung der Mautgebühren werden nur Bargeld, Mastercard und Visa sowie einige Tankkarten (z. B. DKV, ESSO CARD, EUROSHELL, ROUTEX, UTA) und teilweise die American Express- und Dinersclub-Karte sowie Maestro-Card akzeptiert.

LIBER-t-Card

Die bargeldlose Bezahlung ist mit der LIBER-t-Card möglich. Diese elektronische Mautbox für Fahrzeuge bis 3,5 t hzGG und bis 3 m Höhe wird von den jeweiligen Autobahnbetreibern in unterschiedlichsten Varianten angeboten. Für Fahrzeuge über 3,5 t hzGG ist eine TIS-PL Mautbox online erhältlich.

Télépéage-System

Mit einem „t“ gekennzeichnete Spuren sind für Lenker mit einem Télépéage-System reserviert. Die Bezahlung wird über einen Chip an der Windschutzscheibe elektronisch abgewickelt, so dass diese Spuren ohne anzuhalten passiert werden können. Weitere Informationen und Erwerb des Transponders auf www.bipandgo.com/de/.

Mautstrecken und Preise

Ausgewählte Strecken

Im Folgenden haben wir 3 ausgewählte Strecken und die dazugehörigen Gebühren für Sie zusammengestellt.

Von Mulhouse nach Aix-en-Provence

StreckeKat. IKat. IIKat. V
Mulhouse - Lyon34,20 €53,70 €20,70 €
Lyon - Aix-en-Provence28,20 €43,50 €17,50 €

Von Strasbourg nach Bordeaux

StreckeKat. IKat. IIKat. V
Strasbourg - Metz14,60 €22,80 €8,50 €
Metz - Lyon34,20 €52,50 €20,50 €
St. Etienne - Clermont-Ferrand11,50 €19,50 €6,60 €
Clermont-Ferrand - Bordeaux36,20 €55,30 €22,40 €

Von Mulhouse nach Paris

StreckeKat. IKat. IIKat. V
Mulhouse - Paris43,40 €67,90 €26,00 €

Umweltzonen in Frankreich

In Frankreich gibt es in vielen Großstädten und Départements dauerhafte oder temporäre Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Schrittweise werden bis 2025 in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern dauerhafte Umweltzonen eingeführt. CritAir-Plaketten werden zwingend in den dauerhaften Umweltzonen benötigt, in den temporären Umweltzonen bei Aktivierung derselbigen.

Vor Antritt einer Reise nach Frankreich sollte rechtzeitig die aktuelle Situation vor Ort geprüft werden und gegebenenfalls rechtzeitig eine Plakette beantragt werden.

Keine Umweltvignette erhalten Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 und Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (Oldtimer) erhalten keine Vignette. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Alle relevanten Bestimmungen finden Sie in unserer für ACE-Mitglieder zusammengestellten PDF.

Alle Mautgebühren als Download

Wir haben für Sie alle mautpflichtigen Strecken in Frankreich als PDF zum Download zusammengestellt. Um die Datei herunterladen zu können loggen Sie sich bitte ein.

Fahrzeugkategorien

  • Kat. I: Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t hzGG (auch mit Anhänger bis zu einer Gesamthöhe von max. 2 m)
  • Kat. II: Mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 t hzGG (auch mit Anhänger mit einer Gesamthöhe von 2 bis 3 m, sowie Gespanne bis zu 3,5 t hzGG (Zugfahrzeug und Gespann)
  • Kat. III: Mehrspurige Fahrzeuge über 3,5 t hzGG oder einer Gesamthöhe ab 3 m
  • Kat. IV: Mehrspurige Fahrzeuge mit drei Achsen und über 3,5 t hzGG oder einer Gesamthöhe ab 3 m
  • Kat. V: Motorräder und Motorräder mit Beiwagen, Trikes

zu Kat. III: Als Richtwert für Kat III kann in etwa das 3-fache der Werte unter Kat. I angesetzt werden. (Abweichungen bei Tunneln und Brücken)

zu Kat. IV: Als Richtwert für Kat IV kann in etwa das 4-fache der Werte unter Kat. I angesetzt werden. (Abweichungen bei Tunneln und Brücken)

Maut in Europa

In vielen Ländern in Europa wird bei der Benutzung von Schnellstraßen oder den Autobahnen eine Mautgebühr erhoben. Der ACE hat Ihnen für die wichtigsten Länder die Maut zusammengestellt: