03.03.2016

VW-Skandal – Gericht sieht keine Rücknahmepflicht

Etwa 2,5 Millionen VW bundesweit sind mit Manipulationssoftware unterwegs. Zurücknehmen muss der Hersteller sie wohl nicht, wie ein erstes Gericht entschieden hat. Abschließende Klarheit gibt es aber noch nicht. Unterdessen wehrt sich Volkswagen gegen Aktionärs-Klagen.

Im Abgas-Skandal bei Volkswagen müssen Hersteller und VW-Händler nach Auffassung des Landgerichts Bochum die manipulierten Autos nicht zurücknehmen. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch zum Start eines Zivilprozesses. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben. "Das schärfste mögliche Mittel hält das Gericht hier nicht für angemessen", sagte ein Gerichtssprecher.

Erster privat geführter Prozess gegen Volkswagen

 

Das Bochumer Verfahren ist der bundesweit wohl erste Prozess, in dem ein privater VW-Fahrer wegen der Abgas-Affäre vor Gericht Ansprüche geltend macht. Der Stammkunde eines Autohauses aus der Ruhrgebietsstadt hatte auf Rücknahme seines knapp ein Jahr alten und rund 38.000 Euro teuren VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben.


Volkswagen zufolge kann das Problem beim Auto des Klägers mit einem Software-Update innerhalb von 30 Minuten behoben werden. Ein Rückruf für verschiedene betroffene Motorvarianten war mit dem Modell Amarok kürzlich angelaufen, die größten Rückrufwellen stehen noch bevor. Als nächstes sind unter anderem Modelle des VW Passat an der Reihe.

Laut Gericht liegt kein erheblicher Mangel vor

 

Die Kosten für das genannte Programm-Update beziffert das Unternehmen laut Gericht auf etwa 100 Euro. Streek verwies auf eine Grundsatzentscheidung, nach der ein erheblicher Mangel erst dann vorliegen könne, wenn dessen Behebung mehr als ein Prozent des Kaufpreises koste.


Der Anwalt des Autokäufers wies die Argumentation des Gerichts zurück. So bestreite er, dass Entwicklung und Aufspielen des Software-Updates nur 100 Euro kosteten. Außerdem sei der Mangel schon deshalb erheblich, weil der Wagen für den Kunden angesichts der breiten Debatte um den VW-Skandal derzeit unverkäuflich sei. Der Kläger will laut Anwalt nicht weiter warten, bis sein Auto eine neue Software erhalte, und er befürchte auch weniger Leistung oder einen höheren Verbrauch. Volkswagen strebt an, die bisherigen Fahrzeugdaten auch nach den geplanten Umrüstungen beibehalten zu können.

VW-Autohaus bietet freiwillige Rücknahme an

 

Eine Entscheidung gibt es in dem konkreten Fall noch nicht. Der Anwalt des Bochumer VW-Autohauses bot vor Gericht "aus freien Stücken" eine Rücknahme des Wagens zu einem "marktüblichen Preis" an - im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Darüber solle in den kommenden Tagen zwischen den Parteien verhandelt werden. Für den Fall, dass es dabei keine gütliche Einigung gibt, setzte das Gericht einen Verkündungstermin für die Entscheidung in 14 Tagen an.


Bundesweit sind rund 2,5 Millionen Autos von der VW-Abgas-Affäre betroffen. Das Unternehmen setzt auf Nachbesserungen beim Rückruf. Für die USA hatte Konzernchef Matthias Müller allerdings zumindest in Einzelfällen auch Rückkäufe nicht ausgeschlossen. In Deutschland laufen zahlreiche Klagen gegen VW als Konzern oder gegen einzelne Autohäuser auf Rückgabe oder Wertminderung. Für den Fall einer Entscheidung gegen die Rücknahme des Autos hat der Anwalt des Klägers im Bochumer Verfahren angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Auch Aktionäre klagen gegen die Wolfsburger

 

Der Abgas-Skandal hatte Volkswagen in eine tiefe Krise gestürzt. VW hat mehrere juristische Baustellen. Unter anderem klagen Aktionäre, weil Volkswagen zu spät über den Skandal informiert habe. Die VW-Aktie war nach dem Ausbruch des Abgas-Skandals im September abgestürzt, einige Aktionäre wollen sich ihre Verluste vom Konzern ersetzen lassen. VW hätte deutlich früher als geschehen über den aufkommenden Skandal informieren müssen, weil Kursverluste drohten.


VW betonte am Mittwoch in einer ungewöhnlich langen Erklärung, die Publizitätspflicht "ordnungsgemäß erfüllt" zu haben. Klagen von Aktionären seien deswegen unbegründet. VW habe am Landgericht Braunschweig eine Klageerwiderung im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten eingereicht.

Sparkurs wird verschärft

 

Der Konzern hatte wegen der immensen Kosten des Skandals auch seinen Sparkurs verschärft. Dies hat Folgen auch für die Zulieferer. So verzeichnete in Niedersachsen die Schlüsselbranche Autobau im Januar den heftigsten Bestelleinbruch seit sieben Jahren. Die Order aus dem Inland sackte im Vergleich zum Januar des Vorjahres um gut ein Drittel ab, wie das Landesamt für Statistik auf Anfrage mitteilte. Die Branche ist zwischen Harz und Küste maßgeblich vom VW-Konzern und dessen Zulieferern geprägt. Die VW-Zulieferer klagen seit einigen Wochen über Bestellrückgänge und große Unsicherheit.

Europaparlament untersucht mögliche Versäumnisse

 

Unterdessen trafen sich in Brüssel Abgeordnete des Europaparlaments zu ihrer konstituierenden Sitzung des EU-Untersuchungsausschusses zum Abgas-Skandal. Das Gremium soll unter anderem mögliche Versäumnisse der EU-Kommission und der EU-Staaten untersuchen.