01.11.2016

Winterschnäppchen – Ratgeber Motorradkauf

Im Sommer macht das Motorradfahren am meisten Spaß, im Winter hingegen das Kaufen der Maschine. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei achten sollten.

Motorräder erleben hierzulande gerade einen neuen Aufschwung. Das zeigte nicht nur der Besucherrekord auf der diesjährigen Motorradmesse "Intermot" in Köln. Aktuelle Zahlen des Industrie-Verband Motorrad belegen diesen Trend ebenfalls. Demnach wurden im September dieses Jahres 8303 Neuzulassungen gezählt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind das knapp 2300 Fahrzeuge mehr.

Motorräder zur Saison am teuersten

 

Doch vor der Anmeldung besteht immer erst das Thema Finanzierung. Laut einer aktuellen Forsa-Studie entfielen 41 Prozent der im zurückliegenden Jahr aufgenommenen Ratenkredite auf den Verwendungszweck "Auto oder Motorrad". Da stellt sich also die Frage: "Wann und wie komme ich am günstigsten an meine neue Maschine?"


Für viele Biker ist das Motorradfahren ein Saisonhobby. Die Nachfrage und auch die Anschaffungskosten für die motorisierten Zweiräder sind deshalb kurz vor und während der Motorradsaison in den warmen Monaten des Jahres am höchsten.


Im Winter hingegen kann man auf dem Motorradmarkt, mit etwas Glück, echte Schnäppchen machen. Das gilt vor allem für den privaten Gebrauchtmarkt, aber auch für Neufahrzeuge im Handel. Der Motorradhändler Klaus Limbächer aus Filderstadt bestätigt die Winterpreise. Er schätzt, dass Kunden gegenüber dem Frühjahr circa fünf Prozent der Kosten sparen.

Preise im Handel beeinflusst

 

Im Handel sind die Preise natürlich immer höher, denn hier fällt unter anderem die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Dafür ist dem Käufer aber auch eine Gewährleistung bei möglichen Mängeln garantiert. Bei einem Privatkauf über eines der einschlägigen Verkaufsportale im Internet oder die alt bekannte Pinnwand im Supermarkt, ist diese Sicherheit in der Regel nicht gegeben. Das muss aber kein Ausschlusskriterium sein. Ein ausgiebiges Testen von Zustand und Fahrverhalten fällt damit für die Kaufentscheidung nur stärker ins Gewicht.


Im Handel beeinflussen zusätzlich Faktoren wie die Einführung neuer Modelle oder auch neue gesetzliche Bestimmungen die Preise. Im Moment ist es zum Beispiel die Umstellung von der Abgasnorm Euro 3 auf Euro 4, die eigentlich schon seit Anfang dieses Jahres gilt. Die Hersteller dürfen die letzten Euro 3 Modellbestände aber noch bis 2017 abverkaufen. Wer also die Anschaffung eines neuen Motorrades plant: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Angebote einzuholen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das neue Euro 3-Schnäppchen bis zum 31. Dezember 2016 angemeldet werden muss, denn ab Januar 2017 ist die Erstzulassung nur noch für Neumaschinen mit Euro 4 Abgasnorm möglich.

Vier Augen sehen mehr

 

Ob beim Händler oder Privat: Ist das Motorrad-Modell der Wahl einmal festgelegt, sollte man möglichst zu zweit zum Besichtigungstermin gehen. Vor allem für Anfänger ist es hilfreich auf die Erfahrung und das Fachwissen eines technikversierten Motorradfahrers zurückgreifen zu können. Die Gefahr etwas Wichtiges zu übersehen, wird somit schon einmal minimiert.


Wer sich die eigenständige Überprüfung nicht zutraut und ganz auf Nummer Sicher gehen will, hat auch die Möglichkeit das ins Visier genommene Zweirad bei einer offiziellen Prüfstelle oder der Werkstatt seines Vertrauens checken zu lassen.

Über Verhandlung zum Kaufvertrag

 

Alle wichtigen Aspekte zum Motorradkauf finden Sie in unserer Checkliste zusammengefasst. Wichtig ist es im Hinterkopf zu behalten, dass diese Punkte nicht unbedingt alle zutreffen müssen. Bei einem gebrauchten Motorrad ist das höchstwahrscheinlich auch gar nicht möglich. Die Teile am Motorrad, die nicht einwandfrei funktionieren oder beschädigt sind, bilden jedoch eine solide Verhandlungsbasis. Anstehende Reparaturkosten sollten unbedingt in die Preisverhandlungen mit aufgenommen werden.


Gibt es eine Einigung, heißt es: Ran an den Kaufvertrag. Darin sollte alles Wichtige, wie zum Beispiel die persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer, die Fahrgestellnummer, das Baujahr und der Kilometerstand, festgehalten werden. Gut zu wissen: Solange der Käufer das Motorrad nicht ummeldet, kann der Verkäufer weiterhin für die Kfz-Steuer haftbar gemacht werden.


Hier geht es zu unserer Checkliste zum Motorradkauf

 

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