28.05.2018

Ab in den Urlaub – richtig gut abgesichert

Egal, was im Urlaub auch passiert. Mit den richtigen Versicherungen können Reisende ganz entspannt in die großen Ferien starten.

Der Urlaub soll – so will es das Klischee – die schönste Zeit des Jahres sein. Doch können ein Unfall oder eine Krankheit nicht nur den Urlaub verderben, ohne entsprechenden Versicherungsschutz kann sogar der finanzielle Ruin drohen. Daher sollte vor der Auslandsreise grundsätzlich der Versicherungsstatus überprüft werden. Ganz wichtig ist dabei der zusätzliche Krankenschutz. Der Auslandsschutz in der Kfz-Versicherung hilft etwa bei Verkehrsunfällen in der Fremde. Bei gebuchten teuren Reisen sollten die sogenannten Stornokosten abgesichert werden. Zudem ist es sinnvoll, für einen möglichen Rechtsstreit im Ausland rechtzeitig Vorsorge zu treffen. ACE LENKRAD gibt einen Überblick über die gängigsten Versicherungen:

Auslandsreisekrankenversicherung

Krankenrücktransporte aus dem Ausland sind richtig teuer. Schon ein Ambulanzflug aus Mallorca kann laut Cosmos Direkt 12.000 Euro kosten. Bei einer Rettung aus China werden sogar 85.000 Euro fällig. Das dürfte die meisten Haushalte hoffnungslos überfordern. Eine Rückholung aus dem Ausland darf die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht leisten. Schon deshalb ist die Auslandsreisekrankenversicherung eigentlich ein „Muss“ für alle gesetzlich Versicherten. Aber auch wer in Staaten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, „nur“ krank wird und behandelt werden muss, sieht sich oft mit horrenden Rechnungen konfrontiert. „Kassen-Mitglieder haben in Kanada, USA, Australien, Monaco, einigen osteuropäischen, den meisten afrikanischen sowie sämtlichen lateinamerikanischen und asiatischen Staaten keinen Versicherungsschutz“, warnt der Verband der Privaten Krankenversicherer. Hier müssen Kassenpatienten Behandlungen und die Versorgung mit Medikamenten komplett selbst bezahlen.

Auslandsschadenschutz

Beim Auslands-Autounfall gilt: Der Schadenersatz richtet sich in aller Regel nach dem Recht des Unfalllandes. Hier können Autofahrer mit Auslandsschadenschutz und der Mallorca-Police vorbeugen. Der Auslandsschadenschutz sorgt bei einem unverschuldeten Unfall dafür, dass der Autofahrer eine Entschädigung auf heimischem Niveau erhält. Die Police übernimmt die Differenz zwischen der Versicherungsleistung des Unfallgegners und den tatsächlich entstandenen Kosten. Unfallopfer müssen ihren Schadenersatz aber nicht im Ausland geltend machen. Sie können sich an einen Regulierungsbeauftragten des Versicherers im Inland wenden. Wird der Schaden nicht innerhalb von drei Monaten angemessen reguliert, kann der Betroffene die Verkehrsopferhilfe in Hamburg einschalten. Die Mallorca-Police sichert in ganz Europa Autofahrer ab, die einen Mietwagen nutzen. Sie brauchen dann nicht zu fürchten, bei einem verschuldeten Unfall einen Teil des Schadens selbst zahlen zu müssen.

Reiserücktrittsversicherung

Stornokosten für den Nichtantritt oder Abbruch eines gebuchten Urlaubs übernimmt die Reiserücktrittsversicherung. Unter Umständen, wenn die Reise kurz vor dem Start abgesagt werden muss, darf der Reiseveranstalter nämlich 100 Prozent des Reisepreises einbehalten. Auch die Mehrkosten bei Reiseabbruch können deftig sein. Schutz gibt es aber nur für versicherte Ereignisse, wie Erkrankung, Todesfall, Schwangerschaft oder Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Ereignisse können den Reisenden selbst betreffen, seine Familie, nahestehende Angehörige oder Mitreisende. „Allein Angst ist bisher bei keiner Reiseversicherung ein Rücktrittsgrund. Selbst bei Erkrankungen aufgrund reiner psychischer Reaktion oder Befürchtung von Kriegsereignissen, Unruhen, Terrorakten oder Flugunglücken sind die Stornokosten in der Regel nicht versichert, wenn der Kunde seine Reise nicht mehr antreten will“, erläutert der Versicherungsmakler Reinhard Bellinghausen. „Reiseschutz separat kaufen!“ ist ein wichtiger Tipp. Vor allem wer seine Reise online bucht, sollte auf keinen Fall per Mausklick den Versicherungsschutz gleich mitkaufen. Denn dann erhält er oft viel zu teure und unnötige Verträge. Den hochwertigen Schutz für die Reise sollte man separat auswählen. Die Jahresversicherung kann jederzeit abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz beginnt dann nach Zahlung der Prämie für alle Reisen, die nach Vertragsschluss gebucht wurden. Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung nur, wenn die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung spätestens am dritten Werktag nach der Reisebuchung erfolgte. Urlauber sollten grundsätzlich keinen Reiseschutz mit einer Selbstbeteiligung kaufen. Während der Aufpreis für den Vollschutz oft nur einen geringen Aufpreis ausmacht, kommt der weit verbreitete 80-Prozent-Schutz im Ernstfall sehr teuer. Aufpassen müssen die Kunden, wenn sie nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht „unverzüglich“ die Reise stornieren, wie der zuständige Schlichter Prof. Günter Hirsch anmerkt (versicherungsombudsmann.de). Zudem hat der Ombudsmann festgestellt, dass es öfter Ärger gibt, weil der Rücktritt wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes oder der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses von Versicherern nicht akzeptiert wird. Hier müssen die Verbraucher ihren „Schadenfall“ daher sorgfältig nachweisen.

Reisegepäckschutz

Diese Versicherung ist oft unnötig. „Steht das Gepäck auch nur einen kurzen Augenblick unbeaufsichtigt am Flughafen, kürzen Versicherungen im Falle eines Diebstahls aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens häufig die Zahlung“, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten aus Hamburg. Zudem seien Wertsachen wie Schmuck oder Kameras nur unzureichend in der Reisegepäckversicherung mitversichert.

Verkehrsrechtsschutz

Rechtsschutz für alle Gelegenheiten ist wichtig. Falsch ist der Rat von Verbraucherschützern, vor allem Vielfahrer würden eine Verkehrsrechtsschutzversicherung brauchen. Auch Wenigfahrer haben ein Risiko. Besonders wichtig wird Verkehrsrechtsschutz für alle, die nach einem schweren Personenschaden um ihre Existenz kämpfen müssen. Gegner ist immer ein mächtiger Kfz-Haftpflichtversicherer. Experten berichten immer wieder von Hinhaltetaktik: Es gilt oft das Motto: „Wenig sofort, mehr später!“ „Vergleiche sollten bei Personenschäden nicht grundsätzlich abgelehnt werden“, erläutert Gesine Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht. „Das Unfallopfer muss auch einen Schlussstrich ziehen können.“ Daher empfiehlt die Berliner ACE-Vertrauensanwältin ein Verhandeln mit viel Fingerspitzengefühl. „Dabei ist es immer gut, eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund zu haben. Längere Verhandlungen sind somit ohne Kostenängste möglich“, so Reisert.

Vorteil für ACE-Mitglieder

Der ACE bietet für seine Mitglieder zahlreiche Versicherungen mit besonders günstigen Konditionen zum Vorteilspreis an. Darunter auch den Verkehrsrechtsschutz sowie den Privat- und Wohnungsrechtsschutz der Advocard. Weiter im Angebot sind auch verschiedene Reiseversicherungen der Europ Assistance. Die ACE-Premium-Reiseversicherung vereint sämtliche Leistungen der Auslandskranken- sowie der Reiserücktrittsversicherung und bietet zusätzlich noch einen Reisegepäckschutz. Einen Überblick über die Reiseversicherungen des ACE finden Sie hier.